DeusAustria FAK, in guten wie in schlechten Zeiten..... Geschrieben 8. März 2022 Reinhard Steckin schrieb vor 9 Minuten: Dazu müsste sich morgen ein weibliches Geschöpf bei mir melden Die dann was macht? 45 min dein letschertes Nudi kneten um dann entnervt aufzugeben? 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Reinhard Steckin Brudi vor Ludi Geschrieben 8. März 2022 DeusAustria schrieb Gerade eben: Die dann was macht? 45 min dein letschertes Nudi kneten um dann entnervt aufzugeben? Gab meines Wissens keine Vorgabe wer den Höhepunkt haben muss? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Geschrieben 8. März 2022 Shatiel schrieb vor 1 Stunde: Aus der rechtlichen Begründung zur Covid-19-Basismaßnahmenverordnung Also schärfere Maßnahmen können weiter vorgesehen werden, sie müssen halt nur begründet sein. Wenn jemand K1 ist, ist Maske und Test vs. Homeofficepflicht eher begründbar als "jeder muss sich in der früh testen". Hier kommts immer auf den Einzelfall an - eine Maskenpflicht in einem Großraumbüro mit einer Risikoperson ist wohl leichter durchzusetzen als eine Maskenpflicht in einem Büro mit 2 Leuten. Blöd halt nur, dass es nur in den Begleitmaterialien und nicht in der Verordnung selber steht. Das wird wohl bei einigen für mächtig Diskussionsbedarf sorgen. Das Hauptthema ist aus meiner Sicht, dass der Verordnungsgeber zuerst der Ansicht war, er muss das verordnen - und es dann gestrichen hat. Das spricht schon sehr dafür, dass er der Ansicht ist, es müsste an sich verordnet werden. Gerade eine Testpflicht halte ich da nicht mehr für zulässig. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Khecari Madame Butterfly Geschrieben 8. März 2022 (bearbeitet) Onkel schrieb vor 22 Minuten: Gibt es aktuell noch eine K1 Regel? Wer muss wann wie lange in Quarantäne? Kenn mich da nicht aus. Danke! https://www.noe.gv.at/noe/Coronavirus/Kontaktpersonen___Contact_Tracing.html 3-fach geimpfte Erwachsene und doppelt geimpfte Kinder sind keine K1 mehr, alle anderen schon unter bestimmten Voraussetzungen. Dann kann man sich aus der Quarantäne nach fünf Tagen freitesten. In anderen Bundesländern kann es aber anders ausschauen. bearbeitet 8. März 2022 von Khecari 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FleXx Ohne Plan Online Geschrieben 8. März 2022 Khecari schrieb vor 9 Minuten: https://www.noe.gv.at/noe/Coronavirus/Kontaktpersonen___Contact_Tracing.html 3-fach geimpfte Erwachsene und doppelt geimpfte Kinder sind keine K1 mehr, alle anderen schon unter bestimmten Voraussetzungen. Dann kann man sich aus der Quarantäne nach fünf Tagen freitesten. In anderen Bundesländern kann es aber anders ausschauen. Freundin ist aktuell an Corona erkrankt. Gott sei Dank geht ihr es so weit "gut". Leichte Halsschmerzen, husten. Von FR auf SA kam das positive Testergebnis. Sie hatte einen CT-Wert von über 30. 31 iwas war es genau. Gestern hatte sie den behördlich angeordneten PCR Test. Sollte der CT-Wert jetzt über 31 sein, also raufgegangen sein, dann wird der Absonderungsbescheid mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Wenn nicht, ist klar dann bricht Corona erst aus. Ich will damit sagen, dass man bei uns im BGLD anscheinend nicht mehr 5 Tage warten muss, bis man sich freitesten darf. Bin schon auf das Endergebnis dieses PCR-Tests gespannt. Ich habe mich nun jeden Tag getestet, weil ich doch jetzt täglich bei ihr war. Aber ich fühle mich gut und meine Tests sind alle negativ, mit der Hoffnung, dass es dann auch bei ihr doch vorbei ist und nicht erst ausbricht. :-) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Koch V.I.P. Geschrieben 8. März 2022 falcomitdemkoks schrieb vor einer Stunde: morgen wird es wohl wirklich einen neuen höhepunkt geben. letzte woche: +31.785 One of 35304,.... Eine Scheiß Borgbezeichnung die mir die Pandemie da gibt 😢 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shatiel Bunter Hund im ASB Geschrieben 8. März 2022 PjotrTG schrieb vor 22 Minuten: Das Hauptthema ist aus meiner Sicht, dass der Verordnungsgeber zuerst der Ansicht war, er muss das verordnen - und es dann gestrichen hat. Das spricht schon sehr dafür, dass er der Ansicht ist, es müsste an sich verordnet werden. Gerade eine Testpflicht halte ich da nicht mehr für zulässig. Da dürftest Recht haben. Habe heute einen Fall gehabt (ungeimpft, K1, Homeoffice nicht möglich) und mit der WKO telefoniert - permanente FFP2-Maske ist definitiv zulässig, die Testpflicht sehen sie auch kritisch. Da bleibt nur die Vereinbarung von täglichen Tests (er er in unserem Fall zustimmt) und das Vorschreiben einer permanenten FFP2-Maske (was halt in Punkto Arbeitnehmerschutz/Maskenpausen etwas happig ist), Homeoffice (was für einen Lagerarbeiter etwas schwer möglich ist), die Vereinbarung von Urlaub oder ZA oder die Vereinbarung einer bezahlten Dienstfreistellung. Danke für das Aufheben der Absonderung für K1-Personen liebe steiermärkischen Behörden. Aber selbst wenn eine Testpflicht rechtens wäre, interessant wird es ja erst, wenn die Tests nicht mehr gratis sind. Da müsste meines Erachtens nach dann der Dienstgeber die Testkosten tragen und die Testzeit wäre definitiv Arbeitszeit. Keine Ahnung wie es mit dem Wegfall von 3G aussieht - ohne rechtliche Grundlage müsste ja die Zeit, die die Mitarbeiter beim (vom Dienstgeber angeordneten) Testen verbringen auch als Arbeitszeit gelten? Selbsttest ist eh "vernachlässigbar" die paar Minuten, aber wenn die Teststraße sagen wir erst nach Dienstbeginn aufsperrt und sie deshalb erst später mit dem Arbeiten beginnen kann oder nach der Arbeit am Abend noch einen Test machen muss dann kanns schon um mehr gehen als nur um ein paar Minuten, die man sonst beim Kaffeetrinken verbringt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Adversus Bekennender Dr. House Fan Geschrieben 8. März 2022 +30.939 Normal: +168 Intensiv: 0 Todesfälle: +45 https://www.krone.at/2648580 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SmokinAces Rapid muss immer. Geschrieben 8. März 2022 Sohnemann, 4. VS, doppelt geimpft. Zählt offiziell lt Verordnung nicht als Kontaktperson, selbst wenn ein Familienmitglied positiv ist, kann sogar weiter die Schule besuchen. Lehrerin ist positiv, Schüler müssen 5 Tage täglich PCR testen und Maske tragen. Eventuell kann die Michelle Monique, die am Wochenende, in einer Disco war, welche sicher aus allen Nähten platzte, erklären.... 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 8. März 2022 (bearbeitet) Shatiel schrieb vor 17 Minuten: Aber selbst wenn eine Testpflicht rechtens wäre, interessant wird es ja erst, wenn die Tests nicht mehr gratis sind. Da müsste meines Erachtens nach dann der Dienstgeber die Testkosten tragen und die Testzeit wäre definitiv Arbeitszeit. Ich würde sogar noch etwas weiter gehen und sagen, der Dienstgeber muss alles zur Verfügung stellen. Eine Bringschuld wird man dem Arbeitnehmer nicht umhängen können. Aber wenn der Dienstgeber alles bereit stellt, die Kosten trägt und die Tests als Arbeitszeit gelten, spricht nicht mehr all zu viel gegen eine Testpflicht. Bei den Tests handelt es sich auch nicht um medizinische Eingriffe. Hab dazu auf die Schnelle nur ein Urteil gefunden, wo ein Krankenpfleger gekündigt wurde, weil er sich gegen die Testpflicht ausgesprochen hat (offenbar noch bevor es überhaupt eine gesetzliche Vorschrift dazu gab). Und diese Argumentation finde ich durchaus treffend: Zitat Das Recht auf körperliche Unversehrtheit könnte dann einen tauglichen Verweigerungsgrund darstellen, wenn die Testung nicht zumutbar wäre. Allfällige gesundheitliche Gründe dafür hat der Kläger allerdings nicht behauptet. Hinzu kommt, dass die umfassende Interessenabwägung zur körperlichen Unversehrtheit, dem Schutz der Mitarbeiter am Arbeitsplatz sowie vor allem zum Schutz der Heimbewohner als besonders vulnerable Gruppe zugunsten der Testpflicht ausfällt. https://www.infofueraerzte.at/index.php/2021/10/kuendigung-corona-testverweigerung/ bearbeitet 8. März 2022 von Neocon 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aurinko V.I.P. Geschrieben 8. März 2022 Shatiel schrieb vor 28 Minuten: Da dürftest Recht haben. Habe heute einen Fall gehabt (ungeimpft, K1, Homeoffice nicht möglich) und mit der WKO telefoniert - permanente FFP2-Maske ist definitiv zulässig, die Testpflicht sehen sie auch kritisch. Da bleibt nur die Vereinbarung von täglichen Tests (er er in unserem Fall zustimmt) und das Vorschreiben einer permanenten FFP2-Maske (was halt in Punkto Arbeitnehmerschutz/Maskenpausen etwas happig ist), Homeoffice (was für einen Lagerarbeiter etwas schwer möglich ist), die Vereinbarung von Urlaub oder ZA oder die Vereinbarung einer bezahlten Dienstfreistellung. Danke für das Aufheben der Absonderung für K1-Personen liebe steiermärkischen Behörden. Das ist aber auch wieder was anderes als der diskutierte Ausgangsfall. Eine allgemeine Testpflicht würde ich auch eher kritisch sehen (da muss man die Gerichtsentscheidung abwarten) - aber es ging ja darum, ob man von einem MA, der im engsten Familienkreis einen positiven Fall hat, einen Test verlangen kann. Und das sollte mit der Begründung der Fürsorgepflicht den anderen MA gegenüber möglich sein. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shatiel Bunter Hund im ASB Geschrieben 8. März 2022 Neocon schrieb vor 19 Minuten: Ich würde sogar noch etwas weiter gehen und sagen, der Dienstgeber muss alles zur Verfügung stellen. Eine Bringschuld wird man dem Arbeitnehmer nicht umhängen können. Aber wenn der Dienstgeber alles bereit stellt, die Kosten trägt und die Tests als Arbeitszeit gelten, spricht nicht mehr all zu viel gegen eine Testpflicht. Bei den Tests handelt es sich auch nicht um medizinische Eingriffe. Hab dazu auf die Schnelle nur ein Urteil gefunden, wo ein Krankenpfleger gekündigt wurde, weil er sich gegen die Testpflicht ausgesprochen hat (offenbar noch bevor es überhaupt eine gesetzliche Vorschrift dazu gab). Und diese Argumentation finde ich durchaus treffend: https://www.infofueraerzte.at/index.php/2021/10/kuendigung-corona-testverweigerung/ Die Interessensabwägung ist aber das Ausschlaggebende - das was laut Urteil den Ausschlag zugunsten der Testpflicht gegeben zu haben scheint ist die Vulnerabilität der Heimbewohner. Dieser Punkt fällt ja dann in einem "normalen" Betrieb weg. aurinko schrieb vor 6 Minuten: Das ist aber auch wieder was anderes als der diskutierte Ausgangsfall. Eine allgemeine Testpflicht würde ich auch eher kritisch sehen (da muss man die Gerichtsentscheidung abwarten) - aber es ging ja darum, ob man von einem MA, der im engsten Familienkreis einen positiven Fall hat, einen Test verlangen kann. Und das sollte mit der Begründung der Fürsorgepflicht den anderen MA gegenüber möglich sein. In dem von mir geschilderten Fall ging es eben um einen engen Kontakt und eine Nichtabsonderung. Auch hier sieht die WKO eine Testpflicht in diesem Fall als "kritisch". 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 8. März 2022 (bearbeitet) Shatiel schrieb vor 43 Minuten: Die Interessensabwägung ist aber das Ausschlaggebende - das was laut Urteil den Ausschlag zugunsten der Testpflicht gegeben zu haben scheint ist die Vulnerabilität der Heimbewohner. Dieser Punkt fällt ja dann in einem "normalen" Betrieb weg. Natürlich braucht es immer eine Interessensabwägung und die muss im Einzelfall geschehen. Daher lässt sich das auch "ganz allgemein" wohl nicht sagen und die WKO scheißt sich etwas an. Ich denke in den allermeisten Fällen wird die Interessensabwägung ganz klar pro Testpflicht ausgehen. Auf der einen Seite stehen Gesundheitsschutz anderer Arbeitnehmer sowie massive Schäden für den Betrieb durch den gleichzeitgen Ausfall mehrerer Arbeitskräfte. Auf der anderen Seite steht was genau? Die Faulheit des Mitarbeiters? Wie gesagt, bei medizinischen Eingriffen (2G) sieht die Sache anders aus. Aber bei einer einfachen Testpflicht müssen die Umstände schon sehr speziell sein, dass ein Arbeitnehmer diese verweigern kann. bearbeitet 8. März 2022 von Neocon 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Santuzzo Posting-Pate Geschrieben 8. März 2022 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aurinko V.I.P. Geschrieben 8. März 2022 Santuzzo schrieb vor 26 Minuten: Weil übrigens ständig gemeint wird, wir testen so viel und haben daher so viele Fälle: Angesichts der Positivraten sieht man deutlich, dass dem nicht so ist. Lange Zeiten waren die ja unter 1-2%, dann mal bei 3-4% (und da wurde von hoch) gesprochen. Wenn man Wien ausklammert ist aktuell jeder 5-6 Test positiv. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.