COVID-19 in Österreich


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Das Organ vom Sektor 19
Admira Fan schrieb vor 12 Stunden:

ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten und eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 (FFP2-Maske) ohne Ausatemventil oder eine Maske mit mindestens gleichwertig genormtem Standard zu tragen.

wird interessant im Supermarkt :lol:

 

_Wurzelsepp_ schrieb vor 12 Stunden:

Es ist halt der gleiche Blödsinn wie in jeder covid Verordnung. Man bekommt es anscheinend nicht hin, dass man das so formuliert wie es sich gehört. Und wieder darf man behaupten, dass auf der PK Anderes erzählt wurde als in der Verordnung steht (Abstand und ffp2 dort wo es möglich ist). 

Solang du die Schwarzen mit deiner Kritik verschonst, passt eh alles. 

 

Siehe § 16 Abs 8 Z 10 der Verordnung (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_58/BGBLA_2021_II_58.html: "Die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstandes nach dieser Verordnung gilt nicht (...), wenn dies aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ausnahmsweise kurzfristig nicht möglich ist".

Sprich, ein aneinander vorbeigehen oder überholen im Supermarktgang, am Gehsteig etc wird erlaubt sein. 

 

 

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Admira Fan schrieb vor 3 Stunden:

Keine Ahnung wo es am besten passt :ratlos:

3. Klasse VS, Eltern verweigern das testen des Kindes, bestehen aber darauf, dass das Kind in die Klasse zum Unterricht geht! Vater ist Anwalt und klagt gegen die Verordnung, und ist der Meinung bis zur Entscheidung darf sein Kind in die Schule! Natürlich ohne Maske, weil auch dagegen sind sie bereits gerichtlich vorgegangen! Geht net um die Klasse meines Sohnes - aber wie würdet ihr da reagieren :ratlos: irgendwie ist man da ja fast machtlos!? 

Ähnliche Geschichte aus einem Gymnasium gehört. Dort wäre aber die letzte Lösung der Schulleitung die Auflösung des Schulvertrages gewesen ( ist eine Privatschule und dementsprechend unter bestimmten Voraussetzungen möglich). Dort konnte das aber nach einem Gespräch mit dem Vater geklärt und ein guter Weg gefunden werden und anscheinend dürfte diese Mail ein aus dem Internet kopiertes Schreiben gewesen sein. (Möglicherweise ist das in dem von Dir geschilderten Fall auch so) 

Auf alle Fälle eine sehr ungute Situation. 

halbe südfront schrieb vor 1 Stunde:

 

Ja eh. Eben deswegen - machtlos.

 

Wobei mir die Lösung schon gefallen würde - die anderen Eltern reden sich zusammen und lassen das Kind alleine ohne Maske in der Klasse sitzen (und der jeweilge Lehrer sagt am besten, dass er sich um den Online-Unterricht kümmern muss und das Kind deswegen nur beaufsichtiget werden aber nicht im vollen Umfang unterrichtet werden kann).

Das wäre wohl die beste Lösung. 

 

 

Am meisten Leid tut mir in dieser Situation das Betroffene Kind, das nichts für diese Situation kann und da massiv von seinen Eltern hineingezogen wird. 

bearbeitet von ImmerWiederRapidWien

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V.I.P.
halbe südfront schrieb vor 6 Stunden:

 

Ja eh. Eben deswegen - machtlos.

 

Wobei mir die Lösung schon gefallen würde - die anderen Eltern reden sich zusammen und lassen das Kind alleine ohne Maske in der Klasse sitzen (und der jeweilge Lehrer sagt am besten, dass er sich um den Online-Unterricht kümmern muss und das Kind deswegen nur beaufsichtiget werden aber nicht im vollen Umfang unterrichtet werden kann).

Die ganze Zeit schreibt man, Schulen müssen auf, homeschooling geht nicht, soziale Kontakte usw.

Und jetzt kommt so ein Vorschlag, und den finden noch mehrere ok. ASB :love:

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Highwayman4788 schrieb vor 6 Stunden:

 

 

Siehe § 16 Abs 8 Z 10 der Verordnung (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_58/BGBLA_2021_II_58.html: "Die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstandes nach dieser Verordnung gilt nicht (...), wenn dies aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ausnahmsweise kurzfristig nicht möglich ist".

Sprich, ein aneinander vorbeigehen oder überholen im Supermarktgang, am Gehsteig etc wird erlaubt sein. 

 

 

besten Dank, wie immer gilt - man sollte alles lesen ;)

 

ImmerWiederRapidWien schrieb vor 4 Stunden:

Am meisten Leid tut mir in dieser Situation das Betroffene Kind, das nichts für diese Situation kann und da massiv von seinen Eltern hineingezogen wird. 

Das muss es gar nicht - ihre Maskenbefreiung hat es gefeiert und die restlichen Kids wissen lassen wie dumm sie sind diese zu tragen :lol: aber ja, von den Eltern geprägt

ImmerWiederRapidWien schrieb vor 4 Stunden:

und anscheinend dürfte diese Mail ein aus dem Internet kopiertes Schreiben gewesen sein

Nein nein, der kommt von allein auf so Ideen! 

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Admira Fan schrieb vor 6 Minuten:

Das muss es gar nicht - ihre Maskenbefreiung hat es gefeiert und die restlichen Kids wissen lassen wie dumm sie sind diese zu tragen :lol: aber ja, von den Eltern geprägt

Keine Ahnung wie alt dieses Kind ist, aber was soll es Anderes tun als den Mitschülern zu erklären, dass sie "dumm" sind, wenn es von den Eltern eingetrichtert wird. Auf der einen Seite ist es unglaublich wertvoll, dass wir in einer Gesellschaft leben die andere Sichtweisen ermöglicht, anderseits sind solche Dinge halt manchmal gefährlich. Ich weiß auch nicht, ob dies rechtlich möglich wäre, aber kann die Schule nicht zb das Jugendamt verständigen, da es um das Wohl (Gesundheit) des Kindes geht? Also nicht unbedingt fürs Testen, aber für das Tragen eines MNS. 

Highwayman4788 schrieb vor 6 Stunden:

 

 

Siehe § 16 Abs 8 Z 10 der Verordnung (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_58/BGBLA_2021_II_58.html: "Die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstandes nach dieser Verordnung gilt nicht (...), wenn dies aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ausnahmsweise kurzfristig nicht möglich ist".

Sprich, ein aneinander vorbeigehen oder überholen im Supermarktgang, am Gehsteig etc wird erlaubt sein. 

 

 

Man sollte halt selbst lesen und nicht alles für bare Münze nehmen :D danke fürs Richtigstellen. 

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_Wurzelsepp_ schrieb vor 20 Minuten:

Ich weiß auch nicht, ob dies rechtlich möglich wäre, aber kann die Schule nicht zb das Jugendamt verständigen, da es um das Wohl (Gesundheit) des Kindes geht? Also nicht unbedingt fürs Testen, aber für das Tragen eines MNS. 

Die wissen Bescheid, es gab ja vor der Maskenbefreiung eine einstweilige Verfügung gegen das tragen, die hat er erwirkt in dem er der Richterin gedroht hat, er lässt ihr das Kind da, zu Hause kann sie nicht bleiben sie müssen arbeiten ;) aber das Jugendamt hat definitiv wichtigeres zu tun, als sich um sowas zu kümmern, leider gibt es da Kindern die es wesentlich schlechter geht

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_Wurzelsepp_ schrieb vor 23 Minuten:

Keine Ahnung wie alt dieses Kind ist, aber was soll es Anderes tun als den Mitschülern zu erklären, dass sie "dumm" sind, wenn es von den Eltern eingetrichtert wird. Auf der einen Seite ist es unglaublich wertvoll, dass wir in einer Gesellschaft leben die andere Sichtweisen ermöglicht, anderseits sind solche Dinge halt manchmal gefährlich. Ich weiß auch nicht, ob dies rechtlich möglich wäre, aber kann die Schule nicht zb das Jugendamt verständigen, da es um das Wohl (Gesundheit) des Kindes geht? Also nicht unbedingt fürs Testen, aber für das Tragen eines MNS. 

 

....für den es anscheinend befreit ist, zum Wohl des Kindes 

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Admira Fan schrieb vor 5 Minuten:

Die wissen Bescheid, es gab ja vor der Maskenbefreiung eine einstweilige Verfügung gegen das tragen, die hat er erwirkt in dem er der Richterin gedroht hat, er lässt ihr das Kind da, zu Hause kann sie nicht bleiben sie müssen arbeiten ;) aber das Jugendamt hat definitiv wichtigeres zu tun, als sich um sowas zu kümmern, leider gibt es da Kindern die es wesentlich schlechter geht

Naja, lassen wir das Thema Jugendamt. Ich kenn da leider einige nicht nachvollziehbare Geschichten. Die Richterin selbst hat aber wohl auch dem falschen Beruf, wenn sie sich damit drohen lässt. 

J.E schrieb vor 4 Minuten:

....für den es anscheinend befreit ist, zum Wohl des Kindes 

Hier wäre halt die nähere Erläuterung des Urteils interessant, da die Gesundheit des Kindes wohl über den mns zu stellen ist. 

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J.E schrieb vor 6 Minuten:

....für den es anscheinend befreit ist, zum Wohl des Kindes 

:lol: Aber nicht zum gesundheitlichen wohl - das kind soll in einer selbstbestimmte welt leben,... gesundheitlich gehts dem Kind, und dem Rest der Familie bestens, daraus macht auch keiner ein Geheimnis, nur in der Maskenbefreiung steht anders! Die fürs Kind übrigens nur, damit sie für die 15m zwischen Schuleingang und Klasse keine tragen muss - nicht auszudenken was für einen Schaden das Kind auf der Strecke erleben würde! Jetzt wird es halt gemieden das Kind, wenns die Eltern glücklich macht!

aber wir schweifen zu weit ab - es ging mir eh nur darum, wie man da als betroffener reagieren soll/kann - beschissene situation einfach

_Wurzelsepp_ schrieb vor 3 Minuten:

Ich kenn da leider einige nicht nachvollziehbare Geschichten.

I know

bearbeitet von Admira Fan

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WorkingPoor schrieb vor 17 Stunden:

Und Ostern war dann die dritte Welle :love:

Ich sehe uns nach wie vor in der ersten Welle die hat nie aufgehört. Nur die Maßnahmen haben sich immer wieder verändert.

WorkingPoor schrieb vor 13 Stunden:

Und dennoch sind mehr als eine Person auf 20 m² in der Trafik. Die regelung kannst also kübeln. Zudem kaum ein Trafikant seine Maske trägt.

Mein Trafikant meiner Wahl trägt sehr wohl Maske und lässt auch immer nur 1 Kunden in die Trafik obwohl er 2 reinlassen könnte.

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_Wurzelsepp_ schrieb vor 13 Minuten:

Naja, lassen wir das Thema Jugendamt. Ich kenn da leider einige nicht nachvollziehbare Geschichten. Die Richterin selbst hat aber wohl auch dem falschen Beruf, wenn sie sich damit drohen lässt. 

Hier wäre halt die nähere Erläuterung des Urteils interessant, da die Gesundheit des Kindes wohl über den mns zu stellen ist. 

Die werden sich wohl kaum gegen ein ärztliches Attest stellen, das hat es ja zum Kindeswohl.

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Admira Fan schrieb vor 9 Stunden:

Keine Ahnung wo es am besten passt :ratlos:

3. Klasse VS, Eltern verweigern das testen des Kindes, bestehen aber darauf, dass das Kind in die Klasse zum Unterricht geht! Vater ist Anwalt und klagt gegen die Verordnung, und ist der Meinung bis zur Entscheidung darf sein Kind in die Schule! Natürlich ohne Maske, weil auch dagegen sind sie bereits gerichtlich vorgegangen! Geht net um die Klasse meines Sohnes - aber wie würdet ihr da reagieren :ratlos: irgendwie ist man da ja fast machtlos!? 

Der Schulleiter sollte das Kind im Hausmeisterkammerl unterbringen. Und einfach Rechenaufgaben, Aufsätze etc. machen lassen. Der Rest in der eigenen Klasse. Nach Schulschluss soll er die Aufgaben abgeben. Schluss aus. Soll scheixxen gehen der Herr Anwalt. Sowas bringt mich auf die Palme.

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J.E schrieb vor 2 Minuten:

Die werden sich wohl kaum gegen ein ärztliches Attest stellen, das hat es ja zum Kindeswohl.

Dann ladet man halt ausstellenden Arzt zu Gericht. Bei dir weiß ich eh, dass es dir einfach nur ums Diskutieren und nicht um die Sinnhaftigkeit geht. Menschen wie der AngeldiMaria muss sich ja verarscht vorkommen, wenn solche Atteste schon bei Kindern aufgestellt werden. 

Anderes Thema:

Ich kann nicht nachvollziehen warum (nicht wenige) Menschen mit Ski und großem Koffer mit dem Zug verreisen, obwohl ja Beherbergungsverbot für Urlauber herrscht. 

AngeldiMaria schrieb vor 2 Minuten:

Der Schulleiter sollte das Kind im Hausmeisterkammerl unterbringen. Und einfach Rechenaufgaben, Aufsätze etc. machen lassen. Der Rest in der eigenen Klasse. Nach Schulschluss soll er die Aufgaben abgeben. Schluss aus. Soll scheixxen gehen der Herr Anwalt. Sowas bringt mich auf die Palme.

In der Klasse selbst gilt ja, bis zu einem gewissen Alter, keine Maskenpflicht. Da gehts um den Weg zum Klassenraum. 

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_Wurzelsepp_ schrieb vor 5 Minuten:

Dann ladet man halt ausstellenden Arzt zu Gericht. Bei dir weiß ich eh, dass es dir einfach nur ums Diskutieren und nicht um die Sinnhaftigkeit geht. Menschen wie der AngeldiMaria muss sich ja verarscht vorkommen, wenn solche Atteste schon bei Kindern aufgestellt werden. 

 

Bis auf den zweiten Satz bin ich vollkommen bei dir. Allerdings, wenn es, und ich beziehe mich wieder auf den Rechtsstaat, dieses Attest gibt, muss man es anerkennen. Falls rechtlich möglich, könnte man ja den Amtsarzt damit befassen. Allerdings sollte der dann auch für eventuelle Folgen geradestehen müssen.

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