COVID-19 in Österreich


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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
Der Koch schrieb Gerade eben:

jetzt hast halt bis Jänner keine Chance.

Glaubst du. Ich weiß alleine von drei Wirtshäusern in NÖ, die im Geheimen offen haben. Kein Take Away, dort wird gesoffen und sogar geraucht. Sehe ich mir morgen eines davon an. Und ich werde es nicht anzeigen. Nehammer soll selber suchen. Die gesamte Skibranche macht was sie will? Kann ich auch.

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WorkingPoor schrieb Gerade eben:

Glaubst du. Ich weiß alleine von drei Wirtshäusern in NÖ, die im Geheimen offen haben. Kein Take Away, dort wird gesoffen und sogar geraucht. Sehe ich mir morgen eines davon an. Und ich werde es nicht anzeigen. Nehammer soll selber suchen. Die gesamte Skibranche macht was sie will? Kann ich auch.

Die machen was erlaubt ist. (und der ein oder andere sicher was deine Wirtshauskollegen machen) 

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Der Koch schrieb vor 9 Minuten:

Hättest halt nicht soviel PK geschaut und übern Bundesbub gelästert sondern damals als es ging nen Urlaub gebucht :ratlos:

dann hätte das hotel auch stornieren müssen

Der Koch schrieb vor 2 Minuten:

Die machen was erlaubt ist. (und der ein oder andere sicher was deine Wirtshauskollegen machen) 

was ist denn erlaubt? öffnen für urlaubsgäste?

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
Der Koch schrieb Gerade eben:

Die machen was erlaubt ist. (und der ein oder andere sicher was deine Wirtshauskollegen machen) 

Denen wird alles erlaubt, der Rest soll daheim sitzen mit seinen Kindern, weil man weder Zoo, Kino oder Museen besuchen darf. Der Universager hat seit dem Sommer auf ein Ziel hingearbeitet. Die Liftkaiser zu befriedigen. Und ich mache nun nicht mehr mit. Habe gerade eben drei Freunde angerufen. Die kommen mich jetzt besuchen. Wozu soll ich mich hier noch bemühen? Um den Seilbahnern ihre Saison zu retten? Bestimmt nicht.

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J.E schrieb vor 1 Minute:

dann hätte das hotel auch stornieren müssen

was ist denn erlaubt? öffnen für urlaubsgäste?

image.png

 

In Kraft getreten am 26.12.; jeder der davor schon dort war macht dies also ohne Rechtsbruch,....

Ob das wirklich alle sind sei damit nicht gesagt,... nur der Aufenthalt in einem Hotel ist jetzt per se einfach ins "blaue hinein geraten" nichts mit Rechtsbruch, ganz anders als beim beispiel von @WorkingPoor mit den Wirtshäusern wo sogar geraucht wird.

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Der Koch schrieb vor 1 Minute:

image.png

 

In Kraft getreten am 26.12.; jeder der davor schon dort war macht dies also ohne Rechtsbruch,....

Ob das wirklich alle sind sei damit nicht gesagt,... nur der Aufenthalt in einem Hotel ist jetzt per se einfach ins "blaue hinein geraten" nichts mit Rechtsbruch, ganz anders als beim beispiel von @WorkingPoor mit den Wirtshäusern wo sogar geraucht wird.

das glaube ich nicht, das bezog sich auf den 3.11.

https://www.wko.at/branchen/tourismus-freizeitwirtschaft/hotellerie/coronavirus-informationen-fuer-die-hotellerie.html#heading_betretungsverbot

 

Fragen zum Betretungsverbot von Beherbergungsbetrieben

1. Das Betreten von Beherbergungsbetrieben zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen vom 3.11. bis einschließlich 06.01. in ganz Österreich untersagt. Gäste, die einen Aufenthalt in diesem Zeitraum gebucht haben, können nun nicht mehr beherbergt werden. Kann ich trotzdem die vereinbarten Stornogebühren verlangen und muss ich Anzahlungen zurückzahlen?  

Wenn der Beherbergungsbetrieb nicht mehr in der Lage ist, den vereinbarten Leistungsumfang laut Beherbergungsvertrag zu bieten – was für die Dauer des Betretungsverbotes der Fall ist – dann können unserer Rechtsansicht nach weder Entgelt noch Stornogebühren vom Gast verlangt werden.  

Auch Anzahlungen können grundsätzlich nicht einbehalten werden, solange die COVID-19-Maßnahmen aufrecht sind und Beherbergungsbetreibe nicht zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen betreten werden dürfen. 

Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich jedenfalls mit dem Gast in Verbindung zu setzen. Viele Gäste sind gerne bereit Umbuchungen und Gutscheine zu akzeptieren, auch wenn sie dazu nicht verpflichtet sind.

2. Was gilt für jene Gäste, die bereits vor dem 3.11 angereist sind? 

Personen, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung bereits in Beherbergung befinden, dürfen für die vorab vereinbarte Dauer weiterhin beherbergt werden. Der Beherberger kann daher den vereinbarten Leistungsumfang weiterhin erbringen.

Möchten diese Gäste dennoch vorzeitig abreisen, kann daher grundsätzlich ein Entgelt bzw. die vereinbarte Stornogebühr für die verbleibenden Tage verlangt werden.

Eine einzelfallbezogene Prüfung ist jedoch empfehlenswert.

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J.E schrieb vor 10 Minuten:

das glaube ich nicht, das bezog sich auf den 3.11.

https://www.wko.at/branchen/tourismus-freizeitwirtschaft/hotellerie/coronavirus-informationen-fuer-die-hotellerie.html#heading_betretungsverbot

 

Fragen zum Betretungsverbot von Beherbergungsbetrieben

1. Das Betreten von Beherbergungsbetrieben zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen vom 3.11. bis einschließlich 06.01. in ganz Österreich untersagt. Gäste, die einen Aufenthalt in diesem Zeitraum gebucht haben, können nun nicht mehr beherbergt werden. Kann ich trotzdem die vereinbarten Stornogebühren verlangen und muss ich Anzahlungen zurückzahlen?  

Wenn der Beherbergungsbetrieb nicht mehr in der Lage ist, den vereinbarten Leistungsumfang laut Beherbergungsvertrag zu bieten – was für die Dauer des Betretungsverbotes der Fall ist – dann können unserer Rechtsansicht nach weder Entgelt noch Stornogebühren vom Gast verlangt werden.  

Auch Anzahlungen können grundsätzlich nicht einbehalten werden, solange die COVID-19-Maßnahmen aufrecht sind und Beherbergungsbetreibe nicht zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen betreten werden dürfen. 

Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich jedenfalls mit dem Gast in Verbindung zu setzen. Viele Gäste sind gerne bereit Umbuchungen und Gutscheine zu akzeptieren, auch wenn sie dazu nicht verpflichtet sind.

2. Was gilt für jene Gäste, die bereits vor dem 3.11 angereist sind? 

Personen, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung bereits in Beherbergung befinden, dürfen für die vorab vereinbarte Dauer weiterhin beherbergt werden. Der Beherberger kann daher den vereinbarten Leistungsumfang weiterhin erbringen.

Möchten diese Gäste dennoch vorzeitig abreisen, kann daher grundsätzlich ein Entgelt bzw. die vereinbarte Stornogebühr für die verbleibenden Tage verlangt werden.

Eine einzelfallbezogene Prüfung ist jedoch empfehlenswert.

Nein das is BGBL 598/2020 vom 22.Dezember.

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jung, dynamisch, erfolglos
WorkingPoor schrieb vor 26 Minuten:

Ich hole jetzt alles nach. Ohne Maske. Verarschen können die jemand anderen.

 

WorkingPoor schrieb vor 22 Minuten:

Glaubst du. Ich weiß alleine von drei Wirtshäusern in NÖ, die im Geheimen offen haben. Kein Take Away, dort wird gesoffen und sogar geraucht. Sehe ich mir morgen eines davon an. Und ich werde es nicht anzeigen. Nehammer soll selber suchen. Die gesamte Skibranche macht was sie will? Kann ich auch.

 

WorkingPoor schrieb vor 17 Minuten:

Denen wird alles erlaubt, der Rest soll daheim sitzen mit seinen Kindern, weil man weder Zoo, Kino oder Museen besuchen darf. Der Universager hat seit dem Sommer auf ein Ziel hingearbeitet. Die Liftkaiser zu befriedigen. Und ich mache nun nicht mehr mit. Habe gerade eben drei Freunde angerufen. Die kommen mich jetzt besuchen. Wozu soll ich mich hier noch bemühen? Um den Seilbahnern ihre Saison zu retten? Bestimmt nicht.

 

Falling_Down_(1993_film)_poster.jpg

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird

Jetzt sind sie sich schon innerhalb der Partei uneinig, wie das Freitesten ablaufen soll und wer den Wisch kontrolliert. https://www.derstandard.at/story/2000122807142/selbst-innerhalb-der-oevp-ist-unklar-wer-das-freitest-attest

Zitat

Auch bei der Frage, wo und wer das negative Test-Attest kontrollieren soll, herrscht noch Verwirrung. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) sieht, wie er am Montag sagte, die Zuständigkeit vornehmlich bei den Betreibern selbst sowie etwa der Wirtschaftskammer oder dem Arbeitsinspektorat. Die Polizei sei nur in Ausnahmefällen zuständig, etwa wenn sie durch die Gesundheitsbehörden zu Stichproben aufgefordert würde. Ansonsten sei ein Einsatz aber nur dann vorgesehen, wenn es zu einer Eskalation komme.

Anders sieht das Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Diese blieb auch am Montag bei ihrem Standpunkt, dass es "absurd wäre", die Verantwortung der Kontrollen den Betreibern von Lokalen aufzubürden. "Davon war nie die Rede, und das wird mit Sicherheit auch nicht so sein", heißt es in einem Statement an den STANDARD. Die Aufgabe der Kontrolle obliege den zuständigen Gesundheits- und Bezirksbehörden. Auch Wirte-Sprecher Mario Pulker sagte, die Gastro wolle die Freitestungen keinesfalls kontrollieren.

Na wie nun?

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Gast

Geh Schweinchen, mach mal 10 Minuten -Ich-such-einen-Artikel-gegen-die-Regierenden Pause. Das schadet der Lesbarkeit und deiner Tastatur.

 

bearbeitet von patierich

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SkiWM2017 Tippspiel Champion
WorkingPoor schrieb vor 29 Minuten:

Und ich mache nun nicht mehr mit. Habe gerade eben drei Freunde angerufen. Die kommen mich jetzt besuchen. Wozu soll ich mich hier noch bemühen? Um den Seilbahnern ihre Saison zu retten? Bestimmt nicht.

 

60CF0996-CA0A-49DC-9F3A-4F17F56A1509.jpeg

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V.I.P.
J.E schrieb vor 3 Minuten:

ich meine, es gilt für jene, die seit mindestens 3.11. durchgehend in einem Hotel sind

Is jetzt eine juristische Haarspalterei,... denn der 24. und 25. wären aus meiner sicht auch Check-In-Tage gewesen (auslaufende VO, in Kraft treten der anderen). Is jetzt aber eigentlich egal. Du könntest durch überlappende VO vielleicht sogar ganz richtig liegen,... 

Es ging mir im wesentlichen darum aufzuzeigen das "im Hotel sein" per se (ohne jetzt die genauen umstände zu kennen) kein "die machen was sie wollen" ist sondern das hier sehr wohl ausnahmen bestehen die vielleicht hier im Zorn übersehen werden können

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