COVID-19 in Österreich


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V.I.P.
Der Koch schrieb vor 2 Minuten:

Tja mit a bisserl Recherche geht's auch,... Das "du deafst wowa ned radl foahn" steht also höchst vermutlich im Kontext ob jemand der einen Alkotest verweigert (oder eben auch nicht - das is ja no ned am Video - um das zu wissen müsste man ja die gesamte Amtshandlung miterlebt haben) noch am Straßenverkehr teilnehmen darf. ?

Screenshot_20200412_211003.jpg

was willst sagen? man darf ohne Führerschein nicht radfahren?

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dem waldschrat zuliebe

also ich muss jetzt mal wirklich was zur polizei sagen, weil ich schon soviel negatives gehoert hab und ich dem sehr zugaenglich bin. in linz ist soweit ich das sehe total chillig, ich bin bei diesem wetter (nona) jeden tag draussen, normalerweise wo niemand ist, treff mich da mit einem freund, abstand eh klar, und es faehrt staendig die polizei vorbei und sagt nix (gibt auch keinen grund, aber das heisst ja sonst nix). heute auf der laendn auch viele leut, alle wie es sein muss, polizei hat niemanden sekkiert obwohl praesent. wenn der fussballfan also nicht klar erkennbar ist, koennen die scheinbar auch ganz normal und ordentlich ihrer arbeit nachgehen.

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Surft nur im ASB
Der Koch schrieb vor 55 Minuten:

Was genau ist an Verboten ausser wenn Ziffer 1-5 zutrifft eigentlich dilettantisch? 

Im Vergleich dazu dann bitte den Nichtraucherschutz durchlesen ;)

Die Verordnung an sich. Man braucht dazu nur das Gesetz lesen.

https://www.derstandard.at/story/2000116124769/corona-krise-der-verordnungsstaat

Ich meine übrigens nicht, dass die Regeln falsch sind, aber die legistische Umsetzung ist ein Wahnsinn. Von den scheinbar völlig willkürlich agierenden Exekutivbeamten jetzt sogar mal abgesehen.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
J.E schrieb vor 18 Minuten:

was willst sagen? man darf ohne Führerschein nicht radfahren?

Er kann dir abgenommen werden, wenn du fett unterwegs bist am Radl. Wenn man keinen hat, darf man natürlich mit dem Rad fahren. Oder mit einem Mopedauto. Keine Ahnung, warum es hier überhaupt eine Amtshandlung gab.

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V.I.P.
m4ri0 schrieb vor 2 Minuten:

Die Verordnung an sich. Man braucht dazu nur das Gesetz lesen.

https://www.derstandard.at/story/2000116124769/corona-krise-der-verordnungsstaat

Ich meine übrigens nicht, dass die Regeln falsch sind, aber die legistische Umsetzung ist ein Wahnsinn. Von den scheinbar völlig willkürlich agierenden Exekutivbeamten jetzt sogar mal abgesehen.

Das die ausformulierung und Einhaltung von gewissen Formvorschriften eines Gesetzes Legistik heißt weiß ich.... Das klärt immer noch nicht warum du diese als dilettantisch bezeichnest. 

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V.I.P.
AlexR schrieb vor 2 Minuten:

Würde man ohne Führerschein nicht Rad fahren dürfen, hätte ich mich 22 Jahre lang strafbar gemacht. :D

Und was würden unsere Kinder nur im Sommer oder während einer Pandemie machen.... Ach so heut gibt's ja ne Playsi

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Channel 9 - Mod
WorkingPoor schrieb vor 3 Minuten:

Wenn man keinen hat, darf man natürlich mit dem Rad fahren. Oder mit einem Mopedauto. Keine Ahnung, warum es hier überhaupt eine Amtshandlung gab.

Auch mit dem Rad kann dir die Weiterfahrt untersagt werden, unterliegst ja genau so der StVO.

Das mit dem Mopedauto ist blödsinn. Natürlich darfst du NICHT mit dem Mopedauto fahren wenn du keine Lenkberechtigung hast.

Warum es eine Amtshandlung gab weiß ich auch ned, aber braucht ja in dem Sinn keinen Grund.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
Dansch10 schrieb vor 3 Minuten:

Das mit dem Mopedauto ist blödsinn. Natürlich darfst du NICHT mit dem Mopedauto fahren wenn du keine Lenkberechtigung hast.

Kommt aufs Alter an. Wer vor Mitte der 70er geboren ist, fällt da nicht rein. So wurde es mir mal gesagt. Habe das aber nicht weiter nachrecherchiert.

bearbeitet von WorkingPoor

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Surft nur im ASB
Der Koch schrieb vor 8 Minuten:

Das die ausformulierung und Einhaltung von gewissen Formvorschriften eines Gesetzes Legistik heißt weiß ich.... Das klärt immer noch nicht warum du diese als dilettantisch bezeichnest. 

Zitat aus dem Kommentar:

Zitat

Der Gesundheitsminister darf zunächst, was ihm der Gesetzgeber erlaubt. Werfen wir also einen Blick auf den in der Verordnung angeführten Paragrafen 2 Ziffer 1 Covid-19-Maßnahmengesetz. – Was lesen wir dort? "Beim Auftreten von Covid-19 kann durch Verordnung das Betreten von bestimmten Orten untersagt werden, soweit dies zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 erforderlich ist."

Man muss nicht juristisch gebildet sein, um die offenkundige Diskrepanz zwischen der gesetzlichen Verordnungsermächtigung und dem Verordnungstext zu erkennen: Im Gesetz steht, es dürfe das Betreten "von bestimmten Orten" untersagt werden – unser Gesundheitsminister verbietet uns aber das Betreten aller (!) öffentlichen Orte. Damit wird die gesetzliche Verordnungsermächtigung jedenfalls überschritten, denn wenn uns grenzen- und bestimmungslos das Betreten aller öffentlichen Orte verboten wird, dann wäre es völlig absurd zu sagen, damit sei uns bloß das Betreten bestimmter Orte untersagt. Die vom Gesundheitsminister verordnete Ausgangsbeschränkung, die bis 14. April verlängert wurde, ist also eklatant gesetzwidrig.

Verstehst, was ich meine?

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Channel 9 - Mod
WorkingPoor schrieb vor 1 Minute:

Kommt aufs Alter an. Wer vor Mitte der 70er geboren ist, fällt da nicht rein. So wurde es mir mal gesagt. Habe das aber nicht weiter nachrecherchiert.

Ist nicht richtig. Für ein Moped(auto) benötigst genau so eine Lenkberechtigung, zumindest die Führerscheinklasse AM (Code 79.02). Der "Mopedschein" AM ist aber bei jeder anderen Führerscheinklasse automatisch inkludiert und bei jeden der einen Führerschein hat auch eingetragen.

Früher durfte man ab Vollendung des 24 Lebensjahres auch mit einem Personalausweis fahren, aber das gibts schon 10 Jahre nicht mehr.

So genug off topic und Führerscheinklassen :davinci:

 

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V.I.P.
Dansch10 schrieb vor 22 Minuten:

Ist nicht richtig. Für ein Moped(auto) benötigst genau so eine Lenkberechtigung, zumindest die Führerscheinklasse AM (Code 79.02). Der "Mopedschein" AM ist aber bei jeder anderen Führerscheinklasse automatisch inkludiert und bei jeden der einen Führerschein hat auch eingetragen.

Früher durfte man ab Vollendung des 24 Lebensjahres auch mit einem Personalausweis fahren, aber das gibts schon 10 Jahre nicht mehr.

So genug off topic und Führerscheinklassen :davinci:

 

das ja, derkoch hat (wieder mal) nichtssagendes Posting abgegeben, auf eine konkrete Frage ist er (wie fast immer) nicht eingegangen 

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WorkingPoor schrieb vor 37 Minuten:

Kommt aufs Alter an. Wer vor Mitte der 70er geboren ist, fällt da nicht rein. So wurde es mir mal gesagt. Habe das aber nicht weiter nachrecherchiert.

zu meiner Zeit haben wir fürs Moped auch nichts gebraucht. ajo, Helm war schon Pflicht 

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