scrafan Spitzenspieler Beitrag melden Geschrieben 23. September 2021 (bearbeitet) Der Koch schrieb vor 54 Minuten: Die verfassungsrechtliche Definition des Wehrpflichtigen im B-VG Artikel 9a Abs. 3 ist übrigens (seit rund 20 Jahren) kein Ausschluss von Frauen und entspricht daher natürlich der verfassungsrechtlichen Gleichberechtigung wonach das recht nicht aufgrund des Geschlechts geschmälert werden darf. Das B-VG kann auch vom VfGH nicht aufgehoben werden - siehe hier . Das Wehrgesetz ist jedoch ein ganz normales Bundesgesetz, darin sind zwar einige Verfassungsbestimmungen aufgenommen (die nicht vom VfGH aufgehoben werden können) es ist aber weiterhin nur ein Bundesgesetz und kann (abgesehen der verfassungsrechtlichen Passagen) ebenso wie das EpiG beanstandet werden sollte es hier Ungleichheiten geben. Soviel dann zum Der Koch schrieb vor 54 Minuten: Die verfassungsrechtliche Definition des Wehrpflichtigen im B-VG Artikel 9a Abs. 3 ist übrigens (seit rund 20 Jahren) kein Ausschluss von Frauen und entspricht daher natürlich der verfassungsrechtlichen Gleichberechtigung wonach das recht nicht aufgrund des Geschlechts geschmälert werden darf. Das B-VG kann auch vom VfGH nicht aufgehoben werden - siehe hier . Das Wehrgesetz ist jedoch ein ganz normales Bundesgesetz, darin sind zwar einige Verfassungsbestimmungen aufgenommen (die nicht vom VfGH aufgehoben werden können) es ist aber weiterhin nur ein Bundesgesetz und kann (abgesehen der verfassungsrechtlichen Passagen) ebenso wie das EpiG beanstandet werden sollte es hier Ungleichheiten geben. Soviel dann zum Stufenbau Damit sagst du genau das was ich geschrieben habe Das Wehrgesetz ist ein einfaches Gesetz bzw Norm. Und um den Art9a B-VG zu ändern brauchst halt trotzdem eine 2/3 Mehrheit, also ja danke für die Bestätigung meiner Aussage bearbeitet 23. September 2021 von scrafan 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
miffy23 ASB-Gott Beitrag melden Geschrieben 23. September 2021 scrafan schrieb vor 16 Minuten: Damit sagst du genau das was ich geschrieben habe Das Wehrgesetz ist ein einfaches Gesetz bzw Norm. Und um den Art9a B-VG zu ändern brauchst halt trotzdem eine 2/3 Mehrheit, also ja danke für die Bestätigung meiner Aussage Naja der springende Punkt ist ja, dass es dem Gleichbehandlungskriterium nicht widerspricht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Koch V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 23. September 2021 scrafan schrieb vor 24 Minuten: Damit sagst du genau das was ich geschrieben habe Das Wehrgesetz ist ein einfaches Gesetz bzw Norm. Und um den Art9a B-VG zu ändern brauchst halt trotzdem eine 2/3 Mehrheit, also ja danke für die Bestätigung meiner Aussage Ja nur nutzt die halt die 2/3 Mehrheit bei einem normal Bundesgesetz nichts, das bleibt genauso vom VfGH aufhebbar, anders als das B-VG wo Zitat die vom Antragsteller angestrebte Überprüfung dieser Verfassungsbestimmung anhand des ebenfalls im Verfassungsrang stehenden Gleichheitssatzes (Art7 B-VG) nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes nicht in Betracht kommt 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
scrafan Spitzenspieler Beitrag melden Geschrieben 23. September 2021 (bearbeitet) Der Koch schrieb vor 22 Minuten: Ja nur nutzt die halt die 2/3 Mehrheit bei einem normal Bundesgesetz nichts, das bleibt genauso vom VfGH aufhebbar, anders als das B-VG wo Dann hebt der VfGH nur die "einfachgesetzlichen Normen" auf, macht keinen Unterschied. Schau dir mal die StVO an, zur Zwangsweisen Blutabnahme bei der Alkoholisierung, ist auch eine Norm im Verfassungsrang. Bzw Die Annahme der maximalen Strafe, wenn diese Blutabnahme verweigert wird. Ist ein ähnlicher Fall. Prüfungsmaßstab bleiben die Grundprinzipien. Sind aber alles Sonderfälle die im ASB nur verwirrend sind und die anderen User wegen offtopic abschrecken. @Der Kochich kann dir aber anbieten, dass wir mittels PN die Diskussion fortsetzen, was meinst du dazu? Der Koch schrieb vor 22 Minuten: Ja nur nutzt die halt die 2/3 Mehrheit bei einem normal Bundesgesetz nichts, das bleibt genauso vom VfGH aufhebbar, anders als das B-VG wo Und das ist noch erwähnenswert, die 2/3 muss für das Verfassungsgesetz notwendig sein plus die ausdrückliche Kennzeichnung als Verfassungsgesetz, damit ist dann die Prüfung vorm VfGH ausgeschlossen. Weil dann der Art 9a B-VG und der Art 7 B-VG (Gleichheitssatz) auf einer Stufe im Stufenbau stehen. Ohne dieser Ergänzung haben wir uns einander vorbeigeschrieben Edit, das sieht man oft in Klammer neben einem § oder Artikel dass "Verfassungsrang odrgl" dabeisteht. Das ist dann die angesprochene Anhebung eines einfachen Gesetzes in Verfassungsrang bearbeitet 23. September 2021 von scrafan 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Koch V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 23. September 2021 scrafan schrieb vor 2 Minuten: Dann hebt der VfGH nur die "einfachgesetzlichen Normen" auf, macht keinen Unterschied. Schau dir mal die StVO an, zur Zwangsweisen Blutabnahme bei der Alkoholisierung, ist auch eine Norm im Verfassungsrang. Bzw Die Annahme der maximalen Strafe, wenn diese Blutabnahme verweigert wird. Ist ein ähnlicher Fall. Prüfungsmaßstab bleiben die Grundprinzipien. Sind aber alles Sonderfälle die im ASB nur verwirrend sind und die anderen User wegen offtopic abschrecken. @Der Kochich kann dir aber anbieten, dass wir mittels PN die Diskussion fortsetzen, was meinst du dazu? Yep 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 23. September 2021 Diese letzten Seiten Google-Verfassungsrecht sind ein Highlight der ASB-Geschichte. 5 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Koch V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 23. September 2021 (bearbeitet) PjotrTG schrieb vor 8 Minuten: Diese letzten Seiten Google-Verfassungsrecht sind ein Highlight der ASB-Geschichte. Eh Herr Immunologie, Virologie, Jurist, Soziologe, Epidemiologie, Wirtschaftsmagnat, Künstler, Medizinethiker, Menschenkenner und ASB-Hero. bearbeitet 23. September 2021 von Der Koch 5 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
miffy23 ASB-Gott Beitrag melden Geschrieben 24. September 2021 Der Koch schrieb vor 16 Stunden: Eh Herr Immunologie, Virologie, Jurist, Soziologe, Epidemiologie, Wirtschaftsmagnat, Künstler, Medizinethiker, Menschenkenner und ASB-Hero. Ich musste dann doch ein wenig schmunzeln. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 24. September 2021 miffy23 schrieb vor 3 Stunden: Ich musste dann doch ein wenig schmunzeln. Wenigstens reitest dich nicht noch weiter in juristisches Nichtwissen rein 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
miffy23 ASB-Gott Beitrag melden Geschrieben 24. September 2021 PjotrTG schrieb vor 8 Minuten: Wenigstens reitest dich nicht noch weiter in juristisches Nichtwissen rein Schau, du bläst hier halt nur Abfälliges rein, und willst ja nicht einmal Anerkennen, dass für einen Laien (was ist übrigens deine Qualifikation zu dem Thema, wenn ich fragen darf?) die Grundprinzipien und Unvereinbarkeit bestimmter Umstände recht offensichtlich scheinen - noch einmal verstärkt dadurch, dass zig Rechtsexperten öffentlich immer wieder ihre Skepsis bezüglich einer verfassungsrechtlichen Machbarkeit einer Impfpflicht geäußert haben. Ich bin ja @scrafan für konkretere Beispiele recht dankbar. Von deinen Kommentaren kann sich halt niemand was kaufen zu dem Thema hier. 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 24. September 2021 miffy23 schrieb vor einer Stunde: Schau, du bläst hier halt nur Abfälliges rein, und willst ja nicht einmal Anerkennen, dass für einen Laien (was ist übrigens deine Qualifikation zu dem Thema, wenn ich fragen darf?) die Grundprinzipien und Unvereinbarkeit bestimmter Umstände recht offensichtlich scheinen - noch einmal verstärkt dadurch, dass zig Rechtsexperten öffentlich immer wieder ihre Skepsis bezüglich einer verfassungsrechtlichen Machbarkeit einer Impfpflicht geäußert haben. Ich bin ja @scrafan für konkretere Beispiele recht dankbar. Von deinen Kommentaren kann sich halt niemand was kaufen zu dem Thema hier. Ich hab eh gesagt wie es ist. Ob du das jetzt glauben willst oder nicht, ist dir überlassen. Aber man sieht eh, wer auf deiner Seite ist, um ebenso zu sofort zu wissen, wes Geistes Kind auf dieser Seite steht 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wienzer Top-Schriftsteller Beitrag melden Geschrieben 25. September 2021 Falls sich jemand beruflich neu orientieren möchte... 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fuxxl jung, dynamisch, erfolglos Beitrag melden Geschrieben 25. September 2021 (bearbeitet) Wienzer schrieb vor 4 Minuten: Falls sich jemand beruflich neu orientieren möchte... Glaub der HC sucht grad a håckn, oder? bearbeitet 25. September 2021 von Fuxxl 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
plieschn ASB-Gott Beitrag melden Geschrieben 25. September 2021 Wienzer schrieb vor 4 Stunden: Falls sich jemand beruflich neu orientieren möchte... Die sollen die Parties zulassen und auch die Nachtgastro wieder eröffnen und dafür konsequent die Einhaltung von 1/1.5G kontrollieren. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Koch V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 25. September 2021 plieschn schrieb vor 4 Stunden: Die sollen die Parties zulassen und auch die Nachtgastro wieder eröffnen und dafür konsequent die Einhaltung von 1/1.5G kontrollieren. Wos is bitte 1,5G? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.