COVID-19 in Europa


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V.I.P.
miffy23 schrieb Gerade eben:

Rechtlich gesehen bezweifle ich, dass vor dem Verfassungsgerichtshof die "Ungleichbehandlung" ziehen würde, wenn die ungleich Behandelten mit ihrem Verhalten andere gefährden. Dass es angestrebt werden würde, steht außer Zweifel, es gibt genügend Schwurbler, Verunsicherte und Manipulatoren. Aber rein von den Grundrechten her passt das nicht rein. Das Recht auf Gleichbehandlung endet an dem Punkt, an dem andere gefährdet werden, und das Wohl der Allgemeinheit überwiegt hier eindeutig.

Bei der Lohnfortzahlung gehts aber nicht um ein Gefährdungspotential. Denn im den Zug öffnet es das Tor natürlich auch bei anderen Krankheiten wie Masern oder Röteln.

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ASB-Gott
Der Koch schrieb vor 1 Minute:

Bei der Lohnfortzahlung gehts aber nicht um ein Gefährdungspotential. Denn im den Zug öffnet es das Tor natürlich auch bei anderen Krankheiten wie Masern oder Röteln.

Masern oder Röteln haben aber keine aktuelle Pandemiegefahr. Daher kann ein Staat hier rechtlich durchaus mit vorliegender Notwendigkeit argumentieren. Es geht hier ja nicht nur um die unmittelbare Gefährdung des Umfelds, sondern auf der Makroebene auch um das Bekämpfen der Ausbreitung insgesamt.

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V.I.P.
miffy23 schrieb vor 1 Minute:

Masern oder Röteln haben aber keine aktuelle Pandemiegefahr. Daher kann ein Staat hier rechtlich durchaus mit vorliegender Notwendigkeit argumentieren. Es geht hier ja nicht nur um die unmittelbare Gefährdung des Umfelds, sondern auf der Makroebene auch um das Bekämpfen der Ausbreitung insgesamt.

Quarantäne ist immer die Bekämpfung der Ausbreitung. Und ja ob Pandemiepotential oder nicht ändert das die Rechtsgrundlage?

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ASB-Gott
Der Koch schrieb vor 3 Minuten:

Quarantäne ist immer die Bekämpfung der Ausbreitung. Und ja ob Pandemiepotential oder nicht ändert das die Rechtsgrundlage?

Sicherlich, da es in dem einen Fall lediglich um die unmittelbare Gefährdung geht, im anderen um nationale Sicherheits-/Gesundheitsbedenken. 

Wir haben hier ja auch gänzlich andere Voraussetzungen mit einer glasklaren akuten Situation, einer Flut an Fakten und Studien, und einer verfügbaren, kostenlosen Impfung. Der Staat wird verfassungstechnisch Menschen nie zur Impfung exekutiv zwingen können, aber die Handhabe dazu, sie indirekt *quasi* zu zwingen, oder von gesellschaftlichen Leistungen auszuschließen, ist mMn gegeben. Aber ich bin kein Jurist, und das wäre sicherlich ein Thema, welches jahrelang diskutiert und verhandelt werden würde, bevor es durchgeht. Außer man lebt halt im eher praktisch orientieren und rational handelnden Deutschland ;D

bearbeitet von miffy23

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V.I.P.
miffy23 schrieb vor 19 Minuten:

Rechtlich gesehen bezweifle ich, dass vor dem Verfassungsgerichtshof die "Ungleichbehandlung" ziehen würde, wenn die ungleich Behandelten mit ihrem Verhalten andere gefährden. Dass es angestrebt werden würde, steht außer Zweifel, es gibt genügend Schwurbler, Verunsicherte und Manipulatoren. Aber rein von den Grundrechten her passt das nicht rein. Das Recht auf Gleichbehandlung endet an dem Punkt, an dem andere gefährdet werden, und das Wohl der Allgemeinheit überwiegt hier eindeutig.

Mit einer Verfassungsmehrheit brauchen wir über das wohl nicht zu diskutieren.

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ASB-Gott
PjotrTG schrieb vor 3 Minuten:

Mit einer Verfassungsmehrheit brauchen wir über das wohl nicht zu diskutieren.

Soweit ich weiß, kann der VfgH auch Änderungen, welche mit Mehrheit beschlossen wurden, aber anderen Punkten der Verfassung widersprechen oder diese aushebeln, abschmettern. Bin mir aber nicht 100% sicher gerade.

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miffy23 schrieb vor 5 Minuten:

Sicherlich, da es in dem einen Fall lediglich um die unmittelbare Gefährdung geht, im anderen um nationale Sicherheits-/Gesundheitsbedenken. 

Wir haben hier ja auch gänzlich andere Voraussetzungen mit einer glasklaren akuten Situation, einer Flut an Fakten und Studien, und einer verfügbaren, kostenlosen Impfung. Der Staat wird verfassungstechnisch Menschen nie zur Impfung exekutiv zwingen können, aber die Handhabe dazu, sie indirekt *quasi* zu zwingen, oder von gesellschaftlichen Leistungen auszuschließen, ist mMn gegeben. Aber ich bin kein Jurist, und das wäre sicherlich ein Thema, welches jahrelang diskutiert und verhandelt werden würde, bevor es durchgeht. Außer man lebt halt im eher praktisch orientieren und rational handelnden Deutschland ;D

Ein infizierter der Abgesondert wird ist noch keine Gefährdung der nationalen Sicherheitslage. Der durchschnittliche Coronacluster ist übrigens kleiner als ein Masernausbruch, das R(0) ist höher. 

Zum Rechtlichen: dann schau dir mal das Interview der Arbeitsrechtlerin gestern in der ZIB2 an. 

Ohne Gesetzesänderung wird das nix. Am ehesten noch per Auslagerung in ein eigenes Gesetz angelehnt an das eigene TBC-Gesetz wobei auch ich kein Jurist bin und nicht sagen kann ob es dann zulässig wäre.

miffy23 schrieb vor 7 Minuten:

Soweit ich weiß, kann der VfgH auch Änderungen, welche mit Mehrheit beschlossen wurden, aber anderen Punkten der Verfassung widersprechen oder diese aushebeln, abschmettern. Bin mir aber nicht 100% sicher gerade.

Yep 

Zitat

Der Verfassungsgerichtshof kann auch Verfassungsgesetze prüfen und sie dann aufheben, wenn sie der „Grundordnung“ der Verfassung (den oftmals so bezeichneten „Baugesetzen“ der Verfassung) widersprechen. 

Die Entscheidung dazu

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V.I.P.
miffy23 schrieb vor 9 Minuten:

Soweit ich weiß, kann der VfgH auch Änderungen, welche mit Mehrheit beschlossen wurden, aber anderen Punkten der Verfassung widersprechen oder diese aushebeln, abschmettern. Bin mir aber nicht 100% sicher gerade.

Schuster, bleib bei deinen Leisten.

Ist für den Fall natürlich kein Thema.

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PjotrTG schrieb vor 1 Minute:

Schuster, bleib bei deinen Leisten.

Ist für den Fall natürlich kein Thema.

Hm? Wieso. Wenn eine Verfassungsmehrheit zB eine Impfpflicht beschließt, diese aber Grundsätzen der Verfassung anderswo widerspricht, würde es halt nicht durchgehen. Der Sinn einer Verfassung ist ja auch, dass es nicht einfach mir nichts dir nichts gekippt werden kann aufgrund von tagespolitischer Laune. Auch wenn ich grundsätzlich ganz klar für eine Impfpflicht wäre, keine Frage.

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V.I.P.
miffy23 schrieb vor 1 Minute:

Hm? Wieso. Wenn eine Verfassungsmehrheit zB eine Impfpflicht beschließt, diese aber Grundsätzen der Verfassung anderswo widerspricht, würde es halt nicht durchgehen. Der Sinn einer Verfassung ist ja auch, dass es nicht einfach mir nichts dir nichts gekippt werden kann aufgrund von tagespolitischer Laune. Auch wenn ich grundsätzlich ganz klar für eine Impfpflicht wäre, keine Frage.

:lol:

Bitte lass es einfach. Bitte.

Du hast keine Ahnung von irgendwas, wirfst mit Halbwissen herum. Das tut echt weh. Man könnte sich noch einen EMRK-Verstoß denken, mit den Baugesetzen hat das aber auch schon gar nichts zu tun.

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ASB-Gott
PjotrTG schrieb vor 2 Minuten:

:lol:

Bitte lass es einfach. Bitte.

Du hast keine Ahnung von irgendwas, wirfst mit Halbwissen herum. Das tut echt weh. Man könnte sich noch einen EMRK-Verstoß denken, mit den Baugesetzen hat das aber auch schon gar nichts zu tun.

Ich glaube, du hast meinen Kommentar nicht genau gelesen. Ich habe einen hypothetischen Fall angesprochen. Wenn du ein paar Posts zuvor liest, wirst du auch sehen, dass ich nicht glaube, dass eine Ungleichbehandlung Ungeimpfter ein Verfassungsproblem darstellen würde.

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miffy23 schrieb vor 8 Minuten:

Ich glaube, du hast meinen Kommentar nicht genau gelesen. Ich habe einen hypothetischen Fall angesprochen. Wenn du ein paar Posts zuvor liest, wirst du auch sehen, dass ich nicht glaube, dass eine Ungleichbehandlung Ungeimpfter ein Verfassungsproblem darstellen würde.

Schau, du hast keine Ahnung von irgendwas, dein hypothetisches Beispiel ist völlig zwecklos; du glaubst aber, darüber schreiben zu müssen. Ist eh okay, ich belehre dich jetzt nicht weiter - außer:

Mein Posting, eine Verfassungsmehrheit würde für den Anlassfall alle Diskussionen erledigen, ist natürlich richtig.

Seufz. Aber immerhin bist du für eine Impfpflicht.

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