Covid-19 und wirtschaftliche Folgen


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Im ASB-Olymp
XSCHLAMEAL schrieb vor 44 Minuten:

Einer Kollegin wurde gerade telefonisch gekündigt :madmax: :facepalm: wegen den "schwierigen Zeiten". Beidln, bin haas.

Telefonisch is eh super, weil nicht gültig ;) Aber ja, ich kenn einen Fall wo der Chef glaubt er kann jemanden wegen der Krise Fristlos, per WhatsApp, raushaun. Die Arbeitsgerichte werden übergehen wenn das alles vorbei ist und manchen Arbeitgebern hauts massiv den Vogel raus.

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KRISCH RAUS!
reallumpi schrieb vor 1 Minute:

Telefonisch is eh super, weil nicht gültig ;) Aber ja, ich kenn einen Fall wo der Chef glaubt er kann jemanden wegen der Krise Fristlos, per WhatsApp, raushaun. Die Arbeitsgerichte werden übergehen wenn das alles vorbei ist und manchen Arbeitgebern hauts massiv den Vogel raus.

Auch nicht wenn danach via Email zugestellt? 
Bzw wirds dann halt einfach postalisch nachgereicht.

Würde mich freuen wenn sie damit Probleme bekommen würden.

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V.I.P.
reallumpi schrieb vor 11 Minuten:

Telefonisch is eh super, weil nicht gültig ;) Aber ja, ich kenn einen Fall wo der Chef glaubt er kann jemanden wegen der Krise Fristlos, per WhatsApp, raushaun. Die Arbeitsgerichte werden übergehen wenn das alles vorbei ist und manchen Arbeitgebern hauts massiv den Vogel raus.

telefonisch gilt natürlich, so nicht eine Vorschrift ein KV zb anderes vorsieht 

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Im ASB-Olymp
XSCHLAMEAL schrieb vor 3 Minuten:

Auch nicht wenn danach via Email zugestellt? 
Bzw wirds dann halt einfach postalisch nachgereicht.

Würde mich freuen wenn sie damit Probleme bekommen würden.

Vorweg, ich beschäftig mich da (leider gezwungenermaßen) nur privat mit dem Thema, daher gilt: Immer zur AK bzw. Gewerkschaft!
Kommt aufn den KV drauf an, aber wenn Schriftform vereinbart ist, so wie in eigentlichen allen KV die ich kenne, dann geht mwn eine Mail Kündigung NUR wenn das Dokument die Anforderungen des Signaturgesetzes entspricht. Das wissen aber die wenigsten Arbeitgeber. Sofern sich das nicht in den letzten 2 1/2 Jahren geändert hat kann er daher soviel per Telefon/WhatsApp/SMS/Mail kündigen wie er will, solange der DN keinen Zettel in der Hand halt gilts nicht. Also am besten KV ansehen, AK anrufen und wenn die auch meiner Meinung sind vmtl am besten den Chef nicht(!) auf den Fehler hinweisen (sofern man dort nach der Aktion eh nicht mehr arbeiten will) und danach die Kündigung anfechten.

J.E schrieb Gerade eben:

telefonisch gilt natürlich, so nicht eine Vorschrift ein KV zb anderes vorsieht 

Welcher KV sieht nicht die Schriftform vor?

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KRISCH RAUS!
reallumpi schrieb Gerade eben:

Vorweg, ich beschäftig mich da (leider gezwungenermaßen) nur privat mit dem Thema, daher gilt: Immer zur AK bzw. Gewerkschaft!
Kommt aufn den KV drauf an, aber wenn Schriftform vereinbart ist, so wie in eigentlichen allen KV die ich kenne, dann geht mwn eine Mail Kündigung NUR wenn das Dokument die Anforderungen des Signaturgesetzes entspricht. Das wissen aber die wenigsten Arbeitgeber. Sofern sich das nicht in den letzten 2 1/2 Jahren geändert hat kann er daher soviel per Telefon/WhatsApp/SMS/Mail kündigen wie er will, solange der DN keinen Zettel in der Hand halt gilts nicht. Also am besten KV ansehen, AK anrufen und wenn die auch meiner Meinung sind vmtl am besten den Chef nicht(!) auf den Fehler hinweisen (sofern man dort nach der Aktion eh nicht mehr arbeiten will) und danach die Kündigung anfechten.

Danke. AK ist sowieso immer ein wichtiger Schritt.

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V.I.P.
reallumpi schrieb vor 5 Minuten:

Vorweg, ich beschäftig mich da (leider gezwungenermaßen) nur privat mit dem Thema, daher gilt: Immer zur AK bzw. Gewerkschaft!
Kommt aufn den KV drauf an, aber wenn Schriftform vereinbart ist, so wie in eigentlichen allen KV die ich kenne, dann geht mwn eine Mail Kündigung NUR wenn das Dokument die Anforderungen des Signaturgesetzes entspricht. Das wissen aber die wenigsten Arbeitgeber. Sofern sich das nicht in den letzten 2 1/2 Jahren geändert hat kann er daher soviel per Telefon/WhatsApp/SMS/Mail kündigen wie er will, solange der DN keinen Zettel in der Hand halt gilts nicht. Also am besten KV ansehen, AK anrufen und wenn die auch meiner Meinung sind vmtl am besten den Chef nicht(!) auf den Fehler hinweisen (sofern man dort nach der Aktion eh nicht mehr arbeiten will) und danach die Kündigung anfechten.

Welcher KV sieht nicht die Schriftform vor?

arbeiter viele, Tischler, Frisör, ...

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J.E schrieb vor 2 Minuten:

arbeiter viele, Tischler, Frisör, ...

Gut, hatte ich (zum Glück) in dem Bereich noch nicht im Bekanntenkreis. Wobei dann immer noch die Frage besteht: Wie beweist der AG das vorm Arbeitsgericht? Zeugen wird er keine haben und Aussage gegen Aussagen geht selten gut für den AG vorm Arbeitsgericht. Alleine deshalb ist es eine selten blöde Idee den AN nicht entweder direkt unterschreiben zu lassen oder die Kündigung eingeschrieben zu übermitteln.

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J.E schrieb Gerade eben:

Handelsangestellte, da gibt es sehr viele, nichts von Schriftform drinnen, wenn ich es auf die schnelle nicht übersehen hab

Handelsangestellte benötigst du definitiv die Schriftform, da hatte eine Freundin erst vor einem halben Jahr den Prozess weil die Kündigung nur mündlich ausgesprochen wurde.

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reallumpi schrieb vor 1 Minute:

Gut, hatte ich (zum Glück) in dem Bereich noch nicht im Bekanntenkreis. Wobei dann immer noch die Frage besteht: Wie beweist der AG das vorm Arbeitsgericht? Zeugen wird er keine haben und Aussage gegen Aussagen geht selten gut für den AG vorm Arbeitsgericht. Alleine deshalb ist es eine selten blöde Idee den AN nicht entweder direkt unterschreiben zu lassen oder die Kündigung eingeschrieben zu übermitteln.

das schon, aber wenn man zb mit Lautsprecher und Zeugen im Zimmer....

ich würde dann einen Brief zusätzlich schreiben: wie schon telefonisch mitgeteilt...

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#27 Branko Boskovic

Ist vielleicht nicht angebracht hier, aber wie würdet ihr leicht derzeit Mitarbeiter kündigen wenn es nicht anders geht dass man sich trennen muss? Telefonisch und anschließend per Schriftstück finde ich da noch den humansten Weg nachdem persönliche Treffen eher schwierig sind derzeit. 

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Wahnsinniger Poster
reallumpi schrieb vor 1 Minute:

Gut, hatte ich (zum Glück) in dem Bereich noch nicht im Bekanntenkreis. Wobei dann immer noch die Frage besteht: Wie beweist der AG das vorm Arbeitsgericht? Zeugen wird er keine haben und Aussage gegen Aussagen geht selten gut für den AG vorm Arbeitsgericht. Alleine deshalb ist es eine selten blöde Idee den AN nicht entweder direkt unterschreiben zu lassen oder die Kündigung eingeschrieben zu übermitteln.

Die wenigsten unterschreiben dir sofort eine Kündigung, weil sie angepisst sind und glauben sie müssen zur AK oder sonstwo hin laufen und die Kündigung  anfechten. Ich gebe die Kündigung immer vor versammelter Mannschaft her, mit dem Hinweis er kann sie mir unterschreiben wenn nicht auch gut. Es gibt zu viel Leute wie du, die mit ihrem Halbwissen hausieren gehen.

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reallumpi schrieb vor 8 Minuten:

Handelsangestellte benötigst du definitiv die Schriftform, da hatte eine Freundin erst vor einem halben Jahr den Prozess weil die Kündigung nur mündlich ausgesprochen wurde.

kann nicht stimmen, vlt hatte sie es in ihrem dienstvertrag

https://www.vida.at/kv/S03M/handelsangestellte-markthandel-ang/handelsangestellte-rahmen/4268301

sogar bei der Gewerkschaftseite steht schriftlich oder mündlich 

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FC Wacker Innsbruck 1913
Andy83 schrieb vor 7 Minuten:

Die wenigsten unterschreiben dir sofort eine Kündigung, weil sie angepisst sind und glauben sie müssen zur AK oder sonstwo hin laufen und die Kündigung  anfechten. Ich gebe die Kündigung immer vor versammelter Mannschaft her, mit dem Hinweis er kann sie mir unterschreiben wenn nicht auch gut. Es gibt zu viel Leute wie du, die mit ihrem Halbwissen hausieren gehen.

du zitierst alle deine Mitarbeiter her und sagst dann dem Einen das er sich schleichen kann? 

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