Reisen im Zeichen des Coronavirus


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Im ASB-Olymp
schmechi schrieb vor 46 Minuten:

So steht das aber NICHT auf der Austrian-Homepage... Nach dem Einloggen unter Bekanntgabe des Buchungscodes steht da folgendes:

Seit 19. März sind unsere neuen, noch flexibleren Umbuchungsmöglichkeiten in Kraft. Dabei verfallen bereits gebuchte Tickets auch bei noch bestehenden Flügen nicht und können bis zum 31. August 2020 umgebucht werden. Zudem bietet Austrian bei Umbuchungen mit Reisedatum im Jahr 2020 ab sofort einen Discount von bis zu 50 Euro an. Selbst wenn Sie noch nicht wissen, wann Sie Ihren Flug umbuchen möchten, können Sie sich Ihren Discount schon heute sichern: Zum Austrian FlightVoucher

Clickt man dann auf die Beantragung vom Flightvoucher steht folgende (Fehl?)information:

Der Austrian FlightVoucher bietet Kunden zusätzlich eine 50€* Ermäßigung, die bei der Buchung Ihres neuen Fluges verwendet werden kann. Dabei ist es unerheblich, welchen Tarif Ihre nicht genutzte Buchung hatte. Sie brauchen uns nicht anzurufen, um Ihre ursprünglich gebuchte Reise zu stornieren. Wir berechnen keine Stornogebühren.

Generieren Sie Ihren persönlichen FlightVoucher, indem Sie unten Ihre Buchungsdaten eingeben. Nach Prüfung Ihrer Daten wird der FlightVoucher automatisch erstellt und Sie werden per E-Mail informiert. Derzeit ist die Einlösung der Ermäßigung noch nicht Self-Service fähig. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie Ihr neues Ticket weiterhin über unser Service Center buchen, wenn Sie Ihren neuen Reisezeitraum bereits kennen.

Teilnahmeberechtigt sind alle Kunden mit ungenutzten Austrian-Tickets, die bis einschließlich 15. Mai 2020 ausgestellt wurden und ein Reisedatum bis zum 31. Dezember 2020 haben. Zum Erhalt der Ermäßigung muss die Buchung Ihres neuen Fluges vor dem 31. August 2020 stattfinden.

Das von dir kolportierte Datum von 31.1.20201 wird hier nirgends erwähnt... Im Kleingedruckten ("Nutzungsbedingungen" geht es tatsächlich NUR um die 50,00-Ermäßigung, eine Beantragung, den Flug ruhend zu stellen (und sohin mit der Umbuchung zuzuwarten) ist offensichtlich online nicht vorgesehen... Clickt man auf "Umbuchen" kann man lediglich das Datum des Fluges ändern...

Ergo ist das ganze Verarsche, ich hätte ja der Gutscheinlösung zugestimmt, aber wenn sie es einem so schwer machen (und die Umbuchung genau so kompliziert ist, wie gleich eine Refundierung zu beantragen), dann ohne mich...

Naja, steht schon auf der Austrian Seite:

https://www.austrian.com/Info/Flightinformation/Travel Alerts.aspx?sc_lang=de&cc=AT

 

Zitat

Ich habe eine Buchung, ich möchte meine Reise verschieben

Wenn Sie eine Buchung haben, können Sie dieses Ticket behalten, ohne sich zunächst auf ein neues Flugdatum festlegen zu müssen. Dies gilt sowohl bei bereits stornierten also auch noch aufrechten Flügen. Ticket und Ticketwert bleiben bestehen. Tickets von stornierten Flügen werden automatisch ruhend gestellt.

Aufgrund der aktuell starken Auslastung unserer Service Center, möchten wir Sie bitten uns zurzeit nur zu kontaktieren, wenn Sie sich bereits für ein neues Reisedatum entschieden haben.

Generell gilt für Tickets, die bis einschließlich 30. Juni 2020 gebucht wurden oder noch werden und ein bestätigtes Reisedatum bis einschließlich 30. April 2021 haben:

Bis zum 31. Jänner 2021 können die Tickets auf ein neues Abflugdatum bis einschließlich 31. Dezember 2021 umgebucht werden. Ebenfalls kann unter bestimmten Voraussetzungen das Reiseziel verändert werden.

Bei Umbuchung von Tickets, die bis 15.Mai 2020 gebucht wurden, erhalten Sie zusätzlich EUR 50,- Ticketwert, wenn Sie auf eine Reise mit Abflugdatum bis 31. Dezember 2020 umbuchen. Die Umbuchung muss bis 31. August 2020 erfolgen. Unter https://austrian.flightvoucher.com können Sie sich für den EUR 50,- Gutschein registrieren.


/E: Aber wenn sie deinen Flug sowieso stornieren dann hol dir dein Geld wieder. Weiss ja auch kein Mensch wie es mit der AUA wirklich weitergeht... Mein Flug am 17.6. findet leider offenbar statt, von daher muss ich den Gutschein nehmen... 

bearbeitet von reallumpi

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ASB-Legende
schmechi schrieb vor 4 Stunden:

Nachdem der Austrian-Gutschein-Vorschlag schwachsinnigerweise an der Realität vorbei segelt (man müsste bis 31.08.2020 einen neuen Flug buchen), muss ich eine Refundierung für meine EM-Flüge beantragen...

Daher drei Fragen:

Hat hier eigentlich irgendjemand schon Geld von Austrian wegen einer coronabedingten Stornierung erhalten?

Und: Wie habt ihr die Refundierung beantragt? Über das Austrian-Formular auf der Website? Email? Eingeschriebener Brief?

Muss ich warten, bis mein Flugstatus als "cancelled" angezeigt wird? Bei meiner Buchung (Hinflug 12.06., Rückflüg 15.6.) gibt es nämlich nach wie vor keinen Hinweis darauf, dass der Flug nicht durchgeführt werden würde....

Die AUA ist der gleiche Heislverein wie die meisten anderen Fluglinien. Da lässt man eh schon den Vermittler weg und bucht direkt, trotzdem seit Wochen bzw nun bald zwei Monaten keine Antwort. Noch einmal soll wer das Argument bringen, dass man bei der AUA eine gewisse Qualität bucht und deshalb halt auch für den Service mehr bezahlen muss. Rasche Abwicklung bei Ansprüchen sowie ein aktives Beschwerdemanagement gehört auch zu einer guten Fluglinie und daher fällt die AUA für mich da nicht mehr drunter.  

Weder muh noch mäh und Geld auch noch keines gesehen, kenne aber auch keinen Fall, wo von der AUA schon Geld überwiesen wurde. Antrag selbst über das Beschwerdeformular eingebracht und mich dann auch noch bei der VKI-Aktion angemeldet, da die Antwort der AUA ja auf sich warten lässt. Wenn bis August nichts kommt, dann werde ich bei der apf ein Verfahren einleiten.

Du musst nicht bis 15. Juni warten, da die Flüge ja laut AUA nicht durchgeführt werden, sondern kannst dich auf ihre eigene Presseaussendung beziehen und den Rückzahlungsanspruch bereits geltend machen.

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Wien nur du allein!

Eingeschriebener Brief mit 14-Tagesfrist und dann Mahnklage. Vorbereitete Mahnklage am besten dem Brief schon beilegen, damit sie wissen, dass man es ernst meint.

bearbeitet von Neocon

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Posting-Pate

Die ÖBB hat mir für die abgesagte Fahrt nach Krakau einen Gutschein ausgestellt, obwohl internationale Tickets rückerstattet werden sollten und ich das auf dem Formular auch so gefordert hatte.

Ist mir jetzt zu mühsam da noch mal zu reklamieren und der Gutschein ist natürlich brauchbar, aber korrekt sind die auch nicht.

bearbeitet von Lucky Luke

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Postinho
Neocon schrieb vor einer Stunde:

Eingeschriebener Brief mit 14-Tagesfrist und dann Mahnklage. Vorbereitete Mahnklage am besten dem Brief schon beilegen, damit sie wissen, dass man es ernst meint.

Ich bezweifle, dass der Brief überhaupt innerhalb von 14 Tagen gelesen wird. 

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Wien nur du allein!
Mr_Rotten schrieb vor 8 Minuten:

Ich bezweifle, dass der Brief überhaupt innerhalb von 14 Tagen gelesen wird. 

Naja spätestens der vom Gericht wird sicher gelesen. Und dumm wären sie, dann nicht zu zahlen.

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Postinho
DonFetzo schrieb vor 12 Stunden:

Die AUA ist der gleiche Heislverein wie die meisten anderen Fluglinien. Da lässt man eh schon den Vermittler weg und bucht direkt, trotzdem seit Wochen bzw nun bald zwei Monaten keine Antwort. Noch einmal soll wer das Argument bringen, dass man bei der AUA eine gewisse Qualität bucht und deshalb halt auch für den Service mehr bezahlen muss. Rasche Abwicklung bei Ansprüchen sowie ein aktives Beschwerdemanagement gehört auch zu einer guten Fluglinie und daher fällt die AUA für mich da nicht mehr drunter.  

 

Freunde von mir haben eine automatisierte Antwort mit den Umbuchungsmöglichkeiten erhalten und nun nochmal darauf geantwortet (ist glaub ich auch notwendig), dass sie davon nicht Gebrauch machen möchten sondern eine
Ticketrückerstattung wünschen.
Auf die zweite Nachricht jedoch noch keine Antwort bekommen.

 

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Wien nur du allein!
cmburns schrieb vor 10 Minuten:

Wie is es jetzt mit GR bezüglich Reisen aktuell? Quarantäne oder mit Test oder ohne wie kn die Nachbarländer exklusive ITA?

Diese Frage hat der Außenminister heute auch nicht beantworten können. Näheres dazu nächste Woche.

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
Neocon schrieb vor 1 Minute:

Diese Frage hat der Außenminister heute auch nicht beantworten können. Näheres dazu nächste Woche.

Danke!

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ASB-Gott
Tlahuizcalpantecuhtli schrieb vor 47 Minuten:

zum Glück muss ich diesen Sommer noch doch keinen Österreichurlaub machen. 

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Betrifft aber nur die Wiedereinreise nach Österreich - bei der Ausreise ist man noch von den Nachbarländern abhängig. GER wird wohl beim 15. Juni bleiben.

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
greenwhite_dna schrieb vor 13 Minuten:

Könnte man über Slowenien nach Österreich reisen, wenn man in Italien Urlaub macht?

Kommt rauf an welche Bestimmungen die Slowenen zu ITA haben..

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