der "wichtige frage thread"


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I'll be back!
firewhoman schrieb vor 1 Stunde:

Deswegen - Mineralwasser in Glasflaschen, da ist es praktisch unbegrenzt haltbar, unverändert!

Ist mir ohne Auto und Aufzug zu heikel.

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I'll be back!
gordonstone schrieb vor 3 Minuten:

Sodastream :v:

Soda is grauslich. Schmeckt ja gleich ganz anders. Außerdem soll's ja möglichst wenig H²CO³ im Wasser drin sein, aber genau so viel dass man trotzdem noch bissl was davon schmeckt.

bearbeitet von Iniesta

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Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt
Iniesta schrieb vor 14 Minuten:

Soda is grauslich. Schmeckt ja gleich ganz anders. Außerdem soll's ja möglichst wenig H²CO³ im Wasser drin sein, aber genau so viel dass man trotzdem noch bissl was davon schmeckt.

Der Geschmack vom Sodastream hängt ja von deinem Leitungswasser ab, und wieviel du sprudelst, steuerst eh selber. :ratlos:

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:davinci:

ich habe ein schutzblech für einen e-scooter bestellt, aber einen ganzen e-scooter erhalten. auf der rechnung steht auch der kontakt, welcher der eigentliche empfänger der ware sein sollte. ich gehe davon aus, dass der scooter zurückgefordert werden kann, weil es sich offensichtlich um einen fehler handelt. gibt es aber eine frist bis wann sich der verkäufer dazu melden muss? :davinci:

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Surft nur im ASB
Oldergod schrieb vor 16 Stunden:

ich habe ein schutzblech für einen e-scooter bestellt, aber einen ganzen e-scooter erhalten. auf der rechnung steht auch der kontakt, welcher der eigentliche empfänger der ware sein sollte. ich gehe davon aus, dass der scooter zurückgefordert werden kann, weil es sich offensichtlich um einen fehler handelt. gibt es aber eine frist bis wann sich der verkäufer dazu melden muss? :davinci:

Ich denke, dass innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Jahren der Verkäufer die Möglichkeit hat, die Rücksendung aufgrund versehentlicher Falschlieferung einzufordern...bin aber kein Jurist, deshalb könnte es natürlich auch ganz anders sein :davinci:

bearbeitet von lx99

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Wien nur du allein!
lx99 schrieb vor 2 Minuten:

Ich denke, dass innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Jahren der Verkäufer die Möglichkeit hat, seine versehentliche Falschlieferung geltend zu machen...bin aber kein Jurist, deshalb könnte es natürlich auch ganz anders sein :davinci:

Ja, wird wohl eine Irrtumsanfechtung mit 3-jähriger Frist sein.

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ASB-Messias
Oldergod schrieb vor 16 Stunden:

ich habe ein schutzblech für einen e-scooter bestellt, aber einen ganzen e-scooter erhalten. auf der rechnung steht auch der kontakt, welcher der eigentliche empfänger der ware sein sollte. ich gehe davon aus, dass der scooter zurückgefordert werden kann, weil es sich offensichtlich um einen fehler handelt. gibt es aber eine frist bis wann sich der verkäufer dazu melden muss? :davinci:

und wennst den Lieferanten kontaktierst und ihn auf den Irrtum aufmerksam machst?

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:davinci:
Neocon schrieb vor 19 Minuten:

Ja, wird wohl eine Irrtumsanfechtung mit 3-jähriger Frist sein.

 

sockn schrieb vor 5 Minuten:

und wennst den Lieferanten kontaktierst und ihn auf den Irrtum aufmerksam machst?

danke, der scooter geht so oder so zurück. aber mich hat es nur interessiert, für wen hier die uhr eher tickt.

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ASB-Messias

wenn sich fuer den Lieferanten der Aufwand nicht lohnt, dann hast einen neuen Scooter für lau... oder bekommst den Ersatzteil geschenkt. Freuen sich dann 2 darüber. Du und der Lieferant weils no ehrliche Leut auch gibt :)

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Eine Freundin studiert an der TU Wien im Master und hat sich jetzt bei einer Firma für eine Masterarbeit beworben und hat die Zusage bekommen. Lt. Inserat 1200€/40h Brutto und sie kann max. 20h arbeiten.

Über das Gehalt wurde beim Vorstellen irgendwie nicht gesprochen und jetzt möchte sie eben nochmals nachfragen, wie ihr tatsächliches Gehalt ist und denen eine kurze E-Mail schreiben. Mir fällt nichts gescheites ein, wie würdet ihr das am besten Formulieren, damit es nicht deppad kommt?

Hintergrund: Sie ist Drittstaatenangehörige und muss daher doppelte Studiengebühren zahlen und darf max. 20h neben dem Studieren arbeiten.

Aktuell arbeitet sie bei einer anderen Firma als Werkstudentin und bekommt da für 20h 1200€ Brutto und da wären jetzt nur 600€ Brutto einfach zu wenig, weshalb sie dann die Stelle nicht annehmen würde.

Wie würdet ihr diese E-Mail formulieren damit es nicht deppert kommt, obwohl es eh eine legitime Frage ist?

bearbeitet von Hammerwerfer

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Postinho
Hammerwerfer schrieb vor 43 Minuten:

Eine Freundin studiert an der TU Wien im Master und hat sich jetzt bei einer Firma für eine Masterarbeit beworben und hat die Zusage bekommen. Lt. Inserat 1200€/40h Brutto und sie kann max. 20h arbeiten.

Über das Gehalt wurde beim Vorstellen irgendwie nicht gesprochen und jetzt möchte sie eben nochmals nachfragen, wie ihr tatsächliches Gehalt ist und denen eine kurze E-Mail schreiben. Mir fällt nichts gescheites ein, wie würdet ihr das am besten Formulieren, damit es nicht deppad kommt?

Hintergrund: Sie ist Drittstaatenangehörige und muss daher doppelte Studiengebühren zahlen und darf max. 20h neben dem Studieren arbeiten.

Aktuell arbeitet sie bei einer anderen Firma als Werkstudentin und bekommt da für 20h 1200€ Brutto und da wären jetzt nur 600€ Brutto einfach zu wenig, weshalb sie dann die Stelle nicht annehmen würde.

Wie würdet ihr diese E-Mail formulieren damit es nicht deppert kommt, obwohl es eh eine legitime Frage ist?

glaub per mail ist das immer deppat. anrufen und sagen, dass übers gehalt gar nicht gesprochen wurde und sich dann so etwas ausmachen. gehalt verhandeln über e-mail... :ratlos:

bearbeitet von BDN

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V.I.P.

Wobei ich sagen muss, 600€ für 20h und die Masterarbeit waren eh nicht schlecht. Da wird sie kaum was anderes finden. Zu meiner Zeit müsste man froh sein, wenn man 400€/40h bekam, meistens gab es gar nichts.

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