Iniesta I'll be back! Geschrieben 29. Juni 2022 firewhoman schrieb vor 1 Stunde: Deswegen - Mineralwasser in Glasflaschen, da ist es praktisch unbegrenzt haltbar, unverändert! Ist mir ohne Auto und Aufzug zu heikel. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gordonstone Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt Geschrieben 29. Juni 2022 Iniesta schrieb vor 42 Minuten: Ist mir ohne Auto und Aufzug zu heikel. Sodastream 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Iniesta I'll be back! Geschrieben 29. Juni 2022 (bearbeitet) gordonstone schrieb vor 3 Minuten: Sodastream Soda is grauslich. Schmeckt ja gleich ganz anders. Außerdem soll's ja möglichst wenig H²CO³ im Wasser drin sein, aber genau so viel dass man trotzdem noch bissl was davon schmeckt. bearbeitet 29. Juni 2022 von Iniesta 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gordonstone Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt Geschrieben 29. Juni 2022 Iniesta schrieb vor 14 Minuten: Soda is grauslich. Schmeckt ja gleich ganz anders. Außerdem soll's ja möglichst wenig H²CO³ im Wasser drin sein, aber genau so viel dass man trotzdem noch bissl was davon schmeckt. Der Geschmack vom Sodastream hängt ja von deinem Leitungswasser ab, und wieviel du sprudelst, steuerst eh selber. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Oldergod :davinci: Geschrieben 29. Juni 2022 ich habe ein schutzblech für einen e-scooter bestellt, aber einen ganzen e-scooter erhalten. auf der rechnung steht auch der kontakt, welcher der eigentliche empfänger der ware sein sollte. ich gehe davon aus, dass der scooter zurückgefordert werden kann, weil es sich offensichtlich um einen fehler handelt. gibt es aber eine frist bis wann sich der verkäufer dazu melden muss? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
lx99 Surft nur im ASB Geschrieben 30. Juni 2022 (bearbeitet) Oldergod schrieb vor 16 Stunden: ich habe ein schutzblech für einen e-scooter bestellt, aber einen ganzen e-scooter erhalten. auf der rechnung steht auch der kontakt, welcher der eigentliche empfänger der ware sein sollte. ich gehe davon aus, dass der scooter zurückgefordert werden kann, weil es sich offensichtlich um einen fehler handelt. gibt es aber eine frist bis wann sich der verkäufer dazu melden muss? Ich denke, dass innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Jahren der Verkäufer die Möglichkeit hat, die Rücksendung aufgrund versehentlicher Falschlieferung einzufordern...bin aber kein Jurist, deshalb könnte es natürlich auch ganz anders sein bearbeitet 30. Juni 2022 von lx99 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 30. Juni 2022 lx99 schrieb vor 2 Minuten: Ich denke, dass innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Jahren der Verkäufer die Möglichkeit hat, seine versehentliche Falschlieferung geltend zu machen...bin aber kein Jurist, deshalb könnte es natürlich auch ganz anders sein Ja, wird wohl eine Irrtumsanfechtung mit 3-jähriger Frist sein. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sockn ASB-Messias Geschrieben 30. Juni 2022 Oldergod schrieb vor 16 Stunden: ich habe ein schutzblech für einen e-scooter bestellt, aber einen ganzen e-scooter erhalten. auf der rechnung steht auch der kontakt, welcher der eigentliche empfänger der ware sein sollte. ich gehe davon aus, dass der scooter zurückgefordert werden kann, weil es sich offensichtlich um einen fehler handelt. gibt es aber eine frist bis wann sich der verkäufer dazu melden muss? und wennst den Lieferanten kontaktierst und ihn auf den Irrtum aufmerksam machst? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Oldergod :davinci: Geschrieben 30. Juni 2022 Neocon schrieb vor 19 Minuten: Ja, wird wohl eine Irrtumsanfechtung mit 3-jähriger Frist sein. sockn schrieb vor 5 Minuten: und wennst den Lieferanten kontaktierst und ihn auf den Irrtum aufmerksam machst? danke, der scooter geht so oder so zurück. aber mich hat es nur interessiert, für wen hier die uhr eher tickt. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sockn ASB-Messias Geschrieben 30. Juni 2022 wenn sich fuer den Lieferanten der Aufwand nicht lohnt, dann hast einen neuen Scooter für lau... oder bekommst den Ersatzteil geschenkt. Freuen sich dann 2 darüber. Du und der Lieferant weils no ehrliche Leut auch gibt 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 1. Juli 2022 Was ist denn bezüglich Dachmiete für eine PV-Anlage ein marktüblicher Preis pro m²? 1€? 2€? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hammerwerfer Postinho Geschrieben 3. Juli 2022 (bearbeitet) Eine Freundin studiert an der TU Wien im Master und hat sich jetzt bei einer Firma für eine Masterarbeit beworben und hat die Zusage bekommen. Lt. Inserat 1200€/40h Brutto und sie kann max. 20h arbeiten. Über das Gehalt wurde beim Vorstellen irgendwie nicht gesprochen und jetzt möchte sie eben nochmals nachfragen, wie ihr tatsächliches Gehalt ist und denen eine kurze E-Mail schreiben. Mir fällt nichts gescheites ein, wie würdet ihr das am besten Formulieren, damit es nicht deppad kommt? Hintergrund: Sie ist Drittstaatenangehörige und muss daher doppelte Studiengebühren zahlen und darf max. 20h neben dem Studieren arbeiten. Aktuell arbeitet sie bei einer anderen Firma als Werkstudentin und bekommt da für 20h 1200€ Brutto und da wären jetzt nur 600€ Brutto einfach zu wenig, weshalb sie dann die Stelle nicht annehmen würde. Wie würdet ihr diese E-Mail formulieren damit es nicht deppert kommt, obwohl es eh eine legitime Frage ist? bearbeitet 3. Juli 2022 von Hammerwerfer 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BDN Postinho Geschrieben 3. Juli 2022 (bearbeitet) Hammerwerfer schrieb vor 43 Minuten: Eine Freundin studiert an der TU Wien im Master und hat sich jetzt bei einer Firma für eine Masterarbeit beworben und hat die Zusage bekommen. Lt. Inserat 1200€/40h Brutto und sie kann max. 20h arbeiten. Über das Gehalt wurde beim Vorstellen irgendwie nicht gesprochen und jetzt möchte sie eben nochmals nachfragen, wie ihr tatsächliches Gehalt ist und denen eine kurze E-Mail schreiben. Mir fällt nichts gescheites ein, wie würdet ihr das am besten Formulieren, damit es nicht deppad kommt? Hintergrund: Sie ist Drittstaatenangehörige und muss daher doppelte Studiengebühren zahlen und darf max. 20h neben dem Studieren arbeiten. Aktuell arbeitet sie bei einer anderen Firma als Werkstudentin und bekommt da für 20h 1200€ Brutto und da wären jetzt nur 600€ Brutto einfach zu wenig, weshalb sie dann die Stelle nicht annehmen würde. Wie würdet ihr diese E-Mail formulieren damit es nicht deppert kommt, obwohl es eh eine legitime Frage ist? glaub per mail ist das immer deppat. anrufen und sagen, dass übers gehalt gar nicht gesprochen wurde und sich dann so etwas ausmachen. gehalt verhandeln über e-mail... bearbeitet 3. Juli 2022 von BDN 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aurinko V.I.P. Geschrieben 3. Juli 2022 Wobei ich sagen muss, 600€ für 20h und die Masterarbeit waren eh nicht schlecht. Da wird sie kaum was anderes finden. Zu meiner Zeit müsste man froh sein, wenn man 400€/40h bekam, meistens gab es gar nichts. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mauerbauer :boardfeature: Geschrieben 3. Juli 2022 gordonstone schrieb am 29.6.2022 um 11:28 : Sodastream Ist kein Mineralwasser!! 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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