der "wichtige frage thread"


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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
kerozene schrieb vor 43 Minuten:

Muss nicht sein, kommt auf den Dienstvertrag an. Ich zB fliege auch morgen dienstlich nach Amsterdam, habe aber einen All-in-Vertrag und somit keine Zulage. Eventuelle Überstunden und Zulage  sind mit der Überzahlung zu Kollektiv abgegolten... 

Feiertag auch? Das glaub ich irgendwie nicht, dass Feiertag in all in fallen, denke nicht, dass sowas gesetzeskonform ist.

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mit Milch
cmburns schrieb vor 7 Minuten:

Feiertag auch? Das glaub ich irgendwie nicht, dass Feiertag in all in fallen, denke nicht, dass sowas gesetzeskonform ist.

Kurz nachgesehen weil es mich selber interessiert hat:

Bestandteile des All-In-Entgeltes

Das All-In-Entgelt erfasst grundsätzlich (ohne ausdrückliche Erwähnung in der Vereinbarung) alle laufenden Bezüge, die bei der Erbringung sämtlicher Arbeitsleistungen im zulässigen Ausmaß anfallen. Dazu können neben dem Grundgehalt bzw. Grundlohn für die Normalarbeitszeit auch gehören:

  • Das Grundgehalt bzw. der Grundlohn für Mehr- und Überstundenarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit etc.,
  • die Zuschläge für Mehr- und Überstundenarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit etc.,
  • das Entgelt für Reisezeiten, Ruf- und Arbeitsbereitschaften,
  • die Zulagen für Schwer- und Schmutzarbeiten etc

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Fuck Heraldry!
kerozene schrieb vor einer Stunde:

Muss nicht sein, kommt auf den Dienstvertrag an. Ich zB fliege auch morgen dienstlich nach Amsterdam, habe aber einen All-in-Vertrag und somit keine Zulage. Eventuelle Überstunden und Zulage  sind mit der Überzahlung zu Kollektiv abgegolten... 

Ist kein All-in-Vertrag. 

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Solo Viola
cmburns schrieb vor 1 Stunde:

Feiertag auch? Das glaub ich irgendwie nicht, dass Feiertag in all in fallen, denke nicht, dass sowas gesetzeskonform ist.

Doch, das ist es. Hab ja freie Zeiteinteilung und kann dafür an einem anderen Tag mal daheim bleiben... Insofern hab ich kein Problem damit, ist halt in diesen Fällen mit der Family manchmal herausfordernd, aber so oft kommts nicht vor dass ich an einem Feiertag raus muss. Sonntag schon eher mal... 

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Ich bin /root, ich darf das!

Kann man, wenn man einen Führerschein aus einem anderen EU Land auf einen österreichischen einfach umschreiben? Hauptwohnsitz ist jetzt Österreich.

Danke im voraus

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V.I.P.
RenZ schrieb vor 2 Minuten:

Kann man, wenn man einen Führerschein aus einem anderen EU Land auf einen österreichischen einfach umschreiben? Hauptwohnsitz ist jetzt Österreich.

Danke im voraus

Ja, aber nicht unebdingt notwendig:

https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/fuehrerschein/3/Seite.040500.html

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird

Steht einem Pflegegeld auch dann zu, wenn man nicht beidseitig amputiert ist? In dem Fall ein vor zwei Wochen amputierter Unterschenkel unter dem Knie bei einem 69-Jährigen mit 50 % Herzleistung. Die Seite der SV spricht nur von beidseitg Amputierten. Geht darum, dass man sich den Antrag und die Begutachtung durch den Arzt erspart, wenn man mit einem Bein noch als gesund gilt.

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Ich bin /root, ich darf das!
WorkingPoor schrieb vor 4 Minuten:

Steht einem Pflegegeld auch dann zu, wenn man nicht beidseitig amputiert ist? In dem Fall ein vor zwei Wochen amputierter Unterschenkel unter dem Knie bei einem 69-Jährigen mit 50 % Herzleistung. Die Seite der SV spricht nur von beidseitg Amputierten. Geht darum, dass man sich den Antrag und die Begutachtung durch den Arzt erspart, wenn man mit einem Bein noch als gesund gilt.

Pflegegeld bekommst du, wenn du einen Pflegeaufwand von einer gewissen Anzahl an Stunden pro Monat hast. Wenn er also Hilfe bei Themen wie Essen, Waschen, Anziehen, Bewegung etc braucht, dann bekommt er auch Pflegegeld.

Ist er komplett selbstständig dann nicht.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
RenZ schrieb vor 2 Minuten:

Pflegegeld bekommst du, wenn du einen Pflegeaufwand von einer gewissen Anzahl an Stunden pro Monat hast. Wenn er also Hilfe bei Themen wie Essen, Waschen, Anziehen, Bewegung etc braucht, dann bekommt er auch Pflegegeld.

Ist er komplett selbstständig dann nicht.

Danke!

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WorkingPoor schrieb vor 1 Stunde:

Steht einem Pflegegeld auch dann zu, wenn man nicht beidseitig amputiert ist? In dem Fall ein vor zwei Wochen amputierter Unterschenkel unter dem Knie bei einem 69-Jährigen mit 50 % Herzleistung. Die Seite der SV spricht nur von beidseitg Amputierten. Geht darum, dass man sich den Antrag und die Begutachtung durch den Arzt erspart, wenn man mit einem Bein noch als gesund gilt.

Mein Vater kriegt bisal was weil er seinen linke Hand nicht mehr voll einsetzen kann (leichter Schlaganfall) - hat ihm eine Krankenschwester im Krankenhaus eingereicht - da hatte er die Probleme aber schon 15 Jahre :lol: weder da Neurologe noch die Hausärztin hätten ihm den Tipp gegeben! Ist kein Vermögen, aber zumindest ein bisal was

RenZ schrieb vor 1 Stunde:

Pflegegeld bekommst du, wenn du einen Pflegeaufwand von einer gewissen Anzahl an Stunden pro Monat hast. Wenn er also Hilfe bei Themen wie Essen, Waschen, Anziehen, Bewegung etc braucht, dann bekommt er auch Pflegegeld.

Rechnungen oder so muss man dafür aber keine vorweisen oder???

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Ich bin /root, ich darf das!
Admira Fan schrieb vor 45 Minuten:

Rechnungen oder so muss man dafür aber keine vorweisen oder???

Der Gutachter kommt und schaut sich den Pflegebedarf an. Das kann ein Arzt oder eine DGKP mit Zusatzqualifikation sein. 

Befunde bzw. ein Zettel vom mobilen Dienst mit dem Pflegeaufwand schaden nicht. Meist sind es aber auch Angehörige, die einen Teil der Arbeit übernehmen und diese fallen hier ebenso mit rein. Relevant ist eben, ob er einen Alltag schaffen könnten, wenn er komplett allein ist. Kann die Person noch einkaufen, sich waschen, die Kleidung herrichten und anziehen. Sich vor Gefahren schützen, soziale Kontakte aufrecht erhalten usw.

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RenZ schrieb vor einer Stunde:

Der Gutachter kommt und schaut sich den Pflegebedarf an. Das kann ein Arzt oder eine DGKP mit Zusatzqualifikation sein. 

Befunde bzw. ein Zettel vom mobilen Dienst mit dem Pflegeaufwand schaden nicht. Meist sind es aber auch Angehörige, die einen Teil der Arbeit übernehmen und diese fallen hier ebenso mit rein. Relevant ist eben, ob er einen Alltag schaffen könnten, wenn er komplett allein ist. Kann die Person noch einkaufen, sich waschen, die Kleidung herrichten und anziehen. Sich vor Gefahren schützen, soziale Kontakte aufrecht erhalten usw.

frag nur weil mein vater eben, angeblich ich hab das nicht überprüft, ein kleines Pflegegeld bekommt, aber niemanden hat (also weder RK noch sonst was) der ihn da unterstützt!

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
Admira Fan schrieb vor 20 Minuten:

frag nur weil mein vater eben, angeblich ich hab das nicht überprüft, ein kleines Pflegegeld bekommt, aber niemanden hat (also weder RK noch sonst was) der ihn da unterstützt!

Bei einer festgestellten Lähmung der Hand wirds wurscht sein ob er jemanden hat, die reicht wohl so für eine Pflegestufe.

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