der "wichtige frage thread"


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:davinci:
sdfsdf schrieb vor 3 Stunden:

Wer hat so an Bledsinn?

Ich kenn keinen einzigen.

nachdem ich mir jahrelang für finanzonline das passwort neu zuschicken musste, habe ich dafür die handysignatur :davinci:

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Oldergod schrieb vor 1 Stunde:

nachdem ich mir jahrelang für finanzonline das passwort neu zuschicken musste, habe ich dafür die handysignatur :davinci:

 

oggy4tw schrieb vor 40 Minuten:

+1 ^^

klassiker, da sind ma schon zu dritt die den selben grund dafür haben :lol:

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¯\_( ͡° ͜ʖ ͡°)_/¯
Oldergod schrieb am 2.9.2016 um 18:47 :

nachdem ich mir jahrelang für finanzonline das passwort neu zuschicken musste, habe ich dafür die handysignatur :davinci:

haha, gut zu wissen, wenn man nicht der einzige ist, der das jedes jahr aufs neue vergisst/verliert :lol:

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DIE Firma für Ihr Posting!

Im Innenhof der Anlage in der ich noch Wohne ist Halte- und Parkverbot ausgenommen Berechtigte. Die ehemalige Hausmeisterin (in Pension) droht mir mit dem Abschleppen, wenn ich zum Verladen von zwei Schachteln (dauert keine 10min) auf einem der freien Privatparkplätze stehen bleibe.

Muss ich mir das gefallen lassen oder soll ich ihr ein dezentes "Geh in Oasch" antworten? Bzw. Wie sieht das die Rechtslage?

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Beruf: ASB-Poster
Im Innenhof der Anlage in der ich noch Wohne ist Halte- und Parkverbot ausgenommen Berechtigte. Die ehemalige Hausmeisterin (in Pension) droht mir mit dem Abschleppen, wenn ich zum Verladen von zwei Schachteln (dauert keine 10min) auf einem der freien Privatparkplätze stehen bleibe.

Muss ich mir das gefallen lassen oder soll ich ihr ein dezentes "Geh in Oasch" antworten? Bzw. Wie sieht das die Rechtslage?




Wer ist berechtigt bzw. bist du berechtigt? Nur weil du dort (noch) wohnst muß das ja nicht der Fall sein.

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AAAAlte Zeiten
PostingGmbH schrieb vor 22 Minuten:

Im Innenhof der Anlage in der ich noch Wohne ist Halte- und Parkverbot ausgenommen Berechtigte. Die ehemalige Hausmeisterin (in Pension) droht mir mit dem Abschleppen, wenn ich zum Verladen von zwei Schachteln (dauert keine 10min) auf einem der freien Privatparkplätze stehen bleibe.

Muss ich mir das gefallen lassen oder soll ich ihr ein dezentes "Geh in Oasch" antworten? Bzw. Wie sieht das die Rechtslage?

:lol::D
bist bis jez ohne parkticket auskommen? :=

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Beruf: ASB-Poster

Weiß jemand, wie ich am leichtesten den abgebrochen AUX-Stecker aus der Buchse herausbekommen kann? Oder geht das nur mittels Ausbau?

3a4410eff4218f94b0b699cafe98a2a4.jpg

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Junior Vizepräsident
Lurker schrieb vor 2 Stunden:

Wer ist berechtigt bzw. bist du berechtigt? Nur weil du dort (noch) wohnst muß das ja nicht der Fall sein.

 

 

Da Drohungen ausgesprochen werden, ist er anscheinend nicht berechtigt. Ich lese mir auch nicht den Mietvertrag durch und parke einfach dort, wo ich der Meinung bin, dass es mir zusteht. Kann man schon machen. :davinci: 

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DIE Firma für Ihr Posting!
FAK-masteR schrieb vor 2 Stunden:

:lol::D
bist bis jez ohne parkticket auskommen? :=

Hab mir nen Stapel 15 Minuten Parkscheine geholt (sind ja gratis) um bei der neuen Wohnung zu parken und bei der alten bin ich bis jetzt immer im Hof stehen geblieben. Werd mir aber jetzt (fahr eh nur noch 2mal) halt auf der Straße nen Platz suchen (ist halt weiter zum Tragen...) :=

bearbeitet von PostingGmbH

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Wien nur du allein!

Ich würde das Parken (auch kurzftistiges) auf Nichtöffentlichen Flächen generell unterlassen. Das kann schnell zu einer Besitzstörungsklage führen und das kostet 100-200 Euro.

Also entweder nachfragen oder wo anders parken.

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Beruf: ASB-Poster
Hab mir nen Stapel 15 Minuten Parkscheine geholt (sind ja gratis) um bei der neuen Wohnung zu parken und bei der alten bin ich bis jetzt immer im Hof stehen geblieben. Werd mir aber jetzt (fahr eh nur noch 2mal) halt auf der Straße nen Platz suchen (ist halt weiter zum Tragen...) :=



15 Minuten Parkscheine. Na schau, jemand der meinem Tipp folgt. :-)

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