raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 8. Oktober 2013 eh, man muss sich halt nur wie von dir empfohlen auch entsprechende beweise sichern - und daran hat der vormieter ja möglicherweise kein interesse, so wie das geklungen hat. wobei, solange die ablöse für die küche in normalem rahmen ist, dann wird's wohl auch rechtlich passen. dann hat der vormieter einfach sein vorschlagrecht bestmöglich für sich finanziell verwertet. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zerenato Im ASB-Olymp Geschrieben 8. Oktober 2013 indem nur jemand die wohnung bekommen wird, der ihm die küche zu möglichst guten konditionen ablöst. bei mehreren interessenten wird garantiert der höchstbieter die wohnung bekommen. somit wird der vormieter praktisch zum makler und kassiert auch provision. für eine finanzielle Leistung, die er selbst erbracht hat. Ist ja nicht so, dass er Provision für die bereits durch die Genossenschaft installierten Fenster verlangt. Nochmal, überhöhte (daher nicht dem tatsächlichen Restwer entsprechende) und unzulässige Ablösen können sehr unproblematisch trotz vertraglicher Vereinbarung zurückgefordert werden. Das System wurde bewusst gegen die Mietrechtsablösen eingeführt, da ja oft zuerst gezahlt werden müssen, dann aber eben zurückgeholt werden können, Insolvenzrisiko bleibt. Gibt übrigens auch Verwaltungsstrafen dafür. Siehe oben! Recht ja, Pflicht nie (außer b. gewolltem Unterschreiten der Kündigungsfrist). Außerdem darf nie Ablöse für das Mietrecht gezahlt werden, Par. 27 MRG setzt das alles wie gesagt fest. Eben jener ist so ein Fall. Du verziehst ins Ausland während die Kündigungsfrist läuft, hast aber Investitionen in die Wohnung getätigt, Diese "wieder hereinzuholen" kann dir imo nicht verboten werden, nur weil die Fliesen einem weniger gefallen als einem anderen, 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Geschrieben 8. Oktober 2013 (bearbeitet) Ad raumplaner Ja, es muss halt eine adäquate Gegenleistung vorliegen. Wegen 50 Euro geht man dann eh ohnehin nicht zur Schlichtungsstelle oder zum Gericht (weiß jetzt nicht auswendig, wo man das einbringen müsste)... Aber das hat den Ablösenmissbrauch schon eingedämmt grundsätzlich. Warum man einem Mieter als Vermieter so ein Präsentationsrecht einräumt, erschließt sich mir aber nicht ganz, es sei denn, der Vermieter will, dass der Mieter was investiert. Eben jener ist so ein Fall. Du verziehst ins Ausland während die Kündigungsfrist läuft, hast aber Investitionen in die Wohnung getätigt, Diese "wieder hereinzuholen" kann dir imo nicht verboten werden, nur weil die Fliesen einem weniger gefallen als einem anderen, Die Investitionen haben mal zunächst nichts mit dem früheren "Nachmieter bringen" zu tun. Ob deine Aussage richtig ist, kann man schwer beurteilen, das muss nämlich nicht generell so sein (Altbau, Neubau, was steht im Mietvertrag, etc). bearbeitet 8. Oktober 2013 von PjotrTG 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 8. Oktober 2013 für eine finanzielle Leistung, die er selbst erbracht hat. Ist ja nicht so, dass er Provision für die bereits durch die Genossenschaft installierten Fenster verlangt. er hat anscheinend sehr viel bezüglich nachmieter mitzureden und nimmt daher den, der ihm das meiste geld gibt. und der nachmieter wird immer primär daran denken, dass er so zur wohnung kommt, nicht zur küche. insofern hat der nachmieter eine sehr hohe zahlungsbereitschaft - aber nicht aufgrund der küche, sondern eben aufgrund der wohnung. inklusive der von der genossenschaft installierten fenster. Eben jener ist so ein Fall. Du verziehst ins Ausland während die Kündigungsfrist läuft, hast aber Investitionen in die Wohnung getätigt, Diese "wieder hereinzuholen" kann dir imo nicht verboten werden, nur weil die Fliesen einem weniger gefallen als einem anderen, wie gesagt, genossenschaften haben in der regel null interesse daran, dass der mieter etwas aufwertet. wenn man damit ein problem hat, darf man keine genossenschaftswohnung mieten bzw. muss man solche dinge vorab klären. was vielleicht eh gemacht wurde, ist schwer zu beurteilen. nichtsdestotrotz sind systeme, in denen der vormieter über entscheidungsmacht besitzt, grundsätzlich anfällig dafür, dass provisionsgelder fließen, auch wenn diese dann mitunter mit dem restwert von möbelstücken oder anderen einbauten getarnt werden. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zerenato Im ASB-Olymp Geschrieben 8. Oktober 2013 mir gehts ja darum, dass ich die Wohnung unbedingt haben möchte. Die Ablöse ist nicht überzogen und die Küche gefällt mir. Würde sie also gerne übernehmen. Die Wohnung bekomm ich aber nur, wenn mich der bisherige Mieter bei der Genossenschaft als Nachmieter vorschlägt. Diese Option hat er aber nur 1 mal. Sollte ich aus irgendeinem Grund die Wohnung dann nicht nehmen ist es vorbei mit dem Weitergaberecht für den Vormieter und dieser muss die Wohnung leer räumen und besenrein an die Genossenschaft übergeben. Da ich aber die Wohnung will und der Vormieter die Küche nicht brauchen kann und am liebsten noch etwas dafür haben will, kann dieser eigentlich die Ablöse nur gleich zu Beginn einfordern. Denn somit hat man eigentlich auch die Gewissheit dass der Nachmieter es ernst meint. Weil auch wenn dieser dann die Küche rausreißen würde und vielleicht verkaufen kann, bleibt bei weitem weniger über, als wenns der Nachmieter übernimmt. Und ich würde es eigentlich auch so machen. Gibt ja genügend Leute die eine Wohnung haben wollen. Solange die Ablöse nicht überzogen ist, sehe ich da keine Probleme Der Vormieter hat das Recht dazu. Ihm wird also im Wege des Genossenschaftsvertrages ermöglicht, Investitionen, die er getätigt hat, an den Nachmieter (und zwar nur an den ersten, für den er sich bei der Genossenschaft offiziell entscheidet) weiterzugeben, der davon profitiert, weil er sich keine neue Küche/garderobe/etc kaufen muss. Dadurch kann der neue sich die Wohnung eventuell auch leichter leisten (hängt natürlich von der Menge der Dinge ab, die da übernommen und deshalb billiger werden) Deine Annahme, Genossenschaften würden lieber leere Wohnungen vergeben als welche, in denen diverse Einbauteile von Mieter zu Mieter weitergegeben werden ist genau das. Eine Annahme. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 8. Oktober 2013 Der Vormieter hat das Recht dazu. Ihm wird also im Wege des Genossenschaftsvertrages ermöglicht, Investitionen, die er getätigt hat, an den Nachmieter (und zwar nur an den ersten, für den er sich bei der Genossenschaft offiziell entscheidet) weiterzugeben, der davon profitiert, weil er sich keine neue Küche/garderobe/etc kaufen muss. Dadurch kann der neue sich die Wohnung eventuell auch leichter leisten (hängt natürlich von der Menge der Dinge ab, die da übernommen und deshalb billiger werden) Deine Annahme, Genossenschaften würden lieber leere Wohnungen vergeben als welche, in denen diverse Einbauteile von Mieter zu Mieter weitergegeben werden ist genau das. Eine Annahme. auch ohne vorschlagrecht kann der vormieter logischerweise ablöse für seine möbel verlangen. nur bekommt er dann halt nur mehr das, was ihm der nachmieter für die möbel zahlen will und kein körberlgeld, weil davon der bezug der wohnung abhängt. auch das ist übrigens nur eine annahme. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 8. Oktober 2013 (bearbeitet) ... auch ohne vorschlagrecht kann der vormieter logischerweise ablöse für seine möbel verlangen. nur bekommt er dann halt nur mehr das, was ihm der nachmieter für die möbel zahlen will und kein körberlgeld, weil davon der bezug der wohnung abhängt. auch das ist übrigens nur eine annahme. das von dir "bevorzugte" system, wäre aber dann mehr oder weniger das Ende von Genossenschaften, wer nimmt sich denn dann noch eine Mietkaufwohnung, wenn er bei einem Auszug relativ sicher einen Mega Verlust machen wird!? Da würde ich es weit sinnvoller finden das mal ordentlich kontrolliert wird, wer in geförderte Genossenschaftswohnungen einzieht!!! Zum Zeitpunkt des "kaufes" sollte man halt schon förderwürdig sein. Hat bei uns damals noch geklappt das wir förderungswürdig sind, wenn ich dann aber unzählige Nachbarn sehe wo nur eine Person die Wohnung "gekauft" hat, der Ehemann etc. nicht hier gemeldet ist,... Das ist eigentlich der wahre Beschiss!! Nicht jemand der für seine Investitionen (Küche, bessere Böden, Außenrolladen,...) einen kleinen Betrag zurück haben will -> und da meine ich jetzt nicht das sich einer für die Küche die 10.000 wert war, nach 5 Jahren noch 10.000 zahlen lassen will -> da gibts Online und auch bei der AK ganz gute "Berechnungsmodelle" wie man die Ablöse seriös ermittelt. bearbeitet 8. Oktober 2013 von Admira Fan 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chemical neighborhood I think I lost my headache Geschrieben 8. Oktober 2013 Wenn noch neu bzw ganz frisch: sofort zum Arzt!! Wenn man früh genug dran ist kann oft noch was gemacht werden, andererseits wirst du dich wohl daran gewöhnen müssen... Bei mir ist es zum Glück auch "nur" ein relativ leises Rauschen, das ich nur höre wenn es sonst ganz still ist. Weil ich früher zum Einschlafen fast immer Musik gehört hab, hab ich ihn auch leider zu spät bemerkt... Ist leider schon zumindest ein halbes Jahr - Jahr so. Bei mir ists wohl eher laut als leise, aber ich kanns eigtl den ganzen Tag ausblenden oder vergiss drauf. War letztens einfach nur recht schlecht drauf beim schlafen gehen, und da hab ich mich da irgendwie drauf versteift.. ein horror. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
barca11 Gegen Fussballmillionäre in Österreich! Geschrieben 8. Oktober 2013 indem nur jemand die wohnung bekommen wird, der ihm die küche zu möglichst guten konditionen ablöst. bei mehreren interessenten wird garantiert der höchstbieter die wohnung bekommen. somit wird der vormieter praktisch zum makler und kassiert auch provision. Das ist freie Marktwirtschaft! Ich hatte auch eine Nachmieterin die mir für die Küche mehr bezahlt hätte, jedoch wurde der Kredit von der Bank nicht bewilligt. Also den Zweitbieter die Wohnung überlassen.... Was ist daran Korruption? Wenn Dir einer für Deine Gebrauchtwagen 10000 € bietet wirst Du ihn auch nicht um 9000 € hergeben. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlexR V.I.P. Geschrieben 8. Oktober 2013 Blödsinn. Freie Marktwirtschaft wäre es, wenn jeder Interessent die gleiche Chance auf die Wohnung hätte. Dadurch, dass dies aber nicht der Fall ist, weil der Mieter einen Nachmieter vorschlagen kann, stimmt dein Beispiel nicht. Es geht ja hier darum, dass die Bereitschaft für die Küche mehr zu zahlen, als notwendig, sich positiv auf den Vorschlag der Nachmieterschaft auswirken kann. Und genau das wird kritisiert. Noch dazu, wenn der Vorschlag die Chancen auf die Wohnung auf 90% erhöht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Geschrieben 8. Oktober 2013 Ich sags nochmal, zahlts halt einfach zuviel und gehts dann zur Schlichtungsstelle, überhöhte Ablösen sind verboten, nix freie Marktwirtschaft. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
barca11 Gegen Fussballmillionäre in Österreich! Geschrieben 8. Oktober 2013 Im Regelfall weiss man wieviel z.B die Küche noch Wert ist (zumindest ich und mein Nachmieter haben das gewusst) und man wird sich auf einen angemessenen Preis einigen. Das es in unserer heutigen Gesellschaft aber oft anders läuft ist auch klar. Wenn jemand dann mehr zahlt und vor Gericht rennt kann ich das nicht verstehen, aber was solls.... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LarsUlrich ASB-Gott Geschrieben 8. Oktober 2013 a geh, so oarsch wird das wetter schon nicht werden Wenn man gscheit wandern geht schon 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Geschrieben 8. Oktober 2013 Im Regelfall weiss man wieviel z.B die Küche noch Wert ist (zumindest ich und mein Nachmieter haben das gewusst) und man wird sich auf einen angemessenen Preis einigen. Das es in unserer heutigen Gesellschaft aber oft anders läuft ist auch klar. Wenn jemand dann mehr zahlt und vor Gericht rennt kann ich das nicht verstehen, aber was solls.... Es ist - ich sags nochmal - verboten (!) - das heißt, dass du als Vormieter eine Verwaltungsstrafe bis 15000 Euro bekommen kannst. In meinen Augen kann man da nicht mit Vertragstreue argumentieren. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 8. Oktober 2013 Es ist - ich sags nochmal - verboten (!) - das heißt, dass du als Vormieter eine Verwaltungsstrafe bis 15000 Euro bekommen kannst. In meinen Augen kann man da nicht mit Vertragstreue argumentieren. wobei es da aber eher darum geht das man sich etwas ablösen lässt was nicht ablösbar ist -> Fenster, Türen, WC,.... du kannst dir max. den Aufpreis auf was höherwertiges ablösen lassen! Ob das Gericht auch bei "Küchen" etc. einschreitet kann ich mir fast nicht vorstellen? wäre auch etwas eigenartig! Wenn man gscheit wandern geht schon oida wandern? Hubschrauberrundflug!!!!! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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