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_UndertakeR_

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AlexR schrieb vor einer Stunde:

naja, aber, wenn ruchbar wird, dass die lizenz erteilt wird, obwohl das schiedsgericht unzulässig nachreichende unterlagen (die nicht verwendet werden dürfen) akzeptiert hat, dann bin ich mir nicht so ganz sicher. weil, dann verstößt das schiedsgericht zuerst gegen eigene regeln..... 8P

Und ich bin mir nicht so sicher ob das überhaupt relevant ist. In Österreich gilt für Richter der Grundsatz der freien Beweiswürdigung, d.h. sie müssen nach freier Überzeugung entscheiden ob etwas bewiesen ist oder nicht...ich weiß, es ist weit hergeholt das auch auf Schiedsgerichte anzuwenden.

Jedenfalls ist mir in keinem Artikel bisher die Info untergekommen, dass Hartberg neue Unterlagen nachgereicht hätte.

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Baltic Cup Champion

Eine Umformulierung ist ja keine Neueinreichung. Und das SNS könnte ja auch darauf erkennen, dass bereits der Senat 5, oder das Protestkomitee diese Umformulierung verlangen hätte müssen, anstatt gleich die Lizenz wegen dieses Formfehlers zu verweigern. Das Lizenzverfahren hat per se ja den Sinn den regulären Spielbetrieb zu sichern, nicht ungeliebten oder patscherten Vereinen eins auszuwischen. Wenn das fragliche Geld also nachweislich da ist und es nur an einer Formulierung scheitern sollte (niemand weiß ob das jetzt wirklich so ist), dann hätte man hier deutlich übers Ziel hinausgeschossen. Ob das nun wirklich so ist, oder ob dieses Geld nicht doch fraglich ist, werden wir wohl heute Abend erfahren. Jedenfalls scheint es, dass der Fristverzug bei der Auslagerung kein Hindernis mehr ist und damit wäre ein Präzedenzfall geschaffen. 

 

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Teamspieler

Ist eben vor allem ein Interpretationsproblem. Die Verfahrensregeln, auf deren Grundlage die Schiedsrichter ihr Urteil fällen, wird ja ebenfalls von den beiden Streitparteien festgelegt. Wenn das Schiedsgericht jetzt eine der Normen dieser Rechtsgrundlage außer Acht lässt, irgendeine hinzudichtet oder einfach nur krass fehlinterpretiert (was ja im Grunde aufs selbe hinausführt), müssen die Bundesligavereine als Streitpartei das wohl auch nicht hinnehmen, sondern können auch dagegen klagen. Schiedsverfahren sind ja keine rechtliche Enklave. Wenn das österreichische Recht als Grundlage gewählt wurde, wird das zum Beispiel vor dem OGH geregelt. Soweit mein Wissen.

Ein solche offensichtliche Fehlinterpretation nehm ich im vorliegenden Fall aber mal nicht an, weil 1) die Schiedsrichter allesamt graduierte Juristen und damit hoffentlich keine kompletten Tschopperl sind, und uns 2) ja auch schon manch Rechtsexperte hier im ASB deutlich gemacht hat, dass eine NEU-Formulierung ja noch lange keine Einreichung neuer Unterlagen darstellt. Insofern find ich die Interpretation, dass Neuformulierungen nicht gegen das Neuerungsverbot verstoßen, schon nicht so abwegig. Wenn also das Land Steiermark und der TSV erraten haben, welche Formulierung das Schiedsgericht gern hören würden (sind wir hier eigentlich beim Millionenquiz?), sollts mit der Lizenz wohl klappen. 

bearbeitet von Schuvast

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Baltic Cup Champion

@Schuvast

solltest du mich meinen - ich bin definitiv kein Rechtsexperte. Bloß ein interessierter Forumsuser der gerne seine Meinung zu interessanten Themen angibt. Diese haben aber keinen Anspruch auf Alleingültigkeit und schon gar keinen auf Rechtssicherheit. ;)

 

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Gast
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