Fanszene Austria Wien


iderf

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Giovanni58 schrieb vor 12 Minuten:

Im Prinzip kann ein Verein nicht einmal einen verurteilten Serienmörder den Zutritt verweigern - selbst wenn er davon wüßte, außer er lässt sich im Stadionbereich etwas zu Schulden kommen.

Wo hast denn den Blödsinn her? Der Verein kann jedem Hausverbot erteilen, sogar ohne jeder Begründung! 

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V.I.P.
Landstraßer Steinbock schrieb vor 16 Minuten:

Hab ich irgendwo den Vergleich vom DrSaurer als in Ordnung betitelt oder ähnliches? Ich merke immer mehr, es mangelt dir an elementaren Dingen.

Wennst Lust hast, ich erkläre es dir gern am Samstag, darfst vorbeischauen.

ich probiere es doch tatsächlich noch einmal:

- ein admiraner (?) postet ein pickerl, das irgenwo (in wien?) pickt

- darauf kommen die üblichen mit der verbindung nazi-austria

- der selbsternannte(?) journalist bonvalot postet daraufhin:

Der neueste Aufkleber von Neonazis aus der Fanszene von Austria Wien. Ein Reichsadler, nur das Hakenkreuz wurde durch ein bekanntes Design der Ultra-Fanszene ersetzt. Der @FKAustriaWien wird dringend handeln müssen - und die zahlreichen antifaschistischen Fans des FAK unterstützen. https://www.facebook.com/m.bonvalot/?hc_ref=ARRFdBmrFlx0VC06ruwK3HtJ_2BSVwc4K4N9kxbe7PBHgheEW7YKR-3wPKbW228O1fA&fref=nf&__xts__[0]=68.ARDTqG4xyI-BPGhRAwlTLB_dhVf-QEmLUTGsPnUtIwhzzxeuplKaSgUGZ4jqEQn_8GQIO99MPuYgsVEtPI5stXG9IQxFak394TmJgewO8Wz2tfkJ1GahsfIF29J0rhg3FXew5Ik&__tn__=kC-R

 

- auch andere medien haben das aufgegriffen

 

 

jetzt frage ich nochmals: war das kein anpatzen des vereins, was hat das mit austria, die alles mögliche und mehr als jeder andere verein macht, zu tun? und dann kommen von dir u.a. irgendwelche vergleiche, dramatisierungen usw. lasst doch endlich mal die kirche im dorf

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Postet viiiel zu viel
Landstraßer Steinbock schrieb vor 13 Minuten:

Wo hast denn den Blödsinn her? Der Verein kann jedem Hausverbot erteilen, sogar ohne jeder Begründung! 

Nein!

Zitat

§ 2 Hausrecht

Das Stadionverbot ist keine Sanktion auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten, sondern eine Präventivmaßnahme gegen eine natürliche Person auf zivilrechtlicher Grundlage und wird auf Basis des Hausrechts des jeweiligen Klubs gegen Personen ausgesprochen, die auf Grund konkreter Verdachtsmomente bzw. Verhaltensweisen unmittelbar ein Risiko für die Sicherheit von Zuschauern, Akteuren, Offiziellen usw. darstellen können bzw. den Ablauf einer Fußballveranstaltung stören.

Wird in unserer Hausordnung nicht anders drinnen stehen

Hier nochmal unsere Hausordnung ;) 

Zitat

Der FK Austria Wien steht für eine

weltoffene, tolerante Fußballkultur und verurteilt

fremdenfeindliche, rassistische, homophobe, gewaltverherrlichende,

antisemitische, links- bzw. rechtsextreme

Verhaltensweisen, Lebensanschauungen und

politische Einstellungen. Aus diesem Grund können

Personen, die mit ihrem äußeren Erscheinungsbild den

Eindruck erwecken, dass sie eine solche Verhaltensweise,

Lebensanschauung oder politische Einstellung

vertreten, von allen Veranstaltungen ausgeschlossen

werden. Zum äußeren Erscheinungsbild zählen

insbesondere eine typische Bekleidung mit themenbezogenen

Schriftzeichen, bei denen verschiedene Zahlen

bzw. Buchstabenkombinationen die Einstellung des

Trägers deutlich machen, oder bestimmte

Bekleidungsmarken, die als Erkennungsmerkmal für

eine solche Einstellung dienen. Weiterhin können

Personen, die eine solche Verhaltensweise, Lebensanschauung

oder politische Einstellung durch Fahnen,

Aufnäher, Propagandamaterial, Aufrufe oder

Äußerungen und dergleichen zum Ausdruck bringen,

von allen Veranstaltungen ausgeschlossen werden.

9. Personen, die Gegenstände auf das

Spielfeld oder in die Zuschauerränge werfen oder

schießen, insbesondere Raketen oder sonstige

pyrotechnische Gegenstände abfeuern, werden wegen

Ordnungsstörung angezeigt und werden ohne Rückerstattung

des Eintrittsgeldes vom Platz verwiesen. Die

Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen für

die eine Bewilligung der Bundespolizeidirektion Wien

nach dem Pyrotechnikgesetz 2010, BGBl. I Nr.

131/2009 i.d.g.F., und eine Eignungsfeststellung der

Magistratsabteilung 36 nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz,

LGBl. Nr. 12/1971 i.d.g.F., vorliegt, ist

jedoch zulässig. Personen, gegen die ein Stadionverbot

besteht, sind ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes

vom Platz zu verweisen, Dauerkarten sind abzunehmen.

Ihnen droht ein örtliches und im Wiederholungsfall

bundesweites Stadionverbot (nach den Bestimmungen

der Sicherheitsrichtlinien der Bundesliga).

Besucher, die alkoholisiert sind bzw. unter Einfluss von

Suchtmittel stehen, können vom Ordnerdienst am

Eintritt gehindert bzw. ohne Rückerstattung des

Eintrittsgeldes vom Platz verwiesen werden.

 

Wo wären wir denn wenn man einfach so ohne Grund HV bekommt

bearbeitet von Decay26

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Tlahuizcalpantecuhtli schrieb Gerade eben:

rechtlich wäre es so geregelt ja. Leider gibt es aber auch willkürliche Hausverbote. Das ist leider Fakt. (nicht nur bei uns)

Da kann man aber rechtlich dagegen vorgehen.

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Landstraßer Steinbock schrieb Gerade eben:

Die Austria kann als Hausherr das Hausrecht ausüben. Wird nicht von der BuLi geregelt, sondern vom Gesetz.

Warum glaubst gibts Hausverbotler, die kein SV haben und wo die Austria auswärts keine Handhabe hat, um sie fernzuhalten?

Beispiel dafür das HV gegen TP.

Ja aber das Hausrecht schreibt auch fest ab wann Leute ausgeschlossen werden können! Also Wahllos wird das nicht sein, da wird schon Gründe dafür geben.

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Kennt das ASB in und auswendig
Landstraßer Steinbock schrieb vor 1 Minute:

Wo hast denn den Blödsinn her? Der Verein kann jedem Hausverbot erteilen, sogar ohne jeder Begründung! 

Das glaubst nur, ohne sachliche Begründung ist das eine Auflage für ein Gerichtsverfahren. Diese Begründung kann z.B. an Hand der Hausordnung (Bekleidung,...) erfolgen die Du mit dem Kauf der Eintrittskarte akzeptierst, Du alkoholisert bist :eek: oder durch Dein früheres Verhalten im Stadion gerechtfertigt ist, einfach so weil dem Türsteher die Nase nicht gefällt geht allerdings nicht, zumindest hält es vor Gericht nicht.

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Tlahuizcalpantecuhtli schrieb vor 2 Minuten:

Das kann man natürlich ja. 

Eben, also wenn man nix getan hat wird man auch nix befürchten müssen. Wenn man sich ungerecht behandelt fühlt dann sollte man auch was dagegen machen.

Hausordnung FK Austria Wien

Hier nochmal für alle, da steht alles ganz genau drinnen.

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Giovanni58 schrieb vor 3 Minuten:

Das glaubst nur, ohne sachliche Begründung ist das eine Auflage für ein Gerichtsverfahren. Diese Begründung kann z.B. an Hand der Hausordnung (Bekleidung,...) erfolgen die Du mit dem Kauf der Eintrittskarte akzeptierst, Du alkoholisert bist :eek: oder durch Dein früheres Verhalten im Stadion gerechtfertigt ist, einfach so weil dem Türsteher die Nase nicht gefällt geht allerdings nicht, zumindest hält es vor Gericht nicht.

im gegenständlichen Beispiel hätte der Verein ja einen Grund.

aber die Diskussion verschleppt sich grad irgendwohin 

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(╯°□°)╯ ┻━┻
Decay26 schrieb vor 1 Minute:

Ja aber das Hausrecht schreibt auch fest ab wann Leute ausgeschlossen werden können! Also Wahllos wird das nicht sein, da wird schon Gründe dafür geben.

Der Verein kann, sofern er will, Leuten HV geben die einem nicht zu Gesicht stehen.
Man braucht sich nur an die Geschichte mit Inferno und den Rauchtöpfen errinern. Damals bekam der Chef von Inferno ja auch HV obwohl er nicht mal im Stadion war. Das war ein klassisches HV der Marke Willkür. 

Ein Stadionverbot spricht die Bundesliga aus. Damit diese jedoch aktiv werden kann muss mWn eine Straftat vorliegen.
Ansonsten kann nur der Verein jederzeit agieren und jemanden mit einem HV belegen. 
Die HVs wurden bis dato oft von anderen Vereinen übernommen, damit diese auswärts auch nicht dabei sein können. Das hat sich jedoch spätestens seit der neuen DSGVÖ erledigt.

Die Gründe die in dem Auszug genannt wurden sind nur zB. Becherwürfe oder ähnliches. Keine Straftat aber trotzdem ein unerwünschtes Verhalten. 

 

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Tlahuizcalpantecuhtli schrieb Gerade eben:

Der Verein kann, sofern er will, Leuten HV geben die einem nicht zu Gesicht stehen.
Man braucht sich nur an die Geschichte mit Inferno und den Rauchtöpfen errinern. Damals bekam der Chef von Inferno ja auch HV obwohl er nicht mal im Stadion war. Das war ein klassisches HV der Marke Willkür. 

Ein Stadionverbot spricht die Bundesliga aus. Damit diese jedoch aktiv werden kann muss mWn eine Straftat vorliegen.
Ansonsten kann nur der Verein jederzeit agieren und jemanden mit einem HV belegen. 
Die HVs wurden bis dato oft von anderen Vereinen übernommen, damit diese auswärts auch nicht dabei sein können. Das hat sich jedoch spätestens seit der neuen DSGVÖ erledigt.

Die Gründe die in dem Auszug genannt wurden sind nur zB. Becherwürfe oder ähnliches. Keine Straftat aber trotzdem ein unerwünschtes Verhalten. 

 

Und in diesem Fall hätte der Chef von den Infernos ja rechtlich dagegen vorgehen können oder liege ich da falsch?

Ich mein jeden Fall muss man whsl einzeln betrachten

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(╯°□°)╯ ┻━┻
Giovanni58 schrieb vor 7 Minuten:

Das glaubst nur, ohne sachliche Begründung ist das eine Auflage für ein Gerichtsverfahren. Diese Begründung kann z.B. an Hand der Hausordnung (Bekleidung,...) erfolgen die Du mit dem Kauf der Eintrittskarte akzeptierst, Du alkoholisert bist :eek: oder durch Dein früheres Verhalten im Stadion gerechtfertigt ist, einfach so weil dem Türsteher die Nase nicht gefällt geht allerdings nicht, zumindest hält es vor Gericht nicht.

Die Frage ist wie der Verein reagiert wenn du ihn wegen so etwas anzeigst. Da zahlt dir die Austria wahrscheinlich auch Geld wie dem Herrn Anwalt. :lol: 

Decay26 schrieb Gerade eben:

Und in diesem Fall hätte der Chef von den Infernos ja rechtlich dagegen vorgehen können oder liege ich da falsch?

Ich mein jeden Fall muss man whsl einzeln betrachten

Der durfte dann eh wieder ins Stadion. Ich wollte damit nur sagen, dass der Verein jedem mit HV belegen kann.

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Tlahuizcalpantecuhtli schrieb vor 2 Minuten:

Die Frage ist wie der Verein reagiert wenn du ihn wegen so etwas anzeigst. Da zahlt dir die Austria wahrscheinlich auch Geld wie dem Herrn Anwalt. :lol: 

Der durfte dann eh wieder ins Stadion. Ich wollte damit nur sagen, dass der Verein jedem mit HV belegen kann.

Kann er aber ob es stand hält ist eine andere Frage..

Also ich könnte nicht mehr auf die Spiele meiner Austria verzichten.

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