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iderf

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horr1911 schrieb vor 30 Minuten:

Mir ist bewusst das es keine Verurteilung für ein SV braucht (sogar bewusster als mir lieb ist)

Dennoch braucht man für eine derart harte Maßnahme eine Begründung und die gibt es hier nicht.

Die Begründung ist klar, man will keine Nazis oder deren Freunde im Umfeld des Vereins. Jeder normale Mensch versteht die Begründung, Relativierer fragen nach, wo da die Begründung sein soll. 

bearbeitet von behave yourself

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Landstraßer Steinbock schrieb vor 1 Minute:

Nicht einmal die ist notwendig, es rennt über das HV der Vereine. HV kann man jedem ohne Begründung geben.

Nein ein SV ohne einer Begründung/Anfangsverdacht - also nur als Massen HV - ist die Weitergabe von Daten, ohne Grund und Zustimmung, an Vereine mit denen man unter Umständen noch garnichts zu tun hatte und ist daher unzulässig - vgl. Klage von Dr. Alexander

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Der Koch schrieb vor 1 Minute:

Nein ein SV ohne einer Begründung/Anfangsverdacht - also nur als Massen HV - ist die Weitergabe von Daten, ohne Grund und Zustimmung, an Vereine mit denen man unter Umständen noch garnichts zu tun hatte und ist daher unzulässig - vgl. Klage von Dr. Alexander

Die Weitergabe an die Vereine ist es, nicht aber die die Bundesliga! Aber du weißt eh alles besser, somit is es eh Wurscht.

Für ein SV bedarf es - wenn du lesen kannst - keiner rechtlichen Grundlage außer dem Hausrecht. 

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behave yourself schrieb vor 1 Minute:

Die Begründung ist klar, man will keine Nazis oder deren Frwubde im Umfeld des Vereins. Jeder normale Mensch versteht die Begründung, Relativierer fragen nach, wo da die Begründung sein soll. 

Dann wäre wieder zu definieren ab wann es beginnt ein "Nazi zu sein".

Reicht Frei.Wild hören oder muss es Onkelz sein oder gilt nur Stahlgewitter?
Reicht wenn ich Freunde hab die dummerweise bei der IBÖ sind oder muss ich schon selbst ein Unternasenbärtchen tragen?
ect., ect.

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behave yourself schrieb vor 4 Minuten:

Die Begründung ist klar, man will keine Nazis oder deren Freunde im Umfeld des Vereins. Jeder normale Mensch versteht die Begründung, Relativierer fragen nach, wo da die Begründung sein soll. 

die leben erstens eh fast nicht mehr und zweitens müssen die sich ja auch mal deklarieren und du brauchst daten

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Landstraßer Steinbock schrieb vor 1 Minute:

Die Weitergabe an die Vereine ist es, nicht aber die die Bundesliga! Aber du weißt eh alles besser, somit is es eh Wurscht.

Für ein SV bedarf es - wenn du lesen kannst - keiner rechtlichen Grundlage außer dem Hausrecht. 

Nein für ein SV braucht es mal einen Anfangsverdacht,.... Ansonsten wird kein SV-Verfahren eingeleitet.

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Der Koch schrieb vor 1 Minute:

Dann wäre wieder zu definieren ab wann es beginnt ein "Nazi zu sein".

Reicht Frei.Wild hören oder muss es Onkelz sein oder gilt nur Stahlgewitter?
Reicht wenn ich Freunde hab die dummerweise bei der IBÖ sind oder muss ich schon selbst ein Unternasenbärtchen tragen?
ect., ect.

Nicht mal das muss ich definieren, es reicht, wenn der Verein der Meinung ist, dass es sinistre und jemand falsche Freunde mit ins Stadion bringt.

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Landstraßer Steinbock schrieb Gerade eben:

Nicht mal das muss ich definieren, es reicht, wenn der Verein der Meinung ist, dass es sinistre und jemand falsche Freunde mit ins Stadion bringt.

https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEntscheidung.wxe?Abfrage=Dsk&Dokumentnummer=DSBT_20150710_DSB_D122_331_0005_DSB_2015_00

:winke:

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Der Koch schrieb Gerade eben:

Nein für ein SV braucht es mal einen Anfangsverdacht,.... Ansonsten wird kein SV-Verfahren eingeleitet.

Das ist die Praxis, aus der Richtlinie reicht das Hausrecht. Aber wie gesagt, du weißt es eh wie immer besser. Nicht nur vom Namen her ein Politiker...

J.E schrieb vor 1 Minute:

Lässt sich auch umgehen, man muss es nur gscheit machen. 

Der Koch schrieb vor 2 Minuten:

Und wie soll das ein Verein tun ohne das er Daten von dir hat?

Am Eingang den Zutritt verwehren und dir das HV aussprechen. Beim nächsten Versuch durch die Exekutive vollstrecken lassen.

und von den Betroffenen hat der Verein genug Daten.

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J.E schrieb vor 5 Minuten:

zweitens müssen die sich ja auch mal deklarieren und du brauchst daten

Wenn jemand diese Fahne nur rwin Zufällig gehalten oder entsprechende Sprüche, deren Inhalt er nicht versteht, geklopft hat, hatver einfach unglaubliches Pech gehabt - das Leben ist manchmal total ungerecht. 

Keine Nazis im Stadion, egal in welchem.  

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Landstraßer Steinbock schrieb vor 4 Minuten:

Am Eingang den Zutritt verwehren und dir das HV aussprechen. Beim nächsten Versuch durch die Exekutive vollstrecken lassen.

und von den Betroffenen hat der Verein genug Daten.

Das ist ein HV von dem du jetzt sprichst und nicht ein SV.
Ein SV wird von der BuLi ausgesprochen und an die Vereine übermittelt die sich daran zu halten haben. (Wie gerade gelernt darf das manchmal sogar nur nach verurteilung weiter gegeben werden - siehe Punkt 5 im Link)

Und die Daten die nächstes Jahr z.B. Klagenfurt hat würd ich dann gern sehen.

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Der Koch schrieb vor 17 Minuten:

Nein ein SV ohne einer Begründung/Anfangsverdacht - also nur als Massen HV - ist die Weitergabe von Daten, ohne Grund und Zustimmung, an Vereine mit denen man unter Umständen noch garnichts zu tun hatte und ist daher unzulässig - vgl. Klage von Dr. Alexander

Nochmal, dies lässt sich mit aller Leichtigkeit ändern. 

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behave yourself schrieb vor 1 Minute:

Wenn jemand diese Fahne nur rwin Zufällig gehalten oder entsprechende Sprüche, deren Inhalt er nicht versteht, geklopft hat, hatver einfach unglaubliches Pech gehabt - das Leben ist manchmal total ungerecht. 

Keine Nazis im Stadion, egal in welchem.  

Nur da diese Fahne hat lt. Verfassungsschutz keine Beanstandung,.... Jemanden über diese Fahne juristisch haltbar - bundesweit für Stadienbesuche - zur "Persona non Grata" zu erklären ist so gut wie unmöglich.

Landstraßer Steinbock schrieb Gerade eben:

Nochmal, dies lässt sich mit aller Leichtigkeit ändern. 

Genau das "WIE (stellst dir das vor)?" war meine Frage auf 1260,... 

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