Bundesligalizenz 2016/2017


Lizenz 2. Instanz  

71 Stimmen

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Glazer, hab Deinen Zeitungsscan hierher in den Lizenzthread verschoben.

Meinst Du als Fristende den 22. April oder 15. Mai ? Also am 22.April werden wir doch noch ernsthaft vorne dabei sein, ;) aber ich nehme an, du meinst den 15. Mai. Gefiele mir nicht, dass wir dann erst vorlegen, denn ein vertrauensbildende Maßnahme wär´s nicht. Aber was soll´s, Drama Queen trifft´s ... :yes:

der 22. april wäre mir lieber, aber ich weiß nicht, welchen termin care-energy ins auge fasst. ich hoffe nur, dass deren hausbank bereits befasst ist, denn eine bankgarantie wird nicht von heute auf morgen erteilt.

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Top-Schriftsteller

Da Bankgarantien derzeit, gerade für Unternehmen mit ausgeprägtem Risikoprofil (zB starke Expansion), extrem teuer sind verstehe ich gut, dass es Sinn macht bis zum letztmöglichen Moment zu warten. Wenn wir kurz vor der Deadline auf Aufstiegskurs sind zahlt es sich aus für diese Bankgarantien zu bezahlen. Sollten wir, was ich nicht hoffe/annehme vor den letzten Spielen mehr als 3 Punkte zurückliegen würde ich gut verstehen, wenn unser Sponsor sich die Kosten für die Bankgarantie spart.

Das sehe ich genau so. Es ist daher auch logisch, daß CE damit den Termin 15.5. und nicht 22.4. meint, denn sonst wäre es ja kein Zuwarten.

Risiko sehe ich dabei keines. Wenn die Bedingungen bis dorthin zu 100% erfüllt sind, warum sollte dann die Lizenz verweigert werden ?

... außerdem fixieren wir den Aufstieg bis zum 15.5. locker !!! :clap:

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Beruf: ASB-Poster

der 22. april wäre mir lieber, aber ich weiß nicht, welchen termin care-energy ins auge fasst. ich hoffe nur, dass deren hausbank bereits befasst ist, denn eine bankgarantie wird nicht von heute auf morgen erteilt.

Wenn überhaupt. Die Vienna-Fans werden nicht die einzigen sein, die die Medienberichte verfolgen...

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Knows how to post...

Um hier ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen

LB=Lizenzbewerber

LM=Lizenzmanager
Leiter der Lizenzadministration, welcher für die Abwicklung des Lizenzierungsverfahrens hauptverantwortlich zeichnet.

Der LM überprüft und beurteilt den LB auf Basis der Berichte der Experten und informiert das Entscheidungsorgan erster Instanz (Senat 5). Auf der Grundlage der Expertenberichte können Bereiche identifiziert werden, die problematisch sind und weitere Abklärungen erforderlich machen.
Frist: 10. April
11. Entscheidung.
Zwei Alternativen: Schritt 12 oder Schritte (B) bis ©

Der LB nimmt jedenfalls schriftlich (bzw. zusätzlich im Rahmen eines Parteiengehörs) innerhalb der festgelegten Frist zu dem/den problematischen Bereich/-en Stellung und führt die geplanten bzw. vereinbarten Maßnahmen an (und legt der Stellungnahme nötigenfalls Unterlagen bei).
Frist: 14 Tage nach Zustellung des Schreibens gemäß Schritt 10

Also dem 22.4.2016

Die Erste Instanz erhält den Abschlussbericht des LMs(inklusive der schriftlichen Erklärung des Lizenzbewerbes gemäß finanziellem Kriterium 10.4.3) innerhalb der festgesetzten Frist, prüft ihn, fordert nötigenfalls vom LM weitere Erklärungen und Unterlagen an, und trifft die Entscheidung, ob die Lizenz erteilt wird oder nicht.
Frist: 30. April
14. Entscheidung.
Zwei Alternativen: Schritt 15 oder Schritte (D) bis (H) oder bis (L).

(D) Nach sorgfältiger Prüfung der Unterlagen des LBs und des Abschlussberichts des LMs verweigert die erste Instanz (Senat 5) mittels Beschluss die Erteilung der Lizenz. Der Beschluss führt die Bereiche und Gründe der Lizenz-verweigerung an.
(E) Der LB ist berechtigt, gegen einen Beschluss des Senates 5 Protest an das Protestkomitee zu erheben, welcher spätestens zehn Tage nach (erster) Zustellung (auch per Telekopie) des Senat 5-Beschlusses bei der Geschäftsstelle der Bundesliga eingelangt sein muss. Der Protest ist schriftlich einzubringen, hat ein konkretes Rechtsmittelbegehren zu enthalten und ist zu begründen. Neues Vorbringen und neue Beweismittel sind nur bis zum Ablauf der Protestfrist zulässig. Die erstmalige Vorlage eines UGB-Prüfberichtes oder eines Prüfberichtes gemäß der vereinbarten Prüfungshandlungen, Änderungen des geprüften Jahresabschlusses oder betragsmäßige Änderungen der Positionen 1-17 der Erwartung und des Budgets gem. Anlagen 11und 12a sowie des Liquiditätsplans gemäß Anlage 13 zu Kapitel 10 sind jedoch unzulässig. Betrifft der Protest die Erfüllung der finanziellen Kriterien gem. Kapitel 10 sind die Arbeitsunterlagen des Prüfers (gemäß Richtlinie des Institutes Österreichischer Wirtschaftsprüfer KFS/PG 1 (neu), Kapitel 13 (vormals IWP PE 1)) mit dem Protest vorzulegen, andernfalls das Rechtsmittel als nicht ordnungsgemäß eingebracht gilt und zurückzuweisen ist.
Frist für den Protest: 10 Tage nach Zustellung des Senat 5-Beschlusses
Die Berufungsinstanz, das Protestkomitee der Bundesliga, wird informiert, und das Sitzungsdatum wird vereinbart.
(F) Der LM erstellt einen Bericht und übermittelt ihn dem Protestkomitee. Der Bericht führt die problematischen Bereiche und die Gründe für den Senat 5-Beschluss an.
(G) Das Protestkomitee tagt innerhalb der festgesetzten Frist und prüft die Einwände des LBs. Dem LB kann Parteiengehör eingeräumt werden. Die Entscheidung des Protestkomitees sowie die Beschlussausfertigung/-versendung hat spätestens binnen fünf Tagen nach Ablauf der Rechtsmittelfrist zu erfolgen.
Frist für die Entscheidung und Beschlussversendung: 5 Tage nach der Protestfrist
(H) Entscheidung.
Zwei Alternativen: Schritt 15 oder Schritt (I).

Protest bis spätestens 10.5.2016,oder interpretier ich da was falsch?

Nachzulesen im Lizenzierungshandbuch

http://www.bundesliga.at/index.php?id=46699

Da wird der Wiederaufstieg als erklärtes Ziel ausgegeben und dann warten wir bis vier Spiele vor Saisonschluß bevor wir eine Bankgarantie abgeben.

Also irgend was stimmt hier nicht.Gut ich mach jetzt Schluß,denn ich bin so was von angfressen

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Präsident Kristek hat in der Aufsichtsratssitzung die Bankgarantie zugesagt und diese war Bestandteil der Lizenzeinreichung 2016/17

Wie sollte dann ein Protest in zweiter Instanz aussehen, wenn die First Vienna die Bankgarantie dem Senat 5 bereits zugesagt hat??

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Mamarazza i.R.

Präsident Kristek hat in der Aufsichtsratssitzung die Bankgarantie zugesagt und diese war Bestandteil der Lizenzeinreichung 2016/17

Wie sollte dann ein Protest in zweiter Instanz aussehen, wenn die First Vienna die Bankgarantie dem Senat 5 bereits zugesagt hat??

Die Bundesliga will die Bankgarantie haben, nicht nur zugesagt bekommen. ;) Meinst du wirklich Aufsichtsratssitzung oder Präsidiumssitzung ?

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Dauer-ASB-Surfer

Ich hoffe dieses Theater beeinträchtigt nicht die Konzentration und den Siegeswillen unserer Mannschaft. So wie Istvan Who denke ich, dass die Transparenz der Geldflüsse die die Bundesliga verlangt, unserem Sponsor und Mäzen ein wenig sauer aufstoßen.

Nur ist das schon seit einem Jahr bekannt. Wenn CE dazu nicht Willens

ist, hätten sie sich viel Geld ersparen können. Denn um in der RLO

im gesicherten Mitelfeld zu landen würde auch das halbe Budget reichen.

bearbeitet von Antoine Doinel

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Mamarazza i.R.

Ich hoffe dieses Theater beeinträchtigt nicht die Konzentration und den Siegeswillen unserer Mannschaft. So wie Istvan Who denke ich, dass die Transparenz der Geldflüsse die die Bundesliga verlangt, unserem Sponsor und Mäzen ein wenig sauer aufstoßen.

Nur ist das schon seit einem Jahr bekannt. Wenn CE dazu nicht Willens

ist, hätten sie sich viel Geld ersparen können. Denn um in der RLO

im gesicherten Mitelfeld zu landen würde auch das halbe Budget reichen.

+1

Ja ich meine die Aufsichtsratssitzung unter Vorsitz Adolf Tiller Bezirksvorsteher Döbling :)

Danke, hab deswegen nachgefragt, weil ja in der Vergangenheit das Gerücht ging, dass sich der Aufsichtsrat im Tiefschlaf befände. :)

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Weltklassekicker

Die Bundesliga will die Bankgarantie haben, nicht nur zugesagt bekommen.

Das sehe ich auch so. Was soll die bundesliga prüfen? Ein versprechen des präsidenten? Ich hoffe man meint nicht wirklich damit durchzukommen!

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