Guten Morgen!
Ganz grundsätzlich handelt es sich, wie bereits ausgeführt, um ein sehr komplexes Verfahren. Zudem bestehen Unterschiede im Bezug auf den Aufenthaltstitel. Ausgehend von der Annahme es handelt sich um ein Erstantragsverfahren, ist dieser Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitel persönlich bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde einzubringen (Grundsatz der Auslandsantragstellung). Nach Überprüfung im Ausland (zB Botschaft oder bestimmte Konsulate) wird ein vollständiger und richtiger Antrag an die zuständige Behörde in Österreich weitergeleitet. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird der Aufenthaltstitel erteilt und dies der Vertretungsbehörde im Ausland mitgeteilt. Die Vertretungsbehörde im Ausland informiert den Antragssteller und erteilt ein Visum. Der Antragsteller hat nach Einreise den Aufenthaltstitel persönlich abzuholen.
So wäre im groben die graue Theorie, wie es sich in der Praxis wirklich abspielt, kann ich nicht beurteilen.
GWG