PatCla
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Fußball, Hobbies, Allerlei
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Wie kommt man anhand des zierten Textes auf § 105 StGB?
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Beispiel wäre LG Frankfurt vom 20.03.2019, 2-06 O 420/18. Die Krux mit den Punkteabzügen in Mannschafts-Wettbewerben, Causa Sport 2019, Heft 3, 279.
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Also der Fall DFB gegen Waldhof Mannheim vor dem Landgericht Frankfurt, ist iZm der ausgesprochenen Strafe des Senat 1, nicht mehr weit hergeholt.
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Bezugnehmend auf Grundsätze des "Strafsenat" der ÖFBL. " Die Arbeitsweise des Senats 1 erinnert vor dem Hintergrund des Augenmerks auf Achtung rechstaatlicher Grundsätze - wie zB der Wahrung des rechtlichen Gehörs des Betroffenen und insb der Möglichkeit der Akteneinsicht - stark an strafprozessuale Prinzipien" (vgl. Thomas Pillichshammer/Norbert Wess, Der "Strafsenat" der österreichischen Fußball-Bundesliga, ZWF 2021, 134).
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Allerhöchsten Respekt für deine Ausführungen! Deine Gedanken dürfen dann auch als Anstoß für die weitere Aufarbeitung dienen. Es wäre wirklich ein nachhaltiges Zeichen, dich oder auch die von dir erwähnte Community, in zukünftige Projekte und Prozesse offiziell einzubinden. Ich wünsche dir alles erdenklich Gute.
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AC58 gefällt ein Beitrag: einen Beitrag im Thema
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Du hast natürlich Recht und ist der Insolvenzgedanke entbehrlich. Meine Gedanken gingen eher dahin, dass ein etwaiger Käufer mit der Absicht kauft, es fast ausschließlich dem Fußball zu widmen und dafür zu erhalten. Jürgen Werner hat mit dem LASK etwas ähnliches durchgemacht, mit dem großen Unterschied, ein Stadion erst errichten zu müssen. Die Frage, ob auch Anteilseigner noch haften werden ist jedenfalls spannend. Nachdem in letzter Zeit ( ua Jürgen Werner in TuT) von Darlehen der Gesellschafter die Rede ist. Im Zusammenhang mit Eigenkapitalersatzgesetz und den besonderen Umständen der Gesellschaft möglicherweise zu beachten.
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Ein Fruchtgenussrecht, als dingliches Recht, berechtigt den Fruchtnießer, eine fremde Sache ohne Einschränkungen zu gebrauchen. Somit eine durchsetzbare eigentümerähnliche Rechtsposition.
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Der dargestellte Ablauf des Stadionverkaufes, ähnelt dem einer Veräußerung unter Vorbehalt des Fruchtgenusses. Die Austria wäre weiterhin wirtschaftlich Eigentümer. Der zivilrechtliche Eigentümer hätte das Eigentumsrecht am Stadion und wäre bei einer späteren Insolvenz ganz klar im Vorteil.
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Hundskicker, keiner für RAPID!
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Werner kennt auch den Weg aus der RL, bei der Austria ist halt die Infrastruktur bereits vorhanden...........
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Wäre jemand so nett und könnte Lukas Grgic kurz beschreiben. Mir gefiel er beim LASK schon sehr gut, da er immer 100% bei der Sache war.
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Doena gefällt ein Beitrag: einen Beitrag im Thema
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Ich könnte mir gut vorstellen, dass Oliver Glasner dieser Job reizen könnte.
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Geht ja eh.
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böedy gefällt ein Beitrag: einen Beitrag im Thema
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Meine Gegenrechnung: bei einem ablösefreien Spieler kann Handgeld, evtl. Vermittlerprovisionen dazukommen. Nach Vertragsabschluss wird der ablösefreie Spieler Gehalt bekommen, welches auch in Butterbroten ausbezahlt werden kann.
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Es gibt Zeichen der Zeit, die will man absolut nicht erkennen. IHRE präpotente Weise mit inhaltsleeren Einzeilern zu antworten, macht es sicher nicht besser. Möglicherweise wäre ein Kommunikationssäminar ratsam, die herablassenden Antworten jedenfalls entbehrlich.