Spielabbruch: FC Blau-Weiß Linz - SK Austria Klagenfurt 0:3


  

22 Stimmen

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ASB-Süchtige(r)

Hab mir den Namen des „Journalisten-Idioten“ der Krone (der hier offensichtlich mitliest) vom gestrig-sonntäglichen Artikel nicht damerkt. Kann mir den jemand bitte mitteilen (gerne auch via pn).

Und (wird zwar keinen interessieren, ich frage dennoch) lesen hier BW-Schiris mit?

Würd nämlich mich interessieren ob und wie folgendes diskutiert wird, bzgl. Regelungen.

Ich finde es extrem scheiße, dass man einerseits „übertriebenen Torjubel (Trikot ausziehen oder zum eigenen Block auf den Zaun springen)“ mit gelb ahndet aber gezielte (!) Provokationen (zb. extra vorm Gästesektor sich positionieren) nicht? Das eine verstehe ich unter positiv-Emotionen, das andere ist absolut destruktiv und negativ geladen.

Vermutlich hätte man einen Zakany-Heißsporn auch ohne Bierdusche/od.angeblicher Tätlichkeit ausnocken können. Nämlich verbal – so wie einst Elvis Ramakic, Blayer oder Feichtinger, Hobel,….. – schade eigentlich. ;)

Btw. Zakany ist sowieso DIE personifizierte Disziplinlosigkeit! Beim WAC wurde er schon einmal suspendiert wegen „unerlaubten Eishockeypielens“. *g*

Falls Du den meinst, der den Artiklel "Blau-Weiß stellt sich erneut vor Fan-Idioten" verfasst hat, dann war es Markus Neißl.

BW-Schiri bin ich zwar keiner, bin aber als Schiedsrichter im steirischen Unterhaus tätig. Mit Fansektoren bin ich da in den seltensten Fällen konfrontiert, es ist aber so, dass das Verhalten von Spielern gegenüber Dritten (also am Spiel nicht beteiligte Personen) durchaus auch geahndet werden kann bzw. in gewissen Fällen sogar geahndet werden muss. Im Regelwerk hört sich das so an:

Wenn sich ein Spieler inner- oder ausserhalb des Spielfelds eines verwarnungs oder

feldverweiswürdigen Vergehens gegenüber einem Gegner, Mitspieler,

Schiedsrichter, Schiedsrichterassistenten oder einer anderen Person schuldig

macht, wird er der Schwere des Vergehens entsprechend bestraft.

Wie hier schon erwähnt wurde, gehört unsportliches Verhalten zu den sieben Verwarnungswürdigen Vergehen.

Die Vergehen "Anspucken eines Gegners oder einer anderen Person", und "anstössige, beleidigende oder schmähende Äusserungen und/oder Gebärden" müssen zwingend mit einem Feldverweis geahndet werden.

Sich alleine vor dem Gästesektor zu positionieren reicht also nicht für ein Verwarnung oder gar einen Spielausschluss aus. Kommen Handlungen ins Spiel, welche die obigen Tatbestände erfüllen, zieht dieses Verhalten auch eine persönliche Strafe des Täters sich.

Zu den Rechten und Pflichten des Schiedsrichters gehört aber auch die Partie bei jedem Eingriff von außen zu unterbrechen, vorüberbehend auszusetzen bzw. ganz abzubrechen. Bei Wurfvergehen obliegt die Entscheidung ob ein Spiel fortgesetzt wird, dem Schiedsrichter. Ein Abbruch ist nicht zwingend notwendig, aber durchaus als Maßnahme vorgesehen.

So viel zur Theorie! Zu eurem aktuellen Fall kann ich mich nicht äußern, da ich a) das Spiel bzw. die Situation nicht gesehen habe und b) mich ohnehin zu Entscheidungen von KollegInnen öffentlich äußern darf.

Ich hoffe dennoch, dass ich zur regeltechnischen Aufklärung im Sinne des Fragestellers beitragen konnte. Mit meiner persönlichen Meinung bezüglich Handgreiflichkeiten (insbesondere am Fußballplatz) halte ich mich hier - zum Wohle aller - ebenfalls zurück.

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Wahnsinniger Poster

Puuh... herzlichen Dank an unsere Rechtsvertretung!

Ich hatte eigentlich mit 20.000 Euro und zwei Geisterspielen gerechnet.

Ich hoff', gewisse Leut' nehmen das milde Urteil jetzt nicht als Freibrief.

Also, austrinken und bechersammeln, bevor die Halbzeiten beginnen :)

bearbeitet von Lady in Blue White Satin

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Eventuell auch weil es in letzter Zeit keine gravierenden Vorfälle gab?

Das regt mich auf, da wird in der Krone geschrieben als ob jemand ermordet worden wäre. Einzig die OÖN haben versucht die Situation halbwegs sachlich, nüchtern und objektiv zu betrachten.

Und man möge mich korrigieren, aber so wie ich die Strafe auffasse, gab es ein mildes Urteil da kein "Tätscheln" vom Slowenen festgestellt werden konnte, was er ja auch selbst bestätigt hat.

Damit mögen alle Becherwerfer zur Verantwortung gezogen werden, nicht derjenige, der vermeintlich diese Tat begangen hat.

Und übrigens:

I glaub so brav wie in da ersten Liga war unsere Fanszene noch nie!

Einfach irgendwas schreiben nachdem PMR nicht mehr herhält, bin ich froh das Leblhuberblatt ned allzu oft zu lesen.

Und bezüglich der Videoüberwachung wird sich die Fanszene schon eine kreative Antwort einfallen lassen. Auf die Realisierung bin ich auch schon gespannt!

bearbeitet von MetzgerSKV

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kleschpies´ sandsack

wirklich moderat.und auch wenn in letzter zeit nix passiert ist denk ich wird man als auffällig auf grund der vorfälle in der steinzeit geführt.vielleicht wars aber auch ein mitleidsurteil mit der begründung-de san dawei sowieso gstraft mit olle bretzn des hobn.die dan mehr weh

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Fanatischer Poster

ich habe gerade gelesen, dass Sturm € 16.000,- für den Platzsturm im Cup Halbfinale zahlen muss. Der Platzsturm war allerdings nach dem Spiel. Da sind die € 1.500,- für einen Spielabbruch ein Geschenk

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Stahlstadtkind

ich habe gerade gelesen, dass Sturm € 16.000,- für den Platzsturm im Cup Halbfinale zahlen muss. Der Platzsturm war allerdings nach dem Spiel. Da sind die € 1.500,- für einen Spielabbruch ein Geschenk

apfel_birne_gleichung.jpg

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Stahlstadtkind

das kann man sehr wohl vergleichen!

kann man nicht. oder glaubst dass bei einem platzsturm in der 2. klasse auch 16.000 euronen fällig werden? da kannst den verein dann gleich in den konkurs schicken.

a) es straft ein anderer verband

b) in einer anderen liga mit ganz anderen strafkriterien und verfügbaren finanziellen mitteln

c) in einem ganz anderen wettbewerb (da gehts auch um öffentlichkeit usw...)

ein herr generaldirektor hat vor gericht ja auch andere tagsätze als ein 0815-hackler.

daher kannst die strafen nicht mal ansatzweise vergleichen...

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Fanatischer Poster

kann man nicht. oder glaubst dass bei einem platzsturm in der 2. klasse auch 16.000 euronen fällig werden? da kannst den verein dann gleich in den konkurs schicken.

a) es straft ein anderer verband

b) in einer anderen liga mit ganz anderen strafkriterien und verfügbaren finanziellen mitteln

c) in einem ganz anderen wettbewerb (da gehts auch um öffentlichkeit usw...)

ein herr generaldirektor hat vor gericht ja auch andere tagsätze als ein 0815-hackler.

daher kannst die strafen nicht mal ansatzweise vergleichen...

natürlich würde in Österreich zB: kein Trainer oder Spieler solche Strafen wie ein Jose Mourinho in der Premier League wegen Beleidigungen bekommen. So etwas könnte man nicht als Vergleich ansehen.

Aber Blau Weiß hätte genauso gut im Cup-Halbfinale stehen können und hätte man bei so einen Vorfall einfach sagen sollen, kleinere Klubs bekommen geringer Strafen?

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