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Banklwärmer

okay und was kann man daraus folgern? den zusammenhang verstehe ich in keinster weise.... (steh grad auf der leitung)

Meiner Meinung nach gibt dieser Fall dir recht. Vereine die einen Spieler abgeben (Verleih oder Verkauf) können durch Vertragsklauseln keinen Einfluss darauf nehmen was mit Spieler nach dem Wechsel passiert.

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Valdi am Weg ins Stadion

ähm nein, red bull ist eigentümer. (zumindest von salzburg, bei leipzig weiß ich es nicht genau)

ist dem so? ist das im vereinsrecht vorgesehen?

Meiner Meinung nach gibt dieser Fall dir recht. Vereine die einen Spieler abgeben (Verleih oder Verkauf) können durch Vertragsklauseln keinen Einfluss darauf nehmen was mit Spieler nach dem Wechsel passiert.

klar, man kauft sich ja den spieler um selber die rechte an diesem zu halten. mit der käuflichen weitergabe dieses rechts erlischt dann meine eigene möglichkeit dies noch beeinflussen zu können. ich sehe da null chancen außer redbull über den umweg wie ihn dahasi skizziert hat bei dere uefa anzuzeigen. ich kann mir aber nicht vorstellen, dass redbull sich da nicht abgesichert hätte.

aber: mir ist es ehrlich gesagt völlig wurscht ob redbull diesen umweg nimmt oder nicht. im endeffekt ist man nämlich soundso machtlos. wenn der spieler weg will, dann kannst fast nix dagegen machen - es sei denn du verzichtest auf den wert den der spieler darstellt und das wird rapid halt nie machen.

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Ich bin /root, ich darf das!

ähm nein, red bull ist eigentümer. (zumindest von salzburg, bei leipzig weiß ich es nicht genau)

Ebenso in Leipzig, dass müssen sie aber jetzt ändern.

Es hätte dennoch ein sehr schiefes Bild welches ihnen Vllt 300k bringt.

Und Sabitzet muss da auch mal mitspielen.

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I've seen better days

Vielleicht eine blauäugige Frage, die aber meiner Erinnerung nach noch nicht gestellt wurde: Will Sabitzer (unbedingt) nach Salzburg wechseln?

Bei all dem drumherum kann ich mich nicht erinnern, dass schon irgendwas bekannt wäre, was denn Sabitzers Wunsch ist.

(Und die Frage zielt nicht darauf ab, ob Sabitzer ach so ein Erz-Rapidler sei)

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...creating history...

mMn könnte man sehr wohl in der klausel im vertrag festschreiben, dass die klausel nur für das ausland gilt und z.b. der spieler für zwei jahre nicht zurück nach AT wechseln darf. weiters kann bedingung sein, dass bei einem weiterverkauf an einen drittverein, dieser ebenfalls sicherstellen muss, dass der spieler nicht zurück nach AT wechselt. bei widerhandeln müsste dann der direkte vertragspartner (als der verein im ausland; der erstkäufer) 3 mio pönale zahlen.

ich wüsste nicht, was gegen so einen vertrag sprechen könnte. einziges problem: im nachhinein ist jeder so g'scheid wie ich. man kann nun mal nie alle eventualitäten vorab vertraglich festhalten bzw. wenn man das so komplex gestaltet, wird der käufer u.U. nicht mitspielen ;)

bearbeitet von maindrop

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Posting-Pate

ist dem so? ist das im vereinsrecht vorgesehen?

Red Bull ist Eigentümer der Salzburg Sport GmbH, aber nicht des Vereins. Die Salzburg Sport AG wurde noch unter Quehenberger gegründet und vom Verein ausgegliedert. Der Verein ist ja für die Lizenz zuständig. Red Bull ist beim Verein ordentliches Mitglied, aber nicht Eigentümer. Red Bull hat aber das alleinige Bestellungsrecht des Vorstands.

Bei Leipzig ist es nochmals anders, da die Lizenzspielerabteilung noch bei Verein ist und dieser ein ganz gewöhnlicher Verein nach dem Deutschen Vereinsrecht ist. Red Bull hat dort ebenso nur die Bestellungsrechte des Vorstands und ist darüberhinaus nur Sponsor.

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same shit - different day.

Vielleicht eine blauäugige Frage, die aber meiner Erinnerung nach noch nicht gestellt wurde: Will Sabitzer (unbedingt) nach Salzburg wechseln?

Bei all dem drumherum kann ich mich nicht erinnern, dass schon irgendwas bekannt wäre, was denn Sabitzers Wunsch ist.

(Und die Frage zielt nicht darauf ab, ob Sabitzer ach so ein Erz-Rapidler sei)

naja anscheinend will er, sonst bräuchten die vereine gar nicht miteinander reden.

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Fanatischer Poster

Meiner Meinung nach gibt dieser Fall dir recht. Vereine die einen Spieler abgeben (Verleih oder Verkauf) können durch Vertragsklauseln keinen Einfluss darauf nehmen was mit Spieler nach dem Wechsel passiert.

Das könnte man nur ändern, wenn es laut FIFA eine Mindesverbleibdauer eines Spielers bei einem Verein gibt, bis dieser verkauft oder verleiht werden darf.

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Valdi am Weg ins Stadion

mMn könnte man sehr wohl in der klausel im vertrag festschreiben, dass die klausel nur für das ausland gilt und z.b. der spieler für zwei jahre nicht zurück nach AT wechseln darf. weiters kann bedingung sein, dass bei einem weiterverkauf an einen drittverein, dieser ebenfalls sicherstellen muss, dass der spieler nicht zurück nach AT wechselt. bei widerhandeln müsste dann der direkte vertragspartner (als der verein im ausland; der erstkäufer) 3 mio pönale zahlen.

ich müsste nicht, was gegen so einen vertrag sprechen könnte. einziges problem: im nachhinein ist jeder so g'scheid wie ich. man kann nun mal nie alle eventualitäten vorab vertraglich festhalten bzw. wenn man das so komplex gestaltet, wird der käufer u.U. nicht mitspielen ;)

da geht nicht ienmal bei einer leihe - siehe fallbeispiel des chelsea torhüters. bei einem verkauf geht das gar nicht, denn nach dem getätigten verkauf erlischt mein recht auf den spieler. ich kann nicht mehr beeinflussen was der neue verein mit dem spieler macht, weil ich keinen "besitzanspruch" mehr habe. solche klauseln kann man in den vertrag reinschreiben, sind aber dann in der realität nicht umsetzbar weil nicht rechtens. reinschreiben kann man viel in verträge, obs deshalb auch so exekutierbar sind, ist eine andere frage. in dem fall lege ich mich fest, das kann nicht klappen. würde jedem formalen transfer widersprechen, denn bei einem transfer kaufe ich mir eben genau jenes recht tun und lassen zu können, was der verein will (innerhalb gewisser spielregeln).

Red Bull ist Eigentümer der Salzburg Sport GmbH, aber nicht des Vereins. Die Salzburg Sport AG wurde noch unter Quehenberger gegründet und vom Verein ausgegliedert. Der Verein ist ja für die Lizenz zuständig. Red Bull ist beim Verein ordentliches Mitglied, aber nicht Eigentümer. Red Bull hat aber das alleinige Bestellungsrecht des Vorstands.

Bei Leipzig ist es nochmals anders, da die Lizenzspielerabteilung noch bei Verein ist und dieser ein ganz gewöhnlicher Verein nach dem Deutschen Vereinsrecht ist. Red Bull hat dort ebenso nur die Bestellungsrechte des Vorstands und ist darüberhinaus nur Sponsor.

danke!

Das könnte man nur ändern, wenn es laut FIFA eine Mindesverbleibdauer eines Spielers bei einem Verein gibt, bis dieser verkauft oder verleiht werden darf.

ganz genau, von unserer seite ist da nichts zu machen.

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da geht nicht ienmal bei einer leihe - siehe fallbeispiel des chelsea torhüters. bei einem verkauf geht das gar nicht, denn nach dem getätigten verkauf erlischt mein recht auf den spieler. ich kann nicht mehr beeinflussen was der neue verein mit dem spieler macht, weil ich keinen "besitzanspruch" mehr habe. solche klauseln kann man in den vertrag reinschreiben, sind aber dann in der realität nicht umsetzbar weil nicht rechtens. reinschreiben kann man viel in verträge, obs deshalb auch so exekutierbar sind, ist eine andere frage. in dem fall lege ich mich fest, das kann nicht klappen. würde jedem formalen transfer widersprechen, denn bei einem transfer kaufe ich mir eben genau jenes recht tun und lassen zu können, was der verein will (innerhalb gewisser spielregeln).

danke!

ganz genau, von unserer seite ist da nichts zu machen.

ok, interessant wie du das interpretierst. kann gut sein, dass ich da falsch liege.

meine bisherige auffassung war, dass der transfer natürlich nicht rückabgewickelt werden kann, aber pönalen sehr wohl rechtlich vereinbar sind.

wenn wir das ganze nicht pönale nennen, sondern bonuszahlung, wäre das mMn exakt die vereinbarung von austria und köln hinsichtlich bonuszahlung für den stöger transfer bei bl aufstieg von köln.

siehst du das problem rechtlich/im eu recht oder rein hinsichtlich uefa/fifa?

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Im ASB-Olymp

Red Bull ist Eigentümer der Salzburg Sport GmbH, aber nicht des Vereins. Die Salzburg Sport AG wurde noch unter Quehenberger gegründet und vom Verein ausgegliedert. Der Verein ist ja für die Lizenz zuständig. Red Bull ist beim Verein ordentliches Mitglied, aber nicht Eigentümer. Red Bull hat aber das alleinige Bestellungsrecht des Vorstands.

Bei Leipzig ist es nochmals anders, da die Lizenzspielerabteilung noch bei Verein ist und dieser ein ganz gewöhnlicher Verein nach dem Deutschen Vereinsrecht ist. Red Bull hat dort ebenso nur die Bestellungsrechte des Vorstands und ist darüberhinaus nur Sponsor.

ist das tatsächlich so, denn ich konnte nichts finden? hast du die statuten der vereine?

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Respekt ist keine Krankheit

Ist es nicht vollkommen Powidl wie das RB regeln will? Der Spieler ist weg und mm bekommt gutes Geld.

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Rapid Wien

Ist es nicht vollkommen Powidl wie das RB regeln will? Der Spieler ist weg und mm bekommt gutes Geld.

das ist richtig

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Valdi am Weg ins Stadion

ok, interessant wie du das interpretierst. kann gut sein, dass ich da falsch liege.

meine bisherige auffassung war, dass der transfer natürlich nicht rückabgewickelt werden kann, aber pönalen sehr wohl rechtlich vereinbar sind.

wenn wir das ganze nicht pönale nennen, sondern bonuszahlung, wäre das mMn exakt die vereinbarung von austria und köln hinsichtlich bonuszahlung für den stöger transfer bei bl aufstieg von köln.

siehst du das problem rechtlich/im eu recht oder rein hinsichtlich uefa/fifa?

aus dem bauch heraus würde ich sagen uefa. man müsste wissen wie die weitergabe des transferrechts (also ein transfer) exakt definiert ist, denn dies ist die spielregel, dh die grundlage.

ich glaube dass nicht einmal ein bonussystem rechtens ist. wobei es etwas anderes ist ob man einen bonus kassiert weil ein spieler nicht weitergereicht wurde (was eventuell gegen die grundregel verstößt) oder weil ein mitarbeiter ein ziel erreicht hat. wobei ich sogar nicht einmal weiß ob trainertransfers von der uefa geregelt sind.

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ASB-Messias

da geht nicht ienmal bei einer leihe - siehe fallbeispiel des chelsea torhüters. bei einem verkauf geht das gar nicht, denn nach dem getätigten verkauf erlischt mein recht auf den spieler. ich kann nicht mehr beeinflussen was der neue verein mit dem spieler macht, weil ich keinen "besitzanspruch" mehr habe. solche klauseln kann man in den vertrag reinschreiben, sind aber dann in der realität nicht umsetzbar weil nicht rechtens. reinschreiben kann man viel in verträge, obs deshalb auch so exekutierbar sind, ist eine andere frage. in dem fall lege ich mich fest, das kann nicht klappen. würde jedem formalen transfer widersprechen, denn bei einem transfer kaufe ich mir eben genau jenes recht tun und lassen zu können, was der verein will (innerhalb gewisser spielregeln).

danke!

ganz genau, von unserer seite ist da nichts zu machen.

Kommt darauf an wo der Vertrag eingeklagt wird - bei einem ordentlichen Gericht und einer evtl. zivilrechtlichen Schadenersatzklage, würde ich den Fall nicht unbedingt als aussichtslos ansehen - die Frage ist nur, ob das schlussendlich Sinn macht und man hier in diesem Fall nicht vorab eine einvernehmliche Lösung zwischen den Vereinen sucht (was, wie ich vermute auch sicher angestrebt wird!)

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Gast
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