raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Beitrag melden Geschrieben 9. Februar 2015 wenn's ein ticket ist, dann würde ich mir keine großen gedanken machen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mr_Rotten Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 9. Februar 2015 Kein Problem - nur eine allgemeine Frage: Flug von A - Zwischenstopp in Wien - nach B. Beim Zwischenstopp in Wien 40 Minuten Zeit zwischen Ankunft und Abflug. Dürfte zeitmäßig kein Problem sein, oder? Gepäck wird eh durchgecheckt? Wie Raumplaner bereits sagte, wird das Gepäck wenn die Flüge in einem Ticket gebucht sind normalerweise duchgecheckt. Die Minimum Connecting Time am Flughafen in Wien beträgt bei Flügen innerhalb des Star Alliance Terminals 3 (Skylink) 30 Minuten und sonst 45 Minuten. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rexel Solo Viola Beitrag melden Geschrieben 10. Februar 2015 Alles klar, danke euch. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
m4v3rick_mts #wirsansoizburg Beitrag melden Geschrieben 19. Februar 2015 http://help.orf.at/stories/1754239/ "Bisher haben Fluggäste ab einer Wartezeit von drei Stunden je nach Entfernung Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro." Naja. Als im Oktober voriges Jahr mein Flug von Zürich nach Wien Verspätung hatte und ich deshalb meinen Anschlussflug verpasst habe, in Wien im Hotel übernachten musste und erst am nächsten Tag gegen Mittag weiterfliegen konnte, hat sich die Swiss aufs Wetter rausgeredet und erklärt, dass die Fluggastrechte hier nicht zum Tagen kommen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mr_Rotten Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 19. Februar 2015 Das stimmt auch. Hier ein Auszug aus den Fluggastrechten: Finanzielle Ausgleichsleistungen: bestehen unter bestimmen Voraussetzungen bei: a) verspätetem Flug, wenn die Verspätung drei Stunden übersteigt b) annulierten Flügen, wenn der Grund für die Flugstreichung nicht unter " höhere Gewalt " fällt Beispiele von höherer Gewalt: Schlechtwettersituation 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
newheaven Anfänger Beitrag melden Geschrieben 19. Februar 2015 Leider, kann man da wohl nichts machen aber ich würde immer dran bleiben und sehen wie weit es geht - nur nicht einschüchtern lassen und auf jeden Fall alle Rechnungen aufbehalten und auch einreichen - dann erst mal abwarten. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
m4v3rick_mts #wirsansoizburg Beitrag melden Geschrieben 20. Februar 2015 Das stimmt auch. Hier ein Auszug aus den Fluggastrechten: Finanzielle Ausgleichsleistungen: bestehen unter bestimmen Voraussetzungen bei: a) verspätetem Flug, wenn die Verspätung drei Stunden übersteigt b) annulierten Flügen, wenn der Grund für die Flugstreichung nicht unter " höhere Gewalt " fällt Beispiele von höherer Gewalt: Schlechtwettersituation Ja, hatte ich leider auch gelesen damals. Ich fand es halt nur interessant, dass mein Anschlussflug 5min und der von 6 anderen Personen 10min früher weg war, als geplant. Daraufhin wurde für die 6 Personen nach Graz ein Bus organisiert; ich musste 45min mit dem Taxi Richtung Hotel fahren und am nächsten Tag gegen Mittag fliegen - für die Strecke einer knapp 3stündigen Autofahrt. Leider, kann man da wohl nichts machen aber ich würde immer dran bleiben und sehen wie weit es geht - nur nicht einschüchtern lassen und auf jeden Fall alle Rechnungen aufbehalten und auch einreichen - dann erst mal abwarten. Rechnungen sind mir dadurch keine enstanden. Mein Presales Termin hatte zum Glück einen Tag davor abgesagt und so musste ich nur einen halben Geburtstag am Flughafen und im Hotel verbringen . Unterkunft, Transfer in die Innenstadt und retour zum Flughafen wurden direkt per Voucher übernommen und der Anschlussflug am nächsten Tag auch. Das alles aber erst, nachdem ich um kurz nach 22:50 mit einer der unfähigen Damen beim "Lost and Found" Schalter gut 30min rumdiskutiert hatte. Diese hatte weder eine Ahnung, wo sie was eingeben musste, noch was sie eigentlich zu tun hatte (hat immer den Kollegen nebenan gefragt). Sie hat mich nur wissen lassen, dass sie gleich mal Dienstschluss hat und nach Hause möchte. Nach ihrer Frage ob ich - noch immer ohne Anschlussflug, Unterkunft usw. - mit einer anderen Kollegin weitersprechen möchte, da sie jetzt nach Hause gehen will, dachte ich schon das sei ein schlechter Scherz. Ihre Kollegin hat dann aber kaum 5min benötigt, um mich auf den frühesten Anschlussflug am nächsten Tag zu buchen und die restlichen Sachen zu erledigen. Auch "lustig" war, als die erste Dame mir um gegen 23:15 erklärte, dass ich jetzt mit dem Taxi zum Hotel muss und, damit ich einen Anschlussflug bekommen kann, am besten am nächsten Tag um 05:00 wieder am Flughafen sein sollte. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Danidinho Bunter Hund im ASB Beitrag melden Geschrieben 20. Februar 2015 Bin seoeben aus Istanbul zurück gekommen. Habe jetzt mal eine Frage an die Leute die sich hier auskennen mit dieser Situation: Wären eigentlich gestern um 17 Uhr in Salzburg gelandet, am morgen noch die Internetseite gecheckt, Flieger geht, passt.(Die Zwei Tage zuvor gabs Schneefall in Istanbul gestern allerdings nicht!) Am Check-In Schalter dann die Ernüchterung, der Flug wurde gecancelt. Man solle sich doch bei der 800 Leute umfassenden Schlange anstellen und dort sich umbuchen lassen. Als man dran war, habe ich gesagt dass ich sogar nach München ausweichen würde. Der Vorschlag von dem Herrn der Turkish Airlines war allerdings, um 17:10 nach Wien und dort mit 3 Stunden Aufentahtl nach SBG zu fliegen. Okay machen wir. Als man sich also am Gate befand und die Sicerheitskräfte noch immer mit den Besiktas Fans rumstreitete, welche zum Awaygame nach England flogen, wurde unsere Gatenummer wieder gestrichen. 2 Stunden Verspätung - Warum konnte man uns nicht sagen, man bekam immerhin ein Sandwhich gratis 3 Stunden Verspätung - Warum konnte an uns nicht sagen, immerhin wieder ein Sandwhich 5 Stunden Verpäntung - Warum (siehe oben...) um 22:10 startete man also in Istanbul nach Wien. Dort angekommen der nächste Schock: das Gepäck ist nicht da, eventuell in Istanbul, eventuell in Salzburg. Die Nacht wurde dann in einem Hotel verbracht, welche die Airline bezahlte. Heute morgen dann eingecheckt, wieder nru 1 anstatt 2 Plätze bekommen, da der Flieger jetzt überbucht ist. Zum Glück kam ein Gast nicht und man konnte doch zu zweit dann mit schlussendlich 20 Stunden Verspätung in Salzburg landen. Wie sieht das ganze denn jetzt rechtsmäßig aus? Weis das jemand? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mr_Rotten Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 20. Februar 2015 Wenn die Flugstreichung nicht aufgrund von " höherer Gewalt " resultierte hast du bei diesen langen Verspätung Anspruch auf Schadensersatz. Aber so wie ich das rauslese war das Wetter das Problem? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Beitrag melden Geschrieben 21. Februar 2015 aber wie ist denn das mit turkish, die sind ja keine eu-fluglinie, ist das nicht ein ausschlussgrund für die eu-passagierrechte zumindest beim rückflug? oder hilft's etwas, dass es nun über wien ging? oder hat turkish eh eine art "abkommen"? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
m4v3rick_mts #wirsansoizburg Beitrag melden Geschrieben 21. Februar 2015 aber wie ist denn das mit turkish, die sind ja keine eu-fluglinie, ist das nicht ein ausschlussgrund für die eu-passagierrechte zumindest beim rückflug? oder hilft's etwas, dass es nun über wien ging? oder hat turkish eh eine art "abkommen"? Für wen gilt die Fluggastrechteverordnung? Die europäischen Fluggastrechte gelten für alle Flüge, die innerhalb der EU starten oder von europäischen Fluggesellschaften durchgeführt werden. Beginnt der Flug nicht in der EU, ist es also entscheidend, ob der Flug von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt wird. Beispiel: Wer mit Lufthansa oder Air Berlin nach Istanbul und zurück fliegt, ist sowohl auf dem Hin- als auch auf dem Rückflug durch die Fluggastrechteverordnung geschützt. Wer die gleiche Strecke mit einer Nicht-EU-Fluggesellschaft (etwa Turkish Airlines) fliegt, für den gelten zwar auf dem Hinflug die EU-Fluggastrechte (da der Start in der EU erfolgt), nicht aber auf dem Rückflug (die bloße Landung in der EU reicht nicht). Ob es sich um einen Linienflug, einen Charterflug innerhalb einer Pauschalreise, einen Flug mit einer sogenannten Billig-Airline oder einen Flug mit einer renommierten Fluggesellschaft handelt, ist dabei völlig irrelevant. Die Schadensersatzansprüche richten sich nicht nach dem Ticketpreis, sondern einzig nach der Flugstrecke (siehe Tabelle oben). Sind die EU-Fluggastrechte nicht anwendbar, heißt das aber nicht, dass der Betroffene keine Ansprüche hat: Neben der EU-Fluggastrechteverordnung gibt es in zahlreichen weiteren Staaten (etwa in der Türkei und den USA) ähnliche Fluggastrechte. Außerdem gibt es mit dem Montrealer Übereinkommen (MÜ) eine Art weltweiten Mindeststandard an Passagierrechten. Dieses Abkommen ist von den meisten Ländern weltweit unterzeichnet worden. Quelle: http://www.kanzlei-narewski.de/reiserecht/fluggastrechteverordnung/ 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
schmechi Wahnsinniger Poster Beitrag melden Geschrieben 21. Februar 2015 aber wie ist denn das mit turkish, die sind ja keine eu-fluglinie, ist das nicht ein ausschlussgrund für die eu-passagierrechte zumindest beim rückflug? oder hilft's etwas, dass es nun über wien ging? oder hat turkish eh eine art "abkommen"? Siehst du ganz richtig... Bei außerEUropäischen Fluglinien ist die EU-Fluggastrechte-VO nur anzuwenden, wenn der Fluggast den Flug innerhalb der EU antritt... Ein allfälliger Verspätungsschaden wäre in obigem Fall nach dem Montrealer Übereinkommen geltend zu machen. Dieses ist (auch innerEUropäisch) auch für Gepäcksverlust, etc. zuständig)... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Danidinho Bunter Hund im ASB Beitrag melden Geschrieben 22. Februar 2015 Versuchen werde ich es auf alle Fälle mal, dass ich da etwas raushole. Auch wenns nur ein Reisegutschein ist 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Morpheno Wöeina Beitrag melden Geschrieben 23. Februar 2015 (bearbeitet) unser flug wien-lissabon im juli 2014 hatte ca. 4 std. verspätung... nach mehr als 7 monaten und einschaltung eines anwaltes is die portugisiesche TAP endlich bereit zu zahlen 400 € zahlen sie jetzt (wobei 25% honorar für den anwalt wegfallen) bearbeitet 23. Februar 2015 von Morpheno 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Coops ASB-Legende Beitrag melden Geschrieben 23. Februar 2015 Hat jemand Erfahrung mit EasyJet? Ich bin noch nie mit denen geflogen und habe ein sehr gümstiges Angebot entdeckt, bin mir allerdings nicht sicher was mich dort erwartet 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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