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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

Kurz gesagt: Höhere Gewalt (Wetter) ,laut EU Recht gibt es bei Streichungen wegen Wetter keine Ausgleichszahlungen.

Dass die Fluglinie versucht als erstes innerhalb der Allianz bzw. der Gruppe umzubuchen (in diesem Fall LH Group bzw. Star Alliance) ist klar,

um höhere Nachbelastungen zu vermeiden.

Grundsätzlich kann die Fluglinie bei Flugstreichungen auf jede Airline umbuchen mit der sie ein Agreement hat.

Die Aussagen der Dame (wenn ihr nur übers Wochenende fliegt ist es nicht unsere Schuld etc.) sind natürlich eine Frechheit

auch wenn ich nachvollziehen kann, dass es nicht so einfach ist wenn da 100 Leute kommen und sich alle beschweren

und die beste Verbindung haben möchten, nichtsdestrotrotz dürften solche Aussagen nicht vorkommen.

danke mal!

aber wer entscheidet schlussendlich, dass das wetter nicht gut genug ist? airline? pilot? zielflughafen?

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Im ASB-Olymp

Ich nehme an, dass da alles miteinfließt (Pilot, verschiedene Abteilungen der Airline die damit zu tun haben, Infos von den Zielflughäfen werden sicher auch kommen etc.)

Wer die endgültige Entscheidung weiß ich auch nicht. Wäre interessant zu wissen.

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Postinho

@raumplaner

ich würde nur mal für eine person mittels einem fluganwalt das ganze checken lassen und wenn es einen erfolg gib, dann selbst aktiv werden und somit am ende mehr kassieren.

wie siehts hier eigentlich bzgl. hilfe von seiten ak/vki und öamtc aus?

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

Ich nehme an, dass da alles miteinfließt (Pilot, verschiedene Abteilungen der Airline die damit zu tun haben, Infos von den Zielflughäfen werden sicher auch kommen etc.)

Wer die endgültige Entscheidung weiß ich auch nicht. Wäre interessant zu wissen.

vor allem auch interessant, wer entscheidet, wer landen darf und wer nicht. oder sie haben halt primär einfach all jene flieger gestoppt, die noch nicht in der luft waren (und dann eher langstreckenflieger durchgelassen).

landebahnkapazität war an jenem tag wohl einfach zu knapp in rom (haben ja 2 parallele und eine andere, auf die sie wohl ausgewichen sind).

@raumplaner

ich würde nur mal für eine person mittels einem fluganwalt das ganze checken lassen und wenn es einen erfolg gib, dann selbst aktiv werden und somit am ende mehr kassieren.

das wäre natürlich ein guter zugang. das werde ich wohl machen, interessiert mich eh, wie das abläuft.

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Im ASB-Olymp

Ich glaube dass du zahlen wirst aber am Ende nichts dabei rauskommt.

Wie gesagt in der EU Veordnung ist klar festgehalten, dass es bei Flugstreichungen die aufgrund höherer Gewalt entsehen keine Ausgleichszahlungen gibt.

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Gegen Fussballmillionäre in Österreich!

Ich glaube dass du zahlen wirst aber am Ende nichts dabei rauskommt.

Wie gesagt in der EU Veordnung ist klar festgehalten, dass es bei Flugstreichungen die aufgrund höherer Gewalt entsehen keine Ausgleichszahlungen gibt.

Bei der Kanzlei bei der ich meine Flugentschädigung eingeklagt habe musste man im Falle einer Ablehnung nichts zahlen. Aber in dem Fall wird er den :finger: haben.

bearbeitet von barca11

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

ich hab mich an fairplane gewandt, die webseiten der konkurrenz dürften aber ähnlich userfreundlich aufgebaut sein, das geht recht flott.

habe dort alles mit einem großen fragezeichen dargestellt, sprich wetter war schlecht, aber war's schlecht genug, dass der aua-flug einfach gestrichen wurde?

jedenfalls heute eine email von der zugewiesenen kanzlei bekommen, dass sie alles mögliche von mir brauchen:
- Schriftliche Vollmacht
- Buchungsbestätigungen oder
- E-Tickets oder
- Bordpässe
- Bereits geführter Schriftverkehr mit der Fluglinie - insbesondere ein Aufforderungsschreiben an die Fluglinie


und auch folgendes satzerl:

IHR ANSPRUCH
Aufgrund Ihrer Informationen sind wir der Auffassung, dass Ihnen eine Ausgleichsleistung von EUR 250,00 nach Art 7 EU-VO 261/2004 gebührt.
Allfällige über die Ausgleichsleistung hinausgehende Ansprüche etwa auf Betreuungsleistung (Essen / Unterkunft / Taxi- und Mietwagenkosten) und/oder etwa Rückerstattung der Ticketkosten werden von uns für Sie nicht geltend gemacht.



jetzt hätte ich mal angerufen, ob da wirklich bereits etwas geprüft wurde bzw. wie der tatsächliche status ist, aber natürlich keine konkreten informationen bekommen. "durch den rechner" bin ich gekommen, jetzt brauchen's halt die unterlagen, damit man sich das wirklich anschauen kann.

aus interesse wegen werde ich es wohl weiterverfolgen und die unterlagen beibringen (spätestens jetzt zahlt es sich aus, dass es nur für eine person ist, von 4 weiteren personen das jetzt alles zusammenkratzen hätte ich definitiv nicht gemacht).

was ich auch weniger gelungen umgesetzt finde: man kann sich zwar auf fairplane.net einloggen, aber dort findet man nicht all jene daten, die man im formular eingegeben hat. per email wurden diese daten auch nicht protokolliert. mal schauen, ob man im weiteren verlauf etwas transparenter wird oder ob's dann einfach am ende ein NJET gibt.

wenn die kanzlei wirtschaftlich arbeitet, müssten's eigentlich bei nur einer person den fall sofort abschließen, sobald sie sehen, dass das wetter in rom nicht gut war.

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Wenn du die Ausgleichszahlung bekommst versteh ich die Welt nicht mehr :) Nicht, dass ich es dir nicht vergönnen würde ;)

Warum sollte eine Fluglinie kurzfristig einen Flug wegen Wetter streichen obwohl es gegangen wäre zu fliegen?

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ASB-Halbgott

Wenn du die Ausgleichszahlung bekommst versteh ich die Welt nicht mehr :) Nicht, dass ich es dir nicht vergönnen würde ;)

Warum sollte eine Fluglinie kurzfristig einen Flug wegen Wetter streichen obwohl es gegangen wäre zu fliegen?

Naja, in unserer überreglementierten, konsumentenfreundlichen und wirtschaftsfeindlichen Gesellschaft halte ich das durchaus für möglich... Aber das ist eher ein Thema fürs Beisl.

Grundsätzlich wird wegen vis maior nichts bezahlt, da ist die EU-VO recht eindeutig.

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Wenn du die Ausgleichszahlung bekommst versteh ich die Welt nicht mehr :) Nicht, dass ich es dir nicht vergönnen würde ;)

Warum sollte eine Fluglinie kurzfristig einen Flug wegen Wetter streichen obwohl es gegangen wäre zu fliegen?

mir gegenüber fordere ich sie ohnehin nicht, mich interessiert's einfach, ob man dazu nähere informationen bekommt. weil wenn andere starten und landen (sonst wär das umbuchen auf andere flieger ja auch sinnlos gewesen), dann ist's zumindest nicht eindeutig - aber für mich auch verständlich, wenn einfach die kapazität nicht ausreicht und man daher in rom so entschieden hat.

warum sie den flug streichen wollen? weil sie zb wissen, dass der flieger dann erst recht mit verspätung in wien zurück wäre und man dadurch probleme beim nächsten einsatz des fliegers bekommen würde? oder weil sie wissen, was die passagiere durchschnittlich gezahlt haben und es für die fluglinie somit gar nicht so ungelegen kommt, dass dieser flug nicht gemacht werden muss?

der nikiflieger, der direkt aus wien gestartet ist, war jedenfalls deutlich vor uns in rom. der aua-flieger ist hingegen einfach in wien geblieben. ob das nur höhere gewalt ist, bleibt für mich daher weiterhin offen.

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ASB-Halbgott

Niki wollte damals ja auch der Vulkanasche trotzen... Geht halt gut, bis dann wirklich was passiert...

Dass es für eine Fluggesellschaft besser ist, nicht abzuheben, wäre wohl nur der Fall, wenn der Flieger schlecht ausgelastet wäre... Punkto Preisgestaltung werden die Carrier nicht so blöd sein, ganze Flieger auszuverschenken...

Im vorliegenden Fall hattest du zwar Verspätung aber keinen geldwerten Schaden. Trotzdem willst du eine Entschädigung, die höher ist, als der Ticketpreis, den du gezahlt hattest... Besonders "fair" finde ich solche Gesetze nicht...

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Im ASB-Olymp

Die EU Verordnung ist sowieso ein Wahnsinn für die Fluglinien und ein Segen für Passagiere. Wenn einer ein Langstreckenticket hat Hin & Retourflug um sagen wir mal 500 der Flug wird gestrichen und durch die Alternativverbindung kommt der Passagier ein paar Stunden später an. In diesem Fall bekommt er dann 600 Ausgleichszahlung mehr wie der Flug überhaupt gekostet hat.

Wie Schmechi sagt ist es eine kurzfristige Flugstreichung für die Fluglinie mit Sicherheit ein Verlust.

Es stimmt, dass Flüge gestrichen werden wenn sie fast leer/halb leer aber das passiert dann nur langfristig.

bearbeitet von Mr_Rotten

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jammern über unfaire gesetze ist halt exakt so professionell, wie sich die aua am umbuchungsschalter verhalten hat. gar nicht nämlich. damit muss man als seriöses unternehmen umgehen können.


sie könnten ja die entschädigung abhängig von der tatsächlichen verspätung machen und/oder auch vom ticketpreis.

bearbeitet von raumplaner

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Ich hab nicht gejammert, wieso auch, dass ist nur meine persönliche Meinung.

Der Vorschlag würd nicht funktionieren, da es ja im EU Recht geregelt ist da kann die z.B. AUA nicht sagen wir zahlen je nach Ticketpreis die Ausgleichszahlung aus.

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