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V.I.P.
revo schrieb vor 2 Stunden:

Wo hast denn gebucht, weil du Star Alliance schreibst? Weil EVA Air ist keine EU-Airline, somit eigentlich nur Zahlung fällig, wenn Flug aus der EU.

https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htm

Eh bei EVA Air, aber ich dachte vielleicht gibt es da irgendwelche Benefits aus der Gruppe heraus bzw. Antragswege die über die Gruppe angeboten werden. 

Aber danke für den Hinweis,... da inbound wohl leider nix :[

 

Mr_Rotten schrieb vor einer Stunde:

Genau, steht im vorliegen Fall nicht zu weil keine EU Fluglinie UND Abflug nicht ex EU. 

Wäre es von Wien nach Bangkok mit Eva Air gewesen, würde es zustehen. 

Auch dir ein Danke, leider halt keine guten Nachrichten :[

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Im ASB-Olymp
pramm1ff schrieb vor 11 Minuten:

Eh bei EVA Air, aber ich dachte vielleicht gibt es da irgendwelche Benefits aus der Gruppe heraus bzw. Antragswege die über die Gruppe angeboten werden. 

Aber danke für den Hinweis,... da inbound wohl leider nix :[

 

Auch dir ein Danke, leider halt keine guten Nachrichten :[

Das nächste mal mit einer EU Fluglinie fliegen und hoffen, dass sie verspäten oder streichen müssen :davinci:

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Oasch
Mr_Rotten schrieb vor 2 Stunden:

Genau, steht im vorliegen Fall nicht zu weil keine EU Fluglinie UND Abflug nicht ex EU. 

Wäre es von Wien nach Bangkok mit Eva Air gewesen, würde es zustehen. 

 

Mr_Rotten schrieb vor 45 Minuten:

Das nächste mal mit einer EU Fluglinie fliegen und hoffen, dass sie verspäten oder streichen müssen :davinci:

Wenn man mit einer EU Fluglinie bucht, diese jedoch eine non-eu-airline per codeshare verkaufen, steht einem dann die Abfindung zu?

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Im ASB-Olymp
revo schrieb vor 17 Minuten:

 

Wenn man mit einer EU Fluglinie bucht, diese jedoch eine non-eu-airline per codeshare verkaufen, steht einem dann die Abfindung zu?

Nein weil laut EC 261/04 das ausführende Luftfahrtunternehmen verantwortlich ist, die Thematik mit den Codeshare Flügen ist sogar explizit in der Verordnung angeführt. 

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Oasch
Mr_Rotten schrieb vor 3 Minuten:

Nein weil laut EC 261/04 das ausführende Luftfahrtunternehmen verantwortlich ist, die Thematik mit den Codeshare Flügen ist sogar explizit in der Verordnung angeführt. 

Okay, also auch wenn ich auf eine europäische Airline gebucht wurde und kurzfristig umgebucht wurde auf eine non-eu?

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Im ASB-Olymp
revo schrieb vor 2 Minuten:

Okay, also auch wenn ich auf eine europäische Airline gebucht wurde und kurzfristig umgebucht wurde auf eine non-eu. 

Sofern der ursprüngliche Flug mit der EU Fluglinie annulliert wird, kommt es grundsätzlich auf diesen an. Die NON EU Fluglinie muss nicht zahlen, sofern der Abflug nicht ex der EU ist.

 

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ASB-Legende
revo schrieb am 14.11.2022 um 21:14 :

Okay, also auch wenn ich auf eine europäische Airline gebucht wurde und kurzfristig umgebucht wurde auf eine non-eu?

Wenn der Flug mehr als 14 Tage davor gecancelled wird, dann besteht kein Anspruch. Wenn innerhalb von 14 Tagen dann Anspruch. Wenn der Flug aber umgebucht wird, an sich keine Verspätung anfallen würde und dann die Non-EU den Flug versemmelt, dann nicht, sofern halt aus einem Drittland in die EU.

 

Ich habe gerade bei der Lufthansa knapp 16.000 Euro geltend gemacht und die stellen sich schon wieder einmal taub. :arsch:

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Wien nur du allein!
DonFetzo schrieb vor 11 Stunden:

Ich habe gerade bei der Lufthansa knapp 16.000 Euro geltend gemacht und die stellen sich schon wieder einmal taub. :arsch:

Hast du bei denen dieses Jahr schon was bekommen? Hab ein paar Fälle eingereicht aber nirgends eine Rückmeldung erhalten.

AUA hat auch erst nach Einschaltung der apf gezahlt.

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ASB-Legende
Neocon schrieb am 21.11.2022 um 08:09 :

Hast du bei denen dieses Jahr schon was bekommen? Hab ein paar Fälle eingereicht aber nirgends eine Rückmeldung erhalten.

AUA hat auch erst nach Einschaltung der apf gezahlt.

Haben mich zumindest in einem Fall angerufen und mitgeteilt, dass so viel Arbeit und daher ist mit langer Wartezeit für die Antwort zu rechnen.

 

AUA zahlt bei mir üblicherweise gleich. 

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ASB-Gott

Ein Haberer sitzt am Flughafen Berlin seit gestern fest. Ursprünglicher Flug wäre um 21.05 gewesen, ist auf 12.50 heute verschoben. Nachdem sie schon an Bord waren mussten sie nach einer Stunde Wartezeit wieder aussteigen, Gepäck kam nicht mehr retour (darauf mussten sie bis um 4 Uhr früh warten um neu einchecken zu können), Essensgutscheine gabs auf der Bordkarte (wieviel weiß er nicht, er wartet aufs Mittagessen :D )

edit: auf der Bordkarte war doch nix, solche Schweine :nein: 

 

Was steht ihm da zu? 250€ kommt mir ein bissl wenig vor, das hatte ich ja bei bissl mehr als "nur" 3 Std Verspätung?

bearbeitet von LarsUlrich

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LarsUlrich schrieb vor 56 Minuten:

Ein Haberer sitzt am Flughafen Berlin seit gestern fest. Ursprünglicher Flug wäre um 21.05 gewesen, ist auf 12.50 heute verschoben. Nachdem sie schon an Bord waren mussten sie nach einer Stunde Wartezeit wieder aussteigen, Gepäck kam nicht mehr retour (darauf mussten sie bis um 4 Uhr früh warten um neu einchecken zu können), Essensgutscheine gabs auf der Bordkarte (wieviel weiß er nicht, er wartet aufs Mittagessen :D )

edit: auf der Bordkarte war doch nix, solche Schweine :nein: 

 

Was steht ihm da zu? 250€ kommt mir ein bissl wenig vor, das hatte ich ja bei bissl mehr als "nur" 3 Std Verspätung?

Verspätung wegen der Klimag´frasta oder andere Gründe?

Wenns wegen dem Protest ist, könnte es durchaus sein, das die Airline nichts erstatten muss...

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ASB-Gott
HMF schrieb vor 5 Minuten:

Verspätung wegen der Klimag´frasta oder andere Gründe?

Wenns wegen dem Protest ist, könnte es durchaus sein, das die Airline nichts erstatten muss...

nehme an wegen dem klimaaktivismus, ja

 

naja das war ja in 1-2 std erledigt und er fliegt jetzt statt um 21.00 um 13.00 des folgetages, das ist damit nicht zu rechtfertigen imho

bearbeitet von LarsUlrich

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LarsUlrich schrieb vor 3 Minuten:

nehme an wegen dem klimaaktivismus, ja

 

naja das war ja in 1-2 std erledigt und er fliegt jetzt statt um 21.00 um 13.00 des folgetages, das ist damit nicht zu rechtfertigen imho

Da bin ich durchaus bei Dir, nur sinds halt auch sehr kreativ, wenns darum geht nichts zahlen zu müssen...

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LarsUlrich schrieb vor 11 Minuten:

nehme an wegen dem klimaaktivismus, ja

 

naja das war ja in 1-2 std erledigt und er fliegt jetzt statt um 21.00 um 13.00 des folgetages, das ist damit nicht zu rechtfertigen imho

Naja da können schon mehrere Gründe reinspielen. Wenn der Ursprung der Flugverspätung/Streichung nicht im Einflussbereich der Airline lag, ist laut EC 261/04 keine Ausgleichszahlung vorgesehen (sofern es keine andere Möglichkeit gab).

Im konkreten Beispiel KÖNNTE es so gewesen sein, dass es nach dem Protest keinen "Slot" (Starterlaubnis) von Air Traffic Control mehr gab bzw., dass dann generell ein Nachtflugverbot in Berlin galt.

LarsUlrich schrieb vor einer Stunde:

 

Was steht ihm da zu? 250€ kommt mir ein bissl wenig vor, das hatte ich ja bei bissl mehr als "nur" 3 Std Verspätung?

Gemäß EC 261/04 steht bei Kurzstreckenflügen ab einer verspäteten Ankunft am Zielort von mehr als 2 Stunden eine Ausgleichszahlung von EUR 250 zu.
Hierbei ist unerheblich ob die Verspätung dann 2 Stunden und 1 Minute war oder 48 Stunden.

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ASB-Halbgott

Wobei ich mir ernsthaft Sorge um die Sicherheit auf Flughäfen mache, wenn zwar jeder Passagier gescreent wird, solche Deppen aber trotz Vorwarnung an die Behörden auf die Landebahn gelangen können...

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