aurinko V.I.P. Geschrieben 26. März 2021 cmburns schrieb vor 12 Stunden: Einspruch zum Einspruch zurückgewiesen. Aus die Maus. Nix Geld. Wenigstens ein Ende. Mit welcher Begründung? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 26. März 2021 aurinko schrieb vor 6 Minuten: Mit welcher Begründung? Ziemlich langes Blabla, im Endeffekt ginge darum ob die Streichung der Vorrotation von Wien nach NY in war oder nicht und ob das Fluggerät tauglich gewesen wäre oder nicht. Am Ende wohl sowas wie nur die AUA hatt die Daten und wir haben keine eigenen vorgelegt. Ich fand die Begründung irgendwie lächerlich, wie soll der Fluggast die Kommunikation und genauen Fakten aus NY bekommen etc. Zumal ich, was ich auch dem RA gesagt habe, davon ausgehe, dass das Personal wegen danach angekündigten Streiks "krank" war, war aber in den Abschriften nie erwähnt wurde. War auch nicht ganz mit anderen Angaben/Formulierungen des RA einverstanden. Aber da es über die Rechtsschutzversicherung gelaufen ist und ich bei 1200 Euro jetzt nicht zuviel Energie/Zeit usw. investieren wollte um 25mal die Strategie zu verbessern bzw. bessere Argumente einzufordern (die waren ja ok, aber für mich nicht alle ausreichen dargelegt, siehe Streik), zumal ich ja kein Fachmensch bin. Das wäre hier wohl alles sinnlose Energieverschwendung gewesen. Die Zusammenfassung vom RA: Zusammengefasst begründet das Berufungsgericht die Entscheidung damit, dass aufgrund der vom Erstgericht getroffenen Feststellungen die rechtliche Beurteilung nicht stichhaltig bekämpft werden kann, wobei dies letztlich darauf zurückzuführen ist, dass über konkrete Informationen zu den Witterungsbedingungen, bzw. den von der beklagten Partei getroffenen Maßnahmen nur diese selbst verfügen konnte und Sie dazu keine Angaben machen konnten, sodass zwangsläufig auch eine Beweisführung für abweichende Feststellungen, welche zu einer Verneinung des Vorliegens außergewöhnlicher Umstände führen hätten können, nicht möglich waren. Ich find halt die Begründung:"du Fluggast musst alle Daten selbst recherchieren, sonst hat die Airline automatisch recht bzw brauchst die Daten der Airline von damals" etwas dubios, aber gut. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DonFetzo ASB-Legende Geschrieben 26. März 2021 @cmburns soweit ich mich noch erinnern kann, habe ich dir bereits vor der Klage gesagt, dass du das nicht gewinnst, aber bei bestehender RS-Versicherung war es zumindest kostentechnisch wurscht. Bei dem damaligen Wetterchaos war abzusehen, dass das nix wird. @raumplaner freut mich, dass es da offensichtlich doch noch Geld zurück gibt. @LuckyLuke ja TAP gehört neben Alitalia zu den schlimmsten Fluglinien, was die Abwicklung von Ansprüchen betrifft. Habe bereits mehrfach Antworten erst nach 10 Monaten bekommen und die haben dann oft nicht einmal wirklich zum Sachverhalt gepasst. Da darf man sich dann nicht wundern, dass es solche Fluglinien finanziell aufstellt. Wobei man das so pauschal auch nicht sagen kann, denn THAI Airways fand ich in der Abwicklung immer 1a und die sind auch im Sanierungsverfahren. Da ich im Moment auch wieder einige TAP-Fälle am Tisch habe, in den Fällen vom Reisebüro auch ein Hotel dazu verkauft wurde, probiere ich es mit Ansprüchen gegen das Reisebüro aufgrund von falscher Aufklärung bei verbundenen Reiseleistungen. Macht vielleicht mehr Sinn als gegen TAP selbst, denn da müsste bei der Fallkonstellation in Venedig oder in Lissabon geklagt werden und das kann man gleich vergessen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lucky Luke Posting-Pate Geschrieben 26. März 2021 Der sehr nette Herr vom Verbraucherzentrum war auch wirklich überrascht, dass sich die TAP plötzlich gemeldet hat Ich persönlich bin etwas erstaunt darüber, dass Flightright zwar die Beauftragung ihrer Anwälte empfohlen hat, sich dann aber jetzt seit eineinhalb Jahre dazu nicht mehr gemeldet hat, bei einem Fall, der eigentlich leicht zu gewinnen sein müsste, weil eindeutig Verschulden der Airline. Ich habe dazwischen einmal bei denen nachgefragt, wurde aber nur vertröstet. Aber soll mir recht sein, jetzt sind jedenfalls die kleinen Verluste, die ich Covid- bedingt mit Spicejet hinnehmen musste, mehr als herinnen. Die haben einen Gutschein ausgestellt, einlösbar bis März 21.....naja, da hat man halt keinerlei rechtliche Handhabe. Sonst habe ich aus dem letzten Jahr alles zurückbekommen, Emirates hat die Ticketkosten rückerstattet, bei Wizz den Gutschein akzeptiert und schon eingelöst und TAROM hat nach Einschalten der apf auch rückgezahlt. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 26. März 2021 Ich hab letzte Woche die Rückerstattung eines abgesagten AUA Fluges vom Mai 2020 beantragt und bereits nach zwei Tagen eine positive Rückmeldung bekommen 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DonFetzo ASB-Legende Geschrieben 22. April 2021 https://orf.at/stories/3210159/ <-- EuGH-Urteil zu Flugumleitung bei Austrian Airlines im Zusammenhang mit einer begehrten Ausgleichszahlung 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 22. April 2021 DonFetzo schrieb vor 5 Minuten: https://orf.at/stories/3210159/ <-- EuGH-Urteil zu Flugumleitung bei Austrian Airlines im Zusammenhang mit einer begehrten Ausgleichszahlung Für mich eigentlich ein ziemlich klarer Fall. Es sind dem Passagier keine Zusatzkosten entstanden und die Ankunft war keine 3 Stunden verspätet. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DonFetzo ASB-Legende Geschrieben 22. April 2021 Neocon schrieb vor 7 Minuten: Für mich eigentlich ein ziemlich klarer Fall. Es sind dem Passagier keine Zusatzkosten entstanden und die Ankunft war keine 3 Stunden verspätet. Für mich auch, daher frage ich mich, wieso das überhaupt bis zum EuGH ging. Dass die Kosten für den Transport zum eigentlichen Flughafen ggf. übernommen werden müssen, ist sowieso schon davor klar gewesen. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mr_Rotten Im ASB-Olymp Geschrieben 22. April 2021 Neocon schrieb vor 9 Minuten: Für mich eigentlich ein ziemlich klarer Fall. Es sind dem Passagier keine Zusatzkosten entstanden und die Ankunft war keine 3 Stunden verspätet. Und laut dem Bericht war zusätzlich noch Wetter der Auslöser. Wundere mich, dass dies überhaupt einen Artikel wert ist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aurinko V.I.P. Geschrieben 22. April 2021 Zwischen Berlin Tegel und Berlin Schönefeld ist ja jetzt auch nicht ein gravierender Unterschied. Was anderes wäre es, wenn man statt in Innsbruck in München landet (kommst so 1-2x/Winter aufgrund von dichtem Hochnebel vor). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 23. April 2021 aurinko schrieb vor 17 Stunden: Zwischen Berlin Tegel und Berlin Schönefeld ist ja jetzt auch nicht ein gravierender Unterschied. Was anderes wäre es, wenn man statt in Innsbruck in München landet (kommst so 1-2x/Winter aufgrund von dichtem Hochnebel vor). Da kann man sicherlich drüber diskutieren und spannend wäre in dieser Hinsicht, was der EuGH diesbezüglich unter einer "Region" versteht. Meiner Ansicht nach ist aber auch das kein Grund für eine Entschädigung nach der Fluggastrechte-VO, sofern man maximal 3 Stunden nach der geplanten Ankunft am Ziel ist. Die Verordnung ist da eigentlich recht klar. Eventuell könnte man Preisminderung auf Grund von Gewährleistung geltend machen, wobei ich mir jetzt nicht sicher bin, wie die Fluggastrechte-VO in Konkurrenz zu sonstigen Ansprüchen steht. @DonFetzo vielleicht? 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 24. April 2021 Neocon schrieb vor 22 Stunden: Da kann man sicherlich drüber diskutieren und spannend wäre in dieser Hinsicht, was der EuGH diesbezüglich unter einer "Region" versteht. Meiner Ansicht nach ist aber auch das kein Grund für eine Entschädigung nach der Fluggastrechte-VO, sofern man maximal 3 Stunden nach der geplanten Ankunft am Ziel ist. Die Verordnung ist da eigentlich recht klar. Eventuell könnte man Preisminderung auf Grund von Gewährleistung geltend machen, wobei ich mir jetzt nicht sicher bin, wie die Fluggastrechte-VO in Konkurrenz zu sonstigen Ansprüchen steht. @DonFetzo vielleicht? naja, auch bei der gewährleistung gibt es ja das recht des verkäufers nachzubessern (ohne dass der käufer dafür etwas bekommt außer eben die beim kauf zugesicherte ware). verspätungen im kleinen rahmen (und da sind die 3h ja definiert) sind definitiv zumutbar. wenn dein zug ausfällt und du deswegen mit dem bus transportiert wirst und mit zumutbarer verspätung ankommst (wobei das bei zugreisen ja schon ab 1h greifen kann), bekommst du auch nichts erstattet, nur weil zugfahren viel besser ist als ein grindiger bus. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lucky Luke Posting-Pate Geschrieben 21. Juli 2021 Lucky Luke schrieb am 26.3.2021 um 09:02 : Bei mir ist zuletzt ein kleines Wunder passiert: nach knapp 3 Jahren und nachdem auch Flightright nichts erreicht hat (Anwälte wurden nicht beauftragt) hat sich das Verbraucherzentrum gemeldet, dass TAP jetzt doch zahlen will. 2x 600 € wurden auch tatsächlich ein paar Tage später überwiesen Dazu noch ein Schmankerl: nach ca. 2 Jahren hat sich jetzt doch noch Flightright gemeldet: Ihre "Prüfung" hat ergeben, dass an diesem Tag viele Flüge Unregelmäßigkeiten aufwiesen und das auf außerordentliche Umstände zurückzuführen sei, wodurch der Fall nicht zu gewinnen wäre..... Ja klar, die TAP hat sicher gezahlt, weil es so lustig ist ? jetzt weiß ich wenigstens, wen ich sicher nicht mehr mit einem etwaigen Fall beauftragen werde. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 25. Juli 2021 Lucky Luke schrieb am 21.7.2021 um 13:22 : Dazu noch ein Schmankerl: nach ca. 2 Jahren hat sich jetzt doch noch Flightright gemeldet: Ihre "Prüfung" hat ergeben, dass an diesem Tag viele Flüge Unregelmäßigkeiten aufwiesen und das auf außerordentliche Umstände zurückzuführen sei, wodurch der Fall nicht zu gewinnen wäre..... Ja klar, die TAP hat sicher gezahlt, weil es so lustig ist ? jetzt weiß ich wenigstens, wen ich sicher nicht mehr mit einem etwaigen Fall beauftragen werde. die werden sich halt die aussichtsreichen fälle schnappen und bei den komplizierten fällen lassen sie dich abblitzen, ist ja ein gutes geschäftsmodell - für sie. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LarsUlrich ASB-Gott Geschrieben 20. August 2021 (bearbeitet) Sehr geehrte Kundin/Sehr geehrter Kunde, Ihre Buchung xyz wurde anscheinend über einen Drittanbieter oder einen BOT vorgenommen der nicht von Ryanair autorisiert ist, die Ryanair-Website oder -App zu nutzen oder unsere Flüge zum Verkauf anzubieten. Unser Anliegen ist es, die Preise niedrig zu halten, während Vermittler massive Aufschläge auf Tarife oder Zusatzprodukte wie Gepäck, Sitzplätze und Priority Boarding erheben können. Darüber hinaus gibt es Sicherheitsprobleme, welche die Fluggäste und unsere Crew betreffen. Der Check-in-Prozess muss von jedem Fluggast persönlich durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass unsere Fluggäste die erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsprotokolle, einschließlich der in den technischen Anweisungen der ICAO, Verordnung (EU) 2015/1998 sowie das EASA/ECDC-COVID-19 Aviation Health Safety Protocol einhalten. Da Sie Ihre Buchung möglicherweise über einen nicht autorisierten Vermittler vorgenommen haben, wurden uns eventuell nicht Ihre korrekten Kontakt- und Zahlungsdaten mitgeteilt, was uns daran hindern kann: ·Sie in Bezug auf erforderliche Sicherheits- und Gesundheitsverfahren zu benachrichtigen. ·Sie hinsichtlich der erforderlichen verpflichtenden Reiseformulare zu informieren. ·die Gesundheitsbehörden bei der COVID-19-Kontaktverfolgung zu unterstützen. ·mit Ihnen bei wichtigen Flugaktualisierungen und Terminaländerungen Kontakt aufzunehmen. ·unsere nachvertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen (z. B. Bearbeitung gültiger Erstattungsanträge), wie in der EU-Verordnung 261/2004 und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen von Ryanair dargelegt. UM DAHINGEHEND ABHILFE ZU SCHAFFEN, HABEN SIE DIE MÖGLICHKEIT, FOLGENDERMASSEN EINZUCHECKEN:ONLINE-VERIFIZIERUNG · Fluggäste können bei dieser Buchung ihre Identität mithilfe von Gesichtserkennungstechnologie verifizieren. · Dieser Service wird auf der Ryanair-Website gegen eine Gebühr von 0,35 € angeboten. · Mit der Online-Verifizierung können Sie Ihre Buchung über Ryanair.com verwalten. Die Gebühr für diesen Service dient nur zur Abdeckung der Verifizierungskosten. Ryanair erzielt aus dieser Transaktion keinen Gewinn. Wenn Sie die Online-Verifizierung nicht nutzen möchten, sollten sich alle Fluggäste dieser Buchung mindestens 120 Minuten vor Abflug zum Check-in am Ryanair-Abfertigungsschalter einfinden. Bitte beachten Sie, dass Flughäfen in den Sommermonaten stärker frequentiert sind und es dadurch zu längeren Warteschlangen kommen kann, da wir unseren Mitarbeitern einen sicheren Arbeitsplatz bieten müssen. Im Voraus vielen Dank für Ihre Mithilfe bei der Durchsetzung dieser Sicherheitsvorkehrung. Um zu überprüfen, ob Ihnen von dem nicht autorisierten Vermittler ein höherer Betrag in Rechnung gestellt wurde, können Sie unseren auf Ryanair.com verfügbaren Price Checker nutzen, der Ihnen umgehend zeigt, welchen Betrag Ryanair für diese Buchung erhalten hat. Achten Sie auf das Ryanair Verified Seal, um die günstigsten Flugpreise zu finden. Das Siegel garantiert, dass Sie direkt auf der Website oder in der App von Ryanair.com buchen. Vielen Dank, dass Sie sich für Ryanair entschieden haben. Mit freundlichen Grüßen Kundenservice Hat das schon mal wer gehabt? Hab über Opodo gebucht, ganz normaler Anbieter, mit dem ich schon in der Vergangenheit gebucht habe bearbeitet 20. August 2021 von LarsUlrich 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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