Papa_Breitfuss Austria Wien - what else ?? Beitrag melden Geschrieben 1. April 2013 ich kenne mich auch nicht bei FB aus, da ich es auch verweigere, aber ich kann mich doch als hermann maier einfach so anmelden und mich als dieser ausgeben oder ? Na jo, ich hab schon von einigen gehört, das sie im Facebook nach alten Freunden suchen, und wie ich gehört habe, sind die meisten dort mit richtigem Namen angemeldet. Trau mich wetten wenns halbwegs alle aus dem Stadion verbannt haben bekommen alle möglichen Leute vorm Stadion die Hiebe so als Trotzreaktion von den Ust Leuten. Die geben sich nicht so schnell geschlagen und ich hab irgendwie die Vermutung das sie immer und immer wieder ins Stadion kommen werden. Na jo, das glaub ich weniger. Wie stellst Dir das vor ?? Das sich die verbannten vorm Stadion versammeln, und jeden Austriafan jagen, um ihn zu vermöbeln ?? 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maria Theresia Teamspieler Beitrag melden Geschrieben 1. April 2013 wir wollen keine braunen parasiten, violett ist das stadion, raus mit diesem pack !!! Dortmund hatte das gleiche Problem, Fans zeigten Wiederstand bzw. stellten sich gegen die Nazis Nazis könnten die Fanszene des BVB spalten http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/gewalt-kann-zur-spaltung-der-fanszene-fuehren-page3-id7055668.html 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
horr1911 Chef Beitrag melden Geschrieben 1. April 2013 Ich hab die Idioten mit den Rauchbomben zumindestens mit meinem Bierbecher beworfen und ich möchte alle ermutigen das gleiche zu tun! 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KidSune Posting-Maschine Beitrag melden Geschrieben 1. April 2013 es ist ja scheißegal wer sich im netz zu ust bekennt da gibts sicher mehr mitläufer, die im netz halt schreiben wichtig sind die, die ihre nazi methoden im stadion anwenden Ich finds wichtig dass überall Position bezogen wird, egal ob im Stadion oder im Netz (damit mein ich nicht dass sich einzelne zusammenschlagen lassen sollen btw). Jeder Interessierte sollte beitragen was er kann. Die Mitläufer sind auch die die man am ehesten überzeugen kann und machen die Masse aus. Wenn man die abspaltet schauen die Exremen traurig aus. 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sindi_34 Superkicker Beitrag melden Geschrieben 1. April 2013 deswegen meine frage, weil es eben für deutschland explizit auch in stadien hervorgehoben wird. ich weiß das es in deutschland thema war bzw. ist. in österreich scheint das noch nicht für stadien zu gelten sondern nur für kundgebungen im öffentlichen raum 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SuperSub Bester Mann im Team Beitrag melden Geschrieben 1. April 2013 (bearbeitet) aber natürlich. wer sollte sonst dafür zuständig sein ? bei manchen kommentaren greift man sich echt am schädel der besitzer kann dich auffordern zu gehen, wenn du das nicht tust kann er dich wegen hausfriedensbruch anzeigen, denn dann machst du dich strafbar. alles klar ? es ist so mühsam das ständig neu zu erklären, aber wurscht: X will in die WOHNUNG des Y rein, Y will das aber nicht und drückt von innen die Türe zu, X ist aber stärker, drückt die Türe aber auf, gibt dem Y eins auf die Nase (Gewalt oder Drohung mit Gewalt) und geht in die Wohnung -> Hausfriedensbruch. oder X dringt ohne Gegenwehr des Y in dessen WOHNUNG (ODER: Haus, eine Wohnstätte, einen abgeschlossenen Raum,...) ein, weil er vor hat dort dem Z eine aufzulegen, oder weil er dabei ein Feitl mithat oder wenn er seine mutigen seinen Haberer A + B +C mitnimmt....-> Hausfriedensbruch Dein Beispiel: A sagt zu B, der sich schon in der Wohnung vom A befindet, er soll sich schleichen -> Privatrecht. Und im Privatrecht kann man nichts anzeigen. Du kannst beim Bezirksgericht klagen. Du kannst ihn aber rausschmeissen, oder jemanden auftragen ihn rauszuschmeissen. I will a gar ned klugscheissern, ich antwort da nur drauf, damit niemand deine Statement für bare Münze nimmt. bearbeitet 1. April 2013 von SuperSub 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cordoba78 ASB-Legende Beitrag melden Geschrieben 1. April 2013 §91 StGB würde ich empfehlen 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
My-name-is-Earl The north remembers! Beitrag melden Geschrieben 1. April 2013 Nur so zum Nachdenken: Polonia Warschau "Faschofraktion" gegen Polonia Antifa. ACU gegen KBU: http://www.youtube.com/watch?v=uQP_ih6jSO4 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DrSaurer Nord C Beitrag melden Geschrieben 1. April 2013 Nochmals: Eine Hausordnung ist kein Strafgesetzbuch, daher mache ich mich auch nicht strafbar, wenn ich sie missachte. Irrtum! Wenn ich nicht will, daß jemand mein Haus betritt, der es aber tzrotzdem macht kann ich sehrwohl die Polizei rufen! Ausserdem geht es auch um die Gewalt, die anderen Fans auf der Tribüne zugefügt wurde! Auch dafür ist die Polizei zuständig! gerade gefunden: https://www.facebook...0024698?fref=ts WTF Gerade gefunden?? Was soll der Scheiss! Die Seite wurde genau zu dem Zeitpunkt auf FB geöffnet, als Du das hier gepostet hast! Das ist nur unnötig Öl ins Feuer gießen!! 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
windbreaker Fanatischer Poster Beitrag melden Geschrieben 1. April 2013 nein !! die tribüne zu wechseln würde unsterblich und co. erst recht geben bzw. das gefühl geben, dass sie "gewonnen" haben. habens ja schon längst Entschuldigung, aber was redest Du daher: Das Veranstaltungsgesetz ist primär an den Veranstalter adressiert und enthält außerdem keine gerichtlich strafbaren Bestimmungen (sondern nur Verwaltungsstraftatbestände). Wenn Du wissen willst was Hausfriedensbruch ist, dann schlag nach im § 109 StGB (wurde eh bereits gepostet). HAusfriedensbruch hat mit dem Veranstaltungsgesetz absolut nichts zu tun. Und ich gratuliere Dir, bei der Aussage zu den Körperverletzungen bist Du einmal sogar richtig gelegen. im veranstaltungsgesetz ist auch geregelt, dass öffentliche organe (exekutive) das recht haben einzuschreiten, wenn der veranstalter seinen pflichten (hausordnung ist eine) nicht nachkommt., lesen bildet manchmal, 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thunder28 Wichtiger Spieler Beitrag melden Geschrieben 1. April 2013 Irrtum! Wenn ich nicht will, daß jemand mein Haus betritt, der es aber tzrotzdem macht kann ich sehrwohl die Polizei rufen! Rufen kannst die Polizei immer, aber dennoch ist es erst ein Hausfriedensbruch wenn die Voraussetzungen des § 109 StGB vorliegen. 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
windbreaker Fanatischer Poster Beitrag melden Geschrieben 1. April 2013 Leider muss man sich bei Dir am Schädel greifen, ein Hausfriedensbruch setzt ein Eindringen mit Gewalt od Drohung mit Gewalt voraus. zuerst lesen - dann denken. danke. und falls dir auf den schädel greifen aufs denken positiv auswirkt - nur zu. Trau mich wetten wenns halbwegs alle aus dem Stadion verbannt haben bekommen alle möglichen Leute vorm Stadion die Hiebe so als Trotzreaktion von den Ust Leuten. Die geben sich nicht so schnell geschlagen und ich hab irgendwie die Vermutung das sie immer und immer wieder ins Stadion kommen werden. das sicherlich wobei da dann die polizei eine handhabe hätte, aktiv dagegen vorzugehen. 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thunder28 Wichtiger Spieler Beitrag melden Geschrieben 1. April 2013 im veranstaltungsgesetz ist auch geregelt, dass öffentliche organe (exekutive) das recht haben einzuschreiten, wenn der veranstalter seinen pflichten (hausordnung ist eine) nicht nachkommt., lesen bildet manchmal, Du als gebildeter Leser wirst mir sicher gleich sagen welche Bestimmung im Veranstaltungsgesetz Du damit jetzt genau gemeint hast http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/i5800000.htm 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
windbreaker Fanatischer Poster Beitrag melden Geschrieben 1. April 2013 es ist so mühsam das ständig neu zu erklären, aber wurscht: X will in die WOHNUNG des Y rein, Y will das aber nicht und drückt von innen die Türe zu, X ist aber stärker, drückt die Türe aber auf, gibt dem Y eins auf die Nase (Gewalt oder Drohung mit Gewalt) und geht in die Wohnung -> Hausfriedensbruch. oder X dringt ohne Gegenwehr des Y in dessen WOHNUNG (ODER: Haus, eine Wohnstätte, einen abgeschlossenen Raum,...) ein, weil er vor hat dort dem Z eine aufzulegen, oder weil er dabei ein Feitl mithat oder wenn er seine mutigen seinen Haberer A + B +C mitnimmt....-> Hausfriedensbruch Dein Beispiel: A sagt zu B, der sich schon in der Wohnung vom A befindet, er soll sich schleichen -> Privatrecht. Und im Privatrecht kann man nichts anzeigen. Du kannst beim Bezirksgericht klagen. Du kannst ihn aber rausschmeissen, oder jemanden auftragen ihn rauszuschmeissen. I will a gar ned klugscheissern, ich antwort da nur drauf, damit niemand deine Statement für bare Münze nimmt. ja eh. Du als gebildeter Leser wirst mir sicher gleich sagen welche Bestimmung im Veranstaltungsgesetz Du damit jetzt genau gemeint hast http://www.wien.gv.a...ml/i5800000.htm lies selber herr ust-anwalt. 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Papa_Breitfuss Austria Wien - what else ?? Beitrag melden Geschrieben 1. April 2013 Du als gebildeter Leser wirst mir sicher gleich sagen welche Bestimmung im Veranstaltungsgesetz Du damit jetzt genau gemeint hast http://www.wien.gv.a...ml/i5800000.htm a wengerl mühselig, Eure Diskussion. Und geht sicher auch a wengerl am Problem vorbei. So einfach dürfte es doch nicht sein, sonst hätte M.K. in dieser Richtung schon agiert. 0 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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