Fanszene Favoriten


scatta

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Austria Wien - what else ??

ich kenne mich auch nicht bei FB aus, da ich es auch verweigere, aber ich kann mich doch als hermann maier einfach so anmelden und mich als dieser ausgeben oder ?

Na jo, ich hab schon von einigen gehört, das sie im Facebook nach alten Freunden suchen, und wie ich gehört habe, sind die meisten dort mit richtigem Namen angemeldet.

Trau mich wetten wenns halbwegs alle aus dem Stadion verbannt haben bekommen alle möglichen Leute vorm Stadion die Hiebe so als Trotzreaktion von den Ust Leuten.

Die geben sich nicht so schnell geschlagen und ich hab irgendwie die Vermutung das sie immer und immer wieder ins Stadion kommen werden. :clever:

Na jo, das glaub ich weniger. Wie stellst Dir das vor ?? Das sich die verbannten vorm Stadion versammeln, und jeden Austriafan jagen, um ihn zu vermöbeln ??

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Teamspieler

wir wollen keine braunen parasiten, violett ist das stadion, raus mit diesem pack !!!

Dortmund hatte das gleiche Problem, Fans zeigten Wiederstand bzw. stellten sich gegen die Nazis

Nazis könnten die Fanszene des BVB spalten

http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/gewalt-kann-zur-spaltung-der-fanszene-fuehren-page3-id7055668.html

BVB-gegen-rechts.jpg

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Posting-Maschine

es ist ja scheißegal wer sich im netz zu ust bekennt

da gibts sicher mehr mitläufer, die im netz halt schreiben

wichtig sind die, die ihre nazi methoden im stadion anwenden

Ich finds wichtig dass überall Position bezogen wird, egal ob im Stadion oder im Netz (damit mein ich nicht dass sich einzelne zusammenschlagen lassen sollen btw). Jeder Interessierte sollte beitragen was er kann. Die Mitläufer sind auch die die man am ehesten überzeugen kann und machen die Masse aus. Wenn man die abspaltet schauen die Exremen traurig aus.

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Superkicker

deswegen meine frage, weil es eben für deutschland explizit auch in stadien hervorgehoben wird.

ich weiß das es in deutschland thema war bzw. ist. in österreich scheint das noch nicht für stadien zu gelten sondern nur für kundgebungen im öffentlichen raum

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Bester Mann im Team

aber natürlich. wer sollte sonst dafür zuständig sein ? bei manchen kommentaren greift man sich echt am schädel

der besitzer kann dich auffordern zu gehen, wenn du das nicht tust kann er dich wegen hausfriedensbruch anzeigen, denn dann machst du dich strafbar. alles klar ?

es ist so mühsam das ständig neu zu erklären, aber wurscht:

X will in die WOHNUNG des Y rein, Y will das aber nicht und drückt von innen die Türe zu, X ist aber stärker, drückt die Türe aber auf, gibt dem Y eins auf die Nase (Gewalt oder Drohung mit Gewalt) und geht in die Wohnung -> Hausfriedensbruch.

oder

X dringt ohne Gegenwehr des Y in dessen WOHNUNG (ODER: Haus, eine Wohnstätte, einen abgeschlossenen Raum,...) ein, weil er vor hat dort dem Z eine aufzulegen, oder weil er dabei ein Feitl mithat oder wenn er seine mutigen seinen Haberer A + B +C mitnimmt....-> Hausfriedensbruch

Dein Beispiel:

A sagt zu B, der sich schon in der Wohnung vom A befindet, er soll sich schleichen -> Privatrecht.

Und im Privatrecht kann man nichts anzeigen. Du kannst beim Bezirksgericht klagen.

Du kannst ihn aber rausschmeissen, oder jemanden auftragen ihn rauszuschmeissen.

I will a gar ned klugscheissern, ich antwort da nur drauf, damit niemand deine Statement für bare Münze nimmt.

bearbeitet von SuperSub

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Nord C

Nochmals: Eine Hausordnung ist kein Strafgesetzbuch, daher mache ich mich auch nicht strafbar, wenn ich sie missachte.

Irrtum!

Wenn ich nicht will, daß jemand mein Haus betritt, der es aber tzrotzdem macht kann ich sehrwohl die Polizei rufen!

Ausserdem geht es auch um die Gewalt, die anderen Fans auf der Tribüne zugefügt wurde!

Auch dafür ist die Polizei zuständig!

Gerade gefunden??

Was soll der Scheiss!

Die Seite wurde genau zu dem Zeitpunkt auf FB geöffnet, als Du das hier gepostet hast!

Das ist nur unnötig Öl ins Feuer gießen!!

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Fanatischer Poster

nein !! die tribüne zu wechseln würde unsterblich und co. erst recht geben bzw. das gefühl geben, dass sie "gewonnen" haben.

habens ja schon längst

Entschuldigung, aber was redest Du daher: Das Veranstaltungsgesetz ist primär an den Veranstalter adressiert und enthält außerdem keine gerichtlich strafbaren Bestimmungen (sondern nur Verwaltungsstraftatbestände). Wenn Du wissen willst was Hausfriedensbruch ist, dann schlag nach im § 109 StGB (wurde eh bereits gepostet). HAusfriedensbruch hat mit dem Veranstaltungsgesetz absolut nichts zu tun. Und ich gratuliere Dir, bei der Aussage zu den Körperverletzungen bist Du einmal sogar richtig gelegen.

im veranstaltungsgesetz ist auch geregelt, dass öffentliche organe (exekutive) das recht haben einzuschreiten, wenn der veranstalter seinen pflichten (hausordnung ist eine) nicht nachkommt., lesen bildet manchmal,

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Wichtiger Spieler

Irrtum!

Wenn ich nicht will, daß jemand mein Haus betritt, der es aber tzrotzdem macht kann ich sehrwohl die Polizei rufen!

Rufen kannst die Polizei immer, aber dennoch ist es erst ein Hausfriedensbruch wenn die Voraussetzungen des § 109 StGB vorliegen.

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Fanatischer Poster

Leider muss man sich bei Dir am Schädel greifen, ein Hausfriedensbruch setzt ein Eindringen mit Gewalt od Drohung mit Gewalt voraus.

zuerst lesen - dann denken. danke.

und falls dir auf den schädel greifen aufs denken positiv auswirkt - nur zu.

Trau mich wetten wenns halbwegs alle aus dem Stadion verbannt haben bekommen alle möglichen Leute vorm Stadion die Hiebe so als Trotzreaktion von den Ust Leuten.

Die geben sich nicht so schnell geschlagen und ich hab irgendwie die Vermutung das sie immer und immer wieder ins Stadion kommen werden. :clever:

das sicherlich wobei da dann die polizei eine handhabe hätte, aktiv dagegen vorzugehen.

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Wichtiger Spieler

im veranstaltungsgesetz ist auch geregelt, dass öffentliche organe (exekutive) das recht haben einzuschreiten, wenn der veranstalter seinen pflichten (hausordnung ist eine) nicht nachkommt., lesen bildet manchmal,

Du als gebildeter Leser wirst mir sicher gleich sagen welche Bestimmung im Veranstaltungsgesetz Du damit jetzt genau gemeint hast http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/i5800000.htm

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Fanatischer Poster

es ist so mühsam das ständig neu zu erklären, aber wurscht:

X will in die WOHNUNG des Y rein, Y will das aber nicht und drückt von innen die Türe zu, X ist aber stärker, drückt die Türe aber auf, gibt dem Y eins auf die Nase (Gewalt oder Drohung mit Gewalt) und geht in die Wohnung -> Hausfriedensbruch.

oder

X dringt ohne Gegenwehr des Y in dessen WOHNUNG (ODER: Haus, eine Wohnstätte, einen abgeschlossenen Raum,...) ein, weil er vor hat dort dem Z eine aufzulegen, oder weil er dabei ein Feitl mithat oder wenn er seine mutigen seinen Haberer A + B +C mitnimmt....-> Hausfriedensbruch

Dein Beispiel:

A sagt zu B, der sich schon in der Wohnung vom A befindet, er soll sich schleichen -> Privatrecht.

Und im Privatrecht kann man nichts anzeigen. Du kannst beim Bezirksgericht klagen.

Du kannst ihn aber rausschmeissen, oder jemanden auftragen ihn rauszuschmeissen.

I will a gar ned klugscheissern, ich antwort da nur drauf, damit niemand deine Statement für bare Münze nimmt.

ja eh.

Du als gebildeter Leser wirst mir sicher gleich sagen welche Bestimmung im Veranstaltungsgesetz Du damit jetzt genau gemeint hast http://www.wien.gv.a...ml/i5800000.htm

lies selber herr ust-anwalt.

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Austria Wien - what else ??

Du als gebildeter Leser wirst mir sicher gleich sagen welche Bestimmung im Veranstaltungsgesetz Du damit jetzt genau gemeint hast http://www.wien.gv.a...ml/i5800000.htm

a wengerl mühselig, Eure Diskussion. ;)Und geht sicher auch a wengerl am Problem vorbei. So einfach dürfte es doch nicht sein, sonst hätte M.K. in dieser Richtung schon agiert.

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Gast
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