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ASB-Legende
Admira Fan schrieb vor 30 Minuten:

Als Firmenwagen sofort, aber man weiß ja nicht mal noch wann er heraus kommt

es soll nach wie vor "sommer" sein, also tippe ich auf ende august :D 

ich interessiere mich auch sehr für den id3 als zweitwagen. aber die SW Probleme von denen man immer liest schrecken etwas ab. schau ma mal was da die nächsten monate passiert. 

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Junior Vizepräsident
FoikiOÖ schrieb vor 6 Stunden:

also labor?

Labor ist NEFZ. WLTP ist deutlich näher an der Praxis und wenn man keine Ampelstarts macht, mind. 200 km/h auf einer Autobahn in Deutschland fährt oder Klima/Heizung bis zum Anschlag dreht, dann kann man durchaus bei den Herstellerangaben liegen. Ein Tesla Model 3 Longe Range mit dem 75 kWh Akku benötigt von Wien nach Bregenz ca. 30 Min. länger als bei einem Verbrenner, vorausgesetzt es wird durchgefahren. Also Reichweitenangst sollte man gerade bei Tesla nicht haben und sonst eigentlich auch nicht. Außer man fährt mit einem Kleinwagen auf der Autobahn, dessen Akkukapazität eigentlich für die Stadt gedacht ist.

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  • 2 weeks later...
Anyone?
rapidwien21 schrieb vor einer Stunde:

@eminem23 und andere: Wo finde ich am schnellsten die Vorschriften und Gesetze zum Fahren mit einem auflaufgebremsten Autoanhänger? Und Welche Gewichte zählen? Eg, hzGg, oder andere. 

Was brauchst :D?

Guckst du hier

www.fuerboeck.at

 

bearbeitet von eminem23

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Workaholic
eminem23 schrieb vor einer Stunde:

Was brauchst :D?

Guckst du hier

www.fuerboeck.at

 

Z.b. das Auto hat 1500kg Eigengewicht, der Anhänger ist für 1600kg zugelassen, darf ich mit dem Auto diesen Anhänger ziehen?

Und das ganze möglichst in einer Art Gesetzestext damit ich es ausdrucken und der Chefin vorlegen kann und sie mir im besten Fall auch glaubt.

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Anyone?
rapidwien21 schrieb vor 13 Minuten:

Z.b. das Auto hat 1500kg Eigengewicht, der Anhänger ist für 1600kg zugelassen, darf ich mit dem Auto diesen Anhänger ziehen?

Und das ganze möglichst in einer Art Gesetzestext damit ich es ausdrucken und der Chefin vorlegen kann und sie mir im besten Fall auch glaubt.

Das Gesamtgewicht von schweren Anhänger darf nicht größer sein als das höchzulässige Gesamtgewicht vom Zugfahrzeug und wenn du nur Klasse B hast, dürfen beide höchstzulässige Gesamtgewichte zusammen nicht mehr als 3500 kg haben

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Junior Vizepräsident
rapidwien21 schrieb vor 25 Minuten:

Und das ganze möglichst in einer Art Gesetzestext damit ich es ausdrucken und der Chefin vorlegen kann und sie mir im besten Fall auch glaubt.

Du musst nur die Herstellerangaben hernehmen. Die geben schließlich vor, wie viel und ob überhaupt etwas gezogen werden darf.

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Workaholic
eminem23 schrieb vor 13 Minuten:

Das Gesamtgewicht von schweren Anhänger darf nicht größer sein als das höchzulässige Gesamtgewicht vom Zugfahrzeug und wenn du nur Klasse B hast, dürfen beide höchstzulässige Gesamtgewichte zusammen nicht mehr als 3500 kg haben

Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers oder das aktuelle? 

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Anyone?
rapidwien21 schrieb vor 1 Stunde:

Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers oder das aktuelle? 

Technisch für das fahren das aktuelle, juristisch mit dem B Schein beide höchstzulässige Gesamtgewichte unter 3500kg, mit BE dürfen beide max je 3500 kg sein also insgesamt 7000kg

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Prickelnd

https://motor.at/news/erste-bilder-neues-bmw-4er-coupe-2020/400929353

Der neue 4er-BMW - wieso BMW diese Zahnspangen-Nieren immer mehr forciert ist mir persönlich unbegreiflich, selbst der 1er in der Kompaktklasse wirkt schon fast wie ein Mini-SUV durch diese Optik. 

Aber jo - Geschmäcker sind verschieden und old school am Aussterben. ;)

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