Fanszene Hütteldorf


Dexta

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My rule is never to look at anything on the Internet.
Admira Fan schrieb vor 9 Minuten:

die SKB's sowie die Ordner des Gastvereins kennen im Normalfall ihre Spezialisten :ratlos: soviele sind ja das in Summe eh nicht pro Klub

Ernsthafte Frage: Darf die ÖFB/ÖBL die Daten an die Polizei weitergeben? Das SV ist ja quasi nicht mehr, als wenn ich jemanden nicht mehr in meine Wohnung lasse. Wieso sollte da der SKB mithelfen?

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Wien nur du allein!
LiamG schrieb vor 44 Minuten:

Wie werden SV eigentlich exekutiert? Hat da jeder Verein in Österreich eine Liste mit allen Namen (Fotos darf man ja nicht weitergeben)? Darf die Polizei (die SKBs) hier überhaupt eingreifen da es sich ja nicht um eine gerichtliche Strafe handelt?

Auf die Namensliste mit den bundesweiten Stadionverboten (muss man an dieser Stelle von den lokalen HV trennen) kann jeder Verein zugreifen. In Wahrheit interessiert es die Vereine aber herzlich wenig, was bei den anderen Vereinen abgeht (daher kann sich ein Rapidler mit SV auch problemlos auf die Haupttribüne in der Südstadt setzen). Der Vollzug der Stadionverbote liegt also de facto beim jeweiligen Verein. Bei Rapid stehen zB Klubservice-Mitarbeiter an den Eingängen zum BW bzw. bei Auswärtsspielen von Rapid beim Gästesektor. Die sind immer dabei und wissen daher wer SV hat. Bei kleinen Vereinen funktioniert es ähnlich, halt nur mit weniger Leuten (auch die haben Fanbeauftragte o.ä.). Will jemand mit SV beim Einlass rein, kann der Klubservice-Mitarbeiter dem Security sagen, dass diese Person SV hat. Beim Heimspiel muss der Security-MA den Anweisungen des Rapid-Mitarbeiters Folge leisten. Auswärts gibt es zwar kein direktes Weisungsrecht, aber wenn Sturm Rapidler mit SV in den Auswärtssektor reinlässt, kann Rapid das bei der BL anzeigen. Somit wird dem Rapidler mit SV in der Regel auch auswärts der Zutritt verwehrt (Rechtsgrundlage: Hausverbot). Sollte es jemand doch ins Stadion geschafft haben, riskiert er eine Verlängerung des SV. Das kann Rapid dann an die BL/ÖFB melden und das SV wird verlängert.

Im Prinzip können das auch die SKBs von der Polizei machen. In den Richtlinien des ÖFB heißt es lediglich "das Komitee für Prävention & Stadionverbote wird auf Antrag oder von Amts wegen tätig". Es handelt sich hier aber um rein privatrechtliche Vorgänge. Die Verweigerung des Einlasses muss der jeweilige Security-MA durchführen bzw. über die Verlängerung entscheidet ausschließlich der ÖFB.

Kleine Anmerkung noch: Wie auch aus dem Text der RHR hevrorgeht, wurden bundesweite SV vom Senat 3 innerhalb der BL behandelt. Nebenbei gab es beim ÖFB auch noch ein ähnliches Gremium (für Cup und Länderspiele). Die SV wurden gegenseitig anerkannt. Den Senat 3 gibt es in dieser Form nicht mehr, weshalb alle SV-Entscheidungen vom ÖFB-Komitee gefällt werden. Diese Umstrukturierung hat man natürlich zum Anlass genommen, die Mitglieder des Komitee entsprechend zu besetzen. Der Boykott der Fanszene kann wohl als direkte Folge dieser Maßnahme gesehen werden.

Silva schrieb vor 40 Minuten:

Ernsthafte Frage: Darf die ÖFB/ÖBL die Daten an die Polizei weitergeben? Das SV ist ja quasi nicht mehr, als wenn ich jemanden nicht mehr in meine Wohnung lasse. Wieso sollte da der SKB mithelfen?

Die Sache mit den Datenweiterleitungen ist immer wieder ein Problem und hat auch zu Anzeigen bei der Datenschutzbehörde geführt (diese hat auch einige Vorgänge für rechtswidrig erklärt). ÖFB/BL können als private Vereine wie jeder Bürger Daten an die Polizei weiterleiten (ich bilde mir ein man stimmt so einer Weiterleitung mit Erwerb der EIntrittskarte zu). Viel wichtiger ist aber die andere Richtung, also von Polizei zu ÖFB/BL.

Nach den Zurechtweisungen durch die DSB, wurde im Sicherheitspolizeigesetz ein eigener Absatz geschaffen, um diese Weiterleitungen zu legitimieren:

Zitat

§ 56. (1) Die Sicherheitsbehörden dürfen personenbezogene Daten nur übermitteln

3a. an den Österreichischen Fußballbund sowie die Österreichische Fußball-Bundesliga zur Prüfung und Veranlassung eines Sportstättenbetretungsverbotes, wenn der Betroffene einen gefährlichen Angriff gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum unter Anwendung von Gewalt, nach dem Verbotsgesetz oder § 283 StGB im Zusammenhang mit einer Fußballsportgroßveranstaltung begangen hat. Dazu sind ausschließlich Namen, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Angaben zum Grund und die maßgeblichen Umstände des Einschreitens und gegebenenfalls Informationen über den Ausgang des Strafverfahrens sowie auf begründete Nachfrage vorhandene Bilddaten des Betroffenen zu übermitteln;

 

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Neocon schrieb vor 11 Minuten:

Nach den Zurechtweisungen durch die DSB, wurde im Sicherheitspolizeigesetz ein eigener Absatz geschaffen, um diese Weiterleitungen zu legitimieren:

Wenn ich das richtig lese, dürfte die Polizei aber keine Anzeigen wegen Pyrotechnik weiterleiten, oder?

Neocon schrieb vor 12 Minuten:

Die Sache mit den Datenweiterleitungen ist immer wieder ein Problem und hat auch zu Anzeigen bei der Datenschutzbehörde geführt (diese hat auch einige Vorgänge für rechtswidrig erklärt). ÖFB/BL können als private Vereine wie jeder Bürger Daten an die Polizei weiterleiten (ich bilde mir ein man stimmt so einer Weiterleitung mit Erwerb der EIntrittskarte zu).

Wie schaut die Richtung Verein->SV-Gremium->andere Vereine aus? Zusätzlich, was wenn die Aktion nicht direkt im Zusammenhang mit einem Spiel stand, also auch keine Zustimmung über Eintrittskarte vorhanden ist?

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Wien nur du allein!
Silva schrieb vor 4 Minuten:

Wenn ich das richtig lese, dürfte die Polizei aber keine Anzeigen wegen Pyrotechnik weiterleiten, oder?

Hätte ich jetzt auch so verstanden. Hab aber nochmal im Pyrotechnikgesetz nachgesehen und da findet sich ein ähnlicher Paragraf.

Silva schrieb vor 11 Minuten:

Wie schaut die Richtung Verein->SV-Gremium->andere Vereine aus? Zusätzlich, was wenn die Aktion nicht direkt im Zusammenhang mit einem Spiel stand, also auch keine Zustimmung über Eintrittskarte vorhanden ist?

Verein-Komitee-anderer Verein dürfte wohl durch die Zustimmungserklärung, AGBs und Satzungen gedeckt sein. Vorfälle außerhalb des Stadions führen in der Regel nicht zu SV bzw. könnte mit dieser Argumentation bekämpft werden.

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ASB-Messias
Neocon schrieb vor 1 Minute:

Hätte ich jetzt auch so verstanden. Hab aber nochmal im Pyrotechnikgesetz nachgesehen und da findet sich ein ähnlicher Paragraf.

Verein-Komitee-anderer Verein dürfte wohl durch die Zustimmungserklärung, AGBs und Satzungen gedeckt sein. Vorfälle außerhalb des Stadions führen in der Regel nicht zu SV bzw. könnte mit dieser Argumentation bekämpft werden.

Bei der Austria hagelts doch gerade SVs wegen der Gschicht in Tirol. Das war ja auch nicht im Stadion. Oder gehts da nur um HVs?

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LiamG schrieb vor 1 Stunde:

Mir gings jetzt rein um "bundesweite" SVs was ja bedeutet ich darf in kein Stadion des Landes. Selbst wenn ich mir als Rapidler die Bullen gegen Sturm anschauen will in Salzburg. Gehe nicht davon aus, dass die mich dort kennen würden.

ich glaub nicht das es den Fall wirklich gibt :ratlos: 

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Neocon schrieb vor 9 Minuten:

Vorfälle außerhalb des Stadions führen in der Regel nicht zu SV bzw. könnte mit dieser Argumentation bekämpft werden.

Das stimmt nicht wie man anhand der letzten größeren SV Wellen sieht (Innsbruck Schlägerei=> nicht im Stadion, Rapid Angriff auf den VF Bus=> nichtmal in der Stadt in der das Spiel stattgefunden hat) da haben ja auch 6 von den Lords Stadionverbote in exorbitanter Höhe ausgefasst. Die Zeit der Paragraphenreiterei und Schlupflöcher ist definitiv vorbei

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Wien nur du allein!
homer86 schrieb vor 12 Minuten:

Bei der Austria hagelts doch gerade SVs wegen der Gschicht in Tirol. Das war ja auch nicht im Stadion. Oder gehts da nur um HVs?

Weiß ich nicht. Es geht aber rein um die Zulässigkeit der Datenweiterleitung. Hausverbot ist grundsätzlich auch möglich, wenn du bisher noch keine Karte gekauft hast. Die Datenweiterleitung kann dann aber zu Problemen mit der DSGVO führen (das hat aber keinen direkten Einfluss auf das SV). Außerdem muss man bedenken, dass wohl mehr oder wenige alle Beteiligten Abonnenten sind. Und dann hast du auch schon eine Unterwerfung unter AGB, Durchfühungsbestimmungen etc.

Aber zB bei der Westbahnhof-Geschichte gab es soweit ich weiß kein einziges SV.

Edit: Ok, da dürfte es in letzter Zeit zu einer anderen Handhabe gekommen sein.

bearbeitet von Neocon

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Wahnsinniger Poster

„Im Zusammenhang mit einer Sportveranstaltungen“ inkl meiner Meinung nach auch die Anreise usw. Also alles was mit einem Spieltag zusammen hängt. Daher auch ein Treffen in der Innenstadt, Rastplätzen usw. 

Theoretisch könnte man es auch auf einen beliebigen Wochentag ausweiten, wenn es im Zusammenhang mit dem Fußball zu tun hat. Zb wenn Gruppe A die Gruppe B an einem Mittwoch abgreift um zb die choreo Vorbereitungen fürs Derby zu stören usw. 

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
Neocon schrieb vor 29 Minuten:

Die Datenweiterleitung kann dann aber zu Problemen mit der DSGVO führen

So hat sich ein Schwarzfahrer aus der Affäre gezogen. Wurde erwischt, wollte den Wiener Linien seine Daten nicht geben, Polizei kommt und nimmt die Daten auf, geben diese an die Wiener Linien weiter, die schicken einen Zahlschein raus, der Schwarzfahrer hat erfolgreich dagegen geklagt.

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V.I.P.
Admira Fan schrieb vor 2 Stunden:

ich glaub nicht das es den Fall wirklich gibt :ratlos: 

Ja, dann nimm halt das Beispiel von Neocon. Rapid auswärts und SVler setzt sich auf eine Längsstribüne. Wird wohl ebenfalls nur sehr schwer zu exekutieren sein. Wenns nicht unbedingt ein bekanntes Gesicht ist wohl auch im heimischen Stadion - bestes Beispiel der Becherwerfer in Graz.

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