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Posting-Maschine
Sektion LE schrieb vor 2 Stunden:

https://www.krone.at/3863211
 

die Sturm Fans die einer rapidlerin die Nase gebrochen haben wurden verurteilt. 
6 Monate unbedingt bei einer schlägerei, und das bei Unbescholtenheit. Sehr strange 

Da stelle ich das Burgi Urteil dann halt schon in Frage.

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Superstar
spektrum89 schrieb vor 6 Stunden:

Schwere Körperverletzung - kann schon passieren.

Soweit ich weiß gibt es beim Nasenbeinbruch und Rippenbruch „nur“ eine normale Körperverletzung, weil sie so leicht brechen

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pour que cette année soit la bonne

Haha die Schotten waren ja ein eigener Haufen. Die waren größtenteils alle zwischen 12 und 14, sogar zwischenzeitlich ihr Trommler. Das maximal 8 jährige Mädel im Eck oben war auch ein Highlight :laugh:

Typisch britisch sonst halt, nach Toren laut mit den immer gleichen Melodien und sonst hat man nix gehört.

War witzig anzusehen jedenfalls.

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Im ASB-Olymp
Cosa_Nostra schrieb vor 18 Minuten:

Soweit ich weiß gibt es beim Nasenbeinbruch und Rippenbruch „nur“ eine normale Körperverletzung, weil sie so leicht brechen

Hängt von der Dauer der Arbeits bzw.Dienstunfähigkeit ab.

Über 21 Tagen ist eine schwere Körperverletzung.

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Wahnsinniger Poster
Cosa_Nostra schrieb vor 33 Minuten:

Soweit ich weiß gibt es beim Nasenbeinbruch und Rippenbruch „nur“ eine normale Körperverletzung, weil sie so leicht brechen

Finde das Urteil eigentlich passend! Passiert mir eigentlich nicht leicht, dass die Nase vom Gegenüber bricht!

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Weltklassekicker

Natürlich nicht. Nasenbeinbruch ist in der Regel eine Schwere Körperverletzung. Wäre ja lächerlich wenn nicht. Normale (=leichte) KV sind bei Knochenbrüchen vielleicht der kleine Finger und dergleichen 

bearbeitet von Bellson

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Dauer-ASB-Surfer
parmenides schrieb vor 8 Stunden:

Ungewöhnlich streng

andererseits muss man auch feststellen, dass der Raub eingestellt wurde, obwohl mMn der Tatbestand klar erfüllt wurde, würde einen Schalraub nicht als ‚Nebeneffekt‘ wie im Artikel teilen. Somit finde ich dann das Urteil gar nicht so streng :) im Endeffekt hatten‘s Glück, dass der Raub nicht durchging..

bearbeitet von In Cider

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Weltklassekicker
In Cider schrieb vor 2 Minuten:

andererseits muss man auch feststellen, dass der schwere Raub eingestellt wurde, obwohl mMn der Tatbestand klar erfüllt wurde, würde einen Schalraub nicht als ‚Nebeneffekt‘ wie im Artikel teilen. Somit finde ich dann das Urteil gar nicht so streng :) im Endeffekt hatten‘s Glück, dass der Raub nicht durchging..

Da fehlt aber die Waffe für den Tatbestand mmn?

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