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V.I.P.
OoK_PS schrieb vor 44 Minuten:

Es wird sicher möglich sein, die zweite Instanz vor dem Wochenende abzuhalten. Ist ja bei englischen Runden auch so, dass der Senat kurzfristig zusammentritt, außerhalb des normalen wöchentlichen Zyklus. 

Ist ja eh wieder zu hinterfragen wieso die erste Instanz wiedermal mehr als eine Woche gedauert hat.

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killver schrieb Gerade eben:

Ist ja eh wieder zu hinterfragen wieso die erste Instanz wiedermal mehr als eine Woche gedauert hat.

Weil es keinen Scharfrichter gibt, sondern die Möglichkeit eine schriftliche Stellungnahme innerhalb von 7 Tagen abzugeben. 

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V.I.P.
Hugo_Maradona schrieb Gerade eben:

Weil es keinen Scharfrichter gibt, sondern die Möglichkeit eine schriftliche Stellungnahme innerhalb von 7 Tagen abzugeben. 

Und die kann man nicht in zwei Tagen verlangen?

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ASB-Gott
Turngras schrieb vor 17 Minuten:

Wrabetz wörtlich „Sie haben bei einem homophoben Song mitgemacht, haben aber keine homophobe Einstellung. Das muss man schon auseinanderhalten. Das haben die Spieler auch vor dem Senat sehr glaubhaft dargestellt“.

Du hast die ganzen "ähhh" und "hmmm" vergessen

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Teamspieler
Turngras schrieb vor 20 Minuten:

 wirft aber die neue Frage auf, warum es keine Strafen für den Fanblock (Sektorsperre) gab und warum der Senat keine Aufklärungsmaßnahmen in Richtung Publikum angeordnet hat.

Weil sie wissen, dass dort zu 70% unbelehrbare Vollhonks stehen… 🤡

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Postinho
Sohnemann schrieb vor 1 Stunde:

Proteste haben keine aufschiebende Wirkung.

Natürlich haben sie die. Solange es kein endgültiges Urteil gibt, kannst die Strafen nicht zur Anwendung bringen. Einzige Möglichkeit, dass die Sonntag gesperrt sind, ist wenn der Protest vorher abgewiesen wird. Ansonsten gibt es kein gültiges Urteil also auch keine Strafen.

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Fanatischer Poster
graz_fan schrieb vor 3 Minuten:

Natürlich haben sie die. Solange es kein endgültiges Urteil gibt, kannst die Strafen nicht zur Anwendung bringen. Einzige Möglichkeit, dass die Sonntag gesperrt sind, ist wenn der Protest vorher abgewiesen wird. Ansonsten gibt es kein gültiges Urteil also auch keine Strafen.

ÖFB-RECHTSPFLEGEORDNUNG: Gültig ab 1.10.2023

§ 90 Auswirkungen des Protestes
(1) Der Protest bewirkt, dass die Angelegenheit durch das Protestkomitee neu beurteilt wird.
(2) Der Protest hemmt die Vollstreckbarkeit der angefochtenen Entscheidung nicht. Aufschiebende Wirkung hat sie nur bei der Verurteilung zur Zahlung einer Geldsumme.

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Jahrhunderttalent
5 minutes ago, StunningSteve said:

ÖFB-RECHTSPFLEGEORDNUNG: Gültig ab 1.10.2023

§ 90 Auswirkungen des Protestes
(1) Der Protest bewirkt, dass die Angelegenheit durch das Protestkomitee neu beurteilt wird.
(2) Der Protest hemmt die Vollstreckbarkeit der angefochtenen Entscheidung nicht. Aufschiebende Wirkung hat sie nur bei der Verurteilung zur Zahlung einer Geldsumme.

Danke, @StunningSteve - Missverstaendnisse darueber lese ich in so einigen Kanaelen und Threads. Die Medien sind darueber auch klar - am Sonntag fehlen diese Spieler, und fertig.

bearbeitet von Marlfox

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SINE METU
graz_fan schrieb vor 11 Minuten:

Ansonsten gibt es kein gültiges Urteil also auch keine Strafen.

Tja …

StunningSteve schrieb vor 6 Minuten:

ÖFB-RECHTSPFLEGEORDNUNG: Gültig ab 1.10.2023

§ 90 Auswirkungen des Protestes
(1) Der Protest bewirkt, dass die Angelegenheit durch das Protestkomitee neu beurteilt wird.
(2) Der Protest hemmt die Vollstreckbarkeit der angefochtenen Entscheidung nicht. Aufschiebende Wirkung hat sie nur bei der Verurteilung zur Zahlung einer Geldsumme.

 

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Postinho
StunningSteve schrieb vor 45 Minuten:

ÖFB-RECHTSPFLEGEORDNUNG: Gültig ab 1.10.2023

§ 90 Auswirkungen des Protestes
(1) Der Protest bewirkt, dass die Angelegenheit durch das Protestkomitee neu beurteilt wird.
(2) Der Protest hemmt die Vollstreckbarkeit der angefochtenen Entscheidung nicht. Aufschiebende Wirkung hat sie nur bei der Verurteilung zur Zahlung einer Geldsumme.

Die beiden Paragrafen interpretier ich aber schon als Aufschub. Eine Neubeurteilung ist nur dann keine Aufschiebung, wenn diese vor Sonntag stattfindet. Ansonsten bedeutet Neubeurteilung, dass das alte Urteil noch nicht gültig ist. Und bei einer Geldsumme brauchst eigentlich keine aufschiebende Wirkung. Falls durch eine Neubeurteilung eine geringere Strafe kommt, zahlst das Geld einfach zurück. Einem gesperrten Spieler kannst aber nichts zurückerstatten.

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welcome to the shit show!
graz_fan schrieb vor 2 Minuten:

Die beiden Paragrafen interpretier ich aber schon als Aufschub. Eine Neubeurteilung ist nur dann keine Aufschiebung, wenn diese vor Sonntag stattfindet.

vs.

graz_fan schrieb vor 2 Minuten:

Der Protest hemmt die Vollstreckbarkeit der angefochtenen Entscheidung nicht. Aufschiebende Wirkung hat sie nur bei der Verurteilung zur Zahlung einer Geldsumme.

hm?

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