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Wien nur du allein!

Unter den beschriebenen Gegebenheiten wohl ja, aber sicher nicht grundsätzlich in allen Fällen.

Aus dem Sicherheitspolizeigesetz:

§ 49c. (1) Wenn ein Mensch im Zusammenhang mit einer nicht länger als zwei Jahre zurückliegenden Sportgroßveranstaltung

unter Anwendung von Gewalt einen gefährlichen Angriff gegen Leben, Gesundheit oder fremdes Eigentum begangen oder im Ausland einen vergleichbaren Sachverhalt verwirklicht hat

sind die Sicherheitsbehörden ermächtigt, ihm mit Bescheid aufzuerlegen, zu einem bestimmten Zeitpunkt in unmittelbarem Zusammenhang mit einer bestimmten Sportgroßveranstaltung bei der Sicherheitsbehörde oder einem Polizeikommando persönlich zu erscheinen und ihn nachweislich über rechtskonformes Verhalten zu belehren, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, er werde im Zusammenhang mit dieser Sportgroßveranstaltung einen gefährlichen Angriff gegen Leben, Gesundheit oder fremdes Eigentum setzen. Bei der Belehrung ist insbesondere auf die Gründe, die zur Meldeauflage geführt haben, auf das besondere Gefährdungspotential durch derartiges Verhalten und die damit verbundenen Rechtsfolgen einzugehen.

Das zeigt schon mal, dass sämtliche Meldeauflagen fürs Spiel gegen Mattersburg (hier kann man nicht ernsthaft annehmen, es werde zu gefährlichen Angriffen kommen) eine Frechheit sind.

Aber auch allgemein gehört dieser Paragraph rasch entfernt. Zum einen wird keine rechtskräftige Verurteilung vorausgesetzt (wie man es in einem Rechtsstaat annehmen sollte), zum anderen kann der Punkt "wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen" ausgelegt werden wie er will.

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Aus dem Sicherheitspolizeigesetz:

Das zeigt schon mal, dass sämtliche Meldeauflagen fürs Spiel gegen Mattersburg (hier kann man nicht ernsthaft annehmen, es werde zu gefährlichen Angriffen kommen) eine Frechheit sind.

Aber auch allgemein gehört dieser Paragraph rasch entfernt. Zum einen wird keine rechtskräftige Verurteilung vorausgesetzt (wie man es in einem Rechtsstaat annehmen sollte), zum anderen kann der Punkt "wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen" ausgelegt werden wie er will.

Also ich würd da ohne scheiß eine beschwerde einreichen, es kann ja wirklich niemand erwarten dass es gegen Mburg ernsthafte ausschreitungen gibt, da wärs zielführender der ganzen mattersburger mannschaft meldepflicht aufzuerlegen, das würde mehr menschen schützen... Wie gesagt, wozu hat man einen anwalt...

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so is des

Wie man nach einem Grottenkick von Rapid feiern kann..............................

Für manche Leute gibts auch noch was anderes außer Rapid. das heißt LEBEN :finger:

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ASB-Legende

Aus dem Sicherheitspolizeigesetz:

Das zeigt schon mal, dass sämtliche Meldeauflagen fürs Spiel gegen Mattersburg (hier kann man nicht ernsthaft annehmen, es werde zu gefährlichen Angriffen kommen) eine Frechheit sind.

Aber auch allgemein gehört dieser Paragraph rasch entfernt. Zum einen wird keine rechtskräftige Verurteilung vorausgesetzt (wie man es in einem Rechtsstaat annehmen sollte), zum anderen kann der Punkt "wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen" ausgelegt werden wie er will.

Ich bin jetzt kein Jurist, aber bedeutet "Wenn ein Mensch im Zusammenhang mit einer nicht länger als zwei Jahre zurückliegenden Sportgroßveranstaltung unter Anwendung von Gewalt einen gefährlichen Angriff gegen Leben, Gesundheit oder fremdes Eigentum begangen oder im Ausland einen vergleichbaren Sachverhalt verwirklicht hat" nicht, dass das Vergehen erwiesen sein muss? Und wenn dann die "Tatsache" erwiesen ist, dass (Beispiel) Fan XY einem gegnerischen am Boden liegenden Fan ins Gesicht getreten hat, dann hab ich nicht die geringsten moralischen Bedenken, dass derjenige sich eine Zeit lang nicht in irgendwelche Stadien reinschmuggeln kann, indem er vorstellig werden muss.

Und was ist das bitte für ein lächerliches Argument, dass gegen Mattersburg solche Auflagen eine Frechheit sind, weil da eh nicht mit gefährlichen Angriffen zu rechnen ist?? Es kann immer und überall was passieren, dazu braucht es nicht einmal gegnerische Fans. Oft genug sind die eigenen Fans Ziel von Aggressionen. Und stell dir vor, wir kassieren in den ersten 15 Minuten zwei Rote karten nach Fehlentscheidungen, Mattersburg liegt in der 40sten Minute schon 5:0 vorne, dann schau ich mir an, wie der Frust mancher "Fans" kanalisiert wird.

Noch einmal: Wenn es ungerechtfertigt passiert, dann ist es nicht in Ordnung. Aber wenn es gerechtfertigt ist, dann ist eine Meldepflicht zu Spielterminen absolut ok, ja, mMn sogar zu begrüßen.

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Passieren kann im prinzip immer was, es geht nur drum wie wahrscheinlich sowas ist, es kann doch nicht sein das man sowas ad absurdum führt und ein de facto stadionvernot ausspricht. Und das es gegen mburg zu ausschreitungen kommen sollte ist dann doch sehr unwahrscheinlich. Solche maßnahmen sind der grund warum man dann mit unsinn wie acab kommt.

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Wien nur du allein!

Ich bin jetzt kein Jurist, aber bedeutet "Wenn ein Mensch im Zusammenhang mit einer nicht länger als zwei Jahre zurückliegenden Sportgroßveranstaltung unter Anwendung von Gewalt einen gefährlichen Angriff gegen Leben, Gesundheit oder fremdes Eigentum begangen oder im Ausland einen vergleichbaren Sachverhalt verwirklicht hat" nicht, dass das Vergehen erwiesen sein muss? Und wenn dann die "Tatsache" erwiesen ist, dass (Beispiel) Fan XY einem gegnerischen am Boden liegenden Fan ins Gesicht getreten hat, dann hab ich nicht die geringsten moralischen Bedenken, dass derjenige sich eine Zeit lang nicht in irgendwelche Stadien reinschmuggeln kann, indem er vorstellig werden muss.

Nur ab wann ist es erwiesen? Auf die Verurteilung kanns ja anscheinend nicht ankommen, weil es (soweit ich weiß), keine Verurteilungen zu Zwischenfällen der letzten zwei Jahre gibt.

Und was ist das bitte für ein lächerliches Argument, dass gegen Mattersburg solche Auflagen eine Frechheit sind, weil da eh nicht mit gefährlichen Angriffen zu rechnen ist?? Es kann immer und überall was passieren, dazu braucht es nicht einmal gegnerische Fans. Oft genug sind die eigenen Fans Ziel von Aggressionen. Und stell dir vor, wir kassieren in den ersten 15 Minuten zwei Rote karten nach Fehlentscheidungen, Mattersburg liegt in der 40sten Minute schon 5:0 vorne, dann schau ich mir an, wie der Frust mancher "Fans" kanalisiert wird.

Ja passieren kann immer was, allerdings verlangt der Gesetzgeber, dass davon auszugehen ist, dass etwas passiert. Und davon kann bei einem Spiel gegen Mattersburg nicht die Rede sein.

Noch einmal: Wenn es ungerechtfertigt passiert, dann ist es nicht in Ordnung. Aber wenn es gerechtfertigt ist, dann ist eine Meldepflicht zu Spielterminen absolut ok, ja, mMn sogar zu begrüßen.

Meldepflicht lehn ich prinzipiell ab, da es sowas wie eine Präventivhaft light ist. Es ist ein massiver Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen, welche nur von einem unabhängigen Richter sollte vorgenommen werden dürfen und sicher nicht durch Weisung der Innenministerin.

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Beruf: ASB-Poster

Passieren kann im prinzip immer was, es geht nur drum wie wahrscheinlich sowas ist, es kann doch nicht sein das man sowas ad absurdum führt und ein de facto stadionvernot ausspricht. Und das es gegen mburg zu ausschreitungen kommen sollte ist dann doch sehr unwahrscheinlich. Solche maßnahmen sind der grund warum man dann mit unsinn wie acab kommt.

Das ist doch klar, dass es in der Begründung nicht um Ausschreitungen gegen Mattersburger Auswärtsfans gegangen sein wird, sondern um mögliche Ausschreitungen wegen der Stadionverbote, der sportlichen Situation und der aufgeheizten Stimmung gegenüber der Polizei. Falls man von den Besuch der Ungarn gewusst hat, kann das auch noch ein Mitgrund gewesen sein.

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ASB-Legende

Nur ab wann ist es erwiesen? Auf die Verurteilung kanns ja anscheinend nicht ankommen, weil es (soweit ich weiß), keine Verurteilungen zu Zwischenfällen der letzten zwei Jahre gibt.

Das weiß ich auch nicht.

Ja passieren kann immer was, allerdings verlangt der Gesetzgeber, dass davon auszugehen ist, dass etwas passiert. Und davon kann bei einem Spiel gegen Mattersburg nicht die Rede sein.

Warum soll das gegen Mattersburg bitte nicht der Fall sein??? Nur weil die keinen entsprechenden Auswärtsblock stellen wie etwa Sturm oder die Austria? Einen Becher kann man auch gegen Mattersburg werfen. Einem Sitznachbarn kann man auch gegen Mattersburg eine auflegen. Auch gegen Mattersburg kann man sich betrinken und dann randalieren, wenn der Frust groß ist. Sorry, aber für das Argument hab ich nicht das geringste Verständnis. Wer der Gegner ist, darf in diesem Fall keine Rolle spielen. Wer etwas angestellt hat und bei dem davon auszugehen ist, dass er wieder etwas anstellen wird, der hat in einem Stadion nichts verloren. Und wenn derjenige dann ein problem damit hat, einige Male auf der Polizeistation aufzutauchen, dann hätte er sich vielleicht früher überlegen sollen, ob er was anstellt oder besser nicht.

Meldepflicht lehn ich prinzipiell ab, da es sowas wie eine Präventivhaft light ist. Es ist ein massiver Eingriff in die persönliche Freiheit des Betroffenen, welche nur von einem unabhängigen Richter sollte vorgenommen werden dürfen und sicher nicht durch Weisung der Innenministerin.

Ich sehs nicht primär als Präventivhaft, sondern als Teil einer Bestrafung für bereits begangene Gesetzesüberschreitungen. Das ist der Unterschied in unseren Herangehensweisen. Ob Richter oder Weisung ist aus meiner Sicht nicht so wichtig. Aber ja, eine gewisse Kontrollinstanz wäre schon vorteilhaft.

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#27 Branko Boskovic

ich hoffe mittlerweile haben auch alle eingesehen, dass spielbezogener support bei uns auf dauer nicht möglich ist, sonst dürfen wir erst wieder zum singen anfangen im jahre schnee. in wahrheit genommen haben gestern eh viele gute miene zum bösen spiel gemacht, richtig viel freude kommt da eh nicht auf wennst siehst was da am rasen geboten wird. trotzdem wurde die mannschaft unterstützt, leider kommt halt seit monaten nix zurück :angry:

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Leistungsträger

Muss flabders recht geben...gestern habn hoffentlich gesehen wie emotionstötend und fad spielbezogener support bei rapid is und das aus zwei gründen:

1. Hat diese art von support nix mit rapids fankultur gemeinsam

2. Kommt bei so einem (schlechten) fußballerischen niveau einfach keine stimmung auf wenn man spielbezogen supportet

Außerdem wirkt spielbezogener support nach dem unglaublichen support der letzten jahre halbherzig und hilft somit der mannschaft in keinster weise!!!

P.s.: ohne vorsänger und gruppentransparente wirkt unsre halb verfallene hütte (leider is das hanappi ohne grünweiße brille genau das) trostlos und leer und das wird verstärkt dadurch dass ohne vorsänger nur sehr wenige mitsingen!!!!

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Die Meldepflicht ist eine Frechheit und sonst nichts!

Manche Rapider bzw. Ultras werden hierzulande wie Verbrecher behandelt.

Gegen diese Entwicklung gilt es zu kämpfen und gott sei dank tritt der Block West in dieser Sache geschlossen auf.

http://www.blockwest.eu/main.php?g2_view=core.DownloadItem&g2_itemId=35224&g2_serialNumber=1

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Chefjugo am Platz

Die Meldepflicht ist eine Frechheit und sonst nichts!

Manche Rapider bzw. Ultras werden hierzulande wie Verbrecher behandelt.

Gegen diese Entwicklung gilt es zu kämpfen und gott sei dank tritt der Block West in dieser Sache geschlossen auf.

http://www.blockwest.eu/main.php?g2_view=core.DownloadItem&g2_itemId=35224&g2_serialNumber=1

Ned, das mich das was angehen würde, aber wird diese Meldepflicht nicht von der Polizei "verhängt"? Was genau hat der Verein damit zu tun?

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Gast
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