Infrastruktur/S.T.A.R.-Projekt


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Weltklassecoach
Austrianer48 schrieb vor 6 Minuten:

Und so haben jetzt ein paar Fans mehr Platz.

Ja das sowieso, aber halt auf kosten des Gesamtbildes.. ist ja nicht so als wenn die Nord komplett wäre dass man extra Plätze braucht 

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Nord C
ViolaPerSempre2304 schrieb vor 1 Minute:

Ja das sowieso, aber halt auf kosten des Gesamtbildes.. ist ja nicht so als wenn die Nord komplett wäre dass man extra Plätze braucht 

Die Nord ist immer die erste Tribüne, die ausverkauft ist. Da zählt jeder Platz.

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ViolaPerSempre2304 schrieb vor 5 Minuten:

Ja das sowieso, aber halt auf kosten des Gesamtbildes.. ist ja nicht so als wenn die Nord komplett wäre dass man extra Plätze braucht 

Ich sehe ein noch engeres Stadionerlebnis. 

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ASB-Legende
Violetter77 schrieb vor 5 Stunden:
tifoso vero schrieb vor 17 Stunden:
Ein mir bekannter AR hat über die OMV schon lange (seit wir gegen Zenit gespielt haben weiß ich das) einen sehr guten Kontakt.
 

Danke, hat nur leider meine Frage nicht mal Ansatzweise beantwortet.

Mehr würde/will ich auch im Netz nicht schreiben. Aber ein Deal mit Gazprom ist durchaus vorstellbar und aus meiner Sicht sogar sehr realistisch.

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Austr(al)ia!
brillantinbrutal schrieb vor 54 Minuten:

Es ist aber ziemlich sinnlos, in diesem Zusammenhang nur Zivilrecht oder nur öffentliches Recht zu beachten. Es gilt nämlich - trara - beides. Und daher war die Aussage klipp und klar falsch. Ich weise nur darauf hin, weil es ein wir verbreitert Irrglaube 

 

Nein. Ist es nicht. Öffentlichrechtliche Verstöße, würden zu öffentlichrechtlichen Konsequenzen, sprich behördlichen Eingriffen, führen. Die waren ja hier auch Gegenstand der Diskussion.

Deine angebliche zivilrechtliche Konsequenz (wobei mir ohnedies nicht klar ist, was du mit einer angeblichen zivilrechtlichen Verpflichtung zur ständigen Nachrüstung, ausdrücken willst- wer sollte die Verpflichtung mit welchen Konsequenzen einfordern?), wäre genau welche? 

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Held von heute
aragorn schrieb vor 12 Minuten:

Nein. Ist es nicht. Öffentlichrechtliche Verstöße, würden zu öffentlichrechtlichen Konsequenzen, sprich behördlichen Eingriffen, führen. Die waren ja hier auch Gegenstand der Diskussion.

Deine angebliche zivilrechtliche Konsequenz (wobei mir ohnedies nicht klar ist, was du mit einer angeblichen zivilrechtlichen Verpflichtung zur ständigen Nachrüstung, ausdrücken willst- wer sollte die Verpflichtung mit welchen Konsequenzen einfordern?), wäre genau welche? 

Meinst du diese Frage ernst? Falls ja: zivilrechtlich droht Schadenersatz,  wenn sich jemand verletzt. Strafrechtlich kannst du dann wg. fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung belangt werden. Und das alles nicht nur "angeblich", sondern wegen teils jahrzehntelanger oberstgerichtlicher Judikatur.

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Austr(al)ia!
brillantinbrutal schrieb vor 19 Minuten:

Meinst du diese Frage ernst? Falls ja: zivilrechtlich droht Schadenersatz,  wenn sich jemand verletzt. Strafrechtlich kannst du dann wg. fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung belangt werden. Und das alles nicht nur "angeblich", sondern wegen teils jahrzehntelanger oberstgerichtlicher Judikatur.

Das dachte ich mir. Dass du auf mögliche zivilrechtliche Folgen wie Schadenersatz abzielst. Nur sind die nicht so einfach nach dem Motto "nicht auf den modernsten Stand gebracht = schuldhaftes Verhalten" zu entscheiden (sonst gäbe es nicht jahrelange Prozesse). Da spielt schon viel mehr eine Rolle.

Und ein weiterer wesentlicher Unterschied ist, dass ein öffentlich rechtlicher Verstoß, wenn er bekannt wird, sofort Konsequenzen hat, während die zivilrechtlichen Folgen überhaupt erst von Relevanz sind, wenn etwas passiert, sodass eine gewisse Risikoabschätzung möglich ist.

Insofern war die Aussage, dass es keine (zumindest keine allegemeine) Pflicht gibt, nach neueren Gesetzen nachzurüsten, nicht falsch.

Ist aber letztlich auch egal. Nicht das Forum dafür und interessiert außer uns (und wahrscheinlich nicht einmal uns) eh keinen.

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Leistungsträger
DrSaurer schrieb vor 1 Stunde:

Die Nord ist immer die erste Tribüne, die ausverkauft ist. Da zählt jeder Platz.

Stimmt!

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Held von heute
aragorn schrieb vor 28 Minuten:

Das dachte ich mir. Dass du auf mögliche zivilrechtliche Folgen wie Schadenersatz abzielst. Nur sind die nicht so einfach nach dem Motto "nicht auf den modernsten Stand gebracht = schuldhaftes Verhalten" zu entscheiden (sonst gäbe es nicht jahrelange Prozesse). Da spielt schon viel mehr eine Rolle.

Und ein weiterer wesentlicher Unterschied ist, dass ein öffentlich rechtlicher Verstoß, wenn er bekannt wird, sofort Konsequenzen hat, während die zivilrechtlichen Folgen überhaupt erst von Relevanz sind, wenn etwas passiert, sodass eine gewisse Risikoabschätzung möglich ist.

Insofern war die Aussage, dass es keine (zumindest keine allegemeine) Pflicht gibt, nach neueren Gesetzen nachzurüsten, nicht falsch.

Ist aber letztlich auch egal. Nicht das Forum dafür und interessiert außer uns (und wahrscheinlich nicht einmal uns) eh keinen.

Unter welchen Voraussetzungen auf den Stand der Technik (welcher übrigens idR nicht der modernste Stand ist) aufzurüsten ist, hab ich ja oben geschrieben.  Keineswegs aber nur bei Neu- und Umbau. Immer ist es nicht so. Es ist auch nicht immer verboten zu töten. Und dennoch gibt es eine allgemein gültige Pflicht, niemanden umzubringen, auch wenn es erst im Nachhinnein kontrolliert wird und nicht in der BauO steht. Und zumindest @Austrianer48 hat es zunächst auch interessiert. Und nun widmen wir uns wieder den angenehmen Dingen. :kopfball:

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Postinho

Danke ViolaFreak84 für die Fotos! Videowall dürfte also doch Breitbildformat sein. Über die Webcam wirkt das Seitenverhältnis Höhe : Breite völlig anders.

bearbeitet von Viviola

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