Pacult entlassen


Defensivkünstler

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pour que cette année soit la bonne

also ich hab das jetzt so ihm kopf, dass pacult fristlos entlassen wurde(nach §27, Vertrauensunwürdigkeit ist Abs 1)...

wenn er nur beurlaubt wurde sieht die sache anders aus..

also bei entlassung:

wird die entlassung vom gericht als ungerechtfertigt angesehen, hat pacult anspruch auf kündigungsentschädigung. diese beträgt das entgelt bis zum ablauf des vertrages(bei unbefristeten verträgen wieder anders).

pacult muss sich allerdings anrechnen lassen, was er in folge des unterbleibens der dienstleistung anderweitig verdient(§29)! würde mmn bedeuten, dass pacult nur auf die differenz des gehalts zwischen rapid und leizig anspruch hätte(sollte er bei leipzig unterschreiben!). und angesichts der finanzmacht red bulls, denke ich, dass diese differenz nicht zu unseren ungunsten ausfällt... also müssten wir ihm wohl keine fortzahlung leisten, selbst wenn die entlassung ungerechtfertigt war!

allfällige schadenersatzansprüche wegen rufschädigung etc waären wohl auch zu behandeln...

und die wiedereinsetzung in den vorherigen stand wird pacult wohl fallen lassen, sollte er nach deutschland gehen wollen :=

hoffe das passt so, hab halt mal in meinen arbeitsrechtsbüchern nachgeschlagen :v:

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ASB-Gott

also ich hab das jetzt so ihm kopf, dass pacult fristlos entlassen wurde(nach §27, Vertrauensunwürdigkeit ist Abs 1)...

wenn er nur beurlaubt wurde sieht die sache anders aus..

also bei entlassung:

wird die entlassung vom gericht als ungerechtfertigt angesehen, hat pacult anspruch auf kündigungsentschädigung. diese beträgt das entgelt bis zum ablauf des vertrages(bei unbefristeten verträgen wieder anders).

pacult muss sich allerdings anrechnen lassen, was er in folge des unterbleibens der dienstleistung anderweitig verdient(§29)! würde mmn bedeuten, dass pacult nur auf die differenz des gehalts zwischen rapid und leizig anspruch hätte(sollte er bei leipzig unterschreiben!). und angesichts der finanzmacht red bulls, denke ich, dass diese differenz nicht zu unseren ungunsten ausfällt... also müssten wir ihm wohl keine fortzahlung leisten, selbst wenn die entlassung ungerechtfertigt war!

allfällige schadenersatzansprüche wegen rufschädigung etc waären wohl auch zu behandeln...

und die wiedereinsetzung in den vorherigen stand wird pacult wohl fallen lassen, sollte er nach deutschland gehen wollen :=

hoffe das passt so, hab halt mal in meinen arbeitsrechtsbüchern nachgeschlagen :v:

das würd ja meine vermutung bestätigen :D würd mir gut gefallen

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VI rings!

wird die entlassung vom gericht als ungerechtfertigt angesehen, hat pacult anspruch auf kündigungsentschädigung. diese beträgt das entgelt bis zum ablauf des vertrages(bei unbefristeten verträgen wieder anders).

pacult muss sich allerdings anrechnen lassen, was er in folge des unterbleibens der dienstleistung anderweitig verdient! würde mmn bedeuten, dass pacult nur auf die differenz des gehalts zwischen rapid und leizig anspruch hätte(sollte er bei leipzig unterschreiben!). und angesichts der finanzmacht red bulls, denke ich, dass diese differenz nicht zu unseren ungunsten ausfällt... also müssten wir ihm wohl keine fortzahlung leisten, selbst wenn die entlassung ungerechtfertigt war!

allfällige schadenersatzansprüche wegen rufschädigung etc waären wohl auch zu behandeln...

und die wiedereinsetzung in den vorherigen stand wird pacult wohl fallen lassen, sollte er nach deutschland gehen wollen :=

kurz und knapp, einrechnung erst am dem vierten Monat. nachzulesen in Franz Marhold, Michael Friedrich - Österreichisches Arbeitesrecht, Springer Verlag

3 monatige (fiktive) Kündigungsfrist nicht vergessen!

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pour que cette année soit la bonne

kurz und knapp, einrechnung erst am dem vierten Monat. nachzulesen in Franz Marhold, Michael Friedrich - Österreichisches Arbeitesrecht, Springer Verlag

3 monatige (fiktive) Kündigungsfrist nicht vergessen!

bei befristeten verträgen gibts doch keine kündigung!

aber das mit der einrechnung erst ab dem 4. monat: wäre wohl nicht ganz so schlimm, weil er vorher wahrscheinlich ohnehin nicht zu arbeiten beginnt und wir ihm somit halt 3 monatsgehälter zahlen müssen. auf jeden fall besser als ihn auszubezahlen..

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VI rings!

bei befristeten verträgen gibts doch keine kündigung!

aber das mit der einrechnung erst ab dem 4. monat: wäre wohl nicht ganz so schlimm, weil er vorher wahrscheinlich ohnehin nicht zu arbeiten beginnt und wir ihm somit halt 3 monatsgehälter zahlen müssen. auf jeden fall besser als ihn auszubezahlen..

dann sag stattdessen eben vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, im Ergebnis kommst zum gleichen...

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pour que cette année soit la bonne

dann sag stattdessen eben vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, im Ergebnis kommst zum gleichen...

worauf ich hinaus wollt ist: es gibt ja eben nur entlassung oder einvernehmliche auflösung, beides ohne fristen, also wollt ich wissen warum es eigentlich 3 monate einrechnungsfrist gibt!

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VI rings!

worauf ich hinaus wollt ist: es gibt ja eben nur entlassung oder einvernehmliche auflösung, beides ohne fristen, also wollt ich wissen warum es eigentlich 3 monate einrechnungsfrist gibt!

Zitat aus besagtem Lehrbuch: "[...] b eendet auch die ungerechtfertigte Entlassung das Arbeitsverhältnis regelmäßig mit sofortiger Wirkung. Der Arbeitgeber macht sich hierdurch jedoch schadenersatzpflichtig; er hat gem §§29 AngG, 84 GewO, 1162b ABGB die sog. Kündigungsentschädigung zu leisten. Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer aber auch einen Anspruch auf Ersatz jedes weiteren durch die unrechtmäßige vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstandenen Schadens. Ziel der Kündigungsentschädigung ist es, den Arbeitnehmerso zu stellen, wie er bei einer ordnungsgemäßen Kündigung durch den Arbeitgeber bzw im Falle eines befristeten und daher unkündbaren Arbeitsverhältnisses durch den Fristablauf finanziell gestanden hätte. Für die Dauer der eigentlich einzuhaltenden (fiktiven) KÜndigungsfrist steht dem Arbeitnehmer sein Entgeltanspruch als Schadenersatzanspruch zu, wobei der Arbeitnehmer die ersten drei Monatsgehälter Kündigungsanspruch sofort, jedes weitere Monatsgehalt zum gesetzlich bzw vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt verlangen kann. Jedoch muss er sich ab dem vierten Monat auf den Kündigungsentschädigungsanspruch das anrechnen lassen, was er durch das Unterbleiben der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat. [...]"

(danach kommt noch die klagsfrist beschreibung)

die einrechnungspflicht bleibt scheinbar bei ungerechtfertigter beendigung des arbeitsverhältnisses immer

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ASB-Legende

Der Post bezog sich meinerseits auf den "fixierten" Termin für die Bekanntmachung. Überraschend war es glaube ich für niemanden mehr :-)

Natürlich nicht, galt nur der Unschuldsmiene, die Pacult in seinem letzten Interview im Kurier versucht hatte zu transportieren. Wobei: hatte er es nicht sogar direkt bestritten und gesagt, dass es den Kontakt zu Rasenball Leipzig nie gegeben habe?

Quelle

Zurück zum Vertrauensbruch. Pacult hatte sich über eine Rapid-Presseaussendung beschwert, in der stand, dass er "glaubwürdig versichert" habe, dass mit RB. . . Weil: "Ich habe nichts versichert. Warum soll ich Gerüchte über mich dementieren, an denen nichts dran ist? Darüber habe ich mich geärgert." Was wiederum den Schluss zulässt, dass der nächste Trainer von RB Leipzig nicht Peter Pacult heißen wird, oder?

Der 51-Jährige lehnt sich zurück, sein Blick ist klar, die Augen suchen den Kontakt. Er sagt: "Mit RB Leipzig hat es noch nie Kontakt gegeben."

ich wär mir mit leipzig noch nicht zu sicher ... wart ma mal a paar tag ab auf welcher bank er wirklich platz nimmt.

Ich hoffe auf Salzburg!!

Dann könnten wir ihm ab und zu auch noch ein Ständchen singen :augenbrauen:

Und die Gefahr, dass RBS sich einen fähigen Trainer holt, wäre auf Zeit wieder gebannt.

Wobei ich insgeheim noch hoffe, dass Canestrini gehalten werden kann - Rapid scheint sich ja um ihn zu bemühen.

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