Baby-und Kleinkinderthread


zerenato

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FC Wacker Innsbruck 1913
Icerain schrieb vor 15 Minuten:

Je nach KV, kann man aber auch mehr als nur 10 Tage haben.

Hab letztens mit einen Bekannten diskutiert. Ich meinte, man hat max. 10 Tage, egal wie viele Kinder. Bekannter meinte, pro Kind bekommt man eine zusätzliche Arbeitswoche. Beim nächsten Treffen hat er nachgeschaut gehabt und er hatte einen Metaller-KV, dort bekommt man anscheinend pro Kind jeweils eine Arbeitswoche Pflegeurlaub.

 

Na, eine Woche Partner, eine Woche Kind(er). Da haben wir Metaller auch keine andere Regelung

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Postinho
fcw_1913 schrieb vor 29 Minuten:

Na, eine Woche Partner, eine Woche Kind(er). Da haben wir Metaller auch keine andere Regelung

In meinem KV (Handwerk, Gewerbe) ist es so, dass man bei Kindern unter 12 Jahren eine zusätzliche Arbeitswoche zur Verfügung hat für PU. (sobald die erste Woche aufgebraucht ist)

Wenn das dann auch aufgebraucht ist, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kurzfristigen Urlaub gewähren, welcher vom Jahresurlaub abgezogen wird.
Sollte kein  Urlaubsguthaben mehr vorhanden sein, kann unbezahlter Urlaub genommen werden.

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ASB-Gott
fcw_1913 schrieb vor 38 Minuten:

Na, eine Woche Partner, eine Woche Kind(er). Da haben wir Metaller auch keine andere Regelung

Bei Kindern unter 12 gibt es eine Woche dazu. Das ist gesetzlich irgendwo verankert - weil wir haben gar keinen Kollektivvertrag und da sind sie erst vor ein paar Jahren mal per Zufall drauf gekommen. 

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ASB-Legende

Eine Frage an die Jungeltern zur Anmeldung für Kindergärten in Wien.

Also erste Wahl wäre für mich ein städtischer Kindergarten gleich ums Eck...dieser ist aber leider sehr begehrt. Alternative wäre der Betriebskindergarten der Firma...in dem ich ziemlich sicher einen Platz bekommen würde. 

Kann ich mich problemlos für beide anmelden oder ist man beim städtischen Kindergarten chancenlos, wenn man bereits die Zusage eines anderen hat? 

 

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Relii schrieb am 7.3.2022 um 07:48 :

Ohne mich in der materie auszukennen: aber was hat der „status“ der mutter mit deinem pflegeurlaubzu tun? Mmn hast du immer anspruch pflegeurlaub wenn deine tochter krank ist.

Also ich bin mir nicht ganz sicher, aber wenn die Mutter in Karenz ist, dann wirst selbst schwierig Pflegeurlaub gehen können, wenn eh sie daheim ist. Im Mutterschutz war ich 3 Tage Pflegeurlaub, da meine Ex-Frau ja am Tag nach der Entbindung wieder heim gegangen ist und beide meine Hilfe benötigt haben. In der Karenz macht das wohl nur Sinn, wenn die Mutter auch krank ist, würde ich meinen, aber ob das rechtlich auch so aussieht, keine Ahnung.

 

2. Woche hat jeder Anspruch, wenn Kind unter 12. ich glaube, dass das nix mit Kollektivvertrag zu tun hat. 

aurinko schrieb am 9.3.2022 um 12:32 :

Bei Kindern unter 12 gibt es eine Woche dazu. Das ist gesetzlich irgendwo verankert - weil wir haben gar keinen Kollektivvertrag und da sind sie erst vor ein paar Jahren mal per Zufall drauf gekommen. 

Welche Branche hat keinen Kollektivvertrag?

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Postinho
DonFetzo schrieb vor 1 Stunde:

Also ich bin mir nicht ganz sicher, aber wenn die Mutter in Karenz ist, dann wirst selbst schwierig Pflegeurlaub gehen können, wenn eh sie daheim ist. 

Der Arbeitgeber weiß ja gar nicht ob der Partner vom Arbeitnehmer in Karenz ist oder doch? 

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ASB-Legende
Mr_Rotten schrieb vor 7 Minuten:

Der Arbeitgeber weiß ja gar nicht ob der Partner vom Arbeitnehmer in Karenz ist oder doch? 

Also ich hätte es nicht geschafft zu verschweigen, dass ich Vater geworden bin. Es war jetzt nicht die unbefleckte Empfängnis und meine Arbeitskolleg:innen hatten teilweise auch viel mit meiner Ex-Frau zu tun. Ich weiß glaube ich von fast allen Mitarbeitern, ob die Partner von denen in Karenz sind oder nicht und ich bin nicht der Arbeitgeber.

bearbeitet von DonFetzo

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Postinho
DonFetzo schrieb vor 16 Minuten:

Also ich hätte es nicht geschafft zu verschweigen, dass ich Vater geworden bin. Es war jetzt nicht die unbefleckte Empfängnis und meine Arbeitskolleg:innen hatten teilweise auch viel mit meiner Ex-Frau zu tun. Ich weiß glaube ich von fast allen Mitarbeitern, ob die Partner von denen in Karenz sind oder nicht und ich bin nicht der Arbeitgeber.

Ja, dass du Vater geworden bist, wird dein Arbeitgeber natürlich wissen. Die weiteren Beispiele sind Informationen aufgrund privater Beziehungen. Die Frau kann ja theoretisch gleichmal wieder arbeiten gehen und somit nicht in Karenz sein, obwohl ein Baby da ist. 

 

bearbeitet von Mr_Rotten

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ASB-Messias
Mr_Rotten schrieb vor 3 Stunden:

Ja, dass du Vater geworden bist, wird dein Arbeitgeber natürlich wissen. Die weiteren Beispiele sind Informationen aufgrund privater Beziehungen. Die Frau kann ja theoretisch gleichmal wieder arbeiten gehen und somit nicht in Karenz sein, obwohl ein Baby da ist. 

 

Nix gegen dich jetzt persönlich, aber genau so tickt leider heutzutage die Menschheit...

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DonFetzo schrieb vor 12 Stunden:

Also ich hätte es nicht geschafft zu verschweigen, dass ich Vater geworden bin. Es war jetzt nicht die unbefleckte Empfängnis und meine Arbeitskolleg:innen hatten teilweise auch viel mit meiner Ex-Frau zu tun. Ich weiß glaube ich von fast allen Mitarbeitern, ob die Partner von denen in Karenz sind oder nicht und ich bin nicht der Arbeitgeber.

Rein theoretisch könnte es der Kindesmutter auch so schlecht gehen, dass euer Kind eine Betreuung deinerseits benötigt. 

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Postinho
Botsch schrieb vor 9 Stunden:

Nix gegen dich jetzt persönlich, aber genau so tickt leider heutzutage die Menschheit...

Ich wollte niemanden dazu animieren seinen Arbeitgeber anzulügen, tut mir leid wenn das so rüber gekommen ist.
Ich bin sicher niemand dem sein Arbeitgeber egal ist (vl. 10 Krankenstandtage in 10 Jahren) aber generell ist mir halt meine Familie wichtiger.
Da meine Freundin im gleichen Unternehmen wie ich arbeitet, wusste mein Arbeitgeber natürlich, dass meine Partnerin in Kranz ist. Dennoch war es kein Problem, dass auf einer der Pflegefreistellungen nur der Name von meiner Tochter angeführt war.
 

 

 

bearbeitet von Mr_Rotten

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Mr_Rotten schrieb vor 28 Minuten:

Ich wollte niemanden dazu animieren seinen Arbeitgeber anzulügen, tut mir leid wenn das so rüber gekommen ist.
Ich bin sicher niemand dem sein Arbeitgeber egal ist (vl. 10 Krankenstandtage in 10 Jahren) aber generell ist mir halt meine Familie wichtiger.
Da meine Freundin im gleichen Unternehmen wie ich arbeitet, wusste mein Arbeitgeber natürlich, dass meine Partnerin in Kranz ist. Dennoch war es kein Problem, dass auf einer der Pflegefreistellungen nur der Name von meiner Tochter angeführt war.
 

 

 

Ist ja auch kein Problem, wenn die Frau gemeinsam mit Kind auch krank zu Hause liegt, denn dann musst ja du einspringen. Wenn dem nicht so ist, weil das Kind z.B. von einer Impfung "Nachwehen" mit Fieber hat, dann wäre ich als Arbeitgeber wohl nicht begeistert, wenn der Mann die Pflegefreistellung abgibt, obwohl die frau pumperlgsund zu Hause ist. 

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Postinho
DonFetzo schrieb vor 26 Minuten:

Ist ja auch kein Problem, wenn die Frau gemeinsam mit Kind auch krank zu Hause liegt, denn dann musst ja du einspringen. Wenn dem nicht so ist, weil das Kind z.B. von einer Impfung "Nachwehen" mit Fieber hat, dann wäre ich als Arbeitgeber wohl nicht begeistert, wenn der Mann die Pflegefreistellung abgibt, obwohl die frau pumperlgsund zu Hause ist. 

Meine Freundin war eh auch krank. 

Und wenn nur meine Freundin krank gewesen wäre, hätte ich auch auf die Tochter schauen müssen.

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Knusprig & Frisch
and111 schrieb vor 18 Stunden:

Eine Frage an die Jungeltern zur Anmeldung für Kindergärten in Wien.

Also erste Wahl wäre für mich ein städtischer Kindergarten gleich ums Eck...dieser ist aber leider sehr begehrt. Alternative wäre der Betriebskindergarten der Firma...in dem ich ziemlich sicher einen Platz bekommen würde. 

Kann ich mich problemlos für beide anmelden oder ist man beim städtischen Kindergarten chancenlos, wenn man bereits die Zusage eines anderen hat? 

 

wir haben es auch so gemacht, dass wir uns bei einem städtischen und einem anderen angemeldet haben. hätte bisher nix davon gehört, dass der städtische automatisch wegfällt, wenn man beim anderen eine zusage bekommt. die erfahren ja auch nix voneinander.

habt ihr euch eh schon beim städtischen angemeldet? da war ja die hauptanmeldezeit bereits im dezember/jänner.

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berninat0r schrieb vor 7 Stunden:

wir haben es auch so gemacht, dass wir uns bei einem städtischen und einem anderen angemeldet haben. hätte bisher nix davon gehört, dass der städtische automatisch wegfällt, wenn man beim anderen eine zusage bekommt. die erfahren ja auch nix voneinander.

habt ihr euch eh schon beim städtischen angemeldet? da war ja die hauptanmeldezeit bereits im dezember/jänner.

Ok vielen Dank. Ich hab gedacht, dass die Stadt Wien das über diese Kindergartennummer erfährt. 

Unser Kleiner ist erst ein Monat alt...brauchen den Kindergartenplatz erst Ende 2023. Da kann ich mich ja dann erst im Dezember 2022 anmelden oder?

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