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Junior Vizepräsident

Viel Spaß dabei einen Anlasser, Batterie und Dieselpartikelfilter als Mangel und nicht als Verschleißteil zu deklarieren. Hier handelt es schließlich um keinen vertuschten Wasserschaden und anscheinend fuhr der Wagen ja schon ein paar Monate? Ich hätte mich eher bei der Werkstatt über die € 900,- beschwert.

bearbeitet von Devil Jin

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für leiwand, gegen oasch.

Viel Spaß dabei einen Anlasser, Batterie und Dieselpartikelfilter als Mangel und nicht als Verschleißteil zu deklarieren. Hier handelt es schließlich um keinen vertuschten Wasserschaden und anscheinend fuhr der Wagen ja schon ein paar Monate? Ich hätte mich eher bei der Werkstatt über die € 900,- beschwert.

Muss er ja nicht, wenn's innerhalb der 6 Monate hervorkommt.

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Junior Vizepräsident

Muss er ja nicht, wenn's innerhalb der 6 Monate hervorkommt.

Also wenn ich mir innerhalb der 6 Monaten Verschleißteile einfach so gratis erneuern lassen kann, dann muss bei der Gesetzgebung ordentlich was schief gelaufen sein.

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für leiwand, gegen oasch.

Also wenn ich mir innerhalb der 6 Monaten Verschleißteile einfach so gratis erneuern lassen kann, dann muss bei der Gesetzgebung ordentlich was schief gelaufen sein.

Viel eher wäre es eine legistische Katastrophe, wenn eine Lichtmaschine keine 6 Monate hält und dies keinen Gewährleistungsanspruch des Käufers auslösen würde. Private können dies aber ohnehin ausschließen, also sehe ich das Problem nicht. Wer zu dämlich ist, dies zu tun beißt eh zurecht die Krod.

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Viel eher wäre es eine legistische Katastrophe, wenn eine Lichtmaschine keine 6 Monate hält und dies keinen Gewährleistungsanspruch des Käufers auslösen würde. Private können dies aber ohnehin ausschließen, also sehe ich das Problem nicht. Wer zu dämlich ist, dies zu tun beißt eh zurecht die Krod.

Wir reden hier nicht von einem Neuwagen, der vor 6 Monaten vom Band lief. Oder zumindest wissen wir nicht das Baujahr. Ich schätze mal das Alter auf 7-9 Jahre, sofern die ~ 90.000 km im Durchschnitt gefahren wurden. Da muss man dann mit so einem Verschleiß rechnen. Aber da nicht alle Fakten auf dem Tisch liegen, kann man eh nur spekulieren. Wenn es wirklich nur das sein sollte, was Wux geschrieben hat, dann würde mich eine komplette Erstattung der Rechnung stark wundern. Über den Anlasser kann man allerdings diskutieren.

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Wir reden hier nicht von einem Neuwagen, der vor 6 Monaten vom Band lief. Oder zumindest wissen wir nicht das Baujahr. Ich schätze mal das Alter auf 7-9 Jahre, sofern die ~ 90.000 km im Durchschnitt gefahren wurden. Da muss man dann mit so einem Verschleiß rechnen. Aber da nicht alle Fakten auf dem Tisch liegen, kann man eh nur spekulieren. Wenn es wirklich nur das sein sollte, was Wux geschrieben hat, dann würde mich eine komplette Erstattung der Rechnung stark wundern. Über den Anlasser kann man allerdings diskutieren.

Liest du eigentlich auch, was ich schreib, oder willst mir nur aufn Senkl gehen? Es gibt die Möglichkeit unter Privaten die Gewährleistung auszuschließen. Wer davon keinen Gebrauch macht ist selber Schuld. Gewerbliche können bei Gebrauchtwagen die Gewährleistung auf ein Jahr beschränken.

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Liest du eigentlich auch, was ich schreib, oder willst mir nur aufn Senkl gehen? Es gibt die Möglichkeit unter Privaten die Gewährleistung auszuschließen. Wer davon keinen Gebrauch macht ist selber Schuld. Gewerbliche können bei Gebrauchtwagen die Gewährleistung auf ein Jahr beschränken.

Liest du eigentlich auch, was ich schreib, oder willst mir nur aufn Senkl gehen? Mit einem Verschleißteil kannst dir deine Gewährleistung i.d.R. am Arsch picken. Wo kommen wir da auch hin. Ich kaufe ein Gebrauchten, fahr damit 10 Monaten intensiv, wodurch die Reifen, Kupplung, Bremsen etc. ersetzt werden müssen und lass das auf Händlerkosten machen. Aber ja, die Gewährleistung ist 6 Monate beim Privatkauf, wenn sie nicht ausgeschlossen wurde!!!

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Liest du eigentlich auch, was ich schreib, oder willst mir nur aufn Senkl gehen? Mit einem Verschleißteil kannst dir deine Gewährleistung i.d.R. am Arsch picken. Wo kommen wir da auch hin. Ich kaufe ein Gebrauchten, fahr damit 10 Monaten intensiv, wodurch die Reifen, Kupplung, Bremsen etc. ersetzt werden müssen und lass das auf Händlerkosten machen. Aber ja, die Gewährleistung ist 6 Monate beim Privatkauf, wenn sie nicht ausgeschlossen wurde!!!

na wennst erst nach 10 monaten mit dem schaden daherkommst, wird es ungemütlich für dich.

hat aber mit dem aktuellen fall exakt NULL zu tun, denn dieser wurde ja erst ende mai/anfang juni erworben. somit innerhalb der 6-monate-frist. ein kleiner unterschied für manche, ein riesiger für solche, die wissen, wie gewährleistung funktioniert.

abgesehen davon ist beim privatkauf davon auszugehen, dass die gewährleistung ausgeschlossen wurde. aber einen versuch ist es natürlich wert, wer weiß, wie der kaufvertrag aussieht. zudem kann auch ein privater händler kulanz zeigen, das ist ihm nicht verboten. insofern wäre es hilfreich, wenn man zuerst die positiven optionen aufzeigt, einfach nichts tun und den schaden zahlen kann er ohne ratschläge auch.

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na wennst erst nach 10 monaten mit dem schaden daherkommst, wird es ungemütlich für dich.

hat aber mit dem aktuellen fall exakt NULL zu tun, denn dieser wurde ja erst ende mai/anfang juni erworben. somit innerhalb der 6-monate-frist. ein kleiner unterschied für manche, ein riesiger für solche, die wissen, wie gewährleistung funktioniert.

abgesehen davon ist beim privatkauf davon auszugehen, dass die gewährleistung ausgeschlossen wurde. aber einen versuch ist es natürlich wert, wer weiß, wie der kaufvertrag aussieht. zudem kann auch ein privater händler kulanz zeigen, das ist ihm nicht verboten. insofern wäre es hilfreich, wenn man zuerst die positiven optionen aufzeigt, einfach nichts tun und den schaden zahlen kann er ohne ratschläge auch.

Mein Beispiel bezog sich auf einen Kauf beim Händler. (Stichwort Händlerkosten) Aber auch nach 5 Monaten kann viel verschleißen.

Dass es innerhalb der Frist liegt ist klar.

Klar soll man es versuchen. Ich hab nur geschrieben, dass es mich überraschen würde, wenn die Kosten (zu 100%) übernommen werden. Vorausgesetzt natürlich, dass der Verkäufer nichts verheimlicht hat. Bei mir wurden beispielsweise die Querlenker (Mangel) anstandslos ausgetauscht, während bei meinem Cousin die Kupplung (Verschleiß) nicht auf Kulanz ging bzw. nur teilweise. Beide Autos wurden gebraucht beim Händler gekauft und die Schäden traten innerhalb des 1. Jahres nach dem Kauf auf. (Natürlich nicht gleichzeitig.)

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Mein Beispiel bezog sich auf einen Kauf beim Händler. (Stichwort Händlerkosten) Aber auch nach 5 Monaten kann viel verschleißen.

Dass es innerhalb der Frist liegt ist klar.

Klar soll man es versuchen. Ich hab nur geschrieben, dass es mich überraschen würde, wenn die Kosten (zu 100%) übernommen werden. Vorausgesetzt natürlich, dass der Verkäufer nichts verheimlicht hat. Bei mir wurden beispielsweise die Querlenker (Mangel) anstandslos ausgetauscht, während bei meinem Cousin die Kupplung (Verschleiß) nicht auf Kulanz ging bzw. nur teilweise. Beide Autos wurden gebraucht beim Händler gekauft und die Schäden traten innerhalb des 1. Jahres nach dem Kauf auf. (Natürlich nicht gleichzeitig.)

wie der händler jeweils reagiert hat halt nur bedingt etwas damit zu tun, was rechtlich in ordnung wäre und was nicht. das ist ja kein richter, sondern nur der vertragspartner. zudem dann wie du richtig schreibst dann auch immer noch kulanz möglich ist.

außerdem kann man beim auto alles und nichts als verschleiß sehen, je nach dauer und nutzung kann da eigentlich fast alles mal kaputt werden. nachdem das aber bekannt ist, gilt diese ausrede nicht mehr, der händler hat eben die erfahrung, dass er einschätzen kann, was in nächster zeit bei normaler nutzung kaputtgehen wird.

wenn die kupplung im ersten halbjahr probleme macht, dann stünde ich sicher beim händler auf der matte. dann hängt's davon ab, wie er reagiert, da hat er ja gottseidank gute optionen, da ihm die arbeitszeit recht günstig kommt. ansonsten liegt es halt grundsätzlich bei ihm zu beweisen, dass deine fahrweise die kupplung so geschädigt hat, dass diese statt mindestens einem jahr (oder auch 2, je nach kondition) nun schon in den ersten monaten kaputt ging. das wird er nicht können und daher im idealfall nicht wollen, aber freilich bringt dir dieses wissen nichts, wenn er sich unkooperativ zeigt, denn dann müssen rechtsmittel her.

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Also ich hab meinen passat damals über weltauto gekauft, nach 2 monaten kam das lamper bremsen defekt -> bin hingefahren, hab sie gefragt ob sie mich veroarschen wollen, immerhin kam das lamper nach 2.000km und sie haben einfach alles gratis getauscht - 4x scheibe 4x packerl

Man muss halt auch dazusagen das das jemanden der sich auskennt bei einer kontrolle während der probefahrt aufgefallen wäre!!

War aber damals kein thema für den händler

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Danke nochmals für die Antworten.

Waren 20 für 4l Öl. So hatte er's gemeint ;).

Die Gewährleistung hat der Verkäufer übrigens im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen. Ich habe ihm einfach mal geraten zu dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen und das arme Hascherl zu spielen und einmal seinen Standpunkt abzufragen, bzw. inwiefern er ihm entgegenkommen könnte. Dabei eben auf die Rechtslage verweisen , damit er sich auskennt, was überhaupt gewollt wird.

Nachdem mein Freund keine Rechtsschutzversicherung hat, habe ich ihn gesagt, dass man dann sowieso noch einmal abwägen müsste, ob sich der Rechtsweg überhaupt für den Anlasser auszahlt. Selbst glaube ich es ja nicht.

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Posting-Pate

kurze blöde Frage:

wenn eine Person immer wieder damit droht ein Haustier umzubringen, kann man was dagegen machen?

oder muss man es "drauf ankommen lassen" bis das was passiert?

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