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Who let the Drog out?!
Neocon schrieb vor 17 Stunden:

Also eine reine Statusmeldung in der Sendungsverfolgung stellt noch keinen Zustellnachweis dar. Sonst es bräuchte es ja generell keine Unterschrift oder sonstiges. Ein Foto vom abgelegten Paket hingegen schon. Üblicherweise machen die Boten auch so eines. Bzw. fragen bei Abgabe an eine Person wie man heißt (z.B. in Firmen). Auch wenn das dann nicht wasserfest ist, hilft es in der Argumentation.

Generell ist das ein Fall von Beweiswürdigung und daher nicht leicht zu beantworten. Gerade bei der Abstellgenehmigung kann es halt durchaus passieren, dass es korrekt zugestelltes Paket trotzdem verschwindet. In einem Haus, wo solche Abstellungen üblich sind, nie etwas verschwindet und auch der Bote kein Foto gemacht hat, könnte man damit schon durchkommen. Und ich würde mich in erster Linie gar nicht an den Lieferdienst, sondern an den Verkäufer wenden. Überhaupt dann, wenn ich noch nichts bezahlt habe. Sie müssen schließlich eine ordnungsgemäße Zustellung beweisen. (und wie gesagt eine einfache Behauptung ist kein Beweis) 

Man muss aber auch aufpassen: Während erste Anfragen gerne einfach abgeblockt werden, könnte im weiteren Verlauf sehr wohl ein Zustellnachweis (z.B. Foto) auftauchen. Einfach weil der Zustelldienst etwas mehr dahinter ist. Und dann muss man ggf. für Mahn- oder Prozesskosten aufkommen.

Hat sie parallel auch gemacht und wurde einige Male abgeschoaselt, nunmehr hat ihr eine Mitarbeiterin jetzt bestätigt, dass sie die Forderung ausbuchen und eine Paketverfolgung starten ...

Die vorher ergangene Anfrage an die RTR, die offenbar auch für solche Dinge zuständig ist, ist derzeit noch unbeantwortet. Bin gespannt, was da rauskommt, weil ich auch zu meiner Freundin schon gesagt habe, dass, wenn es tatsächlich so ist, wie es die Post jetzt kommuniziert hat, wir wohl unsere Packerl auf eine Abholstation im Ort routen ... Bei der Kollegin wäre es um ein paar Hunderter gegangen und auch die Freundin bestellt oft in größerem Ausmaß ... :facepalm:

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Posting-Maschine
Flana schrieb am 20.11.2024 um 09:57 :

Hat sie parallel auch gemacht und wurde einige Male abgeschoaselt, nunmehr hat ihr eine Mitarbeiterin jetzt bestätigt, dass sie die Forderung ausbuchen und eine Paketverfolgung starten ...

Die vorher ergangene Anfrage an die RTR, die offenbar auch für solche Dinge zuständig ist, ist derzeit noch unbeantwortet. Bin gespannt, was da rauskommt, weil ich auch zu meiner Freundin schon gesagt habe, dass, wenn es tatsächlich so ist, wie es die Post jetzt kommuniziert hat, wir wohl unsere Packerl auf eine Abholstation im Ort routen ... Bei der Kollegin wäre es um ein paar Hunderter gegangen und auch die Freundin bestellt oft in größerem Ausmaß ... :facepalm:

Halt uns am Laufenden. Weil ganz kann ich mir nicht vorstellen, dass die Post da recht kriegen soll; Ich gehe mit der Abstellgenehmigung ganz bewußt das Risiko ein, dass das Paket später gefladert wird, aber nicht jenes dass gar nie zugestellt wird....Falls das so ausgeht muss ich meine Abstellgenehmigung (was immer pefekt funktioniert, bin auch mit der Post von allen Zustelldiensten am zufriedensten) wieder überdenken.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Honsai The Bonsai schrieb vor einer Stunde:

Halt uns am Laufenden. Weil ganz kann ich mir nicht vorstellen, dass die Post da recht kriegen soll; Ich gehe mit der Abstellgenehmigung ganz bewußt das Risiko ein, dass das Paket später gefladert wird, aber nicht jenes dass gar nie zugestellt wird....Falls das so ausgeht muss ich meine Abstellgenehmigung (was immer pefekt funktioniert, bin auch mit der Post von allen Zustelldiensten am zufriedensten) wieder überdenken.

Das würde ich sowieso. Wär mir persönlich zu riskant.

Wenn schon, dann Umleitung in eine Paketstation und Selbstabholung, da kann nix passieren.

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Wien nur du allein!
firewhoman schrieb vor 1 Stunde:

Wenn schon, dann Umleitung in eine Paketstation und Selbstabholung, da kann nix passieren.

Finde ich mittlerweile sowieso am angenehmsten. Man ist unabhängig von den Nachbarn und vor allem von den Öffnungszeiten des Postamts. Und liegt bei mir quasi immer am Heimweg.

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Rapid. Immer. Überall.
Neocon schrieb am 22.11.2024 um 13:42 :

Finde ich mittlerweile sowieso am angenehmsten. Man ist unabhängig von den Nachbarn und vor allem von den Öffnungszeiten des Postamts. Und liegt bei mir quasi immer am Heimweg.

außer du hast so wie meine vom Postler bevorzugte Abholstation auch öffnungszeiten, weil das deppate einkaufszentrum nur bis 20:00 Uhr offen hat :D

 

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BuchiRapid schrieb vor 11 Stunden:

außer du hast so wie meine vom Postler bevorzugte Abholstation auch öffnungszeiten, weil das deppate einkaufszentrum nur bis 20:00 Uhr offen hat :D

 

Du kannst deine Pakete dauerhaft an eine in ganz Österreich beliebige Abholstation umleiten lassen. Dann kommt es gar nicht zu dieser Postlerin.

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blablabla

Ich glaub, ich werde gerade bei der Gehaltsabrechnung beschissen:

Im IT-KV werden unterjährlich Überstunden ausbezahlt, wenn man mehr als 154 ansammelt. Bei mir kommt das regelmäßig ab August/September für das restliche Jahr vor. Dabei ist im IT-KV festgelegt (§ 5 / III / (4)), dass 1/143 des Monatsgehaltes für die Überstundengrundvergütung zu berücksichtigen ist. Ich hatte im Oktober eine außerordentliche Gehaltsanpassung, es wird allerdings nur das kollektivvertragliche Mindestgehalt für die Berechnung des Überstundengrundlohns verwendet, nicht die zusätzliche Überzahlung.

Ich habe mittlerweile den IT-KV (mit der obigen Info), den "Abgaben und Steuern"-Zusatz der Wirtschaftskammer für das Auszahlen von Gehältern, in dem ebenfalls vom Monatslohn die Rede ist, interne Betriebsvereinbarungen bzw. meinen persönlichen Dienstvertrag. Nirgends steht, dass für die Berechnung des Überstundengrundlohns nur das kollektivvertragliche Mindestgehalt zu berücksichtigen ist. Darum bin ich der Meinung, dass das falsch ist.

Was sagt das ASB dazu? Ich habe zusätzlich bereits mit der Arbeiterkammer Kontakt aufgenommen, da warte ich noch auf eine Rückmeldung (mir ist das selber erst vor einer Stunde aufgefallen). Ich würde den Kollegen der Personalverrechnung nicht unbedingt Absicht unterstellen, aber kann mir auch gut vorstellen, dass sie da einfach schlampig waren und die Erhöhung übersehen haben...

Abgaben und Steuern: https://www.wko.at/oe/lohnverrechnung/versteuerung-zulagen-zuschlaege-broschuere.pdf

IT-KV für 2024: https://www.wko.at/oe/kollektivvertrag/kv-informationstechnologie-2024.pdf

Edit: die Arbeiterkammer hat mir gerade beigepflichtet, dementsprechend habe ich den gesamten Sachverhalt an meinen Dienstgeber weitergegeben, dass sie mir die fehlenden Auszahlungen im kommenden Monat berücksichtigen.

bearbeitet von Evilken

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blablabla
Relii schrieb vor 1 Minute:

was sagt deine hr/personalverrechnung dazu?

Da warte ich auch gerade auf eine Rückmeldung. Jedenfalls haben sie bei mir letztes Jahr um die ähnliche Zeit KV+Überzahlung für den Überstundengrundlohn berücksichtigt. Also irgendwann wars falsch, entweder letztes Jahr oder heuer.

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No Fuchs Given
Evilken schrieb vor 1 Stunde:

Da warte ich auch gerade auf eine Rückmeldung. Jedenfalls haben sie bei mir letztes Jahr um die ähnliche Zeit KV+Überzahlung für den Überstundengrundlohn berücksichtigt. Also irgendwann wars falsch, entweder letztes Jahr oder heuer.

Beschissen klingt nach Vorsatz - gefühlt ist PV einfach so komplex geworden zum Teil, dass es da durchaus "Hick ups" geben kann. Hoffe natürlich für dich, dass letztes Jahr richtig war :D 

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blablabla
CounterKreuzi schrieb vor 14 Minuten:

Beschissen klingt nach Vorsatz - gefühlt ist PV einfach so komplex geworden zum Teil, dass es da durchaus "Hick ups" geben kann. Hoffe natürlich für dich, dass letztes Jahr richtig war :D 

Hoff auch :D sollte die heurige Variante wider Erwarten doch juristisch korrekt sein, würde ich aber natürlich nicht extra noch auf letztes Jahr hinweisen, nicht dass ich auch noch nachzahlen müsste :davinci: 

Hab mal überschlagsmäßig nachgerechnet und wenn die aktuelle Vorgehensweise weitergeht, wären das Brutto etwa € 1.200,- die zu wenig bezahlt werden würden... ist jetzt auch nicht Nichts, also da bleib ich fix dran...

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blablabla
CounterKreuzi schrieb am 28.11.2024 um 10:48 :

Beschissen klingt nach Vorsatz - gefühlt ist PV einfach so komplex geworden zum Teil, dass es da durchaus "Hick ups" geben kann. Hoffe natürlich für dich, dass letztes Jahr richtig war :D 

Mittlerweile habe ich zu dem Thema auch eine Rückmeldung erhalten, das habens übersehen und wird jetzt manuell bereinigt. Hätte mich dann doch sehr geärgert aber zeigt umso mehr, dass man immer mal wieder über die Abrechnungen drüber schauen soll, weil Fehler einfach passieren können :davinci: 

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Who let the Drog out?!
Honsai The Bonsai schrieb am 22.11.2024 um 10:52 :

Halt uns am Laufenden. Weil ganz kann ich mir nicht vorstellen, dass die Post da recht kriegen soll; Ich gehe mit der Abstellgenehmigung ganz bewußt das Risiko ein, dass das Paket später gefladert wird, aber nicht jenes dass gar nie zugestellt wird....Falls das so ausgeht muss ich meine Abstellgenehmigung (was immer pefekt funktioniert, bin auch mit der Post von allen Zustelldiensten am zufriedensten) wieder überdenken.

Heute der Kollegin im Büro mal wieder über den Weg gelaufen - die RTR hat sich bei ihr noch nicht gemeldet.

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  • 4 weeks later...
Kennt das ASB in und auswendig

Ich wollte hier auch einmal nachfragen und zwar haben wir ein paar Probleme in unserer WG mit einem Mitbewohner, daher wollen wir jetzt den Vertrag kündigen. Wir sind zu dritt in der Wohnung, haben auch einen gemeinsamen Vertrag für die gesamte Wohnung und sind alle als Hauptmieter deklariert. Meine Frage lautet jetzt, ob die Kündigung auch für die dritte Person gilt, da nur 2/3 bis jetzt gekündigt haben und dies auch vom Vermieter bestätigt worden ist.

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Eierschaukelverzichter
Joe0023 schrieb am 8.1.2025 um 18:23 :

Ich wollte hier auch einmal nachfragen und zwar haben wir ein paar Probleme in unserer WG mit einem Mitbewohner, daher wollen wir jetzt den Vertrag kündigen. Wir sind zu dritt in der Wohnung, haben auch einen gemeinsamen Vertrag für die gesamte Wohnung und sind alle als Hauptmieter deklariert. Meine Frage lautet jetzt, ob die Kündigung auch für die dritte Person gilt, da nur 2/3 bis jetzt gekündigt haben und dies auch vom Vermieter bestätigt worden ist.

Derjenige der noch nicht gekündigt hat, ist noch in einem aufrechten Mietverhältnis. Folglich würde dieser für die Bezahlung der weiteren (Gesamt-) Miete haften

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