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Rapid. Immer. Überall.
Sohnemann schrieb vor 2 Minuten:

1. Rechtsschutz, nope.
2. Was meinst du mit Voraussetzungen argumentieren? 
3. Genau auf Stress mit der Baupolizei habe ich keinen Bock.

Die Zustimmung darf unter bestimmten Voraussetzungen nicht verweigert werden (siehe Quote). In deinem Antrag musst du argumentieren, warum nicht verweigert werden darf. 

Zitat

Unter den folgenden Voraussetzungen darf eine Zustimmung nicht verweigert und kann eine nicht erteilte Zustimmung gerichtlich ersetzt werden:

                     

1.

Die Änderung darf weder eine Schädigung des Hauses noch eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der anderen Wohnungseigentümer, besonders auch keine Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Hauses, noch eine Gefahr für die Sicherheit von Personen, des Hauses oder von anderen Sachen zur Folge haben.

2.

Werden für eine solche Änderung auch allgemeine Teile der Liegenschaft in Anspruch genommen, so muss die Änderung überdies entweder der Übung des Verkehrs entsprechen oder einem wichtigen Interesse des Wohnungseigentümers dienen. Für die Einbeziehung oder den Einbau einer Wasserentnahmestelle oder eines Klosetts in das Innere des Wohnungseigentumsobjekts, für die Errichtung von Strom-, Gas-, Wasser- oder Fernsprechleitungen, Beheizungsanlagen und ähnlichen Einrichtungen sowie für die barrierefreie Ausgestaltung eines Wohnungseigentumsobjekts oder von allgemeinen Teilen der Liegenschaft darf aus diesem Grund die Zustimmung jedenfalls nicht verweigert werden; das Gleiche gilt für die Anbringung einer Vorrichtung zum Langsamladen eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs sowie von nach dem Stand der Technik notwendigen Einrichtungen für den Rundfunkempfang und den Empfang digitaler Dienstleistungen, sofern der Anschluss an eine bestehende Einrichtung nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

 

bearbeitet von BuchiRapid

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SINE METU
BuchiRapid schrieb vor 5 Minuten:

Die Zustimmung darf unter bestimmten Voraussetzungen nicht verweigert werden (siehe Quote). In deinem Antrag musst du argumentieren, warum nicht verweigert werden darf. 

 

Ich habe mir den Absatz zwar durchgelesen, bin mir aber unsicher, wie die Argumentation verlaufen soll? Ich würde anführen, dass das Außengerät auf meinem Balkon installiert wird, und man dieses durch die Holzlatten nicht bemerkt. Auch würde ich die Klimaanlage nicht durchgehend laufen lassen, sodaß eine eventuelle Lärmbelästigung wegfiele. Zudem wird die Anlage von einer professionellen Firma eingebaut, die natürlich jeglichen Schaden für das Haus im Zuge des Einbaus vermeiden wird. Wie ich die Z2 reinargumentieren soll, ist mir aber nicht klar. 

Das wichtigste Argument: mir ist heiß :davinci:!

bearbeitet von Sohnemann

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
Sohnemann schrieb vor 1 Stunde:

Ich habe mir den Absatz zwar durchgelesen, bin mir aber unsicher, wie die Argumentation verlaufen soll? Ich würde anführen, dass das Außengerät auf meinem Balkon installiert wird, und man dieses durch die Holzlatten nicht bemerkt. Auch würde ich die Klimaanlage nicht durchgehend laufen lassen, sodaß eine eventuelle Lärmbelästigung wegfiele. Zudem wird die Anlage von einer professionellen Firma eingebaut, die natürlich jeglichen Schaden für das Haus im Zuge des Einbaus vermeiden wird. Wie ich die Z2 reinargumentieren soll, ist mir aber nicht klar. 

Das wichtigste Argument: mir ist heiß :davinci:!

Wäre das keine Option? https://klima-vertrieb.de/klima/mobile-klimaanlagen/midea/819/midea-portasplit-mobiles-split-klimageraet-waermepumpe-3-5-kw-a

Das Außengerät soll recht leise sein und man wird dafür auch keine Baufirma brauchen um das Ding aufzustellen.

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Eierschaukelverzichter
Sohnemann schrieb am 6.7.2024 um 08:59 :

Frage an die Rechtsexperten: Ich habe eine Eigentumswohnung - ich wohne seit der Erbauung 2011 darin - und möchte mir eine Klimaanlage einbauen lassen. Dafür brauche ich das einstimmige Einverständnis der Eigentümergemeinschaft (für die Hausverwaltung und die Gemeinde), einen professionellen Bauplan (:facepalm:) und eine Baubewilligung der Gemeinde (:facepalm::facepalm::facepalm:). 

Was aber tun, wenn sich ein Miteigentümer weigert zu unterschreiben? Wie sehen meine Chancen aus, wenn ich die Baubewilligung für die Klimaanlage „einklagen“ will? Was wird mich das kosten?

Ich möchte übrigens anmerken, dass sich beim Objekt schon einige Bewohner eine Klimaanlage einbauen ließen, ich aber nie dafür unterschrieben habe. Mit dem „offiziellen“ Weg möchte ich mich aber für die Zukunft absichern.

Brauchst das wirklich? Bei BJ 2011 sollte der thermische Standard in Ordnung sein

Kauf dir einfach eine Lampe mit Ventilator,  das reicht vollkommen,  bevor du dir die Unterschriften Sammlung, Bauverfahren oder gar einen Rechtsweg antust für ein paar warme Tage 

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OidaFoda schrieb vor 20 Minuten:

Brauchst das wirklich? Bei BJ 2011 sollte der thermische Standard in Ordnung sein

Kauf dir einfach eine Lampe mit Ventilator,  das reicht vollkommen,  bevor du dir die Unterschriften Sammlung, Bauverfahren oder gar einen Rechtsweg antust für ein paar warme Tage 

anscheinend viel meinung aber keine ahnung. 

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legende

Ventilator kühlt halt 0. Und nur weils eine „neues“ Baujahr ist, heißt es ja nicht, dass es nicht unangenehm heiß in der Wohnung werden kann. 

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Eierschaukelverzichter
Relii schrieb vor 42 Minuten:

Ventilator kühlt halt 0. Und nur weils eine „neues“ Baujahr ist, heißt es ja nicht, dass es nicht unangenehm heiß in der Wohnung werden kann. 

Natürlich kannst es mit einer Klimaanlage nicht vergleichen, trotzdem wäre der Aufwand in keiner Relation,  wir sind ja nicht in Ägypten 

bearbeitet von OidaFoda

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Oasch
OidaFoda schrieb vor 7 Stunden:

Brauchst das wirklich? Bei BJ 2011 sollte der thermische Standard in Ordnung sein

Kauf dir einfach eine Lampe mit Ventilator,  das reicht vollkommen,  bevor du dir die Unterschriften Sammlung, Bauverfahren oder gar einen Rechtsweg antust für ein paar warme Tage 

Du meinst er stellt hier Fragen ohne das Übliche nicht schon probiert zu haben (Abdunkeln untertags usw)?

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Eierschaukelverzichter
revo schrieb vor 3 Stunden:

Du meinst er stellt hier Fragen ohne das Übliche nicht schon probiert zu haben (Abdunkeln untertags usw)?

Oder er lebt im subtropischen Teil von Österreich (ev Südburgenland)

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Wien nur du allein!
Sohnemann schrieb am 6.7.2024 um 19:18 :

Ich habe mir den Absatz zwar durchgelesen, bin mir aber unsicher, wie die Argumentation verlaufen soll? Ich würde anführen, dass das Außengerät auf meinem Balkon installiert wird, und man dieses durch die Holzlatten nicht bemerkt. Auch würde ich die Klimaanlage nicht durchgehend laufen lassen, sodaß eine eventuelle Lärmbelästigung wegfiele. Zudem wird die Anlage von einer professionellen Firma eingebaut, die natürlich jeglichen Schaden für das Haus im Zuge des Einbaus vermeiden wird. Wie ich die Z2 reinargumentieren soll, ist mir aber nicht klar. 

Das wichtigste Argument: mir ist heiß :davinci:!

Ja so ungefähr muss argumentiert werden. Du bringst den Antrag bei Gericht ein und das informiert die anderen Eigentümer über das Verfahren und ersucht um Stellungnahmen/Einwände. Dann wägt die Richterin ab, welche Argumente gewichtiger sind. Grundsätzlich sind deine Chancen nicht so schlecht, insbesondere wenn es bereits andere Klimageräte im Haus gibt. Aber eine genaue Einschätzung ist da natürlich schwierig bzw. nicht seriös.

Wie schon erwähnt wird deine AC aber erst nächstes Jahr laufen. Dieses Jahr wird das nichts mehr. Bezüglich Kosten: Würde mal auf einen niedrigen 3-stelligen Betrag schätzen, da grundsätzlich nur die Gerichtsgebühren anfallen. Am besten du gehst mal zum Amtstag vom zuständigen Bezirksgericht. Da kannst du dich kostenlos über das Verfahren und den Ablauf informieren und ggf. auch den Antrag einbringen.

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Rapid. Immer. Überall.
Neocon schrieb vor 24 Minuten:

Ja so ungefähr muss argumentiert werden. Du bringst den Antrag bei Gericht ein und das informiert die anderen Eigentümer über das Verfahren und ersucht um Stellungnahmen/Einwände. Dann wägt die Richterin ab, welche Argumente gewichtiger sind. Grundsätzlich sind deine Chancen nicht so schlecht, insbesondere wenn es bereits andere Klimageräte im Haus gibt. Aber eine genaue Einschätzung ist da natürlich schwierig bzw. nicht seriös.

Wie schon erwähnt wird deine AC aber erst nächstes Jahr laufen. Dieses Jahr wird das nichts mehr. Bezüglich Kosten: Würde mal auf einen niedrigen 3-stelligen Betrag schätzen, da grundsätzlich nur die Gerichtsgebühren anfallen. Am besten du gehst mal zum Amtstag vom zuständigen Bezirksgericht. Da kannst du dich kostenlos über das Verfahren und den Ablauf informieren und ggf. auch den Antrag einbringen.

Danke, viel besser hätte ich es nicht zusammenfassen können. 

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Eierschaukelverzichter
Neocon schrieb vor 1 Stunde:

Ja so ungefähr muss argumentiert werden. Du bringst den Antrag bei Gericht ein und das informiert die anderen Eigentümer über das Verfahren und ersucht um Stellungnahmen/Einwände. Dann wägt die Richterin ab, welche Argumente gewichtiger sind. Grundsätzlich sind deine Chancen nicht so schlecht, insbesondere wenn es bereits andere Klimageräte im Haus gibt. Aber eine genaue Einschätzung ist da natürlich schwierig bzw. nicht seriös.

Wie schon erwähnt wird deine AC aber erst nächstes Jahr laufen. Dieses Jahr wird das nichts mehr. Bezüglich Kosten: Würde mal auf einen niedrigen 3-stelligen Betrag schätzen, da grundsätzlich nur die Gerichtsgebühren anfallen. Am besten du gehst mal zum Amtstag vom zuständigen Bezirksgericht. Da kannst du dich kostenlos über das Verfahren und den Ablauf informieren und ggf. auch den Antrag einbringen.

Wenn er sich die Zustimmung der WE Gemeinschaft einholt erspart er sich den zähen Gerichtsweg oder er macht es wie seine Nachbarn nach dem Motto: Wo kein Kläger...., ist bei WE nichts ungewöhnliches (zB Fenster, Wohnungseingangstüren, Sat Schüsseln etc)

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