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firewhoman schrieb vor 11 Minuten:

Naja, Untervermietung wird oft nicht gerne gesehen oder sogar explizit in Mietverträgen ausgeschlossen.

Das stand bei mir sogar auch drinnen.
Auf Nachfrage wurde mir allerdings dann gesagt dass damit gemeint ist dass ich nicht die gesamte Wohnung an jemand anderen vermieten darf. Wenn ich drinnen wohne und ein Zimmer weitervermiete ist es kein Problem. 

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
*KichertBeimKacken* schrieb vor 3 Minuten:

Bei uns gab es einen Hauptmieter der an uns untervermietet hat. Als der aber ausgezogen ist, hat der Vermieter gemeint, dass entweder einer von uns verbleibenden Mietern mit Hauptwohnsitz (nach Meldeamt) den Hauptmieter machen soll, oder wir in den nächsten 6 Monaten ausziehen sollen.

Ja, dann wollte er halt einen Verantwortlichen haben und sich nicht mit jedem einzeln rumschlagen müssen. Eh legitim.

ooeveilchen schrieb vor 3 Minuten:

Das stand bei mir sogar auch drinnen.
Auf Nachfrage wurde mir allerdings dann gesagt dass damit gemeint ist dass ich nicht die gesamte Wohnung an jemand anderen vermieten darf. Wenn ich drinnen wohne und ein Zimmer weitervermiete ist es kein Problem. 

Wie gesagt, nicht bei allen so.

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ASB-Halbgott

https://kurier.at/wirtschaft/immobiz/hereinspaziert/246.921.127

Zitat

Mieter sind auch ohne Zustimmung des Vermieters berechtigt, ihren Lebensgefährten, Ehegatten oder andere Familienmitglieder bei sich wohnen zu lassen.

[...]

Den Partner als zweiten Bestandnehmer in den Vertrag aufzunehmen ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich.

Kurier-Artikel aus dem Jahr 2017.

Ich habe zusätzlich versucht, die rechtliche Grundlage dafür zu finden, habe es aber nicht auf die Schnelle gefunden. Leider ist mittlerweile dank Gendersprache :angry: das Ganze äußerst zach zu lesen/ zu überfliegen.

 

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Frohnatur schrieb vor 7 Minuten:

https://kurier.at/wirtschaft/immobiz/hereinspaziert/246.921.127

Kurier-Artikel aus dem Jahr 2017.

Ich habe zusätzlich versucht, die rechtliche Grundlage dafür zu finden, habe es aber nicht auf die Schnelle gefunden. Leider ist mittlerweile dank Gendersprache :angry: das Ganze äußerst zach zu lesen/ zu überfliegen.

 

Zitat

 

Mieterinnen und Mieter sind auch ohne Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters berechtigt, ihren Lebensgefährtinnen oder Lebensgefährten, Ehegattinnen oder Ehegatten oder andere Familienmitglieder bei sich wohnen zu lassen.

[...]

Die Partnerin oder den Partner als zweite Bestandnehmerin bzw. zweiten Bestandnehmer in den Vertrag aufzunehmen ist nur mit Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters möglich.

 

fixed that for you :davinci:

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ASB-Halbgott
firewhoman schrieb vor 3 Minuten:

fixed that for you :davinci:

Oida.:facepalm:

Edit: Eine Wertung für deine Mühe, den Text unleserlich zu machen.;)

bearbeitet von Frohnatur

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Frohnatur schrieb vor 2 Minuten:

Oida.:facepalm:

Edit: Eine Wertung für deine Mühe, den Text unleserlich zu machen.;)

So geht das heute!

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blablabla
BuchiRapid schrieb am 10.2.2022 um 16:03 :

Beim BK-Konto würd das whsl als laufende Gutschrift auf dein BK-Akonto dienen, du müsstest dann entsprechend deinen Dauerauftrag anpassen, etc :D

Schreib der neuen HV mit der alten in CC dass du das Geld haben willst, schick Kontodaten mit und es sollte passen.

Übrigens heute mal wieder angerufen, hab ich nur von der gleichen Person die Info bekommen, sie müsse sich zuerst mir ihrem Chef absprechen. Das ganze hat sie mir aber auch bereits vor einem Monat gesagt :angry:

Jetzt hab ich der neuen HV ebenfalls geschrieben, ansonsten habe ich mal rechtliche Konsequenzen angedroht :davinci: 

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Frohnatur schrieb am 14.2.2022 um 22:16 :

https://kurier.at/wirtschaft/immobiz/hereinspaziert/246.921.127

Kurier-Artikel aus dem Jahr 2017.

Ich habe zusätzlich versucht, die rechtliche Grundlage dafür zu finden, habe es aber nicht auf die Schnelle gefunden. Leider ist mittlerweile dank Gendersprache :angry: das Ganze äußerst zach zu lesen/ zu überfliegen.

 

Im Endeffekt: Einen Partner darfst mit wohnen lassen, aber nur du stehst im Mietvertrag, er darf dort auch gemeldet sein, einzig wenn du ausziehst bzw. ausziehen musst, hat der Partner nicht das Recht den Mietvertrag zu übernehmen bzw muss auch raus.

 

Hängt auch damit zusammen, dass es sehr sehr günstige unbefristete Mietverträge gibt, bei denen die Person, die (warum auch immer) auszieht, im anderen Fall kurz vor dem Auszug dann eine neue Beziehung hätte oftmals auch mit einem Paar um die 25, die sich dann als Lebensgefährte in den Mietvertrag schreiben lassen während der eigentliche Mieter sich kurz danach doch wieder trennt samt 10.000 Startgeld fürs neue Leben.

bearbeitet von wienerfußballfan

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  • 3 weeks later...
V.I.P.

Liebe Rechtsexperten und -besserwisser im ASB,

ich hätte da eine kompliziertere Frage.

Meine Verlobte und ich heiraten nun im September, und es ergibt sich folgende Konstellation:

Ich habe eine 13jährige Tochter in Deutschland, für welche ich Unterhalt leiste. Ich habe mit dieser Tochter nie im selben Haushalt gelebt, war nie in die Erziehung einbezogen, und habe erst seit kurzem sporadischen Kontakt via Email. 

Nun ist es nicht so, dass ich meiner Tochter ihren rechtmäßigen Anteil an *meinem* Erbe irgendwann streitig machen möchte - allerdings würde ich meine zukünftige Ehefrau gerne dagegen absichern, dass meine Tochter, mit der sie natürlich so rein gar nichts zu tun hat, mit ihr über Erbanteile streiten müsste. 

Wüsste jemand, an was für eine Fachkraft ich mich da wenden müsste? Erbschaftsrecht, Eherecht, etc?

Da stellen sich nämlich viele Fragen - hat meine biologische Tochter dann irgendwann einen Anspruch auf Besitztümer aus der Ehe, etc etc. Es gibt ja einen gesetzlichen Fixerbanspruch für Kinder, soweit ich das weiß - die Frage wäre eben, inwieweit man das vorher absichern/klären kann, inwieweit dieser zutrifft in meiner spezifischen Situation, und vieles mehr.

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Fröhliches Mäxchen
miffy23 schrieb vor 3 Minuten:

Liebe Rechtsexperten und -besserwisser im ASB,

ich hätte da eine kompliziertere Frage.

Meine Verlobte und ich heiraten nun im September, und es ergibt sich folgende Konstellation:

Ich habe eine 13jährige Tochter in Deutschland, für welche ich Unterhalt leiste. Ich habe mit dieser Tochter nie im selben Haushalt gelebt, war nie in die Erziehung einbezogen, und habe erst seit kurzem sporadischen Kontakt via Email. 

Nun ist es nicht so, dass ich meiner Tochter ihren rechtmäßigen Anteil an *meinem* Erbe irgendwann streitig machen möchte - allerdings würde ich meine zukünftige Ehefrau gerne dagegen absichern, dass meine Tochter, mit der sie natürlich so rein gar nichts zu tun hat, mit ihr über Erbanteile streiten müsste. 

Wüsste jemand, an was für eine Fachkraft ich mich da wenden müsste? Erbschaftsrecht, Eherecht, etc?

Da stellen sich nämlich viele Fragen - hat meine biologische Tochter dann irgendwann einen Anspruch auf Besitztümer aus der Ehe, etc etc. Es gibt ja einen gesetzlichen Fixerbanspruch für Kinder, soweit ich das weiß - die Frage wäre eben, inwieweit man das vorher absichern/klären kann, inwieweit dieser zutrifft in meiner spezifischen Situation, und vieles mehr.

Ist zu kompliziert zum genau antworten, würde jedenfalls zu einem Erbrechtsspezialisten gehen.

Kind hat jedenfalls einen Pflichtteil, der kann zwar wegen fehlendem Naheverhältnis vermindert werden, aber da braucht es glaub ich nach Judikatur 20 Jahre beinahe keinen Kontakt, das wird auch eher streng gesehen. Enterben wie mans umgangssprachlich oft sagt, kann man meistens überhaupt ganz vergessen, da gibts noch strengere Voraussetzungen.

Am besten ist immer ein Testament, wie gesagt um den Pflichtteil kommt man schwer herum.

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V.I.P.
Herr Max schrieb vor 2 Minuten:

Ist zu kompliziert zum genau antworten, würde jedenfalls zu einem Erbrechtsspezialisten gehen.

Kind hat jedenfalls einen Pflichtteil, der kann zwar wegen fehlendem Naheverhältnis vermindert werden, aber da braucht es glaub ich nach Judikatur 20 Jahre beinahe keinen Kontakt, das wird auch eher streng gesehen. Enterben wie mans umgangssprachlich oft sagt, kann man meistens überhaupt ganz vergessen, da gibts noch strengere Voraussetzungen.

Am besten ist immer ein Testament, wie gesagt um den Pflichtteil kommt man schwer herum.

Schonmal gut zu wissen, danke. Laut sehr oberflächlicher Recherche gäbe es da ja einige Kniffe, mit denen man diesen Anteil eben wie du es angesprochen hast vermindern kann, bzw. manchen Besitz vom Erbanteil ausschließen möchte.

Wenn es wie gesagt nur um mich ginge würde ich mir da keine Gedanken machen, aber meine Frau sollte halt im Ernstfall nicht in der absurden Situation sein müssen, mit meiner biologischen Tochter welche weder in meinem  noch ihrem Leben je eine Rolle gespielt hat um Erbanteile zu streiten. Die Situation wird nicht wirklich einfacher gemacht dadurch, dass ich mit der Mutter dieses Kindes so wenig Kontakt wie möglich möchte, und diese schon öfter nach Geld gefischt hat, um es einmal höflich auszudrücken. Deshalb bin ich da extra vorsichtig.

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Wien nur du allein!
Herr Max schrieb vor 3 Minuten:

Ist zu kompliziert zum genau antworten, würde jedenfalls zu einem Erbrechtsspezialisten gehen.

Kind hat jedenfalls einen Pflichtteil, der kann zwar wegen fehlendem Naheverhältnis vermindert werden, aber da braucht es glaub ich nach Judikatur 20 Jahre beinahe keinen Kontakt, das wird auch eher streng gesehen. Enterben wie mans umgangssprachlich oft sagt, kann man meistens überhaupt ganz vergessen, da gibts noch strengere Voraussetzungen.

Am besten ist immer ein Testament, wie gesagt um den Pflichtteil kommt man schwer herum.

Sehe ich recht ähnlich. Um den Pflichtteil kommt man in der Regel nicht herum. Um auf diesen zu reduzieren, braucht es ein Testament. In diesem Fall reicht wohl ein von dir handgeschriebenes (alles muss mit der Hand geschrieben sein, nicht am Computer und dann nur unterschreiben). Da kannst du z.B. reinschreiben, dass das Erbe an deine Frau und etwaige, zukünftige, gemeinsame Kinder gehen soll und deine Tochter in D (Namen anführen) nur den Pflichtteil erhalten soll. Das Testament dann einfach deiner Frau zur Verwahrung geben und sie legt das im Fall der Fälle dann vor.

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Fröhliches Mäxchen
miffy23 schrieb vor 4 Minuten:

 

Wenn es wie gesagt nur um mich ginge würde ich mir da keine Gedanken machen, aber meine Frau sollte halt im Ernstfall nicht in der absurden Situation sein müssen, mit meiner biologischen Tochter welche weder in meinem  noch ihrem Leben je eine Rolle gespielt hat um Erbanteile zu streiten. Die Situation wird nicht wirklich einfacher gemacht dadurch, dass ich mit der Mutter dieses Kindes so wenig Kontakt wie möglich möchte, und diese schon öfter nach Geld gefischt hat, um es einmal höflich auszudrücken. Deshalb bin ich da extra vorsichtig.

Verständlich, in der Praxis ist es am einfachsten wenn der Pflichtteil einfach mit vorhandenen Bargeld abgegolten wird und Tschüss, besteht die Erbmasse nur aus Besitztümer wirds natürlich mühsamer zwecks Auszahlung und so.

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Wien nur du allein!

Plfichtteil von 100T mit dem oben erwähnten Testament wäre dann so:

Wenn nur Frau + Tochter in D: Plfichtteil für Tochter in D = 33T

Wenn nur Frau + (neue) Tochter + Tochter in D: Plfichtteil für Tochter in D = 16,5T

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