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ASB-Legende
flanders schrieb am 4.2.2020 um 21:35 :

Folgendes Problem, ich habe vor 14 Tagen ein Produkt auf willhaben erstanden. 70 Euro bereits überwiesen, der Verkäufer hat nach 2 Tagen bestätigt dass er das Geld bekommen hat und dem Artikel gleich verschicken wird. Bis heute ist nix da und auf 2 Nachrichten hat er auch nicht mehr reagiert. 

Wie geh ich da am besten vor? Oder kann man sich da gleich brausen gehen wenn nix mehr kommt?

Ist mir leider auch so ergangen. Schaden 95 €. Anzeige gemacht am Posten. Die checken über den IBAN die Adresse der Dame und werden sie dann besuchen. Nicht komplett hoffnungslos. 

bearbeitet von bw_sektionsbg

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#27 Branko Boskovic
bw_sektionsbg schrieb vor 49 Minuten:

Ist mir leider auch so ergangen. Schaden 95 €. Anzeige gemacht am Posten. Die checken über den IBAN die Adresse der Dame und werden sie dann besuchen. Nicht komplett hoffnungslos. 

Dann hoffe ich natürlich dass du hier nicht auf die 95 Euro sitzen bleibst. So gerne ich Willhaben hab, aber ein bisschen ein ungutes Gefühl habe ich jetzt immer wenn ich vorab etwas überweise. War dann froh wie nach Wochen mein Kauf dann doch noch gekommen ist.

Möchte aber nicht wissen wie viel hier eben nicht ankommt. Vor allem bei kleineren Beträgen wird man wohl eher nicht zur Polizei gehen. Wenn der Verkäufer denen einen Beleg von der Post zeigt, weil er was anderes verschickt hat wirds überhaupt lustig. 

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ASB-Legende
flanders schrieb vor 6 Minuten:

Dann hoffe ich natürlich dass du hier nicht auf die 95 Euro sitzen bleibst. So gerne ich Willhaben hab, aber ein bisschen ein ungutes Gefühl habe ich jetzt immer wenn ich vorab etwas überweise. War dann froh wie nach Wochen mein Kauf dann doch noch gekommen ist.

Möchte aber nicht wissen wie viel hier eben nicht ankommt. Vor allem bei kleineren Beträgen wird man wohl eher nicht zur Polizei gehen. Wenn der Verkäufer denen einen Beleg von der Post zeigt, weil er was anderes verschickt hat wirds überhaupt lustig. 

Ich hab sicher über die Jahre schon über 200 Deals abgewickelt und immer war alles gut. Jedoch werde ich in Zukunft nicht mehr ohne Foto von Ausweis und Bekanntgabe einer Adresse Beträge größer 50 überweisen. Wenn ich denke das ich wildfremden Menschen schon 500 € überwiesen habe muss ich nachträglich eh danke sagen. Aber wegen 95 € kriminell werden bringt es halt auch nicht. Jetzt hat sie die Anzeige, die Bank wird sich nach Anfrage der Polizei ihren Teil denken. Trotzdem gehe ich davon aus die 95 nicht wieder zu sehen. Wollte aber mit der Anzeige auch in erster Linie verhindern das die Tante weitere Menschen schädigt.

bearbeitet von bw_sektionsbg

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flanders schrieb vor 45 Minuten:

Dann hoffe ich natürlich dass du hier nicht auf die 95 Euro sitzen bleibst. So gerne ich Willhaben hab, aber ein bisschen ein ungutes Gefühl habe ich jetzt immer wenn ich vorab etwas überweise. War dann froh wie nach Wochen mein Kauf dann doch noch gekommen ist.

Möchte aber nicht wissen wie viel hier eben nicht ankommt. Vor allem bei kleineren Beträgen wird man wohl eher nicht zur Polizei gehen. Wenn der Verkäufer denen einen Beleg von der Post zeigt, weil er was anderes verschickt hat wirds überhaupt lustig. 

Hast du eigentlich Willhaben selbst darüber informiert? Das hat nämlich bei mir einmal sehr gut funktioniert.
Ansonsten seit Jahren gekauft/verkauft und hatte eben bei zig Käufen nur einmal ein Problem, Paket kam dann aber recht rasch nach der Konversation mit Willhaben.

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flanders schrieb vor 1 Stunde:

Möchte aber nicht wissen wie viel hier eben nicht ankommt. Vor allem bei kleineren Beträgen wird man wohl eher nicht zur Polizei gehen. Wenn der Verkäufer denen einen Beleg von der Post zeigt, weil er was anderes verschickt hat wirds überhaupt lustig. 

Panikmache.
Ich weiß nicht ob es offizielle Statistiken gibt, aber der Prozentsatz an vorsätzlichen Straftaten auf solchen Portalen wird wohl sehr gering sein.
Ich spreche da jetzt von wirklichen Privatpersonen die sich die Kohle dann einfach behalten.

Viel eher sind es dann wirklich organisierte Banden die aus dem Ausland dann ihre krummen Dinger drehen. Die kann man aber meist mit ein bisschen Hausverstand und Vorsicht eh meistens relativ easy entlarven.
Wer für ein in schlechtem Deutsch verfasstes Inserat für ein iPhone 11 500€ auf ein moldawisches PayPal-Konto überweist der hats eh verdient. :laugh:

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legende
bw_sektionsbg schrieb vor 4 Stunden:

Ist mir leider auch so ergangen. Schaden 95 €. Anzeige gemacht am Posten. Die checken über den IBAN die Adresse der Dame und werden sie dann besuchen. Nicht komplett hoffnungslos. 

kann man banküberweisungen nicht relativ easy rückgängig machen?

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
Relii schrieb vor 12 Minuten:

kann man banküberweisungen nicht relativ easy rückgängig machen?

nein

bw_sektionsbg schrieb vor 6 Minuten:

nicht das ich wüsste  sobald gutgeschrieben am empfängerkonto ist meines Wissens nach der Zug abgefahren.

nein

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Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt
Relii schrieb vor 7 Stunden:

kann man banküberweisungen nicht relativ easy rückgängig machen?

Nein nur Einzüge bzw Lastschriften. Eine Überweisung ist von dir in Auftrag gegeben, quasi du gibst jemanden Geld in die Hand. Ergo: Fehler bei dir. Einzug/Lastschrift: Du lässt jemanden in dein Geldbörserl greifen, aber plötzlich nimmt er mehr raus als abgemacht oder jemand hat sich zu der illustren Runde dazugesellt und stibitzt dir etwas. Dann holt es die Bank zurück und verrechnet dem Unhold Spesen.

bw_sektionsbg schrieb vor 6 Stunden:

nicht das ich wüsste  sobald gutgeschrieben am empfängerkonto ist meines Wissens nach der Zug abgefahren.

Es gibt Ausnahmen, aber prinzipiell ja.

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Postinho

Ein furchtbar lieber Nachbar hat sich bei unserem Vermieter darüber beschwert, dass wir manchmal unsere Schuhe (zwei Paar) vor der Türe im Stiegenhaus stehen haben. Es geht ihm dabei nicht um die Optik, sondern um den Sicherheitsaspekt. Unsere Wohnung liegt im Hochparterre und die Wohnungstür befindet sich entlang dem Fluchtweg. Alles was davor steht ist seiner Meinung nach eine potentielle Gefahr. Ist grundsätzlich, wenn auch stark kleinlich, durchaus verständlich. Gleichzeitig steht kurz vor der Haustüre auch ein Kinderwagen und im Stiegenhaus selbst von jeder Wohnpartei  mehrere Blumenstöcke, die ich ebenfalls als eine potentielle Gefahr sehen würde.
Mit dem netten Herrn Nachbar kann man auch nicht reden, er lässt einen nicht zu Wort kommen, geht während dem Gespräch kurz weg, kommt zurück und schießt weiter auf einen ein. Schlussendlich drohte er auch mit einer Anzeige und meinte eben, dass er den Vermieter darüber informieren wird.

Rechtlich gesehen, ist der Nachbar vermutlich im Recht, wenn er sich auch selbst "strafbar" macht mit seinen Blumentöpfen.

Das zweite - und das regt mich viel mehr auf - ist, dass der Nachbar den Vermieter darauf angesprochen hat, dass wir uns in den Gemeinschaftsgarten bitte nicht ins Gras legen (mit Handtuch) sollen, sondern eine Liege verwenden sollen. Vermutlich damit das Gras nicht zu sehr zusammengedrückt wird.

Da kann der Nachbar denk ich mal scheißen gehen, oder wie seht ihr das?

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Im ASB-Olymp

Leg ihm eine Bärenfalle vor die Tür.

mit dem zerdrückten Gras kann er in jedem Fall scheissen gehen, mit den Schuhen müsste man wohl die situation sehen, denke ich. Im Zweifelsfall lässt sich Hausverwaltung bzw Vermieter kontaktieren. Wenn er nicht genau auf euch "einen Pick hat" kennen die ihn schon und helfen bei der Einordnung der Sachlage à la "Jaja, der Spinner ruft eh jede Woche wegen was an, das nehmen wir nicht ernst"

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forvert schrieb vor 16 Stunden:

Ein furchtbar lieber Nachbar hat sich bei unserem Vermieter darüber beschwert, dass wir manchmal unsere Schuhe (zwei Paar) vor der Türe im Stiegenhaus stehen haben. Es geht ihm dabei nicht um die Optik, sondern um den Sicherheitsaspekt. Unsere Wohnung liegt im Hochparterre und die Wohnungstür befindet sich entlang dem Fluchtweg. Alles was davor steht ist seiner Meinung nach eine potentielle Gefahr. Ist grundsätzlich, wenn auch stark kleinlich, durchaus verständlich. Gleichzeitig steht kurz vor der Haustüre auch ein Kinderwagen und im Stiegenhaus selbst von jeder Wohnpartei  mehrere Blumenstöcke, die ich ebenfalls als eine potentielle Gefahr sehen würde.
Mit dem netten Herrn Nachbar kann man auch nicht reden, er lässt einen nicht zu Wort kommen, geht während dem Gespräch kurz weg, kommt zurück und schießt weiter auf einen ein. Schlussendlich drohte er auch mit einer Anzeige und meinte eben, dass er den Vermieter darüber informieren wird.

Rechtlich gesehen, ist der Nachbar vermutlich im Recht, wenn er sich auch selbst "strafbar" macht mit seinen Blumentöpfen.

Das zweite - und das regt mich viel mehr auf - ist, dass der Nachbar den Vermieter darauf angesprochen hat, dass wir uns in den Gemeinschaftsgarten bitte nicht ins Gras legen (mit Handtuch) sollen, sondern eine Liege verwenden sollen. Vermutlich damit das Gras nicht zu sehr zusammengedrückt wird.

Da kann der Nachbar denk ich mal scheißen gehen, oder wie seht ihr das?

Die Anzeige wegen zwei Paar Schuhen möchte ich sehen. Ebenso wäre ein Kübel Wasser für die Reinigung des Stiegenhauses eine, so wie eure Schuhe, temporäre Gefahr. Der spinnt doch komplett. 

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forvert schrieb vor 17 Stunden:

Gleichzeitig steht kurz vor der Haustüre auch ein Kinderwagen und im Stiegenhaus selbst von jeder Wohnpartei  mehrere Blumenstöcke, die ich ebenfalls als eine potentielle Gefahr sehen würde.

Das wär tendenziell schon eher was ahndenswürdiges.
Bei mir ist in der Hausordnung sogar drinnenstanden dass Kinderwagen, Fahrräder und andere sperrige Gegenstände nichts im Stiegenhaus verloren haben. 
Ob da Schuhe konkret auch darunter fallen wage ich zu bezweifeln.

Besorgt euch doch vielleicht so ein kleines Schuhregal für draußen? Dann stehen die Schuhe nicht mehr im Gang 

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legende
ooeveilchen schrieb vor 1 Stunde:

Besorgt euch doch vielleicht so ein kleines Schuhregal für draußen? Dann stehen die Schuhe nicht mehr im Gang 

schuhregal geht fix nicht.

würd den nachbar einfach ausspinnen lassen.

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