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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
Hakuna Matata Arena schrieb vor 4 Minuten:

Die Sekrätöse hat ein xls ausgeschickt in der man einen Notfallkontakt eintragen kann, falls jemandem etwas passiert. Die Leute haben sich brav eingetragen und ich sehe, bzw jeder sieht  jetzt in der Liste die Telefonnummern der Frauen von ca 50% der Kollegen, inklusive GF.

Der Kollege dem sowas normalerweise nicht wurscht ist, hat diesmal auch eine resignierende haltung, und sagt schon "Scheiß drauf"

Ich meine das geht ja wohl überhaupt nicht. An wen muss ich mich wenden, und wie ist eure Einschätzung dazu Dsgvo technisch?

 

also die telefonnummern von personen, die nicht bei euch beschäftigt sind? 

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Institut für genoppte Gurken
raumplaner schrieb vor 5 Minuten:

also die telefonnummern von personen, die nicht bei euch beschäftigt sind? 

Exakt

Die Liste war zum selbst eintragen, mit dem Hinweis dass das freiwillig ist. Eventuell wäre das noch wichtig.

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Institut für genoppte Gurken
sulza schrieb Gerade eben:

@Hakuna Matata Arena Gibt's dazu überhaupt eine Einverständniserklärung der Personen, die auch darüber aufgeklärt werden, was mit ihren Daten passiert? Und überhaupt: Ist es vielleicht notwendig, dass ihr euch untereinander erreichen könnt?

Du meinst, ob die Frauen der Mitarbeiter zugestimmt haben, dass alle anderen Mitarbeiter ihre Privatnummern haben dürfen? Ich kanns mir irgendwie nicht vorstellen :davinci:

Wir sind prinzipiell auf goodwill großteils untereinander erreichbar. Bereitschaft ist ein eigenes Thema, Privatnummern der Kollegen sind nur in ausnahmefallen wenigen anderen bekannt und werden in der Regel nicht hergegeben.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
Hakuna Matata Arena schrieb vor 18 Minuten:

Exakt

Die Liste war zum selbst eintragen, mit dem Hinweis dass das freiwillig ist. Eventuell wäre das noch wichtig.

das file gehört in die personalabteilung und nur 2-3 leute haben darauf zugriff. selbst wenn vorher klar war, dass die liste an alle im unternehmen verschickt wird, dann sind es immer noch die daten von anderen personen. 

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Institut für genoppte Gurken
raumplaner schrieb vor 1 Minute:

das file gehört in die personalabteilung und nur 2-3 leute haben darauf zugriff. selbst wenn vorher klar war, dass die liste an alle im unternehmen verschickt wird, dann sind es immer noch die daten von anderen personen. 

Das xls ist der Weg zum Datensammeln, und wird in dieser Form der Personalabteilung übergeben. MMn hätte sie die nummern einzeln per Mail oder so anfordern müssen, in das xls eintragen auf das sonst keiner zugriff hat, und es dann übermitteln.

So liegt diese Liste seit 2 Wochen am Fileshare herum :facepalm:

Ich hab mich eh nicht eingetragen, bin ja ned deppert :feiervinci:

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Wien nur du allein!

Die fehlenden Informationspflichten sind hier das einzige, was eventuell probelmatisch ist.

Wenn man sich in eine Excel-Liste einträgt, auf die jeder Zugriff hat, dann gilt das als Zustimmung. Problematisch wäre nur, wenn man den Kontakt der Sekträrin schickt und die ihn ungefragt in eine allgemein zugängliche Liste einträgt -> Mail an die Sekträterin: Aufforderung zur Löschung oder die Liste wo anders abspeichern.

Wegen den Daten/Rechten der Partner: Wenn ich meiner Firma die Kontaktdaten meiner Freundin ohne ihrer Zustimmung weitergebe, dann handle ich dabei als Privatperson und nicht im Namen der Firma. Und für Privatpersonen gilt die DSGVO nicht.

Umgekehrter Fall: Wenn ich meiner Freundin die Kontaktdaten eines Kunden gebe, dann handle ich als Mitarbeiter der Firma und diese haftet für den Datenschutzverstoß.

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Institut für genoppte Gurken
Neocon schrieb vor 2 Minuten:

Die fehlenden Informationspflichten sind hier das einzige, was eventuell probelmatisch ist.

Wenn man sich in eine Excel-Liste einträgt, auf die jeder Zugriff hat, dann gilt das als Zustimmung. Problematisch wäre nur, wenn man den Kontakt der Sekträrin schickt und die ihn ungefragt in eine allgemein zugängliche Liste einträgt -> Mail an die Sekträterin: Aufforderung zur Löschung oder die Liste wo anders abspeichern.

Wegen den Daten/Rechten der Partner: Wenn ich meiner Firma die Kontaktdaten meiner Freundin ohne ihrer Zustimmung weitergebe, dann handle ich dabei als Privatperson und nicht im Namen der Firma. Und für Privatpersonen gilt die DSGVO nicht.

Umgekehrter Fall: Wenn ich meiner Freundin die Kontaktdaten eines Kunden gebe, dann handle ich als Mitarbeiter der Firma und diese haftet für den Datenschutzverstoß.

Ok, danke. Das war hilfreich beim Verständnis. 

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Wien nur du allein!
jojoba schrieb vor einer Stunde:

Meine Frage: Gibt´s "allgemeine Regeln", wie eine Prüfung auszusehen hat und welche "Rechte" man hat? In der Prüfungsordnung ist nichts angeführt. Ich hätte noch keine Prüfung erlebt, wo man nicht weiß, wie viele Punkte ein Beispiel bringt und wo eine Einsichtnahme dermaßen verhindert wird. Die Punkte für die Beispiele können aus meiner Sicht willkürlich vergeben werden, weil man die Gewichtung der Beispiele im Nachhinein einfach ändern kann.

Oder anders: Gibt´s eine Beschwerdestelle bei der WKO? :davinci: Dieser Verein ist den Erzählungen nach ein zml Sauhaufen. 

Also so etwas wie allgemeine Prüfungsregeln kann ich mir nicht ganz vorstellen. Beschwerdestelle über WKO keine Ahnung, wird auf Grund der Selbstverwaltung aber schwierig. Am besten wohl wirklich beim Ministerium nachfragen.

Als ordentlichen Rechtsweg kann ich mir nur folgende, etwas mühsame Vorgehensweise vorstellen. Bei der Gewerbebehörde (Magistrat/BH) das Gewerbe anmelden und darauf hinweisen, dass man über die Befähigung verfügt und die Prüfung der WKO nicht anerkennt. Dann bekommt man vermutlich einen negativen Bescheid, welchen man bis zum VwGH oder VfGH hinauf bekämpfen kann. Aber wie gesagt, ist wohl eher theoretischer Natur :davinci:

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Postinho
Neocon schrieb vor 5 Minuten:

Also so etwas wie allgemeine Prüfungsregeln kann ich mir nicht ganz vorstellen. Beschwerdestelle über WKO keine Ahnung, wird auf Grund der Selbstverwaltung aber schwierig. Am besten wohl wirklich beim Ministerium nachfragen.

Als ordentlichen Rechtsweg kann ich mir nur folgende, etwas mühsame Vorgehensweise vorstellen. Bei der Gewerbebehörde (Magistrat/BH) das Gewerbe anmelden und darauf hinweisen, dass man über die Befähigung verfügt und die Prüfung der WKO nicht anerkennt. Dann bekommt man vermutlich einen negativen Bescheid, welchen man bis zum VwGH oder VfGH hinauf bekämpfen kann. Aber wie gesagt, ist wohl eher theoretischer Natur :davinci:

Haha, danke, vielleicht werde ich den 2.Weg in der Pension wählen, wenn ich genug Zeit und Geld habe :davinci:

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#27 Branko Boskovic
Admira Fan schrieb am 4.2.2020 um 21:46 :

Anzeigen, würde mir aber nicht zu viel erwarten -> und auch willhaben melden

 

ooeveilchen schrieb am 5.2.2020 um 07:08 :

Willhaben wird doch wohl einen Support für solche Fälle haben, die werden dir schon sagen ob du zur Polizei gehen sollst oder nicht. 

 

DerOnkel schrieb am 5.2.2020 um 13:39 :

Polizeiliche Anzeig erstatten, alle Mails mitnehmen, Header auslesen wenn möglich....und alle Nachrichten vorab sichern und ned löschen!

 

DeusAustria schrieb am 5.2.2020 um 19:26 :

Naja wär ja noch schöner wenn man sich dann einfach brausen gehen kann. Das wär ja eine regelrechte Einladung einfach wahllos Geld zu kassieren und nie die Ware zu verschicken .

 

raumplaner schrieb am 5.2.2020 um 19:44 :

zuerst mit willhaben in kontakt treten, ob denen bereits etwas bekannt ist.

danach anzeige bei der polizei mit allen daten, die du vom "verkäufer" hast. ausgedruckte screenshots (inserat, emails, banküberweisung) sind dabei von vorteil.

und du kannst auch deine bank kontaktieren, dass sie die überweisung zurückfordern. das wird natürlich noch weniger bringen, aber aus prinzip schon anzudenken. vorher aber abklären, ob/welche spesen anfallen, damit der finanzielle verlust nicht noch höher wird.

grundsätzlich würde ich dir aber empfehlen, dass du nicht zuviel nachdenkst, was es bringt, sondern wirklich energie aufwenden einfach aus schutz deiner mitmenschen vor diesem betrüger bzw. dieser masche (siehe auch das posting von deus). wenn du das gemacht hast, dann können die mühlen langsam mahlen (schnell geht sicher nichts), dann kannst du dich zurücklehnen und die 70 euro mal abhaken, ist ja keine katastrophe. und vielleicht gibt's ja ein happy end.

ich hab übrigens das wort betrüger verwendet, das ist schon durchaus eine aussage, darauf wird man dich bei der polizei auch hinweisen. es kann nämlich genausogut sein, dass der verkäufer einen unfall hatte und einfach daher nicht reagieren kann. es gibt genug situationen, in denen dann ein willhabenverkauf das letzte ist, an das der verkäufer oder seine angehörigen denken. auch deswegen ist der erste schritt die kontaktaufnahme mit willhaben und zuerst einmal einfach nur den fall schildern.

Danke für alle Antworten. Heute ist es angekommen. War echt ein schwieriger Fall und die Kommunikation mit dem Verkäufer irgendwas. Aber er hat wenigstens vor einigen Tagen wieder mal reagiert und gestern endlich verschickt. 

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  • 1 month later...
Harry Wijnvoord Fußballgott

Ich habe einen Kaufvertrag für ein Haus unterschrieben (notariell beglaubigt). Bislang wurde der Vetrag vom Bauträger jedoch nicht nicht gegengezeichnet. Ich habe keinen zeitlichen Stress aber mich würde interessieren ob ich da solange nur ich unterschrieben habe jederzeit wieder raus kann (wenns zu lange dauert und ich zB was anderes gefunden habe) oder ob der Bauträger theoretisch zuwarten kann solange er möchte, weil meine Unterschrift ja beglaubigt bereits am Papier steht? 

Wenn schon einen rechtlichen Frage Thread gibt, bitte um kopie dorthin. Habe nichts eindeutiges gefunden.... 

 

 

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if i were a robot, my arm would be an aeropress.
Indurus schrieb vor 4 Minuten:

Wenn schon einen rechtlichen Frage Thread gibt, bitte um kopie dorthin. Habe nichts eindeutiges gefunden.... 

Nach 17 Jahren ASB hätte ich mir da jetzt schon mehr Skills bezüglich Suchfunktion erwartet :D

bearbeitet von chili

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Im ASB-Olymp
jojoba schrieb am 11.2.2020 um 11:31 :

Haha, danke, vielleicht werde ich den 2.Weg in der Pension wählen, wenn ich genug Zeit und Geld habe :davinci:

Weiß natürlich nicht, um welche Sparte es sich handelt und ob sie bereits Mitglied ist. Wenn ja, Kontaktiert die Spartenvertretung. Sie zahlt Kammerumlage und genau dafür ist das da, die sollen was hackeln für Ihre Mitglieder, die gspritztn.
Anosnsten gibst die Rechtsberatung der WK- jenachdem welches bundesland halt. Deren Aussage beginnt zu 100% mit:"da hat ihnen der Kollege einen Blödsinn erzählt" aber da beginnt der Lauf durch die Institutionen halt mal.

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