Recommended Posts

Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Jetzt nicht unbedingt Recht, aber doch irgendwie.

Gibt's in Ö. einen groben Standard was beim Wert einer Immobilie bei lebenslangem Wohnrecht beim Schätzwert in Abzug kommt bzw. hat da wer Erfahrungswerte?

Also kann man da sagen 1/4 oder 1/2 Abzug ist Gang und gäbe/üblich etc. bei Lebensalter X und Durchschnittslebenserwartung.

Wer wäre da der richtige Ansprechpartner? Immobilienanwalt?Makler? Sonstwer?

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wien nur du allein!
cmburns schrieb vor 8 Minuten:

Immobilienanwalt?

Anwalt oder Notar sollte das auf alle Fälle wissen. Solche Verträge oder Formulierungen in Testamenten sind ja sehr häufig. Und gerade beim Testament muss das Wohnrecht irgendwie wertmäßig festgestellt werden, damit Pflichtteile etc. richtig verteilt werden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Fußballgott

Hätte dazu passend eine Frage:

Angenommen Mensch A möchte ein Haus kaufen. Sein Vater, Mensch B, möchte ihm dafür einen Vorschuss auf sein Erbe geben und sponsert 100.000 € für das Haus. Es gibt ja meines Wissens keine Schenkungssteuer mehr, aber man soll solche Schenkungen melden. Meine Frage: Warum, wenn es eh keine Abgabe dazu gibt? Und welche Folgen hat so eine Meldung?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Junior Vizepräsident
little beckham schrieb vor 1 Stunde:

Meine Frage: Warum, wenn es eh keine Abgabe dazu gibt? Und welche Folgen hat so eine Meldung?

Man will so kriminelle Machenschaften unterbinden. Über Sinn und Unsinn kann man diskutieren. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Fußballgott
Devil Jin schrieb vor 1 Minute:

Man will so kriminelle Machenschaften unterbinden. Über Sinn und Unsinn kann man diskutieren. 

Das leuchtet mir ein (auch wenn die, die kriminelle Machenschaften vorhaben, wohl nix melden werden, aber gut). Aber wie kann man sich das vorstellen? Mensch A meldet, dass Mensch B ihm 100k schenkt, und die sagen dann "Danke für die Meldung", registriert das und damit wars das?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Junior Vizepräsident
little beckham schrieb vor 29 Minuten:

Aber wie kann man sich das vorstellen? Mensch A meldet, dass Mensch B ihm 100k schenkt, und die sagen dann "Danke für die Meldung", registriert das und damit wars das?

Da ich nicht davon ausgehe, dass man so einen Betrag bar herumliegen hat, übernimmt das im Normalfall die Bank. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Rapid. Immer. Überall.
little beckham schrieb vor 4 Stunden:

Das leuchtet mir ein (auch wenn die, die kriminelle Machenschaften vorhaben, wohl nix melden werden, aber gut). Aber wie kann man sich das vorstellen? Mensch A meldet, dass Mensch B ihm 100k schenkt, und die sagen dann "Danke für die Meldung", registriert das und damit wars das?

Gibt ein Formular im finanzonline, muss man idr selber ausfüllen und das wars tatsächlich. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
Zitat

Heikle Reinigung: Wer für Putzereischäden aufkommt

Putzereien sind darauf spezialisiert, heikle Kleidungsstücke zu reinigen. Ärgerlich, wenn dabei Textilien beschädigt werden, so wie im Fall einer Konsumentin, deren teure Designerdecke nach dem Reinigen unansehnlich war. Die Putzerei wies jede Schuld von sich. Wer übernimmt den Schaden?

Es war ein Weihnachtsgeschenk: Eine Tagesdecke aus Seide nach eigenem Entwurf, die sich eine Wienerin und ihr Partner vor fünf Jahren von einem renommierten Raumausstatter anfertigen ließen. Der stolze Preis betrug 2.200 Euro. Vergangenen September brachten sie das „gute Stück“ in die Putzerei Harter GmbH in Wien zur Reinigung, bezahlten vorab 18 Euro und holten es zwei Wochen später wieder ab. Vom Ergebnis waren sie enttäuscht.

Putzerei lehnt Schadenersatz ab

„Die teure Decke war komplett verwaschen und ist um zehn Zentimeter eingegangen“, so die Konsumentin. Als Tagesdecke sei sie nun zu kurz und somit unbrauchbar. Die Wienerin reklamierte, doch eine Nachbehandlung in der Putzerei half auch nichts: Die Decke war ruiniert. Also forderte die Wienerin von der Textilreinigung Harter Schadenersatz in der Höhe von 660 Euro – das entspricht 30 Prozent des damaligen Neupreises.

Tagesdecke

Die Tagesdecke war nach dem Putzen zerknittert und zu kurz

Als Antwort bekam sie Post von einer Anwaltskanzlei: „Bedauerlicherweise vergessen Sei bei Ihrer Darstellung zu erwähnen, dass ausdrücklich und auch auf ihrem Beleg ersichtlich durch den Vermerk ‚auf Risiko des Kunden‘ gereinigt wurde, da an der Decke keinerlei Pflegehinweis angebracht war“. Auch die im Geschäft ausgehängten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) würden hier eine Haftung ausschließen. Kein Schadersatz also.

Streitpunkt: „Reinigung auf Kundenrisiko“

Gegenüber help.ORF.at bestritt die Konsumentin, dass die Reinigung auf ihr Risiko erfolgt sei. Weder sei sie darauf aufmerksam gemacht worden, noch habe sie etwas unterschrieben. Erst im Nachhinein habe sie von der Putzerei einen Zettel bekommen, auf dem steht: „Ihre Decke wurde auf Kundenrisiko ohne Pflegekennzeichnung von uns gereinigt“.

Help.ORF.at fragte bei der Putzerei Harter und der Anwaltskanzlei nach, wann und in welcher Form die Kundin auf das Risiko aufmerksam gemacht wurde – mündlich oder schriftlich - und ob es dafür Belege wie eine Unterschrift der Konsumentin gibt. Die Kanzlei reagierte zwar, beantwortete aber diese Fragen nicht und blieb auch Belege schuldig.

Einverständniserklärung unterschreiben

„Hier ist fraglich, ob tatsächlich über dieses Risiko aufgeklärt wurde“, so Anja Mayer, Konsumentenschützerin bei der Arbeiterkammer (AK) Wien. Ohne ausreichenden Beleg oder Nachweis sei das sehr schwierig zu beweisen. Wahrscheinlich würde auch eine nur mündliche Information der Kunden über das Risiko ausreichen, empfehlenswert sei das jedoch nicht. Die AK-Juristin rät, Hinweise auf ein Risiko schriftlich festzuhalten und eine Einverständniserklärung zu unterschreiben, damit man im Streitfall einen Nachweis hat.

Hemden in einer Putzerei

Pannen können passieren, müssen aber nicht hingenommen werden

Bei der Bundesinnung der Textilreiniger in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) heißt es, dass ein Fachbetrieb auch ohne Pflegeetikett erkennen müsse, wie das Stück zu reinigen ist. Vorgeschrieben ist, dass die Putzerei zumindest mündlich darüber informieren muss, wie sich das Material beim Reinigen auf eigenes Risiko verändern kann. Innungsmeister Walter Imp rät Konsumenten ebenfalls, sich das auch schriftlich geben zu lassen. Wenn es einen solchen Beleg gibt, dann müsse dieser aber auch vom Kunden unterschrieben sein.

Wieviel Schadenersatz zusteht

Liegt kein Fehler des Herstellers vor - weil etwa schlampig verarbeitete Nähte aufgehen - sondern die Putzerei hat den teuren Kaschmirpullover oder das Ballkleid ruiniert, dann bekommt man zunächst die Kosten für die Reinigung zurück. Dazu kommt noch Schadenersatz: Im ersten Jahr nach dem Kauf 70 Prozent des Neupreises, im zweiten Jahr die Hälfte, im dritten Jahr 40 Prozent und ab dem vierten Jahr 30 Prozent. Im Fall der verwaschenen Tagesdecke wären das 660 Euro. Ob die Kundin das Geld erhält, wird sich nur mittels Sachverständigengutachten vor Gericht klären lassen – und das kann teuer kommen, außer man hat eine Rechtsschutzversicherung.

Die Rechtsanwaltskanzlei der Firma Harter bot der Konsumentin inzwischen einen Reinigungsgutschein in der Höhe von 500 Euro an. Damit kann sich die Wienerin zwar keine neue Tagesdecke anfertigen lassen, sie wird den Gutschein aber trotzdem annehmen. Wer sich bei einem Streit mit einer Putzerei nicht vor Gericht wiederfinden will, kann sich an eine der Verbraucherorganisationen wenden. Auch die Innung der Textilreiniger bietet beim „Roten Telefon“ (05 / 90 900 3100) persönliche Beratung an.

Karin Fischer, help.ORF.at

https://help.orf.at/stories/2950296

durchaus spannender fall, finde ich. auch hinsichtlich wertverlust, bei einem hemd, welches man regelmäßig trägt, wär's egal, aber bei textilien, die selten getragen werden (eine decke könnte auch einfach ein jahr im kasten liegen), steigt man da schon schlecht aus.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Wien nur du allein!

Ob Hinweis oder nicht, mMn sollte die Putzerei deswegen sowieso zahlen müssen:

Zitat

Bei der Bundesinnung der Textilreiniger in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) heißt es, dass ein Fachbetrieb auch ohne Pflegeetikett erkennen müsse, wie das Stück zu reinigen ist. 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich find auch, dass sich die Putzerei da nicht so einfach abputzen :davinci: sollte. Klar kann ein Fehler passieren, aber ich kann/muss auch nicht jeden Auftrag annehmen. Wenn's kein Ettiket gibt und das Material unbekannt ist, dann müsste die Putzerei halt sagen: Sorry, kennen wir nicht, können wir nicht. Und wenn's dem ersten Mitarbeiter nicht auffällt dann halt einem Kollegen und man ruft die Kundschaft an und Teil mit, dass sie's ungereinigt wieder holen soll ...

Ich find das Gutscheinangebot von der Putzerei aber sehr fair :super:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Fröhliches Mäxchen
little beckham schrieb vor 16 Stunden:

Hätte dazu passend eine Frage:

Angenommen Mensch A möchte ein Haus kaufen. Sein Vater, Mensch B, möchte ihm dafür einen Vorschuss auf sein Erbe geben und sponsert 100.000 € für das Haus. Es gibt ja meines Wissens keine Schenkungssteuer mehr, aber man soll solche Schenkungen melden. Meine Frage: Warum, wenn es eh keine Abgabe dazu gibt? Und welche Folgen hat so eine Meldung?

Das kann man aber leicht umgehen, das gilt nämlich nur zwischen Schenkungen von genau 2 gleichen Personen. Das heißt wenn B dem A 50.000 überweist und dem Angehörigen C ebenfalls und der C das dem A gleich wieder weiterschenkt, ist man befreit von der Anzeigepflicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Messias

Wo ist das Problem mit der Schenkungsmeldung? Ist mir doch völlig egal, ob das FA von einer Schenkung etwas weiß. Ansonsten € 50.000 verschenken und nach einem Jahr das selbe nochmal. Wäre dann innerhalb der engsten Familie von der Meldepflicht befreit.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Fußballgott
GreatWhiteDope schrieb vor 1 Stunde:

Wo ist das Problem mit der Schenkungsmeldung? Ist mir doch völlig egal, ob das FA von einer Schenkung etwas weiß. Ansonsten € 50.000 verschenken und nach einem Jahr das selbe nochmal. Wäre dann innerhalb der engsten Familie von der Meldepflicht befreit.

Eh klar - es gibt eh kein Problem ;)
Wollte mich nur informieren, ob das eh so stimmt, weil es für mich eben unklar war.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Postinho
little beckham schrieb vor 57 Minuten:

Eh klar - es gibt eh kein Problem ;)
Wollte mich nur informieren, ob das eh so stimmt, weil es für mich eben unklar war.

Geht eher darum so Ausreden wie: "Die Schwiegermutter hat mir Geld geschenkt, darum hab ich so viel auf dem Konto..." Zu entkräften.

Dann kann der Finanzbeamte sagen, das hätte aber angezeigt werden müssen.

Einfach die Meldung ausfüllen und man muss sich im Bedarfsfall nicht rechtfertigen woher das Geld ist

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.



  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.