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Sandmännchen

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ASB Postingspreisgewinner 2021

Wir wissen den Grund

In der Strasse fahren seit 2 Jahren in beide Richtungen inkl stündliche Begegnung dieser völlig leere Busse und das hat sowohl die Busfahrer als auch andere Autofahrer seit einiger Zeit dazu gebracht den Bürgermeister zu nerven (Ned wegen dem Schwager Auto per se ).

Der hat die kiwara angepflaumt und die Sand vorbei gefahren und weil es der Kollege war der dem Schwager Ned mag hat's nur erm erwischt ,die Polizei hat keine Lust dort regelmäßig wem zu strafen ,ein Nachbar mit besserer Konektion vom Schwager hat nachgefragt.

Also Amtsmissbrauch(weil nur der Schwager) kombiniert mit unfähiger Gemeinde die dort Busse dirchschicken muss.(In beide Richtungen)

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Junior Vizepräsident
Grauer Prophet schrieb vor 42 Minuten:

Also Amtsmissbrauch(weil nur der Schwager) kombiniert mit unfähiger Gemeinde die dort Busse dirchschicken muss.(In beide Richtungen)

Unfähig sind nur die Autofahrer, welche sich nicht an die StVO halten können.

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ASB Postingspreisgewinner 2021
Devil Jin schrieb vor 3 Stunden:

Unfähig sind nur die Autofahrer, welche sich nicht an die StVO halten können.

Die Busse könnten dort auch ohne parkende Autos keine Begegnung durchfuehren.

Diese beschweren sich beim Bürgermeister und der setzt die Polizei auf die dort ewig parkenden an.Das Problem der Busfahrer wird natürlich nicht gelöst.

Das man per se nicht im Parkverbot parken sollte stimmt schon.Das die 5M 20 aber bei zig Stellen in Österreich nicht frei sind und nicht gestraft wird (hab Mal in der Freundes wa Gruppe gefragt ob ihre Autos vorm Haus/Wohnung wenn sie nicht auf einen eingezeichneten Platz stehen die Straße so weit frei lassen und 2/3 (2 davon aus wien) meinten nein das wär auch nicht möglich aber die ganze Straße stehe schon seit immer so.

Und dann wird's halt schon a bissl österreichisch Ums Mal so zu sagen.

Der Grundgedanke von dir ist aber richtig.

Dann darf aber halt auch kein Gegenverkehr bei einer 4 Meter Straße mit Bussen stattfinden,denn beim schnellen googeln hätte ich gesagt das es auch da gesetzliche Mindestmaße gibt.

Und das da kiwara meinen seit Jahren Steuerzahlenden und Gesetze streuen Schwager wegen Sachen aus seinen Teenagerjahren drangsaliert ist a frechheit.Grundsaetzlich darf ein Kiwara nämlich gegenüber Bürgern kein unneutrales auftreten an den Tag legen.

bearbeitet von Grauer Prophet

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  • 2 weeks later...
clock is ticking
GreatWhiteDope schrieb am 18.1.2024 um 21:13 :

Der Pflichtteil besteht nicht zusätzlich, auf ihn ist alles anzurechnen, was von von Todeswegen, oder unter Lebenden bekommt. Wenn der einzige Sohn im Testament 50% des Vermögens bekommt - und keine Vorschenkungen existieren - hat er genau das bekommen, worauf er Anspruch hat. Dürfte wohl ein anderes Problem gewesen sein. 

Spät aber doch kann ich das wohl aufklären. 

Also das Haus wurde schon zu Lebzeiten an je den eigenen Sohn und meinem Arbeitskollegen überschrieben und im Testament stand, dass beide das Haus je zur Hälfte bekommen sollen. 

Nur hat sich dann paar Monate später der Sohn von der Hälfte meines Arbeitskollegen den Pflichtteil geklagt, also nochmal die Hälfte der Hälfte.

 

d.h. Wäre das Haus nicht bereits überschrieben gewesen hätten beide je die Hälfte bekommen? 

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Bunter Hund im ASB
dialsquare schrieb vor einer Stunde:

Spät aber doch kann ich das wohl aufklären. 

Also das Haus wurde schon zu Lebzeiten an je den eigenen Sohn und meinem Arbeitskollegen überschrieben und im Testament stand, dass beide das Haus je zur Hälfte bekommen sollen. 

Nur hat sich dann paar Monate später der Sohn von der Hälfte meines Arbeitskollegen den Pflichtteil geklagt, also nochmal die Hälfte der Hälfte.

 

d.h. Wäre das Haus nicht bereits überschrieben gewesen hätten beide je die Hälfte bekommen? 

Hm, ganz schlüssig ist das für mich noch immer nicht. Einen Pflichtteilsanspruch hat der Sohn nur, wenn er in Summe (Vermögen des Verstorbene zum Stichtag Todestag plus kurz vor dem Tod verschenktes Vermögen) weniger als die Hälfte davon bekommen hat. Er selbst muss sich also alles (auch die Haushälfte) anrechnen lassen. So im Detail werden wir das wohl nicht erfahren. Was aber jedenfalls gesagt werden kann: hätte der Verstorbene deinem (nicht pflichtteilsberechtigten) Bekannten die Haushälfte vor mehr als zwei Jahren vor seinem Tod geschenkt, hätte der Sohn diesbezüglich keine Ansprüche gehabt. 

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Sehr spannend und eigentlich witzig, aber auch bezeichnend für die Rechtslegung:

2021 wurde ein Telekommunikationsgesetz verabschiedet, darin ist unter anderem geregelt, dass bei Umzug ein Sonderkündigungsrecht besteht, sollte unter neuer Adresse eine Erbringung der Leistung nicht möglich sein. 

Was jedoch laut AK übersehen wurde aber sicherlich öfter der Fall ist: es wurde nicht explizit erwähnt ob eine Erbringung der Leistung möglich ist, wenn in der neuen Adresse bereits ein bestehender Anschluss von der selben Firma vorhanden ist.

 

Bei uns Konkret: Meine Partnerin zieht zu mir, hat eine A1 Vertrag abgeschlossen über's Internet in der alten Wohnung. Ich habe bereits einen A1 Vertrag mit höherer Leistung bei mir. Ich weiß nicht Mal ob Sie mir technisch einen zweiten W-Lan Router hinstellen könnten um die Leistung zu erbringen, denn ich habe nur eine Anschlussdose, sinnhaft ist es keinesfalls. Zum Glück zeigte A1 sich einsichtig, wäre aber spannend geworden sonst 

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wienerfußballfan schrieb vor 1 Stunde:

Sehr spannend und eigentlich witzig, aber auch bezeichnend für die Rechtslegung:

2021 wurde ein Telekommunikationsgesetz verabschiedet, darin ist unter anderem geregelt, dass bei Umzug ein Sonderkündigungsrecht besteht, sollte unter neuer Adresse eine Erbringung der Leistung nicht möglich sein. 

Was jedoch laut AK übersehen wurde aber sicherlich öfter der Fall ist: es wurde nicht explizit erwähnt ob eine Erbringung der Leistung möglich ist, wenn in der neuen Adresse bereits ein bestehender Anschluss von der selben Firma vorhanden ist.

 

Bei uns Konkret: Meine Partnerin zieht zu mir, hat eine A1 Vertrag abgeschlossen über's Internet in der alten Wohnung. Ich habe bereits einen A1 Vertrag mit höherer Leistung bei mir. Ich weiß nicht Mal ob Sie mir technisch einen zweiten W-Lan Router hinstellen könnten um die Leistung zu erbringen, denn ich habe nur eine Anschlussdose, sinnhaft ist es keinesfalls. Zum Glück zeigte A1 sich einsichtig, wäre aber spannend geworden sonst 

Gut das finde ich aber zumindest einigermaßen plausibel und daher auch nicht völlig ungerechtfertigt. 

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  • 2 weeks later...
Hammerwerfer schrieb vor 2 Stunden:

Wenn ich im Ausland auf Dienstreise bin und dort ein Feiertag ist den wir bei uns nicht haben. Bekomm ich dann auch eine Feiertagszulage oder ähnliches?

Glaub nicht.
Feiertage beziehen sich jeweils nur auf das Land in dem der Dienstvertrag abgeschlossen wurde.

Umgekehrt würdest du allerdings schon eine Zulage bekommen wenn du an einem österreichischen Feiertag eine Dienstreise ins Ausland antrittst, wo kein Feiertag ist. 

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
ooeveilchen schrieb vor 31 Minuten:

Glaub nicht.
Feiertage beziehen sich jeweils nur auf das Land in dem der Dienstvertrag abgeschlossen wurde.

Umgekehrt würdest du allerdings schon eine Zulage bekommen wenn du an einem österreichischen Feiertag eine Dienstreise ins Ausland antrittst, wo kein Feiertag ist. 

Hätte ich auch gesagt, aber ich bin da kein Experte.

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ooeveilchen schrieb vor 43 Minuten:

Glaub nicht.
Feiertage beziehen sich jeweils nur auf das Land in dem der Dienstvertrag abgeschlossen wurde.

Umgekehrt würdest du allerdings schon eine Zulage bekommen wenn du an einem österreichischen Feiertag eine Dienstreise ins Ausland antrittst, wo kein Feiertag ist. 

2020 war ich über Fronleichnam im Ausland und damals meintens, es gelten die Feiertage im jeweiligen Land.

Jetzt wär es umgekehrt und deshalb will ich die HR nerven.

bearbeitet von Hammerwerfer

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