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für leiwand, gegen oasch.

Am ASG (also in der zweiten Instanz, vor dem OLG) gilt es nicht, weil man da auch unvertreten vor der ersten Instanz verhandeln kann. Bin mir jetzt aber nicht zu 100% sicher, ob das auch fürs Sozialrecht gilt

§ 63 Abs 1 iVm § 50 Abs 1 ASGG. Gilt nur für arbeitsrechtliche Verfahren. Lediglich eine Beweisergänzung nach § 496 Abs 3 ZPO wäre möglich.

bearbeitet von unnerum

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Kennt das ASB in und auswendig

§ 63 Abs 1 iVm § 50 Abs 1 ASGG. Gilt nur für arbeitsrechtliche Verfahren. Lediglich eine Beweisergänzung nach § 496 Abs 3 ZPO wäre möglich.

Danke für die Aufklärung. Offenbar nicht mein Tag heute

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  • 5 weeks later...

Ein Freund von mir hat Ende Mai/Anfang Juni einen gebrauchten A3 (90.000KM) über einen Privathändler mit Kaufvertrag gekauft.

Beim Verkaufsgespräch hat der Verkäufer nur angemerkt, dass die Batterie nicht mehr die Neueste sei.

Nun stand der Wagen in der Werkstatt und es musste der Starter,Batterie, DPF + 20 l Öl-Nachfüllung gemacht werden. Kostenpunkt: 900€.

So aus dem Stegreif riecht es für mich ein wenig nach verstecktem Mangel (Stichwort: Starter!). Viel ist er ja in der Zwischenzeit nicht mit dem Auto gefahren.

Hat es bei dem Szenario überhaupt Sinn, rechtliche Schritte einzuleiten? Ich nehme mal an, dass der Käufer in diesem Fall in der Beweislast steht. Da hätte es wenig Sinn mEn.

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für leiwand, gegen oasch.

Wenn in dem Fall was faul ist, dann die Werkstatt. 20 Liter Öl gehören in einen Kampfpanzer und nicht in einen A3. Diese Leistung ist schlichtweg denkumöglich. Startet das Fahrzeug nicht mehr, oder warum muss der Starter ausgetauscht werden? Auf das alte Gerät bestehen und von einem anderen überprüfen lassen. Mir kommt hier eher vor, dass dein Freund von der Werkstatt ordentlich abgezockt wird.

Ansonsten hat er natürlich einen Gewährleistungsanspruch, wenn dieser nicht explizit ausgeschlossen wurde (unter Privaten ist das möglich). Ist dies nicht der Fall, gilt die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB, wonach innerhalb der ersten 6 Monate der Verkäufer darlegen muss, warum das Fahrzeug bei Übergabe nicht mangelhaft war.

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Wenn in dem Fall was faul ist, dann die Werkstatt. 20 Liter Öl gehören in einen Kampfpanzer und nicht in einen A3. Diese Leistung ist schlichtweg denkumöglich. Startet das Fahrzeug nicht mehr, oder warum muss der Starter ausgetauscht werden? Auf das alte Gerät bestehen und von einem anderen überprüfen lassen. Mir kommt hier eher vor, dass dein Freund von der Werkstatt ordentlich abgezockt wird.

Ansonsten hat er natürlich einen Gewährleistungsanspruch, wenn dieser nicht explizit ausgeschlossen wurde (unter Privaten ist das möglich). Ist dies nicht der Fall, gilt die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB, wonach innerhalb der ersten 6 Monate der Verkäufer darlegen muss, warum das Fahrzeug bei Übergabe nicht mangelhaft war.

Danke.

Morgen sehe ich ihn eh. Da werde ich mir dann alles genau schildern lassen bzw. soll er mir eine Kopie der Rechnung aushändigen. Am Telefon war das alles ein wenig unverständlich, was er von sich gegeben hat. Der Mann ist 70 und eine gute Seele. Vielleicht bei manchen Menschen zu gut, wo er es besser nicht sein sollte. Liebt Autos, kennt sich aber im technischen Bereich viel zu wenig aus.

Das ist halt dann oftmals der Preis, den man dafür zahlt. Scientia potentia est.

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Junior Vizepräsident

Viel Spaß dabei einen Anlasser, Batterie und Dieselpartikelfilter als Mangel und nicht als Verschleißteil zu deklarieren. Hier handelt es schließlich um keinen vertuschten Wasserschaden und anscheinend fuhr der Wagen ja schon ein paar Monate? Ich hätte mich eher bei der Werkstatt über die € 900,- beschwert.

bearbeitet von Devil Jin

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für leiwand, gegen oasch.

Viel Spaß dabei einen Anlasser, Batterie und Dieselpartikelfilter als Mangel und nicht als Verschleißteil zu deklarieren. Hier handelt es schließlich um keinen vertuschten Wasserschaden und anscheinend fuhr der Wagen ja schon ein paar Monate? Ich hätte mich eher bei der Werkstatt über die € 900,- beschwert.

Muss er ja nicht, wenn's innerhalb der 6 Monate hervorkommt.

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Junior Vizepräsident

Muss er ja nicht, wenn's innerhalb der 6 Monate hervorkommt.

Also wenn ich mir innerhalb der 6 Monaten Verschleißteile einfach so gratis erneuern lassen kann, dann muss bei der Gesetzgebung ordentlich was schief gelaufen sein.

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Also wenn ich mir innerhalb der 6 Monaten Verschleißteile einfach so gratis erneuern lassen kann, dann muss bei der Gesetzgebung ordentlich was schief gelaufen sein.

Viel eher wäre es eine legistische Katastrophe, wenn eine Lichtmaschine keine 6 Monate hält und dies keinen Gewährleistungsanspruch des Käufers auslösen würde. Private können dies aber ohnehin ausschließen, also sehe ich das Problem nicht. Wer zu dämlich ist, dies zu tun beißt eh zurecht die Krod.

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Junior Vizepräsident

Viel eher wäre es eine legistische Katastrophe, wenn eine Lichtmaschine keine 6 Monate hält und dies keinen Gewährleistungsanspruch des Käufers auslösen würde. Private können dies aber ohnehin ausschließen, also sehe ich das Problem nicht. Wer zu dämlich ist, dies zu tun beißt eh zurecht die Krod.

Wir reden hier nicht von einem Neuwagen, der vor 6 Monaten vom Band lief. Oder zumindest wissen wir nicht das Baujahr. Ich schätze mal das Alter auf 7-9 Jahre, sofern die ~ 90.000 km im Durchschnitt gefahren wurden. Da muss man dann mit so einem Verschleiß rechnen. Aber da nicht alle Fakten auf dem Tisch liegen, kann man eh nur spekulieren. Wenn es wirklich nur das sein sollte, was Wux geschrieben hat, dann würde mich eine komplette Erstattung der Rechnung stark wundern. Über den Anlasser kann man allerdings diskutieren.

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Wir reden hier nicht von einem Neuwagen, der vor 6 Monaten vom Band lief. Oder zumindest wissen wir nicht das Baujahr. Ich schätze mal das Alter auf 7-9 Jahre, sofern die ~ 90.000 km im Durchschnitt gefahren wurden. Da muss man dann mit so einem Verschleiß rechnen. Aber da nicht alle Fakten auf dem Tisch liegen, kann man eh nur spekulieren. Wenn es wirklich nur das sein sollte, was Wux geschrieben hat, dann würde mich eine komplette Erstattung der Rechnung stark wundern. Über den Anlasser kann man allerdings diskutieren.

Liest du eigentlich auch, was ich schreib, oder willst mir nur aufn Senkl gehen? Es gibt die Möglichkeit unter Privaten die Gewährleistung auszuschließen. Wer davon keinen Gebrauch macht ist selber Schuld. Gewerbliche können bei Gebrauchtwagen die Gewährleistung auf ein Jahr beschränken.

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Junior Vizepräsident

Liest du eigentlich auch, was ich schreib, oder willst mir nur aufn Senkl gehen? Es gibt die Möglichkeit unter Privaten die Gewährleistung auszuschließen. Wer davon keinen Gebrauch macht ist selber Schuld. Gewerbliche können bei Gebrauchtwagen die Gewährleistung auf ein Jahr beschränken.

Liest du eigentlich auch, was ich schreib, oder willst mir nur aufn Senkl gehen? Mit einem Verschleißteil kannst dir deine Gewährleistung i.d.R. am Arsch picken. Wo kommen wir da auch hin. Ich kaufe ein Gebrauchten, fahr damit 10 Monaten intensiv, wodurch die Reifen, Kupplung, Bremsen etc. ersetzt werden müssen und lass das auf Händlerkosten machen. Aber ja, die Gewährleistung ist 6 Monate beim Privatkauf, wenn sie nicht ausgeschlossen wurde!!!

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Liest du eigentlich auch, was ich schreib, oder willst mir nur aufn Senkl gehen? Mit einem Verschleißteil kannst dir deine Gewährleistung i.d.R. am Arsch picken. Wo kommen wir da auch hin. Ich kaufe ein Gebrauchten, fahr damit 10 Monaten intensiv, wodurch die Reifen, Kupplung, Bremsen etc. ersetzt werden müssen und lass das auf Händlerkosten machen. Aber ja, die Gewährleistung ist 6 Monate beim Privatkauf, wenn sie nicht ausgeschlossen wurde!!!

na wennst erst nach 10 monaten mit dem schaden daherkommst, wird es ungemütlich für dich.

hat aber mit dem aktuellen fall exakt NULL zu tun, denn dieser wurde ja erst ende mai/anfang juni erworben. somit innerhalb der 6-monate-frist. ein kleiner unterschied für manche, ein riesiger für solche, die wissen, wie gewährleistung funktioniert.

abgesehen davon ist beim privatkauf davon auszugehen, dass die gewährleistung ausgeschlossen wurde. aber einen versuch ist es natürlich wert, wer weiß, wie der kaufvertrag aussieht. zudem kann auch ein privater händler kulanz zeigen, das ist ihm nicht verboten. insofern wäre es hilfreich, wenn man zuerst die positiven optionen aufzeigt, einfach nichts tun und den schaden zahlen kann er ohne ratschläge auch.

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