wienerfußballfan ASB-Gott Geschrieben 31. Mai 2024 (bearbeitet) Devil Jin schrieb vor 15 Stunden: Meine Mutter ist auf einem Parkplatz (Eigentümerverhältnisse noch unbekannt) aufgrund merkwürdig rutschiger Kieselsteine und leichtes Gefälle ausgerutscht. (Zeuge vorhanden und Unfallhergang ist reproduzierbar.) Nun hat sie ein neues Hüftgelenk und erwägt zu klagen. Macht das Sinn in Österreich? In den USA ist Sie reich, in Österreich hat Sie sicherlich am Eingang ein Schild "Benützung auf eigene Gefahr" und wenn nicht solange da nicht ein Besitzer grob fahrlässig handelt (wsl durch Regen) rutschige Kieselsteine reichen da mMn nicht aus, haftet der nicht. Ich glaube um da zu haften hätte der mit einem laufenden Wasserschlauch stehend vor mehreren Zeugen laut "Ich bin der rechtliche Besitzer dieses Parkplatzes hier und bewässere diesen Parkplatz aus Lust und Laune, was soll schon passieren" schreien müssen. Edit: eine private Unfallversicherung würde natürlich deutlich helfen bearbeitet 31. Mai 2024 von wienerfußballfan 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bvb22 Jahrhunderttalent Geschrieben 31. Mai 2024 Devil Jin schrieb vor 20 Stunden: Meine Mutter ist auf einem Parkplatz (Eigentümerverhältnisse noch unbekannt) aufgrund merkwürdig rutschiger Kieselsteine und leichtes Gefälle ausgerutscht. (Zeuge vorhanden und Unfallhergang ist reproduzierbar.) Nun hat sie ein neues Hüftgelenk und erwägt zu klagen. Macht das Sinn in Österreich? Gibts eine Unfallversicherung ? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sohnemann SINE METU Geschrieben 6. Juli 2024 Frage an die Rechtsexperten: Ich habe eine Eigentumswohnung - ich wohne seit der Erbauung 2011 darin - und möchte mir eine Klimaanlage einbauen lassen. Dafür brauche ich das einstimmige Einverständnis der Eigentümergemeinschaft (für die Hausverwaltung und die Gemeinde), einen professionellen Bauplan () und eine Baubewilligung der Gemeinde (). Was aber tun, wenn sich ein Miteigentümer weigert zu unterschreiben? Wie sehen meine Chancen aus, wenn ich die Baubewilligung für die Klimaanlage „einklagen“ will? Was wird mich das kosten? Ich möchte übrigens anmerken, dass sich beim Objekt schon einige Bewohner eine Klimaanlage einbauen ließen, ich aber nie dafür unterschrieben habe. Mit dem „offiziellen“ Weg möchte ich mich aber für die Zukunft absichern. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dialsquare clock is ticking Geschrieben 6. Juli 2024 Sohnemann schrieb vor 6 Stunden: Frage an die Rechtsexperten: Ich habe eine Eigentumswohnung - ich wohne seit der Erbauung 2011 darin - und möchte mir eine Klimaanlage einbauen lassen. Dafür brauche ich das einstimmige Einverständnis der Eigentümergemeinschaft (für die Hausverwaltung und die Gemeinde), einen professionellen Bauplan () und eine Baubewilligung der Gemeinde (). Was aber tun, wenn sich ein Miteigentümer weigert zu unterschreiben? Wie sehen meine Chancen aus, wenn ich die Baubewilligung für die Klimaanlage „einklagen“ will? Was wird mich das kosten? Ich möchte übrigens anmerken, dass sich beim Objekt schon einige Bewohner eine Klimaanlage einbauen ließen, ich aber nie dafür unterschrieben habe. Mit dem „offiziellen“ Weg möchte ich mich aber für die Zukunft absichern. Wird von der Logik her daran liegen, wo das Außengerät hinkommt, wenns am eigenen Balkon steht, kanns allen wurscht sein. Außenwand oder nicht Eigengrund ists was anderes 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BuchiRapid Rapid. Immer. Überall. Geschrieben 6. Juli 2024 Sohnemann schrieb vor 9 Stunden: Frage an die Rechtsexperten: Ich habe eine Eigentumswohnung - ich wohne seit der Erbauung 2011 darin - und möchte mir eine Klimaanlage einbauen lassen. Dafür brauche ich das einstimmige Einverständnis der Eigentümergemeinschaft (für die Hausverwaltung und die Gemeinde), einen professionellen Bauplan () und eine Baubewilligung der Gemeinde (). Was aber tun, wenn sich ein Miteigentümer weigert zu unterschreiben? Wie sehen meine Chancen aus, wenn ich die Baubewilligung für die Klimaanlage „einklagen“ will? Was wird mich das kosten? Ich möchte übrigens anmerken, dass sich beim Objekt schon einige Bewohner eine Klimaanlage einbauen ließen, ich aber nie dafür unterschrieben habe. Mit dem „offiziellen“ Weg möchte ich mich aber für die Zukunft absichern. Siehe § 16 Abs 2 WEG hinsichtlich der Zustimmung Du kannst die Zustimmung gerichtlich ersetzen lassen - ist bissi mühsam aber nicht irre teuer (Kostenschätzung kann ich dir jetzt keine geben - evt Rechtschutz?). Wenn du den Plan hast und die Voraussetzungen argumentieren kannst, funktioniert das idr ganz gut. Einbau der Klimaanlage ist dann aber wohl eher erst nächstes Jahr es ist auch richtig, diesen Weg inkl Baubewilligung zu gehen - wenn die Baupolizei das checkt (und das kommt vor), kann’s teuer werden - und eine Rückbauverpflichtung gibt’s auch noch. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sohnemann SINE METU Geschrieben 6. Juli 2024 BuchiRapid schrieb vor 6 Minuten: Du kannst die Zustimmung gerichtlich ersetzen lassen - ist bissi mühsam aber nicht irre teuer (Kostenschätzung kann ich dir jetzt keine geben - evt Rechtschutz?). Wenn du den Plan hast und die Voraussetzungen argumentieren kannst, funktioniert das idr ganz gut. Einbau der Klimaanlage ist dann aber wohl eher erst nächstes Jahr es ist auch richtig, diesen Weg inkl Baubewilligung zu gehen - wenn die Baupolizei das checkt (und das kommt vor), kann’s teuer werden - und eine Rückbauverpflichtung gibt’s auch noch. 1. Rechtsschutz, nope. 2. Was meinst du mit Voraussetzungen argumentieren? 3. Genau auf Stress mit der Baupolizei habe ich keinen Bock. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BuchiRapid Rapid. Immer. Überall. Geschrieben 6. Juli 2024 (bearbeitet) Sohnemann schrieb vor 2 Minuten: 1. Rechtsschutz, nope. 2. Was meinst du mit Voraussetzungen argumentieren? 3. Genau auf Stress mit der Baupolizei habe ich keinen Bock. Die Zustimmung darf unter bestimmten Voraussetzungen nicht verweigert werden (siehe Quote). In deinem Antrag musst du argumentieren, warum nicht verweigert werden darf. Zitat Unter den folgenden Voraussetzungen darf eine Zustimmung nicht verweigert und kann eine nicht erteilte Zustimmung gerichtlich ersetzt werden: 1. Die Änderung darf weder eine Schädigung des Hauses noch eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der anderen Wohnungseigentümer, besonders auch keine Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Hauses, noch eine Gefahr für die Sicherheit von Personen, des Hauses oder von anderen Sachen zur Folge haben. 2. Werden für eine solche Änderung auch allgemeine Teile der Liegenschaft in Anspruch genommen, so muss die Änderung überdies entweder der Übung des Verkehrs entsprechen oder einem wichtigen Interesse des Wohnungseigentümers dienen. Für die Einbeziehung oder den Einbau einer Wasserentnahmestelle oder eines Klosetts in das Innere des Wohnungseigentumsobjekts, für die Errichtung von Strom-, Gas-, Wasser- oder Fernsprechleitungen, Beheizungsanlagen und ähnlichen Einrichtungen sowie für die barrierefreie Ausgestaltung eines Wohnungseigentumsobjekts oder von allgemeinen Teilen der Liegenschaft darf aus diesem Grund die Zustimmung jedenfalls nicht verweigert werden; das Gleiche gilt für die Anbringung einer Vorrichtung zum Langsamladen eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs sowie von nach dem Stand der Technik notwendigen Einrichtungen für den Rundfunkempfang und den Empfang digitaler Dienstleistungen, sofern der Anschluss an eine bestehende Einrichtung nicht möglich oder nicht zumutbar ist. bearbeitet 6. Juli 2024 von BuchiRapid 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Sohnemann SINE METU Geschrieben 6. Juli 2024 (bearbeitet) BuchiRapid schrieb vor 5 Minuten: Die Zustimmung darf unter bestimmten Voraussetzungen nicht verweigert werden (siehe Quote). In deinem Antrag musst du argumentieren, warum nicht verweigert werden darf. Ich habe mir den Absatz zwar durchgelesen, bin mir aber unsicher, wie die Argumentation verlaufen soll? Ich würde anführen, dass das Außengerät auf meinem Balkon installiert wird, und man dieses durch die Holzlatten nicht bemerkt. Auch würde ich die Klimaanlage nicht durchgehend laufen lassen, sodaß eine eventuelle Lärmbelästigung wegfiele. Zudem wird die Anlage von einer professionellen Firma eingebaut, die natürlich jeglichen Schaden für das Haus im Zuge des Einbaus vermeiden wird. Wie ich die Z2 reinargumentieren soll, ist mir aber nicht klar. Das wichtigste Argument: mir ist heiß ! bearbeitet 6. Juli 2024 von Sohnemann 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
WorkingPoor Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird Geschrieben 6. Juli 2024 Sohnemann schrieb vor 1 Stunde: Ich habe mir den Absatz zwar durchgelesen, bin mir aber unsicher, wie die Argumentation verlaufen soll? Ich würde anführen, dass das Außengerät auf meinem Balkon installiert wird, und man dieses durch die Holzlatten nicht bemerkt. Auch würde ich die Klimaanlage nicht durchgehend laufen lassen, sodaß eine eventuelle Lärmbelästigung wegfiele. Zudem wird die Anlage von einer professionellen Firma eingebaut, die natürlich jeglichen Schaden für das Haus im Zuge des Einbaus vermeiden wird. Wie ich die Z2 reinargumentieren soll, ist mir aber nicht klar. Das wichtigste Argument: mir ist heiß ! Wäre das keine Option? https://klima-vertrieb.de/klima/mobile-klimaanlagen/midea/819/midea-portasplit-mobiles-split-klimageraet-waermepumpe-3-5-kw-a Das Außengerät soll recht leise sein und man wird dafür auch keine Baufirma brauchen um das Ding aufzustellen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 6. Juli 2024 Sohnemann schrieb vor 2 Stunden: 1. Rechtsschutz, nope. Ganz schlecht. Sollte man immer haben. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OidaFoda Eierschaukelverzichter Geschrieben 7. Juli 2024 Sohnemann schrieb am 6.7.2024 um 08:59 : Frage an die Rechtsexperten: Ich habe eine Eigentumswohnung - ich wohne seit der Erbauung 2011 darin - und möchte mir eine Klimaanlage einbauen lassen. Dafür brauche ich das einstimmige Einverständnis der Eigentümergemeinschaft (für die Hausverwaltung und die Gemeinde), einen professionellen Bauplan () und eine Baubewilligung der Gemeinde (). Was aber tun, wenn sich ein Miteigentümer weigert zu unterschreiben? Wie sehen meine Chancen aus, wenn ich die Baubewilligung für die Klimaanlage „einklagen“ will? Was wird mich das kosten? Ich möchte übrigens anmerken, dass sich beim Objekt schon einige Bewohner eine Klimaanlage einbauen ließen, ich aber nie dafür unterschrieben habe. Mit dem „offiziellen“ Weg möchte ich mich aber für die Zukunft absichern. Brauchst das wirklich? Bei BJ 2011 sollte der thermische Standard in Ordnung sein Kauf dir einfach eine Lampe mit Ventilator, das reicht vollkommen, bevor du dir die Unterschriften Sammlung, Bauverfahren oder gar einen Rechtsweg antust für ein paar warme Tage 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
indestructable najo Geschrieben 7. Juli 2024 OidaFoda schrieb vor 20 Minuten: Brauchst das wirklich? Bei BJ 2011 sollte der thermische Standard in Ordnung sein Kauf dir einfach eine Lampe mit Ventilator, das reicht vollkommen, bevor du dir die Unterschriften Sammlung, Bauverfahren oder gar einen Rechtsweg antust für ein paar warme Tage anscheinend viel meinung aber keine ahnung. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OidaFoda Eierschaukelverzichter Geschrieben 7. Juli 2024 indestructable schrieb vor 1 Minute: anscheinend viel meinung aber keine ahnung. Dann raus mit deiner fachkundigen Expertise 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 7. Juli 2024 Ventilator kühlt halt 0. Und nur weils eine „neues“ Baujahr ist, heißt es ja nicht, dass es nicht unangenehm heiß in der Wohnung werden kann. 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OidaFoda Eierschaukelverzichter Geschrieben 7. Juli 2024 (bearbeitet) Relii schrieb vor 42 Minuten: Ventilator kühlt halt 0. Und nur weils eine „neues“ Baujahr ist, heißt es ja nicht, dass es nicht unangenehm heiß in der Wohnung werden kann. Natürlich kannst es mit einer Klimaanlage nicht vergleichen, trotzdem wäre der Aufwand in keiner Relation, wir sind ja nicht in Ägypten bearbeitet 7. Juli 2024 von OidaFoda 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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