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Der Athletiker schrieb vor 12 Minuten:

 Die Dachdeckerkosten wären ein Deckungsgeschäft für die Reparatur des Mangelschadens.  Ja da bräuchte man dass Verschulden, dass sie schlechte Ziegel verwendet hat. 

Die Dachdeckerfirma kann aber nix dafür, betrifft ja eigentlich den Hersteller. Mal sehen, was die mir antworten, wenn ich den Hersteller nächste Woche anschreibe.

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Ich fordere drakonische Strafen.
DonFetzo schrieb vor 1 Stunde:

Die Dachdeckerfirma kann aber nix dafür, betrifft ja eigentlich den Hersteller. Mal sehen, was die mir antworten, wenn ich den Hersteller nächste Woche anschreibe.

Ja eh. Der Hersteller müsste dann im Zuge des Schadenersatz dein Deckungsgeschäft begleichen, dass du aufgrund ihrer Verursachung beauftragt hast. 

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DonFetzo schrieb am 29.10.2021 um 11:42 :

Kann ich bei Dachziegeln, bei denen sich offensichtlich die Beschichtung löst, dem Hersteller einen Mangelfolgeschaden vorwerfen? Dach ist knapp 10 Jahre alt, nun gibt es Mängel bei den Ziegeln und ist ein Austausch der Ziegel offensichtlich von der Garantie umfasst. 

Ziegelwert rund € 5.000,00, die Dachdeckerarbeiten mit Abtragen, Entsorgen, Neudeckung kosten aber wohl € 15.000,00. Hersteller der Ziegel will natürlich die Kosten für die Folgearbeiten nicht übernehmen, sondern nur die Ziegel kostenlos zur Verfügung stellen. Schadenersatz wird sich schwierig argumentieren lassen, Produkthaftung schon gar nicht. 

Mangelfolgeschaden braucht halt ein Verschulden nach §1295 ABGB und da wird der Nachweis wohl kaum zu erbringen sein. Mir fällt für die Zusatzkosten nix ein, außer eine Kulanzanfrage. 

Is das nur optisch oder gibt es einen Wassereintritt? Sonst könntest es über die Sachversicherung spielen und du hast zumindest a Gutachten in der Hand (wenns da was bringt).

Mangelfolgeschaden wäre der Wassereintritt. Hiebei handelt es sich um reine Gewährleistung. Hast a Garantie auf die Ziegel? Bei Dächer kenn i des. 

Wird lustig der Fall, da du dich mit der (potentiellen) Rechtschutzversicherung brausen gehen kannst. (Bauherrenausschluss). Beratung geht bei einem RA immer.

Wennst Glück hast wars a verdeckter Mangel, dann fängt die Frist erst bei Kenntnisnahme an. Sonst kannst dich wg Verjährung brausen gehen.

Zum Hersteller: warum Produkthaftung nicht? Der hat normalerweise die erweiterte Produkthaftpflicht versichert. Da wäre Ein- und Ausbaukosten mitversichert. Gibt es einen konkreten Schaden bei dir?

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Suni schrieb vor 6 Stunden:

Is das nur optisch oder gibt es einen Wassereintritt? Sonst könntest es über die Sachversicherung spielen und du hast zumindest a Gutachten in der Hand (wenns da was bringt).

Mangelfolgeschaden wäre der Wassereintritt. Hiebei handelt es sich um reine Gewährleistung. Hast a Garantie auf die Ziegel? Bei Dächer kenn i des. 

Wird lustig der Fall, da du dich mit der (potentiellen) Rechtschutzversicherung brausen gehen kannst. (Bauherrenausschluss). Beratung geht bei einem RA immer.

Wennst Glück hast wars a verdeckter Mangel, dann fängt die Frist erst bei Kenntnisnahme an. Sonst kannst dich wg Verjährung brausen gehen.

Zum Hersteller: warum Produkthaftung nicht? Der hat normalerweise die erweiterte Produkthaftpflicht versichert. Da wäre Ein- und Ausbaukosten mitversichert. Gibt es einen konkreten Schaden bei dir?

Bei Produkthaftung brauchst ja einen Schaden, der ist aber noch nicht eingetreten. Die Ziegel verlieren Farbe, was prinzipiell ein optischer Mangel wäre, jedoch löst sich laut Hersteller auch irgendeine "Schutzschicht" ab und das kann offenbar dazu führen, dass die Ziegel porös werden und dann würde es einen Wasserschaden geben. 

 

Gewährleistung nach 3 Jahren beendet, Garantie laut Garantiebestimmungen und die sehen üblicherweise in den ersten 10 Jahren einen kostenlosen Materialaustausch vor, bei den Dachdeckerkosten aber allenfalls eine prozentuelle Beteiligung.

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DonFetzo schrieb vor 1 Stunde:

Bei Produkthaftung brauchst ja einen Schaden, der ist aber noch nicht eingetreten. Die Ziegel verlieren Farbe, was prinzipiell ein optischer Mangel wäre, jedoch löst sich laut Hersteller auch irgendeine "Schutzschicht" ab und das kann offenbar dazu führen, dass die Ziegel porös werden und dann würde es einen Wasserschaden geben. 

 

Gewährleistung nach 3 Jahren beendet, Garantie laut Garantiebestimmungen und die sehen üblicherweise in den ersten 10 Jahren einen kostenlosen Materialaustausch vor, bei den Dachdeckerkosten aber allenfalls eine prozentuelle Beteiligung.

Ja dann wirds bissi schwierig, nicht? Im Schadenersatz bist a net drinnen und Gewährleistung vorbei. 

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Suni schrieb vor 1 Stunde:

Ja dann wirds bissi schwierig, nicht? Im Schadenersatz bist a net drinnen und Gewährleistung vorbei. 

Garantie halt, aber die ist ja individuell geregelt und Schadenersatz musst nachweisen und da wird problematisch sein.

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DonFetzo schrieb vor 31 Minuten:

Garantie halt, aber die ist ja individuell geregelt und Schadenersatz musst nachweisen und da wird problematisch sein.

Zumal du ja keinen Schaden hast. (Dzt.)

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  • 3 weeks later...
ASB-Legende

Ist jetzt kein Rechtsproblem, aber vielleicht kann trotzdem wer helfen. Schwester will aus einem Wohnungsverkauf Geld aus Frankreich nach Österreich überweisen. Die Bank braucht eine offizielle Bestätigung, dass das Konto, auf das überwiesen werden soll, auch der Person gehört, die dort aufscheint. 

In Frankreich bekommt man so einen offiziellen Nachweis offenbar kostenlos von der Bank bzw. kann man so einen Nachweis online im Konto bei der Bank runterladen und da sind dann alle Daten mit offiziellem Stempel der Bank angeführt (klingt wie ein elektronisches Zertifikat). Bei uns hätte ich das bei einem Onlinekonto nicht gefunden. Wer eine Ahnung? 

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DonFetzo schrieb vor 5 Stunden:

Ist jetzt kein Rechtsproblem, aber vielleicht kann trotzdem wer helfen. Schwester will aus einem Wohnungsverkauf Geld aus Frankreich nach Österreich überweisen. Die Bank braucht eine offizielle Bestätigung, dass das Konto, auf das überwiesen werden soll, auch der Person gehört, die dort aufscheint. 

In Frankreich bekommt man so einen offiziellen Nachweis offenbar kostenlos von der Bank bzw. kann man so einen Nachweis online im Konto bei der Bank runterladen und da sind dann alle Daten mit offiziellem Stempel der Bank angeführt (klingt wie ein elektronisches Zertifikat). Bei uns hätte ich das bei einem Onlinekonto nicht gefunden. Wer eine Ahnung? 

Per Bitcoin überweisen? :D

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Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt
DonFetzo schrieb vor 16 Stunden:

Ist jetzt kein Rechtsproblem, aber vielleicht kann trotzdem wer helfen. Schwester will aus einem Wohnungsverkauf Geld aus Frankreich nach Österreich überweisen. Die Bank braucht eine offizielle Bestätigung, dass das Konto, auf das überwiesen werden soll, auch der Person gehört, die dort aufscheint. 

In Frankreich bekommt man so einen offiziellen Nachweis offenbar kostenlos von der Bank bzw. kann man so einen Nachweis online im Konto bei der Bank runterladen und da sind dann alle Daten mit offiziellem Stempel der Bank angeführt (klingt wie ein elektronisches Zertifikat). Bei uns hätte ich das bei einem Onlinekonto nicht gefunden. Wer eine Ahnung? 

Eventuell nicht in der Appversion nachschauen, dann kann es sein, dass es auch eine Onlineversion gibt, ansonsten die Bank kontaktieren, ist relativ rasch erledigt.

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gordonstone schrieb vor 30 Minuten:

Eventuell nicht in der Appversion nachschauen, dann kann es sein, dass es auch eine Onlineversion gibt, ansonsten die Bank kontaktieren, ist relativ rasch erledigt.

Habe eh die Onlineversion genommen und gestern war bei der Bank keiner mehr zu erreichen bzw. haben die nicht einmal mehr eine Telefonnummer auf der Homepage.

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Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt
DonFetzo schrieb vor 4 Minuten:

Habe eh die Onlineversion genommen und gestern war bei der Bank keiner mehr zu erreichen bzw. haben die nicht einmal mehr eine Telefonnummer auf der Homepage.

WTF? Auch nicht im Impressum?

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gordonstone schrieb vor 3 Minuten:

WTF? Auch nicht im Impressum?

Bei der Onlinetochter nicht. Da steht im Impressum keine Telefonnummer. Unter Kontaktmöglichkeiten geht nur Email, Webformular,... Bei der Mutterbank habe ich zumindest nun eine Telefonnummer im Impressum gefunden und bin seit 10 Minuten in der Hotlineschleife. :-(

bearbeitet von DonFetzo

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Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt
DonFetzo schrieb vor 20 Minuten:

Bei der Onlinetochter nicht. Da steht im Impressum keine Telefonnummer. Unter Kontaktmöglichkeiten geht nur Email, Webformular,... Bei der Mutterbank habe ich zumindest nun eine Telefonnummer im Impressum gefunden und bin seit 10 Minuten in der Hotlineschleife. :-(

Auweh. Darf ich fragen: Welche Bank? Gerne auch per PN.

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