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Dauer-ASB-Surfer

Ich hab aufgrund von Ignoranz und Blödheit vergessen auf den RSb-Brief bezüglich Aufforderung zur Auskunftsmeldung von Rundfunkeinrichtungen zu antworten. Hab ich in der Weihnachtszeit zuerst verdrängt und dann über die Feiertage total vergessen. Nun ja, die Rechnung dafür hab ich heute präsentiert bekommen, in Form einer Strafverfügung über 100 EUR, die vom Magistrat hineingeflattert ist. Die Strafverfügung werde ich natürlich bezahlen, mein Fehler (2h Ersatzfreiheitsstrafe fände ich anstelle auch geil ;))

Die wichtige Frage ist jedoch: Bin ich nun mit der Strafzahlung fürs Erste wieder von dem Auskunftsbegehren des RSb-Briefes befreit, und kann damit mit dem GIS-Spielchen wieder von vorne beginnen, bis die nächste Aufforderung kommt?

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Dumi schrieb vor 24 Minuten:

Ich hab aufgrund von Ignoranz und Blödheit vergessen auf den RSb-Brief bezüglich Aufforderung zur Auskunftsmeldung von Rundfunkeinrichtungen zu antworten. Hab ich in der Weihnachtszeit zuerst verdrängt und dann über die Feiertage total vergessen. Nun ja, die Rechnung dafür hab ich heute präsentiert bekommen, in Form einer Strafverfügung über 100 EUR, die vom Magistrat hineingeflattert ist. Die Strafverfügung werde ich natürlich bezahlen, mein Fehler (2h Ersatzfreiheitsstrafe fände ich anstelle auch geil ;))

Die wichtige Frage ist jedoch: Bin ich nun mit der Strafzahlung fürs Erste wieder von dem Auskunftsbegehren des RSb-Briefes befreit, und kann damit mit dem GIS-Spielchen wieder von vorne beginnen, bis die nächste Aufforderung kommt?

Bezahl das oder willst immer wieder mehr und mehr bezahlen müssen?
Habe seit gut 15 Jahren keinen TV mehr, läuft alles über den Rechner. Vielleicht wäre dies auch eine Option für Dich/Euch.

Habe die gesetzes Lage lange nicht mehr verfolgt. Es gibt hier aber auch user, die sich da gut - sehr gut auskennen. Ev. weiß darüber aber auch die AK Bescheid.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Dumi schrieb vor 31 Minuten:

Ich hab aufgrund von Ignoranz und Blödheit vergessen auf den RSb-Brief bezüglich Aufforderung zur Auskunftsmeldung von Rundfunkeinrichtungen zu antworten. Hab ich in der Weihnachtszeit zuerst verdrängt und dann über die Feiertage total vergessen. Nun ja, die Rechnung dafür hab ich heute präsentiert bekommen, in Form einer Strafverfügung über 100 EUR, die vom Magistrat hineingeflattert ist. Die Strafverfügung werde ich natürlich bezahlen, mein Fehler (2h Ersatzfreiheitsstrafe fände ich anstelle auch geil ;))

Die wichtige Frage ist jedoch: Bin ich nun mit der Strafzahlung fürs Erste wieder von dem Auskunftsbegehren des RSb-Briefes befreit, und kann damit mit dem GIS-Spielchen wieder von vorne beginnen, bis die nächste Aufforderung kommt?

Was jetzt das juristisch komplett Richtige wäre, kann ich dir nicht sagen.

Ich würde einmal die Strafe zahlen und dann aber die Auskunft geben. Die Strafe befreit dich meines Wissens nicht!

Meine Auskunft wäre einfach, dass ich keinen (betriebsfähigen) Fernseher habe ... sollen sie mir doch das Gegenteil beweisen (aber ohne mein Haus/meine Wohnung zu betreten)!

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forza roma
Dumi schrieb vor 33 Minuten:

Die wichtige Frage ist jedoch: Bin ich nun mit der Strafzahlung fürs Erste wieder von dem Auskunftsbegehren des RSb-Briefes befreit, und kann damit mit dem GIS-Spielchen wieder von vorne beginnen, bis die nächste Aufforderung kommt?

Gib doch einfach die Auskunft, dass du kein Gerät hast. Danach hatte ich sowohl in der letzten als auch aktuellen Wohnung meine Ruhe vor denen.

bearbeitet von Delarge

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Delarge schrieb vor 24 Minuten:

Gib doch einfach die Auskunft, dass du kein Gerät hast. Danach hatte ich sowohl in der letzten als auch aktuellen Wohnung meine Ruhe vor denen.

Fällt mir grad meine Mamsch ein; Ernstl, die vom ORF haben das so einen Bus und können messen, ob man einen Fernseher hat! :nervoes:
---
Hätte es damals schon Tool Time gespielt hätte ich gesagt, das glaube ich nicht Tim. :davinci:
---
Sky und deren eigenen Dodln, musst auch zahlen; Gibt immer noch genug im free TV vom Orf.
---
Bin mir ned sicher, ob ned dann doch etwas weiter gegeben wird vom Meldeamt, vom Nachbarn or what ever;

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
mazunte schrieb vor 7 Minuten:

Fällt mir grad meine Mamsch ein; Ernstl, die vom ORF haben das so einen Bus und können messen, ob man einen Fernseher hat! :nervoes:

Du, im letzten Jahrhundert hat das wirklich jeder geglaubt!

Erst als ich mich ein bisserl mehr mit Physik und Sendern/Empfängern beschäftigt hab, bin ich da misstrauisch und ungläubig geworden.

mazunte schrieb vor 8 Minuten:

Bin mir ned sicher, ob ned dann doch etwas weiter gegeben wird vom Meldeamt, vom Nachbarn or what ever;

Meldeamt: Nein.

Nachbarn: Vielleicht. Wenn die ungut sind/sein wollen.
Aber das kann man auch immer abwehren mit "man hat gestreamt bzw. DVD geschaut". (Mache ich ja tatsächlich so ... wie will man das von außen unterscheiden?)

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Dauer-ASB-Surfer
firewhoman schrieb vor 1 Stunde:

Was jetzt das juristisch komplett Richtige wäre, kann ich dir nicht sagen.

Ich würde einmal die Strafe zahlen und dann aber die Auskunft geben. Die Strafe befreit dich meines Wissens nicht!

Meine Auskunft wäre einfach, dass ich keinen (betriebsfähigen) Fernseher habe ... sollen sie mir doch das Gegenteil beweisen (aber ohne mein Haus/meine Wohnung zu betreten)!

Muss mal schauen, ob ich den NEIN/NEIN-Zettel noch irgendwo finde. 

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Dumi schrieb vor 3 Minuten:

Muss mal schauen, ob ich den NEIN/NEIN-Zettel noch irgendwo finde. 

Hä? Brauchst eh nur das Auskunftsbegehren entsprechend beantworten!

Warum rufst nicht einmal die Hotline an - die haben mir letztes Jahr super weitergeholfen! Ganz in meinem Sinne.

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Dauer-ASB-Surfer
firewhoman schrieb vor 5 Stunden:

Hä? Brauchst eh nur das Auskunftsbegehren entsprechend beantworten!

Warum rufst nicht einmal die Hotline an - die haben mir letztes Jahr super weitergeholfen! Ganz in meinem Sinne.

Das Auskunftsbegehren meine ich, aber hab es bereits wieder gefunden. Es hat halt den Datumsstempel von Dezember drauf.

 

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Dumi schrieb vor 46 Minuten:

Das Auskunftsbegehren meine ich, aber hab es bereits wieder gefunden. Es hat halt den Datumsstempel von Dezember drauf.

 

Des is wurscht.

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Dumi schrieb vor 10 Stunden:

Das Auskunftsbegehren meine ich, aber hab es bereits wieder gefunden. Es hat halt den Datumsstempel von Dezember drauf.

 

Dein Nick Name hat was; :davinci:

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DIE Firma für Ihr Posting!
Dumi schrieb am 15.3.2021 um 12:29 :

Ich hab aufgrund von Ignoranz und Blödheit vergessen auf den RSb-Brief bezüglich Aufforderung zur Auskunftsmeldung von Rundfunkeinrichtungen zu antworten. Hab ich in der Weihnachtszeit zuerst verdrängt und dann über die Feiertage total vergessen. Nun ja, die Rechnung dafür hab ich heute präsentiert bekommen, in Form einer Strafverfügung über 100 EUR, die vom Magistrat hineingeflattert ist. Die Strafverfügung werde ich natürlich bezahlen, mein Fehler (2h Ersatzfreiheitsstrafe fände ich anstelle auch geil ;))

Die wichtige Frage ist jedoch: Bin ich nun mit der Strafzahlung fürs Erste wieder von dem Auskunftsbegehren des RSb-Briefes befreit, und kann damit mit dem GIS-Spielchen wieder von vorne beginnen, bis die nächste Aufforderung kommt?

Wenns bei der Verfügung die Möglichkeit zum Einspruch gibt, würd ich die vielleicht noch nutzen. Vielleicht gehen sie noch ein paar Euro runter mit der Strafe.

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
PostingGmbH schrieb vor 17 Minuten:

Wenns bei der Verfügung die Möglichkeit zum Einspruch gibt, würd ich die vielleicht noch nutzen. Vielleicht gehen sie noch ein paar Euro runter mit der Strafe.

Hat man normalerweise schon, 14 Tage lang meistens. Eine Begründung dafür braucht man halt. Mit "Bitte bitte, ich hab den Brief zwar gekriegt, aber ganz vergessen gehabt!" kommt man vielleicht durch, vielleicht aber auch nicht ...

Wenn ich jetzt so drüber nachdenke, kommt es mir schon ziemlich spanisch vor, dass die Servicestelle (!) eines Unternehmens (!! - auch wenn es ein staatliches ist) agiert wie eine richtige Behörde. Ist ein bisserl eine Zwitterstellung ... einerseits ein Dienstleistungsunternehmen, andererseits eine Behörde 1. Instanz. Lt. Wikipedia ist es tatsächlich so, aber das wäre mal zu hinterfragen. Macht natürlich keiner, wir sind in Österreich ...

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firewhoman schrieb vor 56 Minuten:

Hat man normalerweise schon, 14 Tage lang meistens. Eine Begründung dafür braucht man halt. Mit "Bitte bitte, ich hab den Brief zwar gekriegt, aber ganz vergessen gehabt!" kommt man vielleicht durch, vielleicht aber auch nicht ...

Wenn ich jetzt so drüber nachdenke, kommt es mir schon ziemlich spanisch vor, dass die Servicestelle (!) eines Unternehmens (!! - auch wenn es ein staatliches ist) agiert wie eine richtige Behörde. Ist ein bisserl eine Zwitterstellung ... einerseits ein Dienstleistungsunternehmen, andererseits eine Behörde 1. Instanz. Lt. Wikipedia ist es tatsächlich so, aber das wäre mal zu hinterfragen. Macht natürlich keiner, wir sind in Österreich ...

Oft sitzt dumm und nicht Wissend am Rechner bzw. ein Azubi.
Höhere Instanz höflich verlangen;

bearbeitet von mazunte

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