ufo05 Mir is ois... Geschrieben 26. Januar 2017 Wenn man unter 11.000€ verdient hat, ist es egal, wie viele Sonderkosten und was weiß ich man angibt? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben 26. Januar 2017 Wenn man unter 11.000€ verdient hat, ist es egal, wie viele Sonderkosten und was weiß ich man angibt?Pendlereuro ist das einzige, was sich auszahlt 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
benni889 uhhuh...h.. Geschrieben 26. Januar 2017 J.E schrieb vor 34 Minuten: Pendlereuro ist das einzige, was sich auszahlt Aber auch wem die Öffia nicht zumutbar ist. Wie ist das in Wien? Dort hast eh keine Chance oder? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
onkelandy Homerist Geschrieben 26. Januar 2017 (bearbeitet) J.E schrieb vor 2 Stunden: hast du die Wohnung/Haus 2016 angeschafft? dann kannst du es nicht mehr absetzen, der Steuerreform sei Dank. Kinderfreibetrag natürlich nur du wenn man eine bereits bestehende Wohnung (oder auch ein bereits bestehendes Haus) kauft durfte man auch bisher nichts abschreiben (es ist dann ja keine Wohnraumschaffung). Außer man übernimmt auch ein bestehendes Darlehen - dann sollte man mMn auch ab 2016 (bis 2020 zumindest) abschreiben können - das Darlehen besteht ja schon länger. Könnte allerdings sein dass die Finanz das anders sieht - versuchen würd ichs auf jeden Fall. benni889 schrieb vor 1 Stunde: Einzig was meine Frau machen könnte ist: Spenden eintragen. Zahlt sich das aus, auch wenn sie weder Lohnsteuer/SV bezahlt hat? Oder sollen wir das ganze bei mir eintragen? im Gegensatz zu Versicherungen, Nachkauf von Schulzeiten, Kirchenbeiträge und Wohnraumschaffung/sanierung dürfen Spenden eigentlich nur von dem abgesetzt werden, der sie bezahlt hat. Kannst aber trotzdem ruhig bei dir reinschreiben - wird zu 99,9% nicht kontrolliert (und schlimmstenfalls schmeissens das halt raus - Strafe wirds keinesfalls geben). bearbeitet 26. Januar 2017 von onkelandy 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 26. Januar 2017 LASK08 schrieb vor 5 Stunden: @PostingGmbH Kann es sein, dass du als Student das grad mit der Zuverdienstgrenze verwechselst? Nein, weil die eh noch niedriger als die erste Einkommenssteuerstufe liegt. johnny_knoxville schrieb vor 3 Stunden: Das würde bedeuten, dass du in diesem Monat steuerpflichtig 11.000 Euro (steuerliches Existenzminimum) verdienen würdest. Du drückst dich nicht wirklich deutlich aus und ich denke ebenfalls, dass du entweder was verwechselt oder einfach falsch/undeutlich schilderst... Wenn du in einem Jahr nicht mehr als 11.000 (und sogar ein bißchen mehr durch Absetzbeträge etc..) verdienst, zahlst du keine Einkommensteuer (Lohnsteuer ist die Erhebungsform im Dienstverhältnis). Wenn du jedoch in irgendeinem Monat - aus welchen Gründen auch immer - Lohnsteuer abgeführt hast (bzw. vom Dienstgeber abgeführt wurde), jedoch in Summe nicht mehr als 11.000 Euro steuerpflichtig in einem Jahr verdienst, erhältst du die bereits abgeführte Lohnsteuer dann zurück. Und wie bereits erwähnt, unter 11.000 Euro ist auch eine "Negativsteuer" denkbar (wenn SV-Beiträge gezahlt wurden). Ein Beispiel: Ich arbeite nur 3 Monate im Jahr und verdiene dabei 2000,- brutto. Dann muss ich in den 3 Monaten auch Steuer bezahlen, weil mein Verdienst wenn man ihn mal 14 rechnet, steuerpflichtig wäre und bekomme die Steuer mit der Veranlagung halt dann wieder zurück. Wenn ich jetzt in einem Monat mit 2 Jobs so viel verdienen würde, dass ich übers ganze Jahr gerechnet steuerpflichtig wäre, würde mir dann die Finanz sofort nachlaufen? Vermutlich nicht, also erübrigt sich meine Frage 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
johnny_knoxville .................. Geschrieben 26. Januar 2017 (bearbeitet) PostingGmbH schrieb vor 2 Stunden: Nein, weil die eh noch niedriger als die erste Einkommenssteuerstufe liegt. Ein Beispiel: Ich arbeite nur 3 Monate im Jahr und verdiene dabei 2000,- brutto. Dann muss ich in den 3 Monaten auch Steuer bezahlen, weil mein Verdienst wenn man ihn mal 14 rechnet, steuerpflichtig wäre und bekomme die Steuer mit der Veranlagung halt dann wieder zurück. Wenn ich jetzt in einem Monat mit 2 Jobs so viel verdienen würde, dass ich übers ganze Jahr gerechnet steuerpflichtig wäre, würde mir dann die Finanz sofort nachlaufen? Vermutlich nicht, also erübrigt sich meine Frage Dann würdest du vom Finanzamt wahrscheinlich dazu aufgefordert werden, die Arbeitnehmerveranlagung zu machen. Da du ja keine Lohnsteuer abgeführt hast, aber in der Steuerpflicht wärst. bearbeitet 26. Januar 2017 von johnny_knoxville 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 26. Januar 2017 johnny_knoxville schrieb vor 25 Minuten: Dann würdest du vom Finanzamt wahrscheinlich dazu aufgefordert werden, die Arbeitnehmerveranlagung zu machen. Da du ja keine Lohnsteuer abgeführt hast, aber in der Steuerpflicht wärst. Und genau damit wären wir bei meiner ursprünglichen Frage Meldet sich das Finanzamt da gleich wegen einem Monat oder muss ich mir da eher keine Gedanken machen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maulinho get the fuck in! Geschrieben 27. Januar 2017 PostingGmbH schrieb vor 6 Stunden: Und genau damit wären wir bei meiner ursprünglichen Frage Meldet sich das Finanzamt da gleich wegen einem Monat oder muss ich mir da eher keine Gedanken machen? Natürlich nicht "gleich", die wissen ja unterjährig auch nicht einmal davon. Wenn du am Jahresende mehrere Lohnzettel mit überschneidenden Zeiträumen hast, musst du die Veranlagung machen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
johnny_knoxville .................. Geschrieben 27. Januar 2017 PostingGmbH schrieb vor 8 Stunden: Und genau damit wären wir bei meiner ursprünglichen Frage Meldet sich das Finanzamt da gleich wegen einem Monat oder muss ich mir da eher keine Gedanken machen? Dann kannst du mit großer Wahrscheinlichkeit damit rechnen, dass du eine Aufforderung vom Finanzamt bekommen wirst (Pflichtveranlagung). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 27. Januar 2017 Maulinho schrieb vor 6 Stunden: Natürlich nicht "gleich", die wissen ja unterjährig auch nicht einmal davon. Wenn du am Jahresende mehrere Lohnzettel mit überschneidenden Zeiträumen hast, musst du die Veranlagung machen. johnny_knoxville schrieb vor 3 Stunden: Dann kannst du mit großer Wahrscheinlichkeit damit rechnen, dass du eine Aufforderung vom Finanzamt bekommen wirst (Pflichtveranlagung). Ich mach die Veranlagung im Normalfall spätestens bis Februar des Folgejahres, das müsste reichen oder? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
johnny_knoxville .................. Geschrieben 27. Januar 2017 PostingGmbH schrieb vor 24 Minuten: Ich mach die Veranlagung im Normalfall spätestens bis Februar des Folgejahres, das müsste reichen oder? Wenns tatsächlich zu einer Nachzahlung kommt, wart einfach bis sie dich schriftliche dazu auffordern 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maulinho get the fuck in! Geschrieben 27. Januar 2017 PostingGmbH schrieb vor 26 Minuten: Ich mach die Veranlagung im Normalfall spätestens bis Februar des Folgejahres, das müsste reichen oder? Lass dir ruhig länger Zeit, bis Ende Februar ist Frist für die Abgabe der Lohnzettel. Dann sehen sie erst, dass es überschneidende Zeiträume gibt und fordern dich auf. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 28. Januar 2017 johnny_knoxville schrieb vor 19 Stunden: Wenns tatsächlich zu einer Nachzahlung kommt, wart einfach bis sie dich schriftliche dazu auffordern Nachzahlung dürfte es keine geben, denn wenn ich Steuern bezahlen muss, muss ich ja auch einen großen Teil der Familienbeihilfe zurück zahlen. Darauf bin ich sehr bedacht, dass das nicht passiert. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fiasko Posting-Pate Geschrieben 29. Januar 2017 Weniger darf man immer angeben oder? Also mal angenommen ich habe 200 Euro Kirchensteuer bezahlt, gebe aber nur 180 an. Das natürlich auf den Ausgleich bezogen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Campione ASB-Gott Geschrieben 29. Januar 2017 Weil vorhin die Sozialversicherung angesprochen wurde. Wenn man neben dem Studium als freier Dienstnehmer arbeitet, hat einen ja der Arbeitgeber dementsprechend anzumelden, wenn man über der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Wie ist das, wenn es Monate gibt, wo man etwas drunter ist und ebenso Monate wo man eben drüber ist?Einkommensteuer fällt glücklicherweise eh nicht an, weil ich unter den 11000 liege. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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