PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 25. Januar 2017 Wenn ich in einem Monat des Jahres mit meinem Einkommen über dem steuerbefreiten Bereich liege aber aufs ganze Jahr betrachtet darunter, macht mir die Finanz dann die Hölle heiß, wenn ich bei keinem der zwei Einkommen Steuern abführe? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maulinho get the fuck in! Geschrieben 25. Januar 2017 PostingGmbH schrieb vor 2 Stunden: Wenn ich in einem Monat des Jahres mit meinem Einkommen über dem steuerbefreiten Bereich liege aber aufs ganze Jahr betrachtet darunter, macht mir die Finanz dann die Hölle heiß, wenn ich bei keinem der zwei Einkommen Steuern abführe? Was meinst du bitte mit Hölle heiß machen? Die Lohnsteuer wird bei jedem Arbeitgeber in jedem Monat einzeln berechnet, ist aber natürlich insgesamt aufs Jahr bezogen. Wenn du von deinen 2 Jobs aus dem Bewerbungsgespräche-Thread redest, wirst du bei beiden in besagtem Monat keine Lohnsteuer zahlen und natürlich für das ganze Jahr im nachhinein auch nicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RenZ Ich bin /root, ich darf das! Geschrieben 25. Januar 2017 Chemical neighborhood schrieb am 24.1.2017 um 10:47 : Wo bleibt mei Göd Bei meiner Freundin hat es keine 2 Wochen gedauert. Hoffe bei mir ist es auch bald so weit. Ist wieder ein schöner Geldregen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
benni889 uhhuh...h.. Geschrieben 26. Januar 2017 Nächste depate Frog: 2016 ist meine Frau im Karenz gewesen. Sprich absolut 0 Einkommen! Ist da AV überhaupt möglich? (Negativsteuer). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
onkelandy Homerist Geschrieben 26. Januar 2017 benni889 schrieb vor 10 Minuten: Nächste depate Frog: 2016 ist meine Frau im Karenz gewesen. Sprich absolut 0 Einkommen! Ist da AV überhaupt möglich? (Negativsteuer). möglich natürlich - rauskommen wird aber Null. Negativsteuer (=tlw. Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge) kanns nur geben wenn Sozialversicherungsbeiträge bezahlt wurden. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 26. Januar 2017 Maulinho schrieb vor 15 Stunden: Was meinst du bitte mit Hölle heiß machen? Die Lohnsteuer wird bei jedem Arbeitgeber in jedem Monat einzeln berechnet, ist aber natürlich insgesamt aufs Jahr bezogen. Wenn du von deinen 2 Jobs aus dem Bewerbungsgespräche-Thread redest, wirst du bei beiden in besagtem Monat keine Lohnsteuer zahlen und natürlich für das ganze Jahr im nachhinein auch nicht. In dem einen Monat liegt mein Verdienst vermutlich knapp im steuerpflichtigen Bereich (auch wenns nur um ein paar Euro sein wird). Ergo müsste ich ja bei einem der beiden Jobs Steuern abführen, die ich zum Jahresende eh wieder bekommen würde. Ich wollte nur fragen, ob das Finanzamt da sofort kommt und mir wegen einem Monat auf die Finger haut oder ob das eh kein Problem ist 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maulinho get the fuck in! Geschrieben 26. Januar 2017 PostingGmbH schrieb vor 10 Minuten: In dem einen Monat liegt mein Verdienst vermutlich knapp im steuerpflichtigen Bereich (auch wenns nur um ein paar Euro sein wird). Ergo müsste ich ja bei einem der beiden Jobs Steuern abführen, die ich zum Jahresende eh wieder bekommen würde. Ich wollte nur fragen, ob das Finanzamt da sofort kommt und mir wegen einem Monat auf die Finger haut oder ob das eh kein Problem ist Wofür müsstest du Steuer abführen bei "einem der beiden Jobs"? Du kannst in einem Monat auch 6 oder 7 verschiedene Jobs mit jeweils € 1.000,- brutto haben, es kann und wird auch dann keiner von denen Lohnsteuer abführen, weil das Gesamteinkommen nicht relevant ist für die jeweilige Abrechnung. Und wenn du übers Jahr gesehen keine Steuer hast, dann bleibt es auch dabei. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 26. Januar 2017 Die SV wird sich melden für das Monat, sonst keiner. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 26. Januar 2017 Maulinho schrieb vor einer Stunde: Wofür müsstest du Steuer abführen bei "einem der beiden Jobs"? Du kannst in einem Monat auch 6 oder 7 verschiedene Jobs mit jeweils € 1.000,- brutto haben, es kann und wird auch dann keiner von denen Lohnsteuer abführen, weil das Gesamteinkommen nicht relevant ist für die jeweilige Abrechnung. Und wenn du übers Jahr gesehen keine Steuer hast, dann bleibt es auch dabei. Wenn ich das ganze Jahr gesehen drüber wäre, hätte ich ja sonst eine Nachzahlung. Das kann/sollte man dann ja dem FA bekannt geben. cmburns schrieb vor 18 Minuten: Die SV wird sich melden für das Monat, sonst keiner. Warum? Weil ich dann doppelt versichert bin? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maulinho get the fuck in! Geschrieben 26. Januar 2017 PostingGmbH schrieb vor 10 Minuten: Wenn ich das ganze Jahr gesehen drüber wäre, hätte ich ja sonst eine Nachzahlung. Das kann/sollte man dann ja dem FA bekannt geben. Warum? Weil ich dann doppelt versichert bin? Hearst, aber du bist ja laut dir über das Jahr gesehen nicht drüber, was ist das Problem? Bekannt geben musst du dem FA gar nix, die Veranlagung musst du halt machen. Wird sie eh nicht, wenn beides vollversichert ist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LASK08 Naturbua Geschrieben 26. Januar 2017 @PostingGmbH Kann es sein, dass du als Student das grad mit der Zuverdienstgrenze verwechselst? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
johnny_knoxville .................. Geschrieben 26. Januar 2017 (bearbeitet) PostingGmbH schrieb vor 3 Stunden: In dem einen Monat liegt mein Verdienst vermutlich knapp im steuerpflichtigen Bereich (auch wenns nur um ein paar Euro sein wird). Ergo müsste ich ja bei einem der beiden Jobs Steuern abführen, die ich zum Jahresende eh wieder bekommen würde. Ich wollte nur fragen, ob das Finanzamt da sofort kommt und mir wegen einem Monat auf die Finger haut oder ob das eh kein Problem ist Das würde bedeuten, dass du in diesem Monat steuerpflichtig 11.000 Euro (steuerliches Existenzminimum) verdienen würdest. Du drückst dich nicht wirklich deutlich aus und ich denke ebenfalls, dass du entweder was verwechselt oder einfach falsch/undeutlich schilderst... Wenn du in einem Jahr nicht mehr als 11.000 (und sogar ein bißchen mehr durch Absetzbeträge etc..) verdienst, zahlst du keine Einkommensteuer (Lohnsteuer ist die Erhebungsform im Dienstverhältnis). Wenn du jedoch in irgendeinem Monat - aus welchen Gründen auch immer - Lohnsteuer abgeführt hast (bzw. vom Dienstgeber abgeführt wurde), jedoch in Summe nicht mehr als 11.000 Euro steuerpflichtig in einem Jahr verdienst, erhältst du die bereits abgeführte Lohnsteuer dann zurück. Und wie bereits erwähnt, unter 11.000 Euro ist auch eine "Negativsteuer" denkbar (wenn SV-Beiträge gezahlt wurden). bearbeitet 26. Januar 2017 von johnny_knoxville 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben 26. Januar 2017 Danke! Nochwas: Kinderfreibetrag: Soll den nur ich beantragen(440€) oder Frau und ich(jeweils 300€). Haken: Frau hatte 2016 keinen Einkommen. Egal, nicht egal? Und: unter Sonderausgaben Wohndarlenen hat Frau den Wisch erhalten. Wie gesagt kein Einkommen, ich habs bezahlt. Soll ich das eintragen auch wenn das über ihren Namen läuft? Weil verheiratet, gemeinsames Konto eh wurscht ist?hast du die Wohnung/Haus 2016 angeschafft? dann kannst du es nicht mehr absetzen, der Steuerreform sei Dank. Kinderfreibetrag natürlich nur du 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
benni889 uhhuh...h.. Geschrieben 26. Januar 2017 J.E schrieb vor 32 Minuten: hast du die Wohnung/Haus 2016 angeschafft? dann kannst du es nicht mehr absetzen, der Steuerreform sei Dank. Kinderfreibetrag natürlich nur du Warum kann ich dann unter Sonderausgaben, Darlehnen angeben? Muss ich mir noch genauer anschaun. Einzig was meine Frau machen könnte ist: Spenden eintragen. Zahlt sich das aus, auch wenn sie weder Lohnsteuer/SV bezahlt hat? Oder sollen wir das ganze bei mir eintragen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben 26. Januar 2017 Warum kann ich dann unter Sonderausgaben, Darlehnen angeben? Muss ich mir noch genauer anschaun. Einzig was meine Frau machen könnte ist: Spenden eintragen. Zahlt sich das aus, auch wenn sie weder Lohnsteuer/SV bezahlt hat? Oder sollen wir das ganze bei mir eintragen?das ist für die alten (vor 2016 angeschafft), die kann man noch bis 2020 absetzennimm alles bei dir rein, bei der Frau wirkt es sich nicht aus. und ab heuer musst beim spenden sowieso Namen und Geburtsdatum angeben und der Empfänger muss es ans FA melden 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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