Maulinho get the fuck in! Geschrieben 29. November 2014 Vielleicht gehts um höhere Steuerklasse bzw. Sozialabgaben die halt dann dazukommen beim Ausgleich und is so vermischt worden. Wenn, dann muss er sowieso eine Einkommenssteuererklärung machen und sein selbständiges Einkommen versteuern. Das hat ja jetzt keine Auswirkung auf die Bezüge durch den Arbeitgeber, der rechnet ja nix anders dadurch. Wenn zu den unselbständigen Einkünften was dazu kommt und irgendwo die Grenze zum nächsthöheren Steuersatz überschritten wird, zahlt man ja wegen dem nicht mehr Steuer für die Beträge darunter (auch wenn das Märchen sich hartnäckig hält). Und 13./14. Bezug sind sowieso nach §67 EStG versteuert und davon normal nicht betroffen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wirtshaus hihi haha der pumuckl ist da Geschrieben 29. November 2014 Danke für die erklärungen! Eine frage hab ich noch: wenn da stand, dass ich zb 800 euro bekomme und ich aber ca 900 überwiesen bekam, hat das welchen grund? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maulinho get the fuck in! Geschrieben 29. November 2014 Danke für die erklärungen! Eine frage hab ich noch: wenn da stand, dass ich zb 800 euro bekomme und ich aber ca 900 überwiesen bekam, hat das welchen grund? Weil die Vorabberechnung nicht stimmen muss, gültig ist dann einzig der Bescheid. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 29. November 2014 Wenn, dann muss er sowieso eine Einkommenssteuererklärung machen und sein selbständiges Einkommen versteuern. Das hat ja jetzt keine Auswirkung auf die Bezüge durch den Arbeitgeber, der rechnet ja nix anders dadurch. Wenn zu den unselbständigen Einkünften was dazu kommt und irgendwo die Grenze zum nächsthöheren Steuersatz überschritten wird, zahlt man ja wegen dem nicht mehr Steuer für die Beträge darunter (auch wenn das Märchen sich hartnäckig hält). Und 13./14. Bezug sind sowieso nach §67 EStG versteuert und davon normal nicht betroffen. danke! wer hätte gedacht das das ganze so kompliziert wird aber was tut man nicht alles für nen "nebenjob" mit 90eur die stunde hat wer ne ahnung was ein steuerberater so kostet? sprich beratung und event steuererklärung/ausgleich am ende des jahres machen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maulinho get the fuck in! Geschrieben 29. November 2014 hat wer ne ahnung was ein steuerberater so kostet? sprich beratung und event steuererklärung/ausgleich am ende des jahres machen? Kann jetzt nicht wirklich viel sagen, was die Honorarabrechnung für deine vermutlichen Bedürfnisse betrifft, aber grundsätzlich kommt's wie überall auf den Arbeitsaufwand an. Da kannst du natürlich selbst viel beitragen, wenn du deine Unterlagen halbwegs ordentlich übermittelst. Einfach mal ein Erstgespräch ausmachen, dann sagen sie dir eh, auf was du schauen musst und was sie von dir brauchen. Die Erklärungen wird halt irgendein Bilanzbuchhalter dort machen, der wahrscheinlich ein bissl unter einem Hunderter Stundensatz liegt. So wahnsinnig viel wird es ja nicht werden, wenn es eine Nebentätigkeit ist. Und Steuerberatungskosten sind eh von der Einkommenssteuer absetzbar. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kaffee mit Milch Geschrieben 17. Dezember 2014 (bearbeitet) Fahrtkostenspezialist hier? Studiere seit September neben 40h-Job berufsbegleitend auf ner FH.. Samstag Wohnort-FH-Wohnort sollte ohne Probleme absetzbar sein, weil ich ja nur Mo-Fr arbeite. Aber wie schauts während der Woche aus.. Fahrt von Arbeit zu FH und zurück auf die eigentliche Route? Sind zwar nur 13km, aber summiert sich auch über die Monate Natürlich eh nur relevant für den Fall einer Überprüfung, also im Zweifel einfach reinnehmen? bearbeitet 17. Dezember 2014 von Kaffee 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
vaas Sauprolet Geschrieben 27. Januar 2015 (bearbeitet) Hilfe! Habe im Vorjahr 2014 beim Steuerausgleich den Baukostenzuschuss, den ich 2013 für die 2014 bezogene Wohnung bezahlt habe, angegeben und für diese Summe einen Freibetragsbescheid bekommen. Das Guthaben vom "Standard" Steuerausgleich wurde mir überwiesen. Ich habe den Bescheid nicht bei meinem Dienstgeber abgegeben, da ich den Betrag lieber auf einmal hätte. Wenn ich jetzt heuer den Ausgleich mache, kriege ich diese Summe dann automatisch bei einem Steuerausgleich daraufgerechnet, oder kriege ich ihn erst 2016 beim Ausgleich? Muss ich hierfür irgendwas beim Steuerausgleich extra ausfüllen? Da 2014 kein Baukostenzuschuss bzw Genossenschaftsbeitrag mehr bezahlt wurde, wäre also heuer wieder nur ein "normaler" Ausgleich dran, deshalb die Fragen.. Will natürlich keinen Cent verschenken Danke im Voraus! bearbeitet 27. Januar 2015 von vaas 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maulinho get the fuck in! Geschrieben 28. Januar 2015 Hilfe! Habe im Vorjahr 2014 beim Steuerausgleich den Baukostenzuschuss, den ich 2013 für die 2014 bezogene Wohnung bezahlt habe, angegeben und für diese Summe einen Freibetragsbescheid bekommen. Das Guthaben vom "Standard" Steuerausgleich wurde mir überwiesen. Ich habe den Bescheid nicht bei meinem Dienstgeber abgegeben, da ich den Betrag lieber auf einmal hätte. Wenn ich jetzt heuer den Ausgleich mache, kriege ich diese Summe dann automatisch bei einem Steuerausgleich daraufgerechnet, oder kriege ich ihn erst 2016 beim Ausgleich? Muss ich hierfür irgendwas beim Steuerausgleich extra ausfüllen? Da 2014 kein Baukostenzuschuss bzw Genossenschaftsbeitrag mehr bezahlt wurde, wäre also heuer wieder nur ein "normaler" Ausgleich dran, deshalb die Fragen.. Will natürlich keinen Cent verschenken Danke im Voraus! Der Freibetragsbescheid ist dazu da, dass du laufend beim Dienstgeber weniger Lohnsteuer zahlst, weil die zu erwartenden absetzbaren Ausgaben für dieses Jahr gleich berücksichtigt werden. Sozusagen ein Vorschuss auf die Steuerrückverrechnung. Das ist natürlich nur sinnvoll, wenn jährlich ungefähr die gleichen Ausgaben anfallen. Am Jahresende werden die abzusetzenden Ausgaben mit dem Abzug laut Freibetragsbescheid gegengerechnet. Veranlagung ist dann auch verpflichtend. Wenn du 2014 nichts mehr bezahlt hast, dann kannst du klarerweise nichts mehr absetzen. Ist daher gut, wenn du den Bescheid nicht beim Dienstgeber abgegeben hast, sonst müsstest du das jetzt nachzahlen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
vaas Sauprolet Geschrieben 28. Januar 2015 Der Freibetragsbescheid ist dazu da, dass du laufend beim Dienstgeber weniger Lohnsteuer zahlst, weil die zu erwartenden absetzbaren Ausgaben für dieses Jahr gleich berücksichtigt werden. Sozusagen ein Vorschuss auf die Steuerrückverrechnung. Das ist natürlich nur sinnvoll, wenn jährlich ungefähr die gleichen Ausgaben anfallen. Am Jahresende werden die abzusetzenden Ausgaben mit dem Abzug laut Freibetragsbescheid gegengerechnet. Veranlagung ist dann auch verpflichtend. Wenn du 2014 nichts mehr bezahlt hast, dann kannst du klarerweise nichts mehr absetzen. Ist daher gut, wenn du den Bescheid nicht beim Dienstgeber abgegeben hast, sonst müsstest du das jetzt nachzahlen. okay danke, also sollte der heurige ausgleich eh wieder gut ausschauen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xardas_2.6 A.E.I.O.U. Geschrieben 28. Januar 2015 Antrag abgegeben am 21.1 am Abend Bescheid bekommen am 23.1. Früh morgens Geld am Konto am 28.1 :clap: 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kaffee mit Milch Geschrieben 30. Januar 2015 Antrag abgegeben am 21.1 am Abend Bescheid bekommen am 23.1. Früh morgens :clap: Antrag gestern ~20:00 Uhr, heute Nacht um 1:54 Mail, dass Bescheid zum Abholen ist.. Waren ua erstmalig 900 Ausbildungskosten drin, wundert mich deshalb etwas Scheinbar zuwenig für ne Prüfung.. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LASK08 Naturbua Geschrieben 30. Januar 2015 Antrag abgegeben am 21.1 am Abend Bescheid bekommen am 23.1. Früh morgens Geld am Konto am 28.1 :clap: Bei mir hat der Arbeitgeber noch nicht einmal die Sachen beim FA abgeliefert 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
chili if i were a robot, my arm would be an aeropress. Geschrieben 30. Januar 2015 Bei mir hat der Arbeitgeber noch nicht einmal die Sachen beim FA abgeliefert ich kann ihn jedes Jahr erst im März machen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kaufi Im ASB-Olymp Geschrieben 4. Februar 2015 Bescheid 2 Tage nach Abgabe der Erklärung in der Databox - das ist ja diesmal schnell gegangen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
benni889 uhhuh...h.. Geschrieben 4. Februar 2015 detto, heuer fast gar nichts bekommen. naja, brav durchghackelt, nix zum absetzen. Heiraten und Kinder zeugen, das bringt mir wieder kohle 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.