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ASB-Legende
Chemical neighborhood schrieb vor 3 Minuten:

Wo bleibt mei Göd :davinci: 

:lol:

Ich hab 2016 meine AN-Veranlagung (umgspr.: "Steiaausgleich") Ende Februar/Anfang März gemacht und hab im Oktober das Geld auf meinem Konto begrüßen dürfen. Aber wehe du kommst bei ihnen einen Tag zu spät....

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I think I lost my headache
Aegis schrieb vor 5 Minuten:

:lol:

Ich hab 2016 meine AN-Veranlagung (umgspr.: "Steiaausgleich") Ende Februar/Anfang März gemacht und hab im Oktober das Geld auf meinem Konto begrüßen dürfen. Aber wehe du kommst bei ihnen einen Tag zu spät....

Na bumm. Die letzten Jahre war bei mir das Geld nach 1-2 Wochen oben wenn ich mich richtig erinnere. Aber hab auch nicht wirklich irgendwelche Sondersachen anzugeben.

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ASB-Legende
Chemical neighborhood schrieb vor 3 Stunden:

Na bumm. Die letzten Jahre war bei mir das Geld nach 1-2 Wochen oben wenn ich mich richtig erinnere. Aber hab auch nicht wirklich irgendwelche Sondersachen anzugeben.

War bei mir bisher auch so. Hatte letztes Jahr Alleinverdiener & Mehrkinderzuschlag. Sonst eigentlich nix aufregendes dabei bis auf Wohnungsabschreibung. Keine Ahnung woran's lag???

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uhhuh...h..

An Väter die Karenz waren: taucht bei euch im Steuerakt neben Gehalt von Firma auch Karenzgeld von GKK auf? Oder kann ich getrost einfach AV machen?(Gehalt von der Firma ist schon drin)

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Aegis schrieb vor 3 Stunden:

:lol:

Ich hab 2016 meine AN-Veranlagung (umgspr.: "Steiaausgleich") Ende Februar/Anfang März gemacht und hab im Oktober das Geld auf meinem Konto begrüßen dürfen. Aber wehe du kommst bei ihnen einen Tag zu spät....

Bei mir wars ein Einkommenssteuerbescheid - Im Herbst erledigt, keine 3 Tage aufs Geld gewartet

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Homerist
Admira Fan schrieb vor 19 Minuten:

Bei mir wars ein Einkommenssteuerbescheid - Im Herbst erledigt, keine 3 Tage aufs Geld gewartet

es ist immer ein EInkommensteuerbescheid - egal ob Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung gemacht wird

benni889 schrieb vor 20 Minuten:

An Väter die Karenz waren: taucht bei euch im Steuerakt neben Gehalt von Firma auch Karenzgeld von GKK auf? Oder kann ich getrost einfach AV machen?(Gehalt von der Firma ist schon drin)

Kinderbetreuungsgeld ist steuerfrei - daher bei der Arbeitnehmerveranlagung unerheblich.

bearbeitet von onkelandy

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onkelandy schrieb vor 29 Minuten:

es ist immer ein EInkommensteuerbescheid - egal ob Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommensteuererklärung gemacht wird

Ja keine ahnung, drum hab ich ja nen steuerberater ;)

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uhhuh...h..
onkelandy schrieb vor 13 Stunden:

 

Kinderbetreuungsgeld ist steuerfrei - daher bei der Arbeitnehmerveranlagung unerheblich.

 

Danke!  

Nochwas: Kinderfreibetrag: Soll den nur ich beantragen(440€) oder Frau und ich(jeweils 300€). Haken: Frau hatte 2016 keinen Einkommen. Egal, nicht egal?

Und: unter Sonderausgaben Wohndarlenen hat Frau den Wisch erhalten. Wie gesagt kein Einkommen, ich habs bezahlt. Soll ich das eintragen auch wenn das über ihren Namen läuft? Weil verheiratet, gemeinsames Konto eh wurscht ist?

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Bei keinem Einkommen könnens meiner Meinung nach auch nix rückerstatten, also eher nur bei dir eintragen. Glaub nur bei Selbstversicherung bekommst a paar Euro "negativ" raus wennst keine Lohnsteuer gezahlt hast.

Gemeinsame Darlehen sind glaub ich wurscht bei wem, die checken dann eh auch den Ehepartner ab obs bei ihm auch steht.

bearbeitet von cmburns

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cmburns schrieb vor 30 Minuten:

Bei keinem Einkommen könnens meiner Meinung nach auch nix rückerstatten, also eher nur bei dir eintragen. Glaub nur bei Selbstversicherung bekommst a paar Euro "negativ" raus wennst keine Lohnsteuer gezahlt hast.

Gemeinsame Darlehen sind glaub ich wurscht bei wem, die checken dann eh auch den Ehepartner ab obs bei ihm auch steht.

Könnte auch 50/50 machen, gibt ja da nen höchstbetrag! In dem fall aber wohl wurscht wenn sie kein einkommen hatte

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