News vom FC Admira Wacker


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Admiraner

Kühbauer hat schon in mehreren Interviews gesagt, dass er ,sobald die Anfrage von Rapdi da ist, weg ist! Nur haben die Rapdis noch nicht angefragt!! Alles was hier läuft ist nur Spekulation bzw. Wunschdenken von so manchem in GRÜNWEIß!

Noch ist er bei Admira und ich hoffe er bleibt auch noch eine Saison, sofern das heuer klappt! Alles andere...

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Past wohl am besten hier rein:

Unser Ansuchen um Sondergenehmigung zum Zünden von Pyrotechnik in der Südstadt wurde von der BH Mödling abgelehnt!!

Das ganze kommt etwa überraschend, da im Februar noch angekündigt wurde, dass die BH einen Lokalaugenschein machen möchte!

Von Vereinsseite wurde bei der BH dann nochmals interveniert, da ja andere Vereine auch Sondergenehmigungen haben (Innnsbruck, Rapid,... wobei bis zu 20 Bengalen im Laufe eines Spiels auf den ersten Stufen gezündet werden dürfen) - Kommentar der BH - andere Bundesländer interessieren uns nicht, in NÖ gibts des net, außer Meisterfeier etc.!!

Bin persönlich etwas enttäuscht, da ich mich darum gekümmert habe das es hier zu ner Lösung kommt (Bescheid der MA fürn SCR organisiert, Schreiben an die Bh aufgesetzt,...)!!

Da ich rechtlich nicht so bewandert bin, bin ich derzeit mit meinem Latein am Ende! War eigentlich der Meinung, dass das Gesetz sehr wohl Sonderregelungen vorsieht!!

Ich befürchte man ist da der "Willkür" eines Sachbearbeiters zum Opfer gefallen!!!!

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Botaniker

Past wohl am besten hier rein:

Unser Ansuchen um Sondergenehmigung zum Zünden von Pyrotechnik in der Südstadt wurde von der BH Mödling abgelehnt!!

Das ganze kommt etwa überraschend, da im Februar noch angekündigt wurde, dass die BH einen Lokalaugenschein machen möchte!

Von Vereinsseite wurde bei der BH dann nochmals interveniert, da ja andere Vereine auch Sondergenehmigungen haben (Innnsbruck, Rapid,... wobei bis zu 20 Bengalen im Laufe eines Spiels auf den ersten Stufen gezündet werden dürfen) - Kommentar der BH - andere Bundesländer interessieren uns nicht, in NÖ gibts des net, außer Meisterfeier etc.!!

Bin persönlich etwas enttäuscht, da ich mich darum gekümmert habe das es hier zu ner Lösung kommt (Bescheid der MA fürn SCR organisiert, Schreiben an die Bh aufgesetzt,...)!!

Da ich rechtlich nicht so bewandert bin, bin ich derzeit mit meinem Latein am Ende! War eigentlich der Meinung, dass das Gesetz sehr wohl Sonderregelungen vorsieht!!

Ich befürchte man ist da der "Willkür" eines Sachbearbeiters zum Opfer gefallen!!!!

Kenn mich auch nicht wirklich aus: Könnte man u.U. (so Du Dir das noch mal antun willst) nicht einfach einen neuen Antrag stellen (und auf eine(n) andere(n) Sachbearbeiter/in hoffen?

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Postinho

Past wohl am besten hier rein:

Unser Ansuchen um Sondergenehmigung zum Zünden von Pyrotechnik in der Südstadt wurde von der BH Mödling abgelehnt!!

Das ganze kommt etwa überraschend, da im Februar noch angekündigt wurde, dass die BH einen Lokalaugenschein machen möchte!

Von Vereinsseite wurde bei der BH dann nochmals interveniert, da ja andere Vereine auch Sondergenehmigungen haben (Innnsbruck, Rapid,... wobei bis zu 20 Bengalen im Laufe eines Spiels auf den ersten Stufen gezündet werden dürfen) - Kommentar der BH - andere Bundesländer interessieren uns nicht, in NÖ gibts des net, außer Meisterfeier etc.!!

Bin persönlich etwas enttäuscht, da ich mich darum gekümmert habe das es hier zu ner Lösung kommt (Bescheid der MA fürn SCR organisiert, Schreiben an die Bh aufgesetzt,...)!!

Da ich rechtlich nicht so bewandert bin, bin ich derzeit mit meinem Latein am Ende! War eigentlich der Meinung, dass das Gesetz sehr wohl Sonderregelungen vorsieht!!

Ich befürchte man ist da der "Willkür" eines Sachbearbeiters zum Opfer gefallen!!!!

Grundsätzlich ist es richtig, das jedes Bundesland seine eigene Regelungen treffen kann. Deshalb bringt der Vergleich mit Wien oder Tirol nichts. Um eine Ausnahmegenehmigung von einem Verbot zu erhalten, mußt du im Antrag begründen, warum deine Ausnahme NICHT dem Verbot widerspricht. Klingt blöd, ist aber so. Du mußt einen Bescheid bekommen haben, in dem die Ablehnung begründet sein muß. Weiters muß im Bescheid die Einspruchsmöglichkeiten geschrieben sein. Der Einspruch muß begründet sein (warum die Ablehnung nicht stimmt etc.). Bei der Gelegenheit: Hat niemand mit der Feuerwehr gesprochen?

PS: Kannst mir per PM einen Scan des Bescheids schicken.

bearbeitet von charley

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Botaniker

Dann müssen wir Meister werden, ein Grund mehr ! :clap: Im Ernst: Es muß doch sowohl im Verein und bei den Fans Juristen geben, die da durchblicken. Kann mir gut vorstellen, daß man da immer wieder Einspruch erheben bzw. neue Anträge einreichen könnte. Oder einmal an die Presse gehen, könnte auch ein wenig Druck erzeugen. Hallo, Ihr Redakteure, wir wissen, daß Ihr mitlest. Macht was draus ! Das kann ja wohl nicht sein, daß selbst in einem kontrollierten Rahmen nix möglich ist ! Die Frage nach der Verantwortlichkeit wäre natürlich sehr interessant. Sollte die bei der BH liegen, dann wäre das ja ein einfaches Argument dagegen. Kann ich mir aber nicht vorstellen ! Jedenfalls sollte alles unternommen werden, diese Genehmigung zu bekommen !

Pyrotechnik ist kein Verbrechen !

PS. Ich habe gewettet, daß, wenn wir heuer aufsteigen, von mir auf jeden Fall ein Bengale im Stadion gezündet wird. Die Strafe wäre es mir wert. Weiß jemand, ob es dafür auch eine Vorstrafe gibt oder Stadionverbot ?

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der Antrag wurde Wortwörtlich wir der vom SCrR verfasst!

Antragsteller natürlich der Verein, weiß gar nicht obs schon was schrifliches gibt :ratlos:

das jedes bl das extra regeln darf wusste ich z.b. nicht! kannte nur das gesetz über pikv initiative und da stand, dass eben die bh die sondergenehmigung erteilen kann!

naja mal schaun! warten wir aufs schriftliche!!

Kenn mich auch nicht wirklich aus: Könnte man u.U. (so Du Dir das noch mal antun willst) nicht einfach einen neuen Antrag stellen (und auf eine(n) andere(n) Sachbearbeiter/in hoffen?

da gibts nur einen glaub ich ;)

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Spitzenspieler

Grundsätzlich ist es richtig, das jedes Bundesland seine eigene Regelungen treffen kann....

...Weiters muß im Bescheid die Einspruchsmöglichkeiten geschrieben sein.

Instanzenzug

§ 6. (1) Über Berufungen gegen Bescheide der Bezirksverwaltungsbehörden und Bundespolizeidirektionen entscheidet

1. die Sicherheitsdirektion,

2. in Verwaltungsstrafverfahren der Unabhängige Verwaltungssenat.

(2) Gegen Entscheidungen der Sicherheitsdirektion ist keine Berufung zulässig.

Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Pyrotechnikgesetz 2010, Fassung vom 04.04.2011

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006629

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Die Strafe wäre es mir wert. Weiß jemand, ob es dafür auch eine Vorstrafe gibt oder Stadionverbot ?

UR88 haben trotz Genehmigung Anzeigen erhalten - angeblich bis zu 500€ - Tatbestand - der vorgeschriebene Seitenabstand zur nächsten Fackel wurde um 20cm unterschritten (Angaben ohne Gewähr)

Grundsätzlich gibts ein Abkommen zwischen BMI und der Bundesliga - die können/sollen deine Daten an die Bundesliga weitergeben, welche dann ein bundesweites Stadionverbot verhängt, welches von den Vereinen/SKB's exekutiert werden muss!!!

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Botaniker

UR88 haben trotz Genehmigung Anzeigen erhalten - angeblich bis zu 500€ - Tatbestand - der vorgeschriebene Seitenabstand zur nächsten Fackel wurde um 20cm unterschritten (Angaben ohne Gewähr)

Grundsätzlich gibts ein Abkommen zwischen BMI und der Bundesliga - die können/sollen deine Daten an die Bundesliga weitergeben, welche dann ein bundesweites Stadionverbot verhängt, welches von den Vereinen/SKB's exekutiert werden muss!!!

Ok, danke. Ein paar Hunderter wäre es mir schon wert, aber sicher nicht das Stadionverbot. Aber im Stadion heißt ja nícht während des Spiels, könnte ja auch ein bissi nachher sein. :angry:

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Leistungsträger

Das PyroTG ist ein Bundesgesetz und gilt daher in allen Bundesländern gleich. Rein theoretisch sollte es also keine Unterschiede bei den Ausnahmen geben und jeder mit den selben Voraussetzungen die gleiche Entscheidung erhalten; Praktisch funktioniert das natürlich nicht so. Das liegt schon alleine daran, dass in Wien meines Wissens nach die BPolDir entscheidet und nicht der BH. Im Gegensatz zum BH werden die wohl öfters mit Fußballfans zu tun haben und deshalb vielleicht eher die Anliegen der Fans verstehen bzw. wissen, dass ein komplettes Abblocken auch niemanden hilft.

Insofern könnte ein Einspruch gegen den Bescheid an die Sicherheitsdirektion schon etwas bringen. Die haben eine wesentlich größere örtliche Zuständigkeit und können wohl schwer begründen warum sie einem Verein etwas erlauben und dem anderen nicht. Zumindest in NÖ müsste es daher eine einheitliche Regelung geben. Allerdings ist mir kein nö Verein bekannt der zündeln dürfte. :confused:

Nicht bekannt ist mir, ob es bereits irgendwelche Erläße/Richtlinien des BMI gibt wie genau die entsprechenden Normen im PyroTG auszulegen sind.

Eine Möglichkeit wäre eventuell noch eine Person zu haben die einen entsprechenden Pyrotechnik-Ausweis hat. Damit müsste es einfacher sein nachzuweisen das die erforderliche Sachkenntnis gegeben ist.

Im Übrigen gibt es schon ein paar Jusstudenten und fertige Juristen die immer wieder in der Kurve stehen. Das Problem ist aber auch, dass der Antragssteller wohl nur der Verein sein kann und nicht die Fans.

Es gäbe wohl noch ein paar Ideen was man da machen könnte, ist nur von Außen ohne die verfassten Anträge/Bescheide/usw. zu kennen recht schwierig.

Ich finde es übrigens schon von der Optik her äußerst komisch, das Vereine wie Rapid zündeln dürfen, aber kleine kontrollierbare Fangruppen (wie die der Admira) nicht.

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Ich finde es übrigens schon von der Optik her äußerst komisch, das Vereine wie Rapid zündeln dürfen, aber kleine kontrollierbare Fangruppen (wie die der Admira) nicht.

kann ich dir sagen - bei rapid gibts nen andi marek der sich um sowas kümmert!! mittlerweile haben sie aber eh keine genehmigung mehr, haben sie selbst zurückgelegt, da es trotz genehmigung anzeigen gab! mittlerweile wieder vermummt und ohne strafen!!

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Leistungsträger

kann ich dir sagen - bei rapid gibts nen andi marek der sich um sowas kümmert!! mittlerweile haben sie aber eh keine genehmigung mehr, haben sie selbst zurückgelegt, da es trotz genehmigung anzeigen gab! mittlerweile wieder vermummt und ohne strafen!!

Es kann aber nicht angehen, dass es von der Prominenz des Antragsstellers abhängt wie entschieden wird. Wie schaut es eigentlich bei der Austria aus? Dort gab es doch auch Ausnahmegenehmigungen, oder?

Ich weiß natürlich nicht, wie es bei uns von Vereinsseite ausschaut und ob es dort jemanden gibt den das ganze wirklich interessiert. Ohne Mitwirkung des Vereins wird es wohl nicht gehen.

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